10.08.2023

Ripple-Urteil: Warum die Börsenaufsicht jetzt vor ein Berufungsgericht geht

Nach zweieinhalb Jahren Rechtsstreit zwischen der Börsenaufsicht und der Kryptofirma Ripple hat eine New Yorker Richterin im Juli ein Urteil gesprochen. Nun geht die Behörde in Berufung.
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XRP
Foto: Adobe Stock

Es war lange erwartet worden und hat für demensprechendes Aufsehen gesorgt: Das Urteil im Rechtsstreit zwischen der US-Börsenaufsicht und Ripple, dem Unternehmen hinter der Kryptowährung XRP. Diese sei gemäß US-Recht als Wertpapier einzustufen und hätte die entsprechenden Registrierungsprozesse bei der Behörde durchlaufen müssen, lautete der Vorwurf der Securities and Exchange Commission (SEC).

Das Mitte Juli gesprochene Urteil einer New Yorker Richter widersprach dieser Einschätzung teilweise – und gab der Börsenaufsicht in anderen Bereichen recht. Direktverkäufe von XRP, die Ripple an Profi-Anleger:innen tätigte, sind demnach als Wertpapier-Transaktionen einzustufen. Nicht aber sogenannten programmatische Verkäufe. Bei diesen haben Privatanleger:innen XRP über Börsen gekauft. Dabei wussten sie aber nicht, wer die Verkäufer waren. Und auch XRP-Ausschüttungen an Ripple-Mitarbeiter:innen seien nicht als Wertpapierverkäufe einzustufen, argumentierte die Richterin im Urteil.

Börsenaufsicht brachte Berufung ein

Die ersten Reaktionen in der Krypto-Szene auf das Ripple-Urteil waren teilweise geradezu euphorisch – was etwas schwierig mit dem tatsächlichen Inhalt des Urteils in Einklang zu bringen ist.

Denn: Dass XRP generell nicht unters Wertpapierrecht fällt, besagt das Urteil eben nicht. Und ebenso wichtig: Es ist völlig unklar, ob das Urteil halten wird. Die meisten seriösen Beobachter:innen waren schon direkt nach dem Urteil davon ausgegangen, dass die SEC Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen würde.

Genau dazu kam es nun: Die SEC hat am Mittwoch bei dem New Yorker Gericht, das das Ripple-Urteil gesprochen hatte, beantragt, dass Teile des Urteils von einem Berufungsgericht überprüft werden. Sie bezieht sich darauf sowohl auf die “programmatischen Verkäufe” als auch auf die Ausschüttungen an Mitarbeiter:innen – wenig überraschend also auf jene Teile, in denen die Richterin keine Verstöße von Ripple gegen das Wertpapierrecht festgestellt hat.

Die SEC will eine baldige Entscheidung, weil “eine große Zahl” derzeit anhängiger Verfahren von der Entscheidung des Berufungsgerichts betroffen sein könnten, wie die Behörde argumentiert. Außerdem habe die Entscheidung “besondere Auswirkungen” auf die Möglichkeiten der SEC, das Wertpapierrecht durchzusetzen.

Berufungsentscheidung im Ripple-Urteil für “große Zahl” anhängiger Verfahren wichtig

Dass die Lage nicht ganz eindeutig ist, zeigt auch ein anderes Urteil, das rund zwei Wochen nach der Ripple-Entscheidung erging: Im Fall rund um den kollabierten Stablecoin TerraUSD (UST) entschied ein Richter, dass Verkäufe der Kryptowährung über Börsen in Konflikt mit dem Wertpapierrecht gestanden seien. Ob die Käufer:innen dabei gewusst hätten, von dem sie die Coins erworben haben, spiele keine Rolle, argumentierte der Richter.

Dies steht in Widerspruch zur Entscheidung der Richterin im Ripple-Fall: Eben weil bei den sogenannten programmatischen Verkäufen unklar war, ob die Käufer:innen direkt von Ripple oder von anderen gekauft hätten, seien sie nicht als Wertpapierkäufe im Sinne des US-Rechts einzustufen, hatte die Richterin argumentiert.

Hintergrund ist der sogenannte “Howie-Test”, den US-Gerichte verwenden, um zu evaluieren, ob ein Finanzprodukt oder -konstrukt das Wertpapierrecht fällt. Zu dessen Kriterien gehört unter anderem, dass Anleger:innen mit ihrem Investment plausiblerweise einen Gewinn erwarten können, der wiederum von den Anstrengungen anderer, im Regelfall eines Unternehmens, abhängt. Im Ripple-Urteil hatte die Richterin sinngemäß argumentiert, dass dies nicht erfüllt sei, wenn die Anleger:innen nicht sicher wüssten, ob das investierte Geld Ripple zufließe – oder Verkäufer:innen, die mit dem Unternehmen gar nichts zu tun hätten.

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Shannon Falconer | (c) Shannon Falconer

Das 2016 gegründete US-Startup BioCraft hat 2023 einen eigenen Standort in Wien für R&D eröffnet. Für die Forschungsaktivitäten des Unternehmens, das sich auf kultiviertes Fleisch spezialisiert hat, wurde in Österreich zudem eine eigene GmbH gegründet (brutkasten berichtete)

Das Biotech-Unternehmen kultiviert Fleisch für den Heimtierfuttermarkt – unter anderem wird Mäusefleisch im Labor für Katzenfutter gezüchtet. Zudem arbeitet das Unternehmen seit letztem Jahr an einer Hühnerzelllinie, die künftig für Hundefutter eingesetzt wird.

Das kultivierte Fleisch wird dabei aus tierischen Zellen in Gefäßen gezüchtet, die jenen ähneln, die bei der Brauerei und der Joghurtherstellung verwendet werden. Laut dem Unternehmen lässt sich so auch das Nährstoffprofil des Fleisches individuell anpassen. Zudem ist Zuchtfleisch weitaus nachhaltiger als herkömmliches Fleisch, was die Landnutzung, den Wasserverbrauch und die Emissionen anbelangt.

BioCraft erzielt Preisparität

Wie Biocraft nun bekannt gab, erzielte das Unternehmen nun einen Durchbruch. Erstmal konnte BioCraft laut eigenen Angaben in der Produktion seines Zellfleisches eine Preisparität mit herkömmlichen Fleisch erzielen. Bisher war der hohe Preis ein Haupthindernis für die kommerzielle Verwendung von kultiviertem Fleisch in der Heimtiernahrung, so das Unternehmen in einer Aussendung.

“Wir sehen dies als einen Durchbruch für kultiviertes Fleisch in der Heimtiernahrung“, so Shannon Falconer, Gründer und CEO von BioCraft. “Das Erreichen der Preisparität und ein robustes Nährwertprofil für Haustiere waren die einzigen Elemente, die den Einsatz von Zuchtfleisch in der Heimtiernahrungsindustrie behindert haben – und BioCraft hat nun beides erreicht.“

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Die Vorteile bei Tierfutter

Im Vergleich zu Startups, die an Laborfleisch für den menschlichen Verzehr arbeiten, hat BioCraft einen Vorteil: Die Konsistenz des Fleischs aus dem Biorektor entspricht bereits in etwa jener des Breis, der für herkömmliches Tierfutter genutzt wird. Aus diesem wird sowohl Dosen- als auch Trockennahrung gemacht. Produzenten könnten also ohne große Umstellung umsteigen, argumentiert man beim Unternehmen. Künftig soll das Tierfutter über ein B2B-Modell an Tierfutter-Produzenten verkauft werden. Der breit angelegte Marktstart soll Anfang 2026 erfolgen.


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