24.03.2023

Crypto Weekly #95: Was das Vorgehen der US-Börsenaufsicht gegen Coinbase bedeutet

Diese Woche: Bitcoin steigt weiter und erreichte den höchsten Stand seit Juni 2022. Unterdessen ist bei der Kryptobörse Coinbase ein Schreiben der US-Börsenaufsicht eingetrudelt. Diese sieht das Unternehmen in Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht.
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The logo of coinbase on a computer screen
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 28.034 US-Dollar (+11 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.784 Dollar (+6 %)
  • BNB: 332 Dollar (-3 %)
  • XRP: 0,43 Dollar (+17 %)
  • Cardano (ADA): 0,36 Dollar (+11 %)
  • Solana (SOL): 22 Dollar (+10 %)

📈 Bitcoin steigt weiter – und erreicht mit 28.800 US-Dollar höchsten Stand seit Juni

Am Kryptomarkt geht eine weitere starke Woche zu Ende. Am Mittwoch stieg der Bitcoin-Kurs zwischenzeitlich bis auf 28.800 US-Dollar – und erreichte damit den höchsten Stand seit Juni des Vorjahres. Einen kurzen Rücksetzer auf unter 27.000 Dollar gab es nur am Mittwochabend nach der Zinsentscheidung der US-Notenbank Federal Reserve. 

Diese hatte ihren Leitzins trotz mehreren Bankpleiten erhöht. Eine Zinssenkung zur Stützung der Konjunktur stellte Notenbank-Chef Jerome Powell auch für den weiteren Jahresverlauf nicht in Aussicht. Sämtliche Risk-Assets reagierten negativ – von Tech-Aktien bis hin zu Kryptowährungen. Als dauerhafte Belastung erwies sich die Zinsentscheidung jedoch nicht. Schon am Donnerstagnachmittag überschritt Bitcoin erneut die 28.000-Dollar-Marke. 

Auch die übrigen großen Kryptowährungen legten seit vergangenem Freitag deutlich zu. Der Ether-Kurs (ETH) stieg um 6 Prozent. Für den Cardano-Token ADA und Solanas SOL-Token ging es jeweils im zweistelligen Prozentbereich nach oben. 

Noch stärker legte Ripples XRP-Token zu, der ein Plus von rund 15 Prozent verzeichnete. Hintergrund waren Gerüchte, wonach der seit mehr als zwei Jahren andauernde Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) zu einem baldigen – und für Ripple positiven – Ende kommen könnte. Belastbare Informationen dazu gibt es allerdings keine. Der Ausgang des Verfahrens ist weiter offen. Aber immerhin sind wir damit schon beim größeren Thema dieser Ausgabe angelegt: Dem Disput zwischen der Börsenaufsicht und der Krypto-Branche.

🧐 US-Börsenaufsicht vs. Coinbase: Das ist die Vorgeschichte

Dass der Chef der Börsenaufsicht, Gary Gensler, kein Fan der Krypto-Branche ist, das ist schon lange klar. Aber in den vergangenen Wochen und Monaten hat die Behörde ihr Vorgehen gegen Akteure aus der Szene deutlich intensiviert. Und auch große Namen sind davor nicht gefeit. 

Dies zeigte sich allerspätestens Mitte Februar, als die Behörde mit der US-Kryptobörse Kraken einen umfassenden Vergleich abschloss. Dieser sah nicht nur eine Strafzahlung in der Höhe von 30 Mio. Dollar vor – die Börse musste sich auch dazu verpflichten, ihr Staking-Angebot vom US-Markt zu nehmen.

Schon damals meldete sich der Kraken-Konkurrent Coinbase zu Wort. CEO Brian Armstrong warf kurz vor Bekanntwerden des Vergleichs der Behörde vor, Staking für Privatanleger:innen in den USA verunmöglichen zu wollen. Nach Bekanntwerden des Vergleichs wiederum war Coinbase bemüht zu betonen, dass sich das eigene Staking-Angebot deutlich von jenem von Coinbase unterscheide.

