03.01.2024

Österreichische Hanfkette Bushdoctor wird nach Deutschland verkauft

Nach einem Konkurs im Juli und erfolgreichem Sanierungsverfahren übernimmt die Münchner SynBiotic-Gruppe den österreichischen Hanfhändler.
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Der Standort Wien des Hanfshops (c) Bushdoctor

Erst im Juli vergangenen Jahres meldete Österreichs größte Hanfkette Bushdoctor Konkurs an (brutkasten berichtete). Zuvor war das Unternehmen ein Vierteljahrhundert am Markt vertreten gewesen und zählte sechs Filialen. Nach erfolgreichem Abschluss des Sanierungsverfahrens kommt es nun zum Verkauf des Unternehmens: Bushdoctor wird von Deutschlands Cannabis-Unternehmensgruppe SynBiotic SE übernommen.

Franchisekonzept für Bushdoctor in Erarbeitung

Bis vor seinem Konkurs bot Bushdoctor in seinen Filialen Hanfprodukte wie Samen, Stecklinge, Hanfpflanzen und Anbauzubehör an. Auch Rauchzubehör war im Sortiment der Filialkette vertreten. Jetzt wird Bushdoctor Teil von SynBiotic – einer Münchner Cannabis-Unternehmensgruppe.

Die beiden Unternehmen arbeiten nun an einem gemeinsamen Franchisekonzept für den deutschen Markt. Im Laufe des Jahres sollen erste Stores eröffnet werden. Die bislang unter dem Namen von Bushdoctor betriebenen Filialen sowie der Onlineshop des Unternehmens sollen weiterlaufen.

SynBiotic selbst sieht die Übernahme als strategisch „wichtigen Schritt zur Stärkung der Marktposition von SynBiotic im Bereich Eigenanbau“, heißt es in einer Aussendung. Weiters heißt es, die Übernahme stärke die Unternehmensgruppe vor allem dahingehend, um mit weiteren Entwicklungen der Legalisierung von Hanfprodukten mitzuhalten und sich indes einen „soliden Marktanteil“ zu sichern.

Cannabis-Legalisierung „kaum vorstellbar, aber greifbar“

Harald Schubert, Geschäftsführer der Bushdoctor GmbH, ergänzt indes: „Die Entwicklung in Deutschland Richtung Legalisierung ist nach vielen Jahren der Repression kaum vorstellbar, aber greifbar. Der Zusammenschluss mit SynBiotic stellt für mich eine einzigartige Kräftefusion dar. Was allein aufgebaut werden kann ist gut, was gemeinschaftlich betrieben wird ist besser und nachhaltiger.“

Auch vonseiten SynBiotics sind die Weichen in Richtung geregelte Entkriminalisierung von Cannabisprodukten gestellt: „Für die kommende Phase der Dekriminalisierung, Liberalisierung und Legalisierung von Hanf- und Cannabisprodukten in Deutschland, aber auch Europa, ist Haralds Erfahrung von unschätzbarem Wert“, meint Daniel Kruse, geschäftsführender Direktor der SynBiotic SE, über die künftige Zusammenarbeit.

So steht es um legalen Cannabis-Konsum in Deutschland und Österreich

Aktuell darf jede und jeder Erwachsene in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis mit einem THC-Gehalt von maximal zehn Prozent besitzen. Nach Angaben des deutschen Bundesgesundheitsministeriums ist es erlaubt, „insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Zwecke des Eigenkonsums oder Nutzhanfpflanzen zur nicht-gewerblichen Verwendung anzubauen“. An Dritte weitergegeben werden darf dies allerdings nicht.

In Österreich hingegen ist der Besitz von Cannabis strafbar. Kritiker:innen sprechen hierzulande von zahlreichen „Graubereichen“ im Gesetz. So gibt es bundesweit keine einheitlich geregelte Besitzmenge von Cannabis. Medienberichten zufolge liegt diese bundesländerabhängig zwischen einem und 2,5 Gramm. Aktive Legalisierungsbestrebungen bleiben bislang aus.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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