14.03.2024

Update zu Oekoreich-Vorwürfen: Nun unternimmt Neoh rechtliche Schritte

Ende Februar wurde das FoodTech Neoh öffentlich kritisiert. „Intransparenz“ zur Herkunft der Produkte, fehlende Gütesiegel, „ominöse“ Studie lauteten die Vorwürfe der Bürgerinitiative Oekoreich. Nun schickte Neoh ein Anwaltschreiben.
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Man sieht einen Neoh-Schokoriegel
(c) Neoh

In den vergangenen zwei Wochen konnten aufmerksame brutkasten-Leser:innen feststellen, dass die öffentliche Kommunikation rund um das FoodTech-Startup Neoh einen Richtungswechsel vorgenommen hat.

Das Unternehmen, das bislang mit potenten Investor:innen, Werbegesichtern wie Dominic Thiem sowie marktwirtschaftlichen Erfolgen – zuletzt wurden Produkte in die Ankerbrot-Filialen aufgenommen – in der Öffentlichkeit punkten konnte, musste sich vor gut zwei Wochen scharfer Kritik stellen.

Die umfangreiche Beanstandung kam von der Bürgerinitiative Oekoreich rund um Sebastian Bohrn Mena, brutkasten berichtete, die im Sinne des Konsumentenschutzes bereits Missstände bei Milka, Nestle, Ferrero und Co. offengelegt habe, wie es auf der Website heißt. Neben den großen Playern, geriet nun auch Neoh ins Visier der Initiative. Kritisiert werden der von Neoh hergestellte Zuckerersatz ENSO16, die medizinische Studie dazu, Herkunft und Zulieferung der Produktinhaltsstoffe sowie fehlende Gütesiegel zu den Social Responsibilities der Marke.

Für eine Bestandsaufnahme der mittlerweile öffentlichen Auseinandersetzung beider Parteien bekam brutkasten die noch nicht publizierte medizinische Studie von Neoh sowie den vollständigen Bericht der Initiative Oekoreich. Co-Founder Manuel Zeller und Heinrich Prokop äußerten sich gegenüber brutkasten zu den Vorwürfen.

„Finger weg von dem Zeug“ hieß es kurz darauf in einer weiteren Oekoreich-Stellungnahme zu den Neoh-Produkten, diesmal sollen sich sogar Konsument:innen gemeldet haben. Nun liefert Neoh ein Fair-Trade-Zertifikat eines Lieferanten, geänderte FAQs und eine Klage. Aber der Reihe nach.

Was gibt es Neues bei Neoh?

Während es um die Vorwürfe des Schokoladenherstellers, bis auf Produktwerbungen, vorübergehend ruhig blieb, bestätigt Neoh nun, dass es sich bei der Herkunft des Milchpulvers hauptsächlich um Lieferanten aus Deutschland und Österreich handle. Oekoreich warf im Bericht vor, dass jenes gleichwohl auch aus Polen stammen könne, wenn das Startup lediglich auf EU-Richtlinien verweise.

Im Statement des Startups heißt es genau: „Das Milchpulver für die in Österreich hergestellten Produkte stammt aus Österreich. Das Milchpulver für die in Deutschland hergestellten Produkte stammt aus der Region Schwarzwald in Deutschland. Nur, wenn dort nicht genügend Menge zur Verfügung steht, können Milchbestandteile aus Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg oder den Niederlanden eingesetzt werden.“

Überarbeitete FAQs und Fair Trade Nüsse mit Zulieferer-Zertifikat

Man wisse zudem nichts über die Herkunft weiterer Inhaltsstoffe der Neoh-Produkte, so der Tenor des ersten Oekoreich-Berichts, vor allem beim Kakao „(…) wo größtenteils Kinderarbeit drinsteckt, ebenso wie bei der Ernte der Haselnüsse.“ Während Neoh in den – mittlerweile überarbeiteten FAQs ihrer Website – beim Kakao auf das bereits veröffentlichte Statement setzt, weist das Startup nun ein „Fair Trade Sustainability Alliance“-Zertifikat für die Nüsse in den Süßigkeiten vor. Jenes wird laut Angaben des Startups „regelmäßig“ von einer „unabhängigen Zertifizierungsstelle (…) überwacht.“ Auf brutkasten-Anfrage beim Landwirtschaftsbetrieb Agreco, der das FaitTSA-Zertifikat für den Neoh-Zulieferer ausgestellt haben soll, hieß es telefonisch, man würde die Gültigkeit überprüfen.

Noch vor ungefähr eineinhalb Wochen äußerte Manuel Zeller, Co-Founder von Neoh, Bedenken bei den Gütesiegeln. Man könne auch bei ausgewiesenen Zertifikaten nie sicher sein, wie Unternehmen ihre Social Responsibilities tatsächlich verfolgen, hieß es in einem Telefonat mit brutkasten.

In einem schriftlichen Statement aus dieser Woche sagt Neoh auf die Frage, warum das Zertifikat des deutschen Zulieferers der Bio-Nüsse nicht auf der Neoh-Firmenwebsite veröffentlicht wird:

Neoh definiert sich nicht über Zertifikate für die verwendeten Inhaltsstoffe, sondern darüber, eines der größten Ernährungsprobleme weltweit zu lösen: den übermäßigen Zuckerkonsum. Das ist neben dem Geschmack auch der Grund, warum die Menschen unsere Produkte schätzen. Von einer Veröffentlichung von Zertifikaten auf unserer Website sehen wir aber ab.