Kurzer Einschub dazu: Staking wird bei “Proof of Stake”-Chains wie etwa Ethereum und Solana verwendet – anstelle des Minings wie es beispielsweise bei Bitcoin im Einsatz ist. Validatoren, die neue Blocks zur Chain hinzufügen wollen, müssen daher kein energieintensives Mining betreiben – sondern eine bestimmte Anzahl an Token in einem Smart Contract hinterlegen und dort “sperren” lassen. Im Gegenzug erhalten sie zinsähnliche Erträge. 

Wer auf eigene Faust Ethereum-Blocks validieren will, benötigt dazu aber eine Mindestsumme von 32 Ether (ETH). Ziemlich viel für eine:n Privatanleger:in. Deshalb gibt es Anbieter, die Staking als Dienstleistungsangebot auch für kleinere Beträge ermöglichen. Und dazu gehören eben Kraken (mittlerweile nur mehr außerhalb der USA) und Coinbase.

Das Problem dabei: Laut der US-Börsenaufsicht steht ein solches Angebot in Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht. Denn rechtlich gesehen, so argumentiert die Behörde, handle es sich dabei um ein Wertpapierangebot. Und das müsse die entsprechenden Registrierungsprozesse bei der SEC durchlaufen.

Das Argument ist nicht neu. Und es betrifft in der einen oder anderen Form den überwiegenden Großteil aller Krypto-Projekte. Börsenaufsichts-Chef Gary Gensler selbst scheint auf dem Standpunkt zu stehen, dass überhaupt alle Krypto-Assets ausgenommen Bitcoin nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen seien. 

Dass er Staking-Angebote jedenfalls in Konflikt mit dem Wertpapierrecht sieht, hat er bereits im September 2022 recht deutlich gesagt – die Details haben wir damals in Crypto Weekly #71 berichtet.

Speziell nach dem Vergleich der Börsenaufsicht mit Kraken stellte sich die Frage: Bedeutet dieser nicht zwangsläufig, dass die SEC bald auch Coinbase ins Visier nehmen würde? Oder ist es wirklich vorstellbar, dass die Börsenaufsicht der Argumentation von Coinbase folgt, wonach sich die beiden Staking-Angebote grundlegend unterscheiden – auch im rechtlichen Sinne?

🤔 Was das Vorgehen der Behörde gegen Coinbase jetzt bedeutet

Gleich vorweg: Mit Sicherheit wissen wir es weiterhin nicht. Aber jedenfalls hat die Börsenaufsicht einen nächsten Schritt gesetzt. Bei Coinbase ist eine sogenannte Wells Notice der SEC eingetrudelt, wie die Börse diese Woche selbst mitteilte. Etwas vereinfacht gesagt handelt es sich bei einer Wells Notice um eine Vorwarnung, dass die Behörde rechtliche Schritte gegen ein Unternehmen einleiten wird.

Die genauen Vorwürfe kennt Coinbase laut eigenen Angaben nicht. Die Wells Notice beziehe sich auf “auf einen nicht näher spezifizierten Teil unserer gelisteten digitalen Vermögenswerte, unseren Staking-Service Coinbase Earn, Coinbase Prime und Coinbase Wallet” und sei das Ergebnis einer – schon länger bekannten – ersten Untersuchung der SEC, schreibt Paul Grewal, der Chief Legal Officer von Coinbase, in einem Blog-Eintrag.

“Die heutige Mitteilung von Wells enthält nicht viele Informationen, auf die wir reagieren könnten”, schreibt Grewal weiter. Die SEC habe Coinbase mitgeteilt, dass potenzielle Verstöße gegen das Wertpapierrecht festgestellt worden seien – aber nicht viel mehr.

