07.03.2024

ID Austria: Für Kreditaufnahme zukünftig denkbar – EU-Wallet soll Gründen einfacher machen

Der Staatssekretär für Digitalisierung und Telekommunikation Florian Tursky und der stv. Bundesspartenobmann der Bundessparte Bank und Versicherung der WKO Robert Zadrazil haben am Donnerstag Use-Cases der ID-Austria mit Banken vorgestellt.
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Florian Tursky und Robert Zadrazil (v.l.) in der WKO (c) BKA/Zillbauer
Florian Tursky und Robert Zadrazil (v.l.) in der WKO (c) BKA/Zillbauer

Mit der ID-Austria soll aus einem E-Government-Service nun auch Nutzen für die Privatwirtschaft entstehen. Staatssekretär Tursky und Zadrazil haben am Donnerstag Anwendungsbereiche vorgestellt, wo diese im Bankensektor zum Tragen kommen sollen. Dabei sollen die vorgestellten Einsatzbereiche perspektivisch ausgeweitet werden. Für Gründer:innen interessant: Bei Kreditaufnahmen könnte die ID-Austria auch ins Spiel kommen. Einerseits als Identifikationsnachweis bei dem Bankinstitut, andererseits auch als digitale Signatur. Relevant wäre dies beispielsweise zu Beginn einer Unternehmung, um einen Kredit bei einem Bankinstitut aufzunehmen.

Diese und weitere denkbare Anwendungsfälle wie etwa die ID-Austria als Login-Möglichkeit für Bankkonten zu benutzen, sind allerdings noch Zukunftsmusik.

In anderen Ländern der EU mit dem EU-Wallet gründen

Bereits letzte Woche Donnerstag hat das Europäische Parlament den Rechtsakt für die europäischer digitale Brieftasche verabschiedet. Bis 2026 müssen damit alle EU-Mitgliedsstaaten ihren Bürger:innen den Wallet zur Verfügung stellen.

Österreich ist mit der ID-Austria und der e-Ausweise-App gut gerüstet für das EU-Wallet. Diese vereinfacht und sichert grenzüberschreitende Online-Transaktionen und Behördenkontakte.

Einigen Staaten, wie beispielsweise Österreich, akzeptieren eIDs von anderen Ländern schon und erleichtern damit Verwaltungsabläufe. Mit vereinfachten, digitalen Behördengängen kann man beispielsweise aus Österreich über ein Serviceportal in Deutschland ein Unternehmen gründen. Auch weitere bürokratische Schritte sollen europaweit durch den EU-Wallet vereinfacht werden.

Konto einfach und sicher eröffnen

Hierzulande soll die ID-Austria im ersten Schritt im Bankwesen Bürger:innen in Zukunft eine einfachere und raschere Eröffnung eines Bankkontos möglich machen. Mit der digitalen Identität soll der Online-Kontoeröffnungsprozess für Privatkund:innen ohne den Besuch einer Bankfiliale möglich werden. Laut Gesetz müssen Banken bei einer Kontoeröffnung ihre Neukund:innen identifizieren. Dieser Schritt soll nun komplett mit der ID-Austria möglich werden.

„Dadurch, dass die ID-Austria den höchsten Sicherheitsstandard entspricht, können sich Bankkunden somit in Zukunft mit der ID-Austria ausweisen und müssen nicht persönlich einen Reisepass oder ähnliches am Schalter vorweisen“, so Staatssekretär Florian Tursky.

Bis zu praktischen Anwendung wird allerdings noch etwas Zeit vergehen. Laut Zadrazil müssen nach dem grünen Licht der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) noch die letzten Daten in die Vollversion eingepflegt werden. Das hinter der ID-Austria liegende Verfahren bietet laut der FMA die für die Anwendung in der Bankenbranche erforderliche hohe Datenqualität und ein hohes Maß an Fälschungs- und Missbrauchssicherheit.

Robert Zadrazil rechnet mit einer konkreten Umsetzung bei den Banken in den nächsten zwölf bis 18 Monaten.

Tursky und Zadrazil sehen keine Gefahr fürs Filialsterben

Als Gefahr für ein Filialsterben in Österreich sehen die Beiden die Use-Cases der ID-Austria im Bankensektor nicht. Sie verwiesen auf die persönliche Beratung vor Ort und das Know-How, welches etwa bei einer persönlichen Anlagestrategie in Bankfilialen in Österreich weiterhin stark nachgefragt wird.

Aktuell verwenden rund 2,6 Mio. Menschen die ID-Austria

Auch für andere Bereiche lässt sich der Identifikationsnachweis schon verwenden. So nutzen unter anderem die Post und das österreichische Notariat die digitale Identitätsfeststellung. Auch beim Telekommunikationsunternehmen Spusu findet sie Anwendung, da beim Kauf von Simkarten eine Identifikation erforderlich ist. Es ist wohl damit zu rechnen, dass die ID-Austria auch in weiteren Feldern der Privatwirtschaft andocken wird: „Die sichere digitale Identität schafft sowohl in der Bevölkerung als auch in der Wirtschaft das Vertrauen, das es für erfolgreiche Digitalisierung braucht“, wird Finanzminister Magnus Brunner zitiert. Aktuell nutzen rund 2,6 Mio. Menschen in Österreich die ID-Austria.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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