21.07.2023

Verbot von Account-Sharing: Netflix zieht erste Bilanz

Seit Mai geht Netflix gegen unbezahltes Account-Sharing, also das Weitergeben der eigenen Zugangsdaten an andere Personen, vor. Diese Woche zog das Unternehmen eine erste Bilanz zu den Auswirkungen.
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das Netflix-Logo auf einem Handy-Screen
Foto: Adobe Stock

Die eigenen Netflix-Zugangsdaten mit Freund:innen teilen und die Kosten aufteilen – auch wenn es eigentlich nicht erlaubt ist, ist Account-Sharing extrem weit verbreitet und gilt den meisten auch eher als Kavaliersdelikt. Große Freude dürfte dies bei Netflix zwar noch nie ausgelöst haben. Über Jahre wurde es vom US-Streaming-Portal aber zumindest toleriert.

Bis vor ein paar Monaten. Denn da kündigte Netflix an, gegen unbezahltes Account-Sharing vorzugehen – und stattdessen neue Bezahlangebote dafür einzuführen. Gut kam das bei den Kund:innen nicht an. Doch einige Wochen später zeigt man sich bei Netflix nun mit den ersten Ergebnissen zufrieden.

Kündigungen „gering ausgefallen“

Die Kündigungen seien gering ausgefallen, schreibt das Unternehmen in seinem diese Woche veröffentlichten Bericht zum zweiten Geschäftsquartal. Obwohl man sich „noch in der Anfangsphase der Monetaisierung“ befinde, sehe man bereits jetzt „eine gesunde Umwandlung“ von Kund:innen, die bisher die Accounts anderer genutzt hatten in voll zahlende Mitgliedschaften.

Mit dem Bezahlangebot für Account-Sharing ist Netflix im Mai in über 100 Ländern gestartet – darunter auch Österreich. Diese Märkte machen insgesamt mehr als 80 Prozent des gesamten Netflix-Umsatzes aus. „Der Umsatz ist in jeder Region jetzt höher als vor dem Launch und die Anmeldungen übertreffen bereits die Kündigungen“, schreibt Netflix weiter.

Insgesamt seien im zweiten Quartal 5,9 Mio. zahlende Kund:innen mehr dazu gekommen als gekündigt hätten. Zum Vergleich: Im zweiten Quartal des Vorjahres hatten die Kündigungen die Neuanmeldungen noch um 1 Mio. überstiegen. Das Angebot für das kostenpflichte Account-Sharing soll nun auch in „fast allen“ der verbliebenen Märkte für Netflix gestartet werden.

Netflix-CEO: „Wir sehen, dass es funktioniert“

„Wir sehen, dass es funktioniert“, sagte Netflix-Co-CEO Greg Peters im begleitenden Conference Call, der das Unternehmen seit dem Rücktritt von Langzeit-CEO Reed Hastings im Jänner gemeinsam mit Ted Sarandos leitet. Peters wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass es noch einige Monate dauern würde, bis man die vollständigen Auswirkungen abschätzen könne. Hintergrund: Netflix hat seine Maßnahmen gegen das Account-Sharing noch nicht überall umgesetzt – reine Mobil-Nutzer:innen etwa sind bisher noch nicht betroffen.

In Österreich zahlt man zusätzlich 4,99 Euro pro Monat, wenn man seinen Account mit einer Person teilen möchte, die nicht im eigenen Haushalt wohnt. Beim Premium-Abo für 17,99 Euro monatlich kann man bis zu zwei weitere Personen kostenpflichtig hinzufügen. Beim Standard-Abo für 12,99 Euro ist eine zusätzliche Person möglich. Im Basis-Abo wiederum ist das Hinzufügen weiterer Personen überhaupt nicht mehr vorgesehen.

Netflix hat für das zweite Quartal 2023 einen Umsatz von 8,2 Mrd. US-Dollar gemeldet – ein Plus von 2,7 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal 2022. Der Nettogewinn lag bei 1,49 Mrd. Dollar. Auch hier verbesserte sich das Unternehmen leicht gegenüber dem Vorjahresquartal, als es 1,44 Mrd. Dollar Gewinn gemacht hatte.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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