01.09.2023

So weitreichend ist das Grayscale-Urteil wirklich

Crypto Weekly #113: Die US-Börsenaufsicht hat rechtswidrig gehandelt, als sie den Antrag des Vermögensverwalters Grayscale auf einen Bitcoin-ETF abgelehnt hat, urteilte diese Woche ein Gericht. Was steckt dahinter?
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👩🏻‍⚖️ Warum die Ablehnung eines Bitcoin-ETFs von Grayscale laut einem Urteil rechtswidrig war… 

Diese Woche gab es vor allem eine große Story in der Branche - und wieder einmal ist es ein Gerichtsurteil aus den USA. Der Vermögensverwalter Grayscale befindet sich in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht, der Securities and Exchange Commission (SEC). 

Ausnahmsweise für die Kryptobranche geht es darum nicht um die Frage, ob irgendwelche Token nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen sind. Sondern um einen Bitcoin-ETF - einen börsengehandelten Fonds, der in Bitcoin investiert. Auch das ist ein Thema, das in der Vergangenheit viel Aufmerksamkeit bekam. Hintergrund: Der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock hat im Juni in den USA einen Antrag auf einen Bitcoin-ETF eingereicht (siehe Crypto Weekly #104).

Bisher sind in den USA ausschließlich Bitcoin-Futures-ETFs genehmigt worden, nie aber Bitcoin-Spot-ETFs. Der Unterschied: Erstere investieren in Bitcoin-Futures, also in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Zweitere würden direkt in Bitcoin selbst investieren.

Und damit sind wir jetzt auch schon beim Thema: Auch Grayscale hatte schon vor längerer Zeit einen Antrag bei der Börsenaufsicht auf einen Bitcoin-ETF eingereicht. Auf einen Spot-ETF, wohlgemerkt. 

Grayscale betreibt jetzt schon einen Bitcoin-Fonds, den sogenannten Grayscale Bitcoin Trust, der aber nicht an der Börse gehandelt wird. Diesen wollte das Unternehmen in einen ETF, also einen börsengehandelten Fonds, umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte den Antrag ab. Grayscale zog vor Gericht.

Nun bekam das Unternehmen recht: “Die Kommission hat es versäumt, angemessen zu erklären, warum sie die Notierung von zwei Bitcoin-Futures-ETPs genehmigt hat, nicht aber den von Grayscale vorgeschlagenen Bitcoin-ETP”, heißt es in dem Urteil vom Dienstag. "In Ermangelung einer kohärenten Erklärung ist diese ungleiche regulatorische Behandlung gleicher Produkte unrechtmäßig." ETP steht in diesem Fall für Exchange Traded Product.

Was das Urteil jedoch nicht bedeutet: Dass der Antrag genehmigt ist. Er muss nur noch einmal geprüft werden. Da könnte die Börsenaufsicht dann zu einem anderen Ergebnis kommen. Oder aber sie kommt zum selben Ergebnis - dafür müsste sie aber andere Argumente anführen. 

🫣 …und was dies jetzt für die Börsenaufsicht bedeutet

Für die Börsenaufsicht ist die Angelegenheit zumindest einmal peinlich. Seit Monaten liegt sie im Clinch mit mehr oder weniger der gesamten US-Krypto-Branche. Und das zweite Mal innerhalb weniger Wochen fiel nun ein Urteil in einem vielbeachteten Prozess nicht so aus, wie sich die Behörde das gewünscht hätte. 

Klar, das Urteil im Fall Ripple vom Juli war sicherlich weniger eindeutig als die ersten euphorischen Reaktionen aus der Krypto-Szene vermuten hatten lassen. Die Richterin gab in Teilen Ripple recht - in Teilen aber auch der Börsenaufsicht. Die Frage, ob und unter welchen Umständen Ripples Kryptowährung XRP nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist und wann nicht, ist weiterhin nicht geklärt (siehe Crypto Weekly #108)

Aber dennoch: Die Börsenaufsicht hat sich mit ihrer Rechtsansicht im XRP-Fall eben nicht vollständig durchgesetzt. Und es ist ein äußerst prominenter Fall.

