27.10.2023

Warum Bitcoin den höchsten Stand seit 16 Monaten erreicht hat

Crypto Weekly #120. Bitcoin stieg diese Woche erstmals seit Mai 2022 wieder über die Marke von 35.000 US-Dollar. Was sind die Hintergründe?
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Bitcoin
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Die Kurstafel:

Kurse von CoinGecko / Stand: Freitagmittag

📈 Bitcoin steigt auf über 35.000 US-Dollar

Es geht weiter nach oben am Kryptomarkt – und zwar ganz ordentlich. Nach der starken Vorwoche (siehe Crypto Weekly #119) stieg Bitcoin diese Woche zwischenzeitlich auf über 35.000 US-Dollar. Das war der  höchste Stand seit Mai 2022 – also seit fast eineinhalb Jahren. 

Die Aufwärtsbewegung beschränkte sich nicht nur auf Bitcoin. Auch für alle anderen großen Krypto-Assets ging es seit vergangenem Freitag deutlich nach oben. Überwiegend bewegten sich die Kursgewinne im zweistelligen Prozentbereich, wobei Solana (SOL) und Dogecoin (DOGE) die Performance von Bitcoin noch übertrafen. 

Der Grund für die gute Marktstimmung ist bekannt. Es ist der neu aufgeflammte Hype um Bitcoin-ETFs. Ein solcher trieb bereits im Juni und Juli die Kurse an, nachdem der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock in den USA einen Antrag auf Zulassung eines sogenannten Bitcoin-Spot-ETF gestellt hatte. 

Im Gegensatz zu den bereits am US-Markt verfügbaren Bitcoin-Futures-ETF würde ein Bitcoin-Spot-ETF direkt in die Kryptowährung investieren – und nicht in Finanzprodukte, die den Bitcoinpreis nachbilden. Die US-Börsenaufsicht hat noch nie einen Bitcoin-Spot-EFT genehmigt. Gleichzeitig hat BlackRock aber eine fast makellose Bilanz bei ETF-Anträgen in den USA. 

Über den Sommer flaute der Hype wieder ab. Mangels Neuigkeiten beim Thema. Zuletzt kam aber wieder Bewegung hinein. Die Börsenaufsicht verzichtete etwa auf einen Einspruch gegen ein Gerichtsurteil, das einen Bitcoin-ETF-Antrag eines anderen Anbieters, Grayscale, betraf. Zu diesem hatte ein US-Gericht im August entschieden, dass die Börsenaufsicht ihre Ablehnung nicht ausreichend begründet hatte. 

In der Vorwoche war es dann sogar eine Falschmeldung, die den Bitcoin-Preis kurzzeitig nach oben schießen ließ. Die Börsenaufsicht habe den ETF-Antrag von BlackRock genehmigt, berichtete die Krypto-Newsseite Cointelegraph. Was schlicht falsch war.

Nachdem sich dies herausgestellt hatte, ging es mit dem Kurs jedoch nur kurz nach unten. In den Folgetagen legte Bitcoin sogar wieder zu und stieg auf über 30.000 US-Dollar (siehe Crypto Weekly #119). Hintergrund war der allgemein gestiegene Optimismus, dass Bitcoin-ETFs in den nächsten Monaten genehmigt werden könnten.

🚀 Wie ein Tickersymbol von BlackRocks Bitcoin-ETF eine Kursrallye auslöste

Und so ging es auch diese Woche weiter nach oben. Irgendjemand entdeckte, dass BlackRocks Bitcoin-ETF auf der Website der Depository Trust and Clearing Corporation (DTCC) aufschien. Die DTCC ist ein Zentralverwahrer für Wertpapiere und spielt damit eine bedeutende Rolle bei der Abwicklung von Wertpapiertransaktionen in den USA. Sogar ein Ticker, also eine Abkürzung für die Bezeichnung eines Wertpapiers, war bereits ersichtlich: Unter IBTC soll der BlackRock-ETF offenbar laufen.

Wenn der ETF sogar schon mit Ticker auf DTCC-Website angeführt ist, dann könne die Genehmigung ja nur mehr Formsache sein – so dürften viele Trader:innen am Kryptomarkt gedacht haben. Und es passte ins Bild, nachdem es zuletzt mehrere positive Indizien für eine Genehmigung von Bitcoin-ETFs gegeben hatte. Da wollten es viele nur allzu gerne glauben.

🙈 Warum der Markt wieder mal völlig überreagierte

Allerdings: Es handelte sich wieder einmal um eine Überinterpretation, wie sie am Kryptomarkt (und, um fair zu sein, auch an den traditionellen Finanzmärkten) immer wieder vorkommt. Der Investor Phil Bak brachte es auf den Punkt: “Ich war sechs Jahre lang für die Auflegung neuer ETFs an der NYSE zuständig (2010-2016) und habe etwa 15 Jahre lang ETF-Produkte entwickelt und verwaltet”, schrieb er auf X, früher Twitter. “Die Sache mit der DTCC bedeutet absolut nichts. Nichts. Geht offline und verbringt Zeit mit euren Lieben”.

Tatsächlich stellte sich dann bald heraus: Die DTCC hatte das Tickersymbol bereits seit August auf ihrer Website. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte ein Sprecher, dass es sich bei der Liste auf der Website um eine Zulassungsdatei handele, die aktive und potenzielle ETFs enthalte und dass der BlackRock-ETF im August hinzugefügt wurde, weil dies das übliche Vorgehen in Vorbereitung auf die Einführung eines neuen ETFs sei. „Die Aufnahme in die Liste ist kein Hinweis auf das Ergebnis ausstehender regulatorischer oder anderer Genehmigungsverfahren“, zitiert Reuters den Sprecher weiter. 

Für zusätzliche Verwirrung sorgte, dass das Symbol am Dienstag zwischenzeitlich von der DTCC-Website verschwand. Nach wenigen Stunden tauchte es dann allerdings wieder auf. Der Hintergrund ist unklar. Die Branchenseite Decrypt zitierte einen nicht näher genannten Insider mit folgender Erklärung: “Das Produkt ist vorübergehend von der Website genommen, um zusätzliche Recherchen vorzunehmen, weil es so viel Aufmerksamkeit bekommen hat”.

Letztlich spielt dies aber keine große Rolle. Denn klar ist jedenfalls: Dass der ETF auf der DTCC-Website erscheint, heißt eben nicht, dass eine Genehmigung unmittelbar bevorsteht. Gleichzeitig bedeutet nichts an der Klarstellung der DTCC, dass eine Genehmigung unwahrscheinlicher geworden ist als davor angenommen. Substanziell betrachtet hat die Angelegenheit weder in die eine noch in die andere Richtung etwas geändert. Was die Genehmigung eines Bitcoin-ETFs in den USA angeht, heißt es also weiterhin: Geduld.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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