11.04.2024
NACHGEFRAGT

„Erst einmal abwarten“: Wie Investor:innen zur FlexCo stehen

Sollten jetzt alle neuen Startups eine FlexCo statt einer GmbH gründen? Nicht alle heimischen Investor:innen sind sich bei dieser Frage sicher.
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FlexCo - das sagen vlnr.: Hansi Hansmann, Christiane Holzinger, Berthold Baurek-Karlic, Nora Frizberg | (c) Conny Kacy / 360 Business Planer / Foto Wilke / Klaus Vyhnalek
vlnr.: Hansi Hansmann, Christiane Holzinger, Berthold Baurek-Karlic, Nora Frizberg | (c) Conny Kacy / 360 Business Planer / Foto Wilke / Klaus Vyhnalek

Dieser Artikel erschien zuerst in unserem aktuellen brutkasten-Printmagazin (Download-Möglichkeit am Ende des Artikels).


Sie ist zwar nicht perfekt, aber doch besser auf die Bedürfnisse von Startups zugeschnitten als die GmbH: In etwa so lautet der Tenor der heimischen Startup-Szene zur neuen Gesellschaftsform FlexCo. Aktuell herrscht aber teilweise noch ein gewisses Maß an Unsicherheit – das zeigen auch die Antworten auf einen brutkasten-Rundruf bei einigen bekannten heimischen Investor:innen. Denn die Frage, ob die FlexCo nun die Gesellschaftsform der Wahl für alle neuen Startups sein sollte, wollen nicht alle klar beantworten.

„Da muss ich nicht unbedingt dabei sein“

Österreichs bekanntester Business Angel Hansi Hansmann bringt seine Vorbehalte kurz und knapp auf den Punkt: „Ich habe damit ganz einfach noch keine Erfahrung. Es ist eine neue, vielversprechende Rechtsform. Allerdings würde ich persönlich nicht sofort eine gründen, sondern zuerst mal ein bisschen abwarten und Erfahrungen anderer anhören“, meint er und räumt ein: „Das ist wahrscheinlich kein sehr populärer Standpunkt.“ Noch könnten auch Anwält:innen „den einen oder anderen Fehler machen, der langfristig Probleme machen könnte“, so Hansmann. „Da muss ich nicht unbedingt dabei sein.“

„Bis sich eine neue Rechtsform etabliert, können gut zehn Jahre vergehen“

Ähnlich sieht das Berthold Baurek-Karlic, gemeinsam mit Christiane Holzinger „Business Angel of the Year 2023“. „Ganz generell ist die FlexCo flexibler als die GmbH und einfacher als eine AG. Sie ist aber neu, und damit sind viele Rechtsfragen in der Praxis noch nicht erprobt. Bis sich eine neue Rechtsform national und später international – was für Startups mitunter wesentlich ist – etabliert, können gut zehn Jahre vergehen“, meint der Investor. Bei der Frage, ob die neue Gesellschaftsform in der Praxis angenommen werde, sei er „vorsichtig zurückhaltend“.

„Nur potenzielle Vorteile“

Deutlich positiver sieht die Sache Nora Frizberg, Legal-Chefin bei Speedinvest. Sie war selbst in den Prozess auf dem Weg zur FlexCo involviert. „Die FlexCo bricht veraltete Konzepte auf und ist ein signifikanter Schritt in Richtung eines Gesellschaftsrechts, das die Bedürfnisse der modernen Wirtschaft in den Vordergrund stellt“, meint sie. Sie würde die neue Gesellschaftsform daher auch den meisten neuen Unternehmen empfehlen. „Sie hat im Vergleich zur GmbH fast keine Nachteile, sondern aufgrund der weiteren Möglichkeiten – von denen man Gebrauch machen kann oder auch nicht – nur potenzielle Vorteile“, meint Frizberg. Einzig die verschärfte Aufsichtsratspflicht werde manche Unternehmen wahrscheinlich von der Wahl einer FlexCo abschrecken.

„FlexCo gleich bei der Gründung in Angriff nehmen“

„Business Angel of the Year“ Christiane Holzinger sieht die FlexCo ebenfalls tendenziell positiv, auch schon jetzt, kurz nach der Einführung. „Bei der Gründung selbst bringt sie keine signifikante Veränderung und damit auch keine wesentlichen Vorteile mit sich. Für Unternehmen allerdings, die in Zukunft eine Mitarbeiterbeteiligung planen oder für die das Thema externe Finanzierung durch Investor:innen, Business Angels oder VCs ein wichtiger Punkt ist oder sein wird, empfehle ich auf jeden Fall, die FlexCo gleich bei der Gründung in Angriff zu nehmen“, so Holzinger.

Umgründung von GmbH zu FlexCo?

Sie evaluiere momentan auch bei ihren Kunden in der Unternehmensberatung und bei ihren Startup-Beteiligungen, ob eine Umgründung von einer GmbH zur FlexCo im konkreten Fall sinnvoll erscheint. „Denn das Thema Mitarbeiterbeteiligung dominiert natürlich auch 2024 bei vielen Unternehmen. Gute Mitarbeiter:innen wollen zumindest mittelfristig an das Unternehmen gebunden werden“, erläutert Holzinger.

„Nicht der große Wurf, den ich mir für unser Ökosystem erwartet habe“

Doch sie räumt ein: „Für mich persönlich ist die FlexCo nicht der große Wurf, den ich mir für unser Ökosystem erwartet habe. Erleichterungen bei der Kapitalzufuhr in Unternehmen, um die finanziellen Herausforderungen stemmen zu können, wie zum Beispiel ein Beteiligungsfreibetrag oder eine Risikokapitalprämie, wären heuer wesentlich wichtiger umzusetzen“, so die Investorin.

„Geht an den Kernproblemen des Startup-Standorts vorbei“

Noch kritischer äußert sich in diesem Zusammenhang Berthold Baurek-Karlic: „Unser Gesellschaftsrecht war nicht optimal, aber auch nicht schlecht. In anderen Bereichen gäbe es viel mehr Aufholbedarf. Die Regierung hat für die FlexCo viel Zeit und Energie in ein Projekt investiert, das letztlich an den Kernproblemen des Startup-Standorts vorbeigeht“, so der Investor. Tatsächlich brauche es mehr Anreize zur Unternehmensgründung, geringere steuerliche Belastungen, insbesondere bei der Lohnsteuer, eine verstärkte Mobilisierung von Eigenkapitalinvestor:innen „und ganz generell mehr Unternehmer-Mindset“. Generell beobachte er, dass immer mehr Gründer:innen mit dem Gedanken spielen, im Ausland zu gründen. „Das sollte uns zu denken geben“, so Baurek-Karlic.

FlexCo-Skepsis könnte sich auf Dauer legen

Fest steht also: Egal ob positiv oder vorsichtig zurückhaltend – wirklich zufrieden sind die heimischen Investor:innen mit der rechtlichen Situation für Startups und Startup-Investments auch nach der FlexCo-Einführung noch nicht. Zumindest die Skepsis gegenüber der neuen Gesellschaftsform könnte sich aber – je nach Erfahrungen – auf Dauer legen. Wie gut die FlexCo tatsächlich angenommen wird, wird die Statistik zeigen.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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