Grewal bekräftigt in dem Blog-Eintrag auch etwas, das das Unternehmen bereits anlässlich des Vergleichs des Konkurrenten Kraken angekündigt hatte: Man sei bereit, sich auf ein Gerichtsverfahren einzulassen und die Vorwürfe zu entkräften. Anders formuliert: Einen Vergleich, wie ihn Kraken eingegangen ist, will Coinbase offenbar nicht in Betracht ziehen.

Das ist ein wichtiger Punkt. Denn im US-Rechtssystem reicht es keineswegs aus, dass die Börsenaufsicht der Meinung ist, ein bestimmtes Produkt sei als Wertpapier einzustufen. Sie muss das auch vor Gericht belegen können – und das Gericht entscheidet dann. Viele Krypto-Unternehmen wollen sich darauf nicht einlassen und vergleichen sich daher mit der Behörde. Häufig beinhaltet ein solcher Vergleich eine Strafzahlung und die Verpflichtung, das beanstandete Angebot vom US-Markt zurückzuziehen.

Ebenfalls auf keinen Vergleich einlassen wollte sich Ripple. Der eingangs bereits erwähnte Rechtsstreit des Unternehmens mit der Börsenaufsicht wird daher seit mittlerweile mehr als zwei Jahren vor Gericht ausgetragen. Und auch wenn es jetzt wieder Gerüchte über ein baldiges Ende gegeben hat: Der Ausgang des Verfahrens ist natürlich weiterhin unklar. Und selbst wenn das Urteil zugunsten von Ripple ausfällt, sind mehr als zwei Jahre Zeit, Energie und viel Geld in das Verfahren geflossen. Eine ähnliche Situation könnte nun auch auf Coinbase zukommen. 

Was bedeutet die Situation nun für die Branche und für den Markt? Klar ist: Überrascht konnte davon niemand mehr sein. Ja, verglichen mit vielen Konkurrenten mag Coinbase regulatorisch durchaus als “good guy” positioniert sein. Immerhin ist das Unternehmen im Gegensatz zu den meisten Konkurrenten an der Börse notiert und unterliegt daher strengen Transparenzvorschriften. Coinbase hat auch sicherlich ein besseres Image als das Tron-Projekt rund um Justin Sun, gegen das die SEC ebenfalls seit dieser Woche vorgeht.

Aber dennoch liegt auch Coinbase mit der SEC schon länger im Clinch. Man erinnere sich etwa an den Sommer 2021, als die Börse ein geplantes Produkt zum Verleih von Kryptowährungen auf Druck der SEC am US-Markt zurückziehen musste. Und spätestens mit dem Vorgehen gegen Kraken musste klar sein: Die SEC schreckt auch vor den großen Akteuren der Branche nicht zurück. Hier ist wohl auch aufgrund der FTX-Pleite der Druck auf die Behörde gestiegen. Aus all diesen Gründen dürfte der Schritt in der Branche keinen Schock mehr ausgelöst haben.

Am Markt hat sich die Nachricht dementsprechend auch nicht besonders stark niedergeschlagen. Als sie am späten Mittwochabend bekannt wurde, lag der Kryptomarkt zwar tatsächlich stark im Minus. Diese Verluste waren jedoch durch die eingangs erwähnte US-Zinsentscheidung wenige Stunden zuvor ausgelöst worden.


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Lanbiotic, Neurodermitis
(c) Oliver Wolf - Patrick Hart und Katrin Susanna Wallner von Lanbiotic.

Das Grazer Startup Lanbiotic stellt medizinische Hautpflege-Produkte mit lebensfähigen Bakterien speziell für die von Neurodermitis geplagte Haut her. Dabei verwenden die beiden Gründer:innen Patrick Hart und Katrin Wallner den zum Patent angemeldeten Bakterienstamm “Lactococcus Lanbioticus“.

Lanbiotic: “Skalierung als neue Normalität”

“Mit unseren probiotischen Hautanwendungen bringen wir gesundheitsfördernde Bakterien direkt auf die Haut, um die natürliche Balance des Hautmikrobioms wiederherzustellen und Hautprobleme gezielt an der Ursache zu bekämpfen”, erklärt Wallner.