Manuel Zeller, CO-Founder von Neoh

Zudem heißt es: „Selbstverständlich entsprechen alle verwendeten Rohstoffe den geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen Österreichs und der Europäischen Union.“

Beim Kakao bleibt Neoh seiner bereits kommunizierten Aussage treu und bezieht sich abermals auf „Kriterien der Nachhaltigkeit und ESG sowie die Prinzipien und Rechte bei der Arbeit gemäß der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation.“ Oekoreichs Kritik zu mit dem Kakao-Business verbundenen Verletzungen der Menschenrechte können derzeit nicht nachvollzogen werden. Über Neuigkeiten hierzu möchte man in Zukunft informieren, heißt es schriftlich.

Anstelle der zuvor veröffentlichten allgemeinen Studien zu Palmöl und Nachhaltigkeit, kann man die neuen Statements so nun auch auf der Unternehmens-Website nachlesen.

Dass die FAQs des Startups nun mehr Transparenz zeigen, ordnet Bohrn Mena als „sehr positiv“, es schaffe laut dem Oekoreich-Sprecher ein „ganzheitliches Bild“. „Ich bin mir sicher, dass sich auch andere Startups ein Beispiel an der transparenten Darstellung nehmen, wenn es um Inhaltsstoffe, Herkunft und Lieferanten geht. Rein das Hinterfragen „wie man kommuniziert“ sei gerade in der Lebensmittelbranche immer wieder nötig.

Zuckerersatz und die Neoh-Studie

Eine prominente Rolle in beiden Oekoreich-Berichten spielen ENSO16, der eigens hergestellte Zuckerersatz von Neoh sowie die nicht publizierte Studie hierzu. Die Ersatzformel für die Süße im Riegel bestehe aus insgesamt 16 Inhaltsstoffen. Auf der Website erfährt man, wie schon zuvor, dass die Naschereien aus allerhand Ballaststoffen, unter anderem Agave, Chicorée, fermentiertem Mais sowie aus Aromen bestehen. Brutkasten berichtete bereits 2022 hierzu.

Ein Patent für die Formel sei in Arbeit, ergänzte Zeller kürzlich gegenüber brutkasten, bisher ist die genaue Zusammensetzung geheim, zu groß ist die Gefahr der Verwendung durch andere Hersteller. Als B2B-Angebot wird sie bereits eingesetzt, zu den Großkunden, die auf den Ersatzzucker setzen, zählen unter anderem Biogena, Eis-Greissler und die REWE-Group.

Die klinische Studie hierzu belegt, dass der Industrie-Zuckerersatz weniger Auswirkungen auf den Blutzuckerspiegel habe, als herkömmliche Süßungsmittel. Brutkasten, so wie auch mittlerweile anderen Medienvertretern wie Trending Topics, NÖN und Cash, liegt die Studie vor, in der die Neoh-Aussagen bestätigt werden können.

Bei der Zusammensetzung der Zuckerersatzformel heißt es „aus Wettbewerbsgründen geheim“ (c) Neoh, Website

Zur Oekoreich-Kritik sagt Neoh: „Nach den aus der Luft gegriffenen Vorwürfen gegen diese Studie hat nun die MedUni Wien schriftlich bestätigt, dass die Studie als Auftragsforschung nach §27 UG von der MedUni Wien genehmigt, durch die Rechtsabteilung geprüft und deren Durchführung von der unabhängigen Ethikkommission der MedUni Wien bewilligt wurde.“ Darüber hinaus bestätige die medizinische Universität, dass Neoh als Auftraggeber der Studie „keinen Einfluss auf die Durchführung“ dieser hatte. Zuvor wurde Neoh von Oekoreich vorgeworfen, die Erhebung sei „ominös“.

Social Media und ein Anwaltschreiben

Die Veröffentlichung des Oekoreich-Nachtrags zu Neoh verursachte zudem Parallel-Gefechte in den sozialen Medien. Zwischen den empörten Kommentaren der Oekoreich-Follower:innn findet sich auch einer, der dagegen hält. Stefan Weisshaar, der Oekoreich auf unsauberes Recherchieren – was die Studie betrifft – hinweist, kritisiert die „Diskreditierung“ der medizinischen Universität Wien, die im Zuge der Berichte über Neoh entstanden sei.

Unter den rund 90 Kommentaren zum Neoh-Posting verteidigt Martin Weisshaar die Neoh-Studie (c) Oekoreich-Account, Facebook

Neu ist auch der Verweis auf Konsument:innen seitens Oekoreich. So sollen diese „im Netz“ berichtet haben, dass eine Lehrperson einer Schule bei Neoh von einem „gesunden“ Snack gesprochen habe. Worauf die Initiative hinaus möchte, ist die Werbung von Neoh. Hier würde laut Bohrn Mena fälschlicherweise eine gewisse gesündere Alternative zu herkömmlichen Süßigkeiten suggeriert, besonders Kinder würde man hiermit in die Irre führen.

Die Antwort des FoodTech-Startups darauf ist mittlerweile juristisch. Zum versendeten Anwaltschreiben an Oekoreich heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Startups: „Gegen die Urheber dieser und noch weiterer Falschaussagen wurden bereits rechtliche Schritte eingeleitet.“ Ob es zu einer Klage kommen könnte, ist ungewiss. Auf telefonische brutkasten-Anfrage sagt Bohrn Mena, dass er „zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Kommentar“ abgeben wolle.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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