24.11.2023

Binance muss Milliarden zahlen – und der Kryptomarkt steigt weiter

Crypto Weekly #123. Die weltgrößte Kryptobörse Binance hat mit der US-Justiz einen milliardenschweren Vergleich abgeschlossen, der auch den Rückzug von Gründer CZ beinhaltet. Für Bitcoin und Ethereum geht es unterdessen weiter aufwärts.
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Binance
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

📈 Bitcoin steigt auf über 38.000 Dollar, Ether auf über 2.100 Dollar

Es geht weiter aufwärts. Bitcoin ist am Freitagnachmittag zwischenzeitlich über die Marke von 38.000 US-Dollar gestiegen – und erreichte das höchste Niveau seit Mai 2022. Seit vergangenem Freitag ist Bitcoin damit um rund fünf Prozent gestiegen.

Noch besser ist die Woche für Ethereum gelaufen: Der Ether-Token legte um zehn Prozent zu. Er stieg auf über 2.100 Dollar und erreichte den höchsten Stand seit 18 Monaten. 

Im Minus liegt unter den großen Coins auf 7-Tages-Sicht nur BNB. Und das hat seinen Grund. BNB heißt zwar mittlerweile tatsächlich nur mehr so. Früher waren die drei Buchstaben ein Kürzel, die Kryptowährung hieß Binance Coin.

Damit sind wir schon beim Thema. Die größte Kryptobörse der Welt war in den vergangenen Jahren bemüht, BNB als völlig eigenständiges und unabhängiges Projekt darzustellen. Daher auch die Umbenennung: Die Assoziation mit Binance im Namen war nicht mehr erwünscht. So wirklich überzeugt hat das aber die wenigsten.

Das hat sich auch diese Woche wieder bestätigt. Die Underperfomance von BNB gegenüber den anderen großen Kryptowährungen hängt direkt mit Binance zusammen. Die Börse hat diese Woche nämlich die Schlagzeilen dominiert – und zwar mit einem milliardenschweren Vergleich, den Binance mit dem US-Justizministerium abgeschlossen hat.

🧐 Die Eckpunkte des milliardenschweren Vergleichs zwischen Binance und US-Justiz

Was sieht der Vergleich vor? Eine ganze Reihe an unterschiedlichen Punkten, aber sehen wir uns mal die wichtigsten an:

  • Binance-Gründer Changpeng Zhao (CZ) verpflichtet sich, als CEO zurückzutreten und auch keine andere Funktion im Unternehmen zu übernehmen. Er behält allerdings seine Anteile
  • er bekennt sich außerdem schuldig, gegen Anti-Geldwäsche-Gesetze in den USA verstoßen zu haben
  • er muss persönlich eine Strafe von 50 Mio. US-Dollar zahlen
  • insgesamt sieht der Vergleich eine Zahlung in der Höhe von 4,3 Mrd. US-Dollar vor
  • Binance muss den US-Markt verlassen
  • neben Verstößen gegen Anti-Geldwäsche-Vorgaben musste sich Binance auch wegen Vergehen gegen Sanktionsvorgaben und Terrorismusfinanzierung verantworten

An dieser Stelle muss man vielleicht anmerken: Die US-Justiz wirft Binance nicht vor, direkt Terrorismus finanziert zu haben. Wohl aber, dass sie verdächtige Transaktionen nicht gemeldet hat, die über die Börse mit Terrororganisationen getätigt wurden. Die Verstöße gegen US-Sanktionen wiederum beziehen sich hauptsächlich auf den Iran.

Binance hätte sich außerdem Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) des US-Finanzministeriums registrieren müssen – dies geschah nach Ansicht der US-Justiz auch deshalb nicht, weil Binance vermeiden wollte, dass die Behörden entdecken, dass die Börse ihre Kund:innen nur ordnungsgemäß kontrolliert. Dafür habe sich Binance bewusst entschieden, um Marktanteile und Gewinne zu erhöhen – so die US-Justiz.

😮 Was am Binance-Vergleich überraschend war – und was nicht

War der Vergleich eine Überraschung? Ja und nein. Binance und die USA – das war schon immer schwierig. Seit Jahren liefen Untersuchungen unterschiedlicher US-Behörden gegen die Börse (und auch mit dem nunmehrigen Vergleich sind nicht alle beigelegt). Binance hat sogar einen eigenen US-Ableger (Binance.US) gegründet und ist mit seiner eigentlichen Handelsplattform schon seit mehreren Jahren nicht mehr am US-Markt aktiv.

Generell war Binance in den vergangenen Jahren bemüht, sich stärker mit Behörden zu arrangieren als noch in der Frühphase des Unternehmens. Ob dies aus tatsächlicher Überzeugung geschah oder einfach, weil es bei einem Unternehmen dieser enormen Größe letztlich unumgänglich ist, sei dahingestellt.

Jedenfalls aber war es durchaus naheliegend, dass sich die Börse früher oder später auf einen Vergleich mit der US-Justiz einlässt, um die Sache abzuschließen. Mit den Behörden in den USA ist in Finanzdingen tendenziell noch weniger zu spaßen als mit jenen in anderen Ländern.

Nicht direkt zu erwarten war aber die Höhe des Vergleichs. Der fiel doch recht hoch aus. Und auch CZs Rückzug aus sämtlichen Funktionen bei Binance haben wohl nicht alle erwartet. Ob er allerdings bei Binance tatsächlich völlig von der Bildfläche verschwinden wird, muss sich erst noch weisen. 

Er behält seine Anteile und wird auch ohne offizielle Funktion möglicherweise Einfluss ausüben können. Ein René Benko beispielsweise hat das österreichische Immobilienunternehmen Signa jahrelang de facto gesteuert, obwohl er offiziell keine Management-Funktion mehr innehatte und formal nur mehr Vorsitzender eines Beirats war. In dieser Form ist das bei CZ allerdings eher nicht zu erwarten – auch, weil die Umstände völlig andere sind und im Fall von Binance die US-Justiz involviert ist.

Dass sich der Kryptomarkt weitgehend unbeeindruckt von der Sache zeigt, sollte dagegen nicht überraschen. Denn dass Binance im Clinch mit den US-Behörden liegt, ist eben seit Jahren bekannt. Und entsprechend eingepreist. Mit dem Vergleich ist nun vielmehr sogar eine gewisse Unsicherheit in dieser Hinsicht beseitigt. Insofern verwundert es nicht, dass es nach Bekanntwerden des Vergleichs am Markt nur für kurze Zeit abwärts ging – und diese Verluste rasch wieder aufgeholt wurden.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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