13.05.2024
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

AI:ssociate: KI-Assistent von Wiener Kanzlei-Startup soll Jurist:innen viel Arbeit abnehmen

AI:ssociate soll Dank generativer KI nicht nur juristische Fragen beantworten, sondern auch ausformulierte Texte liefern. Im Hintergrund steht die Wirtschaftskanzlei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte.
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AI:ssociate-Geschäftsführer Philipp Merzo | (c) Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte
AI:ssociate-Geschäftsführer Philipp Merzo | (c) Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte

Dass Jurist:innen auf absehbare Zeit nicht durch “Robo-Anwälte” ersetzt werden können, wird von ihnen selbst immer wieder beschworen. Zumindest einen Teil ihrer Arbeit – und zwar einen mühsamen und doch essenziellen – kann die KI aber durchaus übernehmen. Das zu beweisen tritt nun die Wiener Wirtschaftskanzlei Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte mit ihrem Startup AI:ssociate FlexCo an.

AI:ssociate: Datenbank mit Rechtstexten trifft OpenAI-KI

Dabei setzt das Unternehmen auf generative KI, konkret auf Sprachmodelle von OpenAI. Diesen steht für ihre Antworten aber ein sehr klar abgegrenzter Informationspool zur Verfügung. “Das Herzstück der App ist eine von uns Anwälten gehostete und gewartete juristische Wissensdatenbank, die knapp 200.000 privatrechtliche und steuerrechtliche höchstgerichtliche Entscheidungen, dutzende Gesetze sowie weitere gemeinfreie juristische Inhalte enthält”, erklärt AI:ssociate-Geschäftsführer Philipp Merzo. Insgesamt enthalte die Datenbank derzeit etwa eine Million Seiten Rechtstexte.

Keine Halluzinationen

Mit Hilfe einer eigens entwickelten Such- bzw. „Retrieval“-Strategie werden Aufgabenstellungen der Nutzer:innen semantisch abgefragt und verarbeitet. “AI:ssociate kann dadurch rechtliche Fragen und Aufgaben in natürlicher Sprache verstehen und Antworten mit präzisen Quellenangaben geben”, so Merzo. “Halluzinationen”, wie man sie von ChatGPT kennt, sollen durch den Ansatz ausgeschlossen sein.

AI:ssociate schreibt auch Texte

Der Assistent kann dabei nicht nur juristische Fragen beantworten, sondern auch Folgefragen bearbeiten, Texte für eine E-Mail, für ein Gutachten oder für eine behördliche Eingabe erstellen, Texte zusammenfassen, in beliebige Sprachen übersetzen, vereinfachen oder stilistisch anpassen. So könne etwa ein elektronischer Verfahrensakt in die “Vektordatenbank” des Startups geladen und die Frage gestellt werden: “Wie begründet die Klägerin das Vorliegen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter?”, erklärt der Geschäftsführer. Nachdem das Sprachmodell geantwortet habe, könne dann etwa die Aufgabe formuliert werden: “Erstelle einen Textbaustein mit Argumenten aus der Judikatur, warum kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter vorliegt und die Beklagte daher nicht haftet”.

“Ergebnisse derzeit noch mit jenen von Berufsanwärtern vergleichbar”

Momentan sei man aber noch in der Alpha-Testversion, räumt Merzo ein. “Die Rechercheergebnisse und vorgeschlagenen Falllösungen von AI:ssociate sind derzeit noch mit jenen von Berufsanwärtern vergleichbar und müssen vom Experten auf deren Richtigkeit geprüft werden.” Schon bald soll es aber das nächste Update geben. Später sollen Nutzer:innen die Services als Abo oder auch mit Guthaben, bei dem “ein Cent-Betrag” pro Abfrage zu zahlen ist, kaufen können. Auch die Expansion in den gesamten DACH-Raum ist bereits angedacht.

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Die Kurstafel:

🤔 Krypto in den USA - wie geht es weiter?

Die vergangenen Wochen standen ganz im Zeichen der US-Politik: Einerseits positionierte sich mit Donald Trump der republikanische Präsidentschaftskandidat eindeutig im Pro-Krypto-Lager. Andererseits gab es auch einige Indizien dafür, dass die Regierung von Amtsinhaber Joe Biden ebenfalls von ihrem Anti-Krypto-Kurs abgehen könnte (siehe Crypto Weekly #142). Mit dem Veto gegen eine von der Krypto-Branche ersehnte Gesetzesinitiative vor zwei Wochen erhielten diese Hoffnungen zumindest einen kleinen Rückschlag (siehe Crypto Weekly #143).