Jetzt gibt es also erneut ein Urteil, das nicht so ausgefallen ist, wie von der Behörde erwünscht. Das Grayscale-Urteil ist dabei noch ungünstiger für die SEC, als jenes im Ripple-Fall. Denn zur Begründung führt das Gericht explizit an, dass die Börsenaufsicht ihre Entscheidung nicht angemessen begründen konnte. Konkret geht es dabei um die Frage, warum sie Bitcoin-Futures-ETFs genehmigte - Bitcoin-Spot-ETFs aber nicht. 

Und dass das Gericht dies bemängelt, ist bitter für die Behörde: Die vorgebrachten Argumente für die Entscheidung werden ja wohl die besten sein, die sie hat. Es ist auszuschließen, dass sie überzeugendere Begründungen bewusst zurückgehalten hat. Aber klarerweise hat die Börsenaufsicht (wie auch Grayscale) die Möglichkeit, Berufung einzulegen. 

Natürlich kann sie auch ihre Argumente nachschärfen - oder tatsächlich neue Begründungen anführen. Aber angesichts dieses Urteils wird sie sich sehr genau überlegen müssen, welche das sein könnten. Und sich dann sehr sicher sein müssen, dass diese auch halten.

Am Donnerstagabend gab es dann eine Nachricht in einer verwandten Angelegenheit: Die Börsenaufsicht teilte mit, dass sie mehr Zeit benötige, um mehrere ausständige Anträge auf Bitcoin-Spot-ETFs zu bearbeiten - darunter jene von BlackRock, Invesco und Galaxy Digital. Die Entscheidungen werden demnach nicht vor Oktober fallen. Zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Grayscale-ETFs äußerte sich die Börsenaufsicht noch nicht.

📈 Wie der Markt auf das Urteil reagiert hat

Am Kryptomarkt zogen die Kurse unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils an. Bitcoin beispielsweise stieg innerhalb weniger Minuten von unter 26.000 US-Dollar auf fast 28.000 Dollar. Eine solche Marktreaktion ist keine große Überraschung, sollte aber auch nicht überinterpretiert werden. Der Markt reagiert oft schnell auf Schlagzeilen - ohne die Meldungen (oder in diesem Fall: das Urteil) dahinter im Detail analysiert zu haben. 

Weder in die eine noch in die andere Richtung ist die allererste Marktreaktion also notwendigerweise besonders aussagekräftig. Für den Bitcoin-Kurs ging es in den folgenden Tagen dann wieder leicht abwärts. Auch das ist typisch nach einer solchen Marktreaktion. 

Nachdem dann am Donnerstagabend bekannt wurde, dass die SEC für einige andere Bitcoin-Spot-ETF-Anträge noch mehr Zeit benötige, gab der Kurs weiter nach. Zuletzt lag er mit rund 26.000 US-Dollar wieder ungefähr am Niveau wie vor dem Grayscale-Urteil.

Unabhängig von der Kursreaktion lässt sich aber sicherlich sagen: Das Urteil ist definitiv ein Erfolg für die Krypto-Branche und eine Niederlage für die Börsenaufsicht.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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GoDaddy ist der weltweit größte Domainnamenregistrar und sitzt weltweit an 14 Standorten. Das Unternehmen unter CEO Aman Bhutani verfügt über mehr als 20 Millionen Kunden bei 9.000 Mitarbeiter:innen und hat aktuell rund 84 Millionen Domains in Verwaltung. Neben dem Fokus auf Kleinunternehmer:innen unterstützt GoDaddy auch Gründer:innen im DACH-Raum und bietet Hilfestellung bei der Implementierung von Künstlicher Intelligenz ins eigene Unternehmen – u.a. durch KI-Prompts – oder beim Marketing.

Hürden der Implementierung

Obwohl die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der österreichischen Unternehmenslandschaft steigt, war sie laut einer Untersuchung der Statistik Austria aus dem Jahr 2023 für den Großteil der Unternehmen (88 Prozent) bislang noch kein Thema.

Unternehmen, die die Nutzung von KI bereits erwogen, aber (noch) keine KI-Technologien implementiert haben, nennen als Gründe dafür fehlendes Fachwissen (7 Prozent), rechtliche Unklarheiten über den KI-Einsatz, die Inkompatibilität von Daten und Systemen sowie Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit und Qualität der benötigten Daten. Alles Hürden, die GoDaddy kennt und Lösungen dafür bietet.

