22.12.2022

Zweiter großer Jobabbau und Vorwürfe: Das sagt GoStudent

GoStudent steht erneut in der Kritik, nachdem eine zweite Welle von Kündigungen publik geworden ist. Dem brutkasten und weiteren Medien wurden von einer anonymen Gruppe von ehemaligen Mitarbeiter:innen interne Informationen zugespielt, die mit Vorwürfen unterlegt sind.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Durch einen Bericht im Business Insider in dieser Woche (der brutkasten berichtete) wurde bekannt: Das österreichische Unicorn GoStudent muss zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres zahlreiche Mitarbeiter:innen abbauen. Pikant dabei: Ex-Arbeitnehmer:innen spielten zahlreichen Medien anonym Interna zu.

GoStudent-Gerücht: In Österreich 200 Personen vor Kündigung?

So wird medial u.a. gemutmaßt, dass es global über 600 Mitarbeiter:innen (in Österreich rund 200) treffen wird, eine neue niedere Bewertungsrunde für nächstes Jahr ansteht, und dass man für unrealistische Wachstumsvorhaben nun den Preis zahle – vor rund drei Wochen hat GoStudent den deutschen Nachhilfe-Marktführer Studienkreis übernommen.

Freigestellte Personen berichteten im Handelsblatt von einer „Stimmung à la Horrorfilm“ im Büro und dass sie die beiden Founder, Ohswald und Gregor Müller „so kalt wie noch nie“ erlebt hätten.

Zudem soll laut der deutschen Wirtschaftszeitung die inoffizielle Bewertung des Unicorns von drei Milliarden US-Dollar auf 1,7 Milliarden US-Dollar gefallen sein. Bei der jüngsten Finanzierungsrunde im Januar war GoStudent drei Milliarden Euro wert, jetzt jedoch habe das Handelsblatt aus internen Papieren eines Investors erfahren, dass mindestens ein großer Anteilseigner die Firma Ende Juni nur noch auf umgerechnet 1,7 Milliarden Euro taxiert hat.

Auch dem brutkasten wurden von einem Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter:innen interne Informationen per Mail zugespielt.

Laut diesen Interna soll Mitte Jänner 2023 die Belegschaft auf 1.240 Personen reduziert werden (bis zum Sommer beschäftigte GoStudent fast 2.000 Menschen). Am Standort Düsseldorf sollen demnach 95 Prozent bereits gekündigt worden sein – einzig ein paar Angestellte vom Sales- und Customer-Retention-Team seien übrig.

Studienkreis als Rettungs-Akquise? GoStudent dementiert

Locations in Kanada und