Aber es ging zuletzt ja nicht nur um die Positionierung von Politikern. Denn mindestens ebenso spektakulär für die Branche war die erstmalige Genehmigung von Ethereum-Spot–ETFs durch die US-Börsenaufsicht (siehe Crypto Weekly #141). Wobei Genehmigung noch nicht ganz zutreffend ist. Denn rein technisch gesehen, winkte die Behörde bisher einmal nur Änderungen an Dokumenten durch, die sie von den Antragstellern verlangt hatte. Juristisch gesprochen: Sie genehmigte 19b-4-Dokumente, für die Zulassung zum Handel sind aber S-1-Dokumente notwendig.

Und damit sind wir auch schon beim Thema dieser Woche. Beobachter:innen waren sich grundsätzlich einig, dass es sich bei der finalen Genehmigung nur mehr um eine Formsache handelt. Offen blieb aber, wie lange es nun wirklich bis dahin dauern würde. Wochen? Oder Monate? Nach der Genehmigung sind die ETFs im Normalfall jedenfalls bereits am folgenden Handelstag verfügbar. 

🫡 Gensler: Ethereum-ETFs kommen noch im Sommer

Diese Woche gab es dazu nun ein Update. Der in der Krypto-Branche durchaus als berüchtigt betrachtete Chef der US-Börsenaufsicht, Gary Gensler, äußerte sich persönlich dazu. Gensler sprach diese Woche bei einem Hearing vor dem Senat und wurde eben auch zum Thema Ethereum-ETFs befragt. 

"Einzelne Emittenten arbeiten noch immer am Registrierungsprozess. Das funktioniert reibungslos", sagte Gensler. Er gehe davon aus, dass die ETFs bis zum Ende des Sommers zugelassen werden. Der Behördenchef verwies in seiner Wortmeldung außerdem darauf, dass Ethereum-Futures-ETFs und auch Ethereum-Futures selbst ja schon länger zum Handel zugelassen seien. 

Ethereum-Futures sind Derivate, die den Preis des Ether-Tokens 1:1 nachbilden, Ethereum-Futures-ETFs wiederum Fonds, die in diese Derivate investierten. Ethereum-Spot-ETFs, deren Zulassung nun bevorsteht, investieren dagegen direkt in Ether-Token selbst.

Zu einer anderen Frage äußerte sich Gensler dagegen nicht: Ob denn Ether-Token nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen seien. Gensler hatte in der Vergangenheit häufig deutlich gemacht, dass er so gut wie alle Krypto-Assets als Wertpapiere nach US-Recht  betrachtet. Explizit ausgenommen hatte er dabei immer nur Bitcoin. Was Ethereum angeht, hatte er eine klare Festlegung dagegen immer vermieden.

Und dabei blieb es auch diesmal. In der Kryptobranche haben viele die Zulassung der Spot-ETFs dahingehend interpretiert, dass die Behörde implizit zugegeben habe, dass es sich bei Ether um kein Wertpapier (sondern um eine Commodity, also eigentlich einen Rohstoff wie Öl oder Gold) handle. Gensler dürfte dies anders sehen.

📉 Auch diese Woche wieder: Krypto = Makro

Kommen wir zum Schluss noch zur Marktentwicklung. Diese war auf 7-Tages-Sicht eindeutig negativ. Für Bitcoin ging es wieder klar unter die 70.000-Dollar-Marke. Für Bewegung sorgte wieder einmal die makroökonomische Ebene: Am Mittwochnachmittag stieg der Kryptomarkt nach der Veröffentlichung von US-Inflationsdaten: Diese hatten einen schwächeren Preisdruck gezeigt, als erwartet. Dies könnte der US-Notenbank mehr Spielraum für Zinssenkungen geben, was wiederum günstig für Krypto wäre. 

Schon am Abend drehte der Markt aber wieder - wegen besagter US-Notenbank. Sie ließ die Zinsen unverändert, was weitgehend so erwartet worden war. Gleichzeitig sagte Notenbank-Chef Jerome Powell aber, dass es vielleicht nur eine Zinssenkung in diesem Jahr geben könnte. Ein Dämpfer für die am Nachmittag entstandenen Hoffnungen. Und so ging es wieder abwärts am Kryptomarkt. Auf 7-Tages-Sicht ergeben sich somit klare Kursverluste.


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