11.01.2023

Wie die Reaktionen auf das neue Energiepaket der Regierung ausfallen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Mittwoch im Zuge ihrer Regierungsklausur ihr Energie-Paket, das künftig den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen soll. Die Reaktionen von Branchenvertreter:innen fallen durchwegs positiv aus.
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BKA
(c) Andy Wenzel BKA

Gleich mehrere Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien präsentierte die Regierung im Zuge ihrer Klausur in Mauerbach am Mittwoch. Im sogenannten Energiepaket ist unter anderem die UVP-Novelle enthalten, die bereits im Sommer 2022 in Begutachtung geschickt wurde und zuletzt ins Stocken geraten ist. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf gab es allerdings keine großen Änderungen. So sollen, wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, Doppelprüfungen hinsichtlich Eingriffen ins Landschaftsbild im UVP-Verfahren künftig der Vergangenheit angehören. Zudem können in Bundesländern, in denen es keine Energieraumplanung gibt, künftig auch Windkraftanlagen ohne die entsprechende Flächenwidmung gebaut werden. Dieses Vorhaben war zuletzt bei einigen Landeshauptleuten sehr umstritten, sei jedoch laut Klimaschutzministerium (BMK) verfassungskonform. Zudem soll der Bau von Windrädern oder Wasserkraftwerken künftig ein hohes öffentliches Interesse zuteil werden, wobei Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Ersten Reaktionen auf die UVP-Novelle

In einer ersten Reaktion sprach IG Windkraft von einem „Meilenstein“ für die Energiewende. „Der Entwurf für eine Novellierung des UVP-Gesetzes enthält zahlreiche Punkte, die wesentlich zu einer schnelleren und einfacheren Genehmigung von Windkraftanlagen beitragen werden. Diese Novelle kann somit zu einem Meilenstein für die Energiewende werden“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. Auch von Seiten der Wirtschaftskammer gab es Lob zur UVP-Reform. „Wenn nachhaltige Lösungen in der Genehmigungsschleife stecken, kann die Energiewende nicht gelingen. Es ist daher erfreulich, dass die Regierung dieses Thema nicht nur erkannt, sondern im Rahmen der Regierungsklausur auch konkrete Maßnahmen vorgestellt hat“, so Generalsekretär Karlheinz Kopf.

(c) Andy Wenzel BKA

Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG)

Zu den präsentierten Maßnahmen zählt neben der UVP-Novelle auch eine Ausbauoffensive für PV-Anlagen mittels des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG). So sollen in diesem Jahr noch 600 Millionen Euro für die PV-Förderung zur Verfügungen stehen, was mehr als 200 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Zudem entfallen Genehmigungen für PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen. Auch die Ablehnung von Genehmigungen alleinig aufgrund des Ortsbildes sollen künftig entfallen. „Jetzt liefern wir mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) weitere umfangreiche Verbesserungen für die Genehmigung von kleineren Anlagen. Künftig kann auch eine Förderung beantragt werden, wenn die Anlage bereits im Bau ist“, so Gewessler zum neuen Gesetz, das noch durch den Nationalrat muss.

Fragen der Netzinfrastruktur

Lob gab es auch von Vertreter:innen der E-Wirtschaft, obgleich Oesterreichs Energie Präsident Michael Strugl, den raschen Ausbau der Netzinfrastruktur einmahnte: „Wesentlich ist jedoch, dass in diesem Zusammenhang auch der Ausbau der Stromnetze forciert wird. Gerade in Zusammenhang mit dem sprunghaften PV-Ausbau sehen wir, dass sich Engpässe in der Netzinfrastruktur sonst künftig zu einer veritablen Ausbau-Hürde entwickeln könnten“.

(c) Shervin Sardari BMKÖS

Kritisch sieht Strugl hingegen die fehlende Etablierung eines „überwiegenden öffentlichen Interesses“ für Vorhaben der Energiewende, wie es die EU-Vorgaben vorsehen. In den vorliegenden Texten ist laut dem Branchenvertreter nämlich lediglich von einem „hohen öffentlichen Interesse“ die Rede. „Durch diese Relativierung erhalten Energiewendeprojekte in Österreich nicht jenen klaren rechtlichen Vorrangcharakter, auf den man sich auf europäischer Ebene geeignet hat“, so Strugl.

Auch Gerhard Christiner, technischer Vorstand Austrian Power Grid (APG), thematisiert in diesem Zusammenhang den Ausbau der Netzinfrastruktur. „Wir begrüßen die Bestrebungen der Bundesregierung die Vereinfachungs- und Beschleunigungsinstrumente zu schaffen, um Projekte im Sinne der Energiewende voranzutreiben. Dazu müssen auch Vorhaben der Netzinfrastruktur zählen, welchen eine herausragende Rolle und Bedeutung bei der Integration von Erneuerbaren zukommt.“

Ausbau der Biogasproduktion

Als dritte Maßnahme des Energiepakets präsentierte die Bundesregierung den Ausbau der Biogasproduktion in Österreich, wobei dies das „Erneuerbare-Gase-Gesetz“ und die „Biogasverordnung“ umfasst. Unter anderem soll die heimische Biogasproduktion in den kommenden sieben Jahren mehr als verzehnfacht werden. 2030 soll der Gasmix in Österreich zu elf Prozent aus Biogas bestehen. „Mehr und praxisnähere Maßnahmen“ hätte sich in diesem Zusammenhang WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf beim Ausbau von grünen Gasen gewünscht: „Ein Hochfahren der Kapazitäten müsse in den nächsten Jahren ein zentrales Ziel sein, da grüne Gase ein essenzieller Baustein sind, damit die Transformation auch in den Unternehmensbereichen gelingt, die für ihre Prozesse weiterhin Gas benötigen werden.“


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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