“Viele vergessen, dass sie den Schritt in die KI-Welt nicht alleine gehen müssen”, sagt Alexandra Anderson, Marketing Director DACH bei GoDaddy. “Der richtige Partner unterstützt sie mit Werkzeugen und Ressourcen für einen einfachen und kostengünstigen Einstieg. Bei GoDaddy helfen wir Unternehmer:innen, im digitalen Markt zu bestehen. Wir haben weltweit von unseren Kund:innen gelernt und sind in der Lage, dieses Wissen zu nutzen, um anderen Unternehmen zu helfen, ihr volles Potential zu erreichen.”

GoDaddy: “KI-Potential erkannt”

Dass dieses Potential nicht bloß den großen Playern am Markt zur Verfügung steht, sondern die Möglichkeiten von KI-Technologie auch von Kleinunternehmer:innen und Startups erkannt wurden, zeigt ebenfalls eine eigens global durchgeführte Umfrage von GoDaddy.

Darin heißt es, dass sieben von zehn Kleinunternehmer:innen glauben, dass die Implementierung von Künstlicher Intelligenz mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem greifbaren positiven Einfluss auf ihre wirtschaftliche Bilanz führen würde. So eine Erkenntnis.

Eine weitere dreht sich um das Vertrauen der Kleinunternehmer:innen in ihre Fähigkeit, KI-Technologien effektiv zu nutzen. Ähnlich zu den statistik.at-Ergebnissen aus dem Vorjahr gaben in der GoDaddy-Befragung nur acht Prozent der Befragten an, wenig Vertrauen in ihre Fähigkeiten bezüglich des Umgangs mit KI zu haben. 68 Prozent zeigen sich bei dieser Untersuchung dagegen zuversichtlich.

“Insgesamt unterstreichen die Ergebnisse unserer Umfrage deutlich die wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz für Unternehmen in der DACH-Region”, sagt Anderson.

Unterschiede zwischen Generationen

Allerdings muss man erwähnen, dass die Wahrnehmung der KI-Potenziale für Kleinunternehmen stark zwischen den Generationen variiert. Millennials, Gen-X und Babyboomer sehen die größten Vorteile in den Bereichen Marketing (59 Prozent), Geschäftsplanung und -strategie (45 Prozent) sowie beim Kundenservice (35 Prozent).

Die Gen-Z hingegen vermerkt das Hauptpotential im Finanzmanagement (64 Prozent). Nur etwas mehr als ein Drittel der Gen-Z-Befragten glauben, dass Marketing den größten Nutzen von KI für ihr Unternehmen bietet.

Vor allem Unternehmerinnen würden weniger Zuversicht in Bezug auf die Integration von KI-Technologien im Vergleich zu männlichen Kollegen zeigen. Laut den aktuellen Umfragedaten sind nur 54 Prozent der Frauen im Vergleich zu 76 Prozent der Männer optimistisch über die Integration und Weiterentwicklung von KI-Technologien in ihren Unternehmen.

Auch bei der digitalen Transformation unterscheiden sich die Schwerpunkte zwischen Frauen und Männern: Unternehmerinnen legen den Fokus auf die Verbesserung der Kundenbindung und -erfahrung. Unternehmer priorisieren hingegen die Steigerung der Effizienz und die Integration neuer Technologien wie KI für Innovationen.

GoDaddy unterstützt mit Tools und Rat

Trotz unterschiedlicher Schwerpunktsetzung und Fokusgewichtung lassen sich aus beiden Umfragen zusammenführend wichtige Erkenntnisse ziehen. Die Themen, die Gründer:innen beschäftigen, verfolgen alle das Ziel, ihre Unternehmen weiterzuentwickeln und – für die heutige Zeit essentiell – aufs nächste (digitale) Level zu heben. Mit oder ohne KI.

Anderson dazu: “Wir helfen bei der Adaption, stellen die richtigen Tools zur Verfügung und ermöglichen einen leichten Einstieg ins Online-Business – selbst für kleine Unternehmen. GoDaddy ist stolz darauf, Unternehmer:innen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und sie bei der Entwicklung ihres Unternehmens zu unterstützen”.

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