04.04.2024
ARBEITSVERTRAG

Gesetzesnovelle bringt neue Regeln für Dienstverträge

Eine Gesetzesnovelle bringt einige Änderungen bei Dienstverträgen mit sich. Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.
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AVRAG, Dienstverträge, Gesetzesnovelle, neu beim Dienstvertrag
(c) Das Vorlagenportal - Vorlagenportal Geschäftsführung: Rainer Kraft und Birgit Kronberger.

Eine neue Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht, verlangt seit dem 28. März, dass Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter einige zusätzliche Daten beinhalten. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen werde in der Praxis teilweise unterschätzt, wie Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal meinen. Sie klären auf.

Dienstverträge: Erweiterung der notwendigen Inhalte

“Infolge der aktuellen Gesetzesnovelle zum sogenannten Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, kurz AVRAG, werden die Inhalte, die ein schriftlicher Dienstvertrag bzw. Dienstzettel mindestens enthalten muss, deutlich erweitert. Aufgrund der teils etwas schwammigen Gesetzesformulierungen plagen sich die Personalisten und Vertragsjuristen derzeit mit zahlreichen Auslegungsproblemen“, sagt Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

Bei allen Dienstverträgen, die ab 28. März 2024 geschlossen werden, müssen die auszustellenden Dienstzettel bzw. schriftlichen Dienstverträge sofort die neuen gesetzlichen Mindestinhalte aufweisen. Insoweit ist keine besondere Vorlauffrist vorgesehen. “Altverträge” (d.h. noch vor dem 28. März 2024 geschlossene Dienstverträge) müssen hingegen nicht geändert werden.

Das ist neu für Arbeitgeber

Durch die Gesetzesnovelle sind insbesondere folgende verpflichtende Angaben neu hinzugekommen:

  • das bei Kündigungen einzuhaltende Kündigungsverfahren (z.B. Form der Kündigung schriftlich, mündlich etc.)
  • der Sitz des Unternehmens
  • eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (detaillierter als eine bloße Funktionsbezeichnung)
  • die Art der Entgeltauszahlung (z.B. Banküberweisung)
  • ein Hinweis zur Vergütung von Überstunden
  • gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen
  • Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers
  • ein Hinweis auf einen allfälligen Anspruch auf Fortbildung

“Die in den Unternehmen eingesetzten Musterdienstverträge müssen allesamt rasch an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen oftmals mehrere dutzend Vertragsvarianten in Verwendung haben – Angestellte vs. Arbeiter, Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbefristet, Praktikanten, Ferialmitarbeiter und vieles mehr – kann der Bürokratieaufwand in den Personal- und Vertragsabteilungen unschwer erahnt werden”, befürchtet Kraft.

Dienstverträge: Neuerung zielt auf Transparenz ab

Der erweiterte Umfang der Dienstzettel und Dienstverträge habe den Sinn, dass Arbeitnehmer:innen die wesentlichen Punkte der (in der Regel meist zunächst mündlich) getroffenen Vertragsvereinbarung “schwarz auf weiß” in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen. Sei es in Papierform oder in elektronischer Weise (z.B. PDF-Dokument per E-Mail).

Die Gesetzesnovelle verfolge, so Kronberger und Kraft, somit in erster Linie Dokumentationszwecke und diene der besseren Transparenz für die Arbeitnehmer. Um welche Rechte es sich konkret handelt (z.B. die Höhe des Gehalts, Art und Ausmaß der Überstundenvergütung etc.), richte sich so wie bisher nach den arbeitsrechtlichen Gesetzen, Kollektivverträgen und individuellen Vereinbarungen.

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Das Startup Scale Energy rund um die beiden Wiener Co-Founder Elias Aruna und Christoph Kössler sowie ihren deutschen Co-Founder Nikolas Fendel konnte ein sechsstelliges Investment an Land ziehen, wie das Unternehmen am Freitag gegenüber brutkasten bestätigt. Als Investor beteiligt sich der Berliner VC Antler sowie ein nicht namentlich genannter Business Angel.

Zu den neuen Eigentumsverhältnissen wollte das Startup noch keine Angabe machen. Auch im Firmenbuch sind diese noch nicht ersichtlich. Mit den derzeitigen finanziellen Mitteln sei man aber vorerst gut aufgestellt, so Elias Aruna zum brutkasten. Außerdem werde man mit dem Berliner Startup Stipendium gefördert.

Ambitionierte Ziele 

Das Startup Scale Energy nutzt leistungsfähige Netzanschlüsse von Industrieunternehmen, Gewerbeimmobilien und anderen Standortpartnern, um mit Batteriespeichern das Stromnetz zu stabilisieren. Bei der Energiegewinnung aus Erneuerbaren wie beispielsweise Wind und Sonne kommt es aufgrund der äußeren Umstände zu Schwankungen im Strommarkt. Diese Volatilität wirkt sich auf den Energiemarkt durch starke Preisschwankungen aus und erhöht die Gefahr von Blackouts. Hier setzt Scale Energy mit den Speicherungssystemen an, um die Schwankungen im Stromnetz auszugleichen. 

Dabei formuliert das Startup ambitionierte Ziele: Mit dem 15. Mai 2024 sei der Start zur Entwicklung des “größten dezentralen Batteriespeicher-Netzwerks Europas” erfolgt, heißt es von Unternehmensseite. Bis zum Jahr 2030 wolle man dieses Ziel erreichen.

Im Fokus stehen bei Scale Energy der deutsche und der österreichische Markt. „Momentan ist unsere Aufteilung circa 60 Prozent Deutschland und 40 Prozent Österreich“, sagt Elias Aruna. “Vor allem bei den Industriebetrieben bei uns in der Pipeline haben wir aufgrund unseres persönlichen Netzwerks in Österreich viel gemacht.”

Gemeinschaftsprojekt

Das grundsätzliche Interesse an nachhaltigen Energien habe er schon seit Kindertagen, so Aruna. „Anfang letzten Jahres habe ich angefangen, mich Vollzeit mit den Problemen am Markt für erneuerbare Energien zu fokussieren und bin dann sehr schnell auf das Thema Energystorage gekommen. Über dieses Jahr habe ich auch meine beiden Co-Founder kennengelernt. Gemeinsam haben wir Ideen durchgespielt und so kamen wir dann schlussendlich zu Scale Energy.“ 

Neben den drei Foundern besteht das Team noch aus Yana Boyer-Telmer, welche sich um die Kommunikation und das Marketing kümmert.

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