27.05.2024
GASTBEITRAG

KI im Unternehmen: Die wichtigsten vier EU-Regeln

Alexandra Ciarnau, Rechtsanwältin im IT-, IP- und Datenschutzrecht sowie Co-Head der Digital Industries Group bei Dorda und Axel Anderl, Managing Partner, Leiter des IT/IP- und Datenschutzteams sowie der Digital Industries Group bei Dorda haben für Unternehmen die wichtigsten Regeln aus dem EU-AI-Act herausgearbeitet.
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(c) Dorda - Alexandra Ciarnau und Axel Anderl von Dorda.

Mit dem neuen sprechenden KI-Assistenten “GPT-4o” ist die KI “Jarvis” aus dem Film “Iron Man” mit Robert Downey Jr. quasi in der Realität angekommen. Die österreichischen Unternehmen sind aber noch nicht so weit. Die meisten von ihnen befinden sich derzeit in der Konzeptionsphase ihrer KI-Projekte. Dabei müssen sie diese vier wichtigsten Regeln vom EU-AI-Act beachten:

Unternehmen müssen bereits bei der Konzeption, der Entwicklung und dem Testen von KI-Systemen Legal Compliance beachten und nicht erst bei der Markteinführung. Künstliche Intelligenz muss nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen, sondern technisch dokumentiert sowie nachvollziehbar sein und menschlich kontrolliert werden.

Kenne Deine KI-Risikostufe

Nachdem das grobe Konzept vorliegt, ist die Risikostufe zu hinterfragen. Denn der Kernpunkt des AI-Act ist die Einteilung von KI-Anwendungen in vier Risikoklassen:

  • Verbotene AI-Systeme, die in der EU nicht genutzt werden dürfen. Das umfasst beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz, die Analyse von Video-Calls von Mitarbeiter:innen in Callcentern anhand von biometrischen Daten, um deren Gefühlszustände während der Interaktion mit Kund:innen zu analysieren.
  • Hochrisiko-KI, die nur unter Einhaltung strenger Auflagen betrieben werden darf. Dazu zählen selbstfahrende Autos, medizinische Anwendungen oder die biometrische Identifizierung, aber auch automatisierte Kreditvergabe außerhalb der Finanzbetrugserkennung.
  • General Purpose AI und viertens bestimmte KI-Systeme, die primär Transparenzvorgaben genügen müssen. Sie werden aktuell primär zur Interaktion mit Personen eingesetzt.

Du als KI-Betreiber trägst die größte Last

Angenommen, ein Unternehmen hat die Konzeptionsphase abgeschlossen. Es verfügt nun über eine selbst programmierte oder zugekaufte KI, die beispielsweise mit wenigen Worten Musik komponieren kann. Die Begeisterung ist groß – das Produkt wird released. Doch wenig später flattert überraschend ein Abmahnschreiben oder gar eine Klage ins Haus. Die Künstliche Intelligenzhat nichts selbst komponiert, sondern glatt Texte und Lieder anderer Musiker kopiert. Wer ist nun für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich? Der Programmierer oder Provider hat zwar das Tool bereitgestellt, die Urheberrechtsverletzung wurde jedoch vom Betreiber getriggert. Er haftet dafür verschuldensunabhängig. Dass er nichts davon wusste, schließt seine Verantwortung nicht aus. Da KI vielfach noch eine Blackbox ist – insbesondere für einen Käufer – sollte sich jedes Unternehmen in der IT-Beschaffung absichern, um sich beim Hersteller bzw. Händler zu regressieren. IT-Vertragsgestaltung ist das Um und Auf, um das Risiko allfälliger Verletzungen einer anderen Sphäre zuzuordnen.

Deine Künstliche Intelligenz schert aus: Zähme sie, achte auf Betriebsgeheimnisse und vermeide Schäden

Wenn die Künstliche Intelligenz einen Schritt weitergeht und Schäden verursacht, dann wird es ernst(er). KI-Roboter, die bei der Ausübung der Tätigkeiten Menschen verletzen oder Algorithmen, die finanzielle Schäden verursachen – die möglichen Szenarien sind vielseitig. Das Unternehmen wird nun in die Pflicht genommen. Aber wie kann ein Kläger überhaupt nachweisen, dass Künstliche Intelligenz den Schaden verursacht hat, hat er doch meist keinen Einblick in das KI-System? Das soll sich zukünftig ändern.

Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter bzw. Betreiber sollen künftig in Schadenersatzprozessen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, Nachweise über ihre Künstliche Intelligenz offenzulegen. Das sehen die geplante KI-Haftungsrichtlinie und die Produkthaftungsnovelle vor.

Zudem wird die Produkthaftung durch die Erweiterung des Produktbegriffs auf “reine Software”, zu der auch KI zählt, ausgeweitet. Dies erhöht die Haftungsrisiken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Hinzu kommen die Risiken aus anderen Regulierungen, die beim Einsatz von KI eine Rolle spielen. Diese reichen von Geldbußen nach der Datenschutzgrundverordnung bis hin zu Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen.

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PHÖNIX: Jetzt für den Österreichischen Gründungspreis bewerben

Der renommierte Gründungspreis PHÖNIX sucht für die diesjährige Wettbewerbsrunde die besten Start-ups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs. Die Anmeldefrist läuft bis 15. September 2024.
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Der Gründungspreis PHÖNIX ist in der österreichischen Innovationslandschaft fest verankert. Die Auszeichnung wird bereits seit 2012 vergeben und zeichnet jedes Jahr die besten Start-ups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs aus Österreich aus.

Zu den Preisträger:innen im letzten Jahr zählte unter anderem das Wiener Start-up Inmox GmbH, das eine Sensortechnologie entwickelt, die es erlaubt, den Zustand von Getrieben kontinuierlich und in Echtzeit zu überwachen. Die Kategorie “Spin-off” konnte hingegen die Quantum Technology Laboratories GmbH für sich entscheiden, die Teleskope mit Quantenempfängern und Satelliten-Tracking-Software entwirft. Der Gründungspreis in der Kategorie “Prototyp” ging an das Projekt “Abfall zu Abwasch” der Universität Graz. Daniela Buchmayr vom Klosterneuburger BioTech-Start-up Sarcura wurde hingegen als Female Entrepreneur ausgezeichnet.

“Der Gründungspreis PHÖNIX ist eine wichtige Auszeichnung für Gründungsprojekte und spielt dabei eine tragende Rolle, um herausragende Projekte hervorzuheben und ihnen eine breite Sichtbarkeit zu verleihen. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Präsentation der Vielfalt des Wissenstransfers”, so die aws Geschäftsführung – rund um Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

Neue Ausschreibung startet für 4 Kategorien

In einer neuen Ausschreibungsrunde des Österreichischen Gründungspreis PHÖNIX werden nun wieder die besten Start-ups, Spin-offs, Forschungsteams mit Prototypenprojekten sowie Female Entrepreneurs Österreichs gesucht. Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX wird in den folgenden vier Kategorien vergeben:

Female Entrepreneurs

Diese Kategorie soll ein Signal setzen, um „role models“ zu etablieren: Potenziale von Frauen werden gerade im Bereich von High-Tech Gründungen noch zu selten genutzt. In dieser Kategorie nehmen alle Projekte teil, bei welchen mindestens eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin federführend involviert ist.

Start-up

Mit dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert, die mit ihren innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen entweder aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren oder neue technische Lösungen anbieten. Die Start-ups müssen ihren Firmensitz in Österreich haben und die Gründung muss nach dem 1. Jänner 2018 erfolgt sein.

Spin-off

In dieser Kategorie werden Spin-offs mit ihrer Einrichtung ausgezeichnet, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen oder Kooperationsprogrammen (wie Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind. Auch Spin-offs müssen ihren Firmensitz in Österreich haben. Stichtag für die Gründung ist ebenfalls der 1. Jänner 2018.

Prototypen

Für diese Kategorie sind Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Jungunternehmen, die bei einem Start-up-, Spin-off- oder Prototypenförderungsprogramm ab 1. Jänner 2018 gefördert wurden, berechtigt teilzunehmen. Die Umsetzbarkeit von Innovationen wird mittels „Modellen“ oder Prototypen aufgezeigt und kann somit die Verwertung für Gesellschaft und Wirtschaft beschleunigen.

+++ Jetzt bewerben und profitieren +++

Wie die Bewerbung abläuft

Die Anmeldefrist für den PHÖNIX läuft bis inkl. Sonntag, den 15. September 2024.

Die Preisträger:innen sowie die mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen werden im Rahmen einer Gala mit Trophäen, Urkunden und Reisegutscheinen bzw. einer Entsendung als Expertinnen und Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von EUR 5.000.- prämiert.

Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt durch eine international besetzte Fachjury. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird der Gründungspreis PHÖNIX von der Austria Wirtschaftsservice (aws) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellen Vereinigung (IV) organisiert.


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