Das letzte Jahr fühlte sich für die Gründerin an, als sei ein Traum nicht nur wahr, sondern sogar übertroffen worden. Andererseits sei es eine “neue Normalität” an der Skalierung des Unternehmens zu arbeiten.

“Wir haben weitere Produkte mit unserem einzigartigen Bakterienstamm ‘Lactococcus Lanbioticus’ entwickelt, um umfassender auf die Bedürfnisse von Menschen mit zu Neurodermitis neigender Haut eingehen zu können. Neu hinzugekommen sind Flora Bath und Flora Sun”, erklärt Wallner.

Flora Bath ist ein spezieller Badezusatz, der für Menschen entwickelt wurde, die großflächig oder an der Kopfhaut von Ekzemen betroffen sind – ein Bereich, in dem Pflegecremen oft an die Grenzen ihrer Praktikabilität stoßen.

“Der Fokus liegt wie immer bei Lanbiotic auf der Ergänzung des Hautmikrobioms, also ‘der lebende Teil’ der natürlichen Schutzbarriere der Haut, die den gesamten Körper bedeckt, mit probiotischen Bakterien”, so Wallner weiter. “Eine Ausgewogenheit des Hautmikrobioms ist, wie auch im Darm, entscheidend, um die Gesundheit der Haut zu bewahren und Beschwerden zu lindern.”

Flora Sun hingegen ist ein weiteres Produkt, das auf die besonderen Herausforderungen empfindlicher Haut unter UV-Strahlung eingeht. Studien hätten gezeigt, dass das Hautmikrobiom die natürliche Fähigkeit der Haut verbessern kann, mit den Effekten – und häufig auch Schäden – durch Sonneneinstrahlung umzugehen.

EHI-Siegel für Onlineshop

“Parallel dazu haben wir auch international expandiert: Der Eintritt in den deutschen Markt war ein großer Schritt, der mit der Anpassung unserer Produktions- und Logistikkapazitäten verbunden war, um langfristig weitere internationale Märkte beliefern zu können. Unser Webshop wurde außerdem mit dem EHI-Siegel zertifiziert, um unseren Kund:innen einen sicheren und vertrauenswürdigen Einkauf zu ermöglichen.”

Auch das Team wuchs 2024, zudem konnte durch zahlreiche Medienauftritte und Messeteilnahmen Aufmerksamkeit für die eigenen Produkte und die Marke gewonnen werden.

“Als weiteres Highlight wurden wir von der Apothekerkammer mit unserer Fachfortbildung akkreditiert, was Apotheker dazu motiviert, unsere Fortbildungen zu besuchen und mehr über das noch recht ‘nischige’ Thema Hautmikrobiom zu erfahren”, sagt Wallner.

Neue Märkte im Fokus

Aktuell arbeitet das Startup intensiv daran, Lanbiotic als Unternehmen und Marke weiterzuentwickeln, strategisch zu positionieren und zu skalieren. Das oberste Ziel ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Neurodermitis über ihre mikrobiombasierten Produkte zu verbessern.

“Wir möchten Lanbiotic in weiteren Märkten etablieren, insbesondere natürlich in Ländern, wo die Prävalenz für Neurodermitis hoch ist. Dafür arbeiten wir an effizienten Marketingprozessen, um unsere Markenbekanntheit zu steigern, und bauen unsere Vertriebsstrukturen aus”, erklärt die Founderin. “Um diesen Schritt bestmöglich zu unterstützen, suchen wir gezielt nach vertrauenswürdigen Partnern für den internationalen Vertrieb, die unsere Werte und Qualitätsansprüche teilen. Die Kooperationen sollen es uns ermöglichen, unsere Produkte nachhaltig in weiteren europäischen und außereuropäischen Ländern anzubieten und das Thema Hautmikrobiom international bekannter zu machen.”

Daneben optimiert das Team Produktionsprozesse, um der wachsenden Nachfrage nachkommen zu können. In der Produktentwicklung liegt dabei der Fokus auf der Entwicklung weiterer wissenschaftsbasierten probiotischen Pflegeprodukten, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Neurodermitis und empfindlicher Haut zugeschnitten sind. Dazu steht man intensiv mit Industrie und Spitzenforschung in Kontakt.

Lanbiotic: Strukturen und Prozesse schaffen

Intern sei man vor allem stark mit dem Aufbau der Organisation beschäftigt. Man arbeitet daran, Strukturen und Prozesse zu schaffen, die das Wachstum langfristig stützen können. Ziel sei es, eine gesunde Organisation aufzubauen, die den Expansions- und Innovationszielen gerecht werde und das Unternehmen flexibel in die nächsten Entwicklungsstufen führt.

Lanbiotic wurde in der Vergangenheit unter anderem auch von der Austria Wirtschaftsservice (aws) unterstützt. So absolvierte das Unternehmen den aws First Incubator und erhielt über aws Innovationsschutz eine Förderung, um sein geistiges Eigentum zu schützen. Später folgte eine Preseed- und Seed-Förderung über aws Innovative Solutions. Mit diesem Seed-Förderprogramm unterstützt die aws innovative Gründungsideen, die über die Unternehmensgrenzen hinaus einen positiven gesellschaftlichen Impact bewirken. Der Fokus liegt auf skalierbaren Geschäftsmodellen. Im Fall von Lanbiotic war die Förderung essentiell, um die Produktentwicklung und Markteinführung zu finanzieren und sich allgemein zu professionalisieren.

“Eine bessere Förderung als aws Seed Innovative Solutions könnte es derzeit, meiner Meinung nach, für uns nicht geben”, sagt sie. “Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 400.000 Euro, der für unterschiedlichste Aktivitäten in der Markteinführung und Produkteinführung verwendet werden kann. Naturgemäß ist das Programm sehr kompetitiv, aber wenn man für die Finanzierung ausgewählt wird, hat man wirklich einen gewaltigen Booster, um ein nachhaltiges Unternehmen aufzubauen.”

Die weiteren Ziele von Lanbiotic

Im Allgemeinen habe ihnen das Programm bereits jetzt weit mehr gebracht als Geld. “Ich empfand den Bewerbungsprozess per se als wertvolle Erfahrung, um mir unser Business Model noch einmal ganz genau anzusehen und unsere Ziele zu definieren”, präzisiert die Grazerin. “Dass wir sie jetzt so scheinbar ‘locker’ übertreffen konnten, ist natürlich die Draufgabe.”

Durch die positive Resonanz der stetig wachsenden Stammkundenbasis sieht sich Wallner in ihrer Mission bestätigt. “Wir wissen aber auch, dass viele Menschen Lanbiotic noch nicht kennen und Neurodermitis in vielen Ländern nach wie vor ein großes Problem darstellt”, sagt sie. “Daher wollen wir gezielt skalieren, den Umsatz und Gewinn steigern, innerhalb und außerhalb Europas expandieren und unser Produktportfolio weiter diversifizieren.”

In Sachen Umsatzentwicklung wird Lanbiotic 2024 das gesetzte Umsatzziel voraussichtlich verdoppeln, wie Wallner erzählt. “Unser für 2025 gestecktes Ziel ist ambitioniert, aber wir sind zuversichtlich, dass wir hier wieder gute Arbeit leisten. Aktuell haben wir einen sechsstelligen Nettoumsatz erreicht, und dank der Unterstützung durch die aws Seed-Förderung werden wir auch heuer, wie jedes Jahr seit unserer Gründung, noch profitabler sein.”


* Disclaimer: Das Startup-Porträt erscheint in Kooperation mit Austria Wirtschaftsservice (aws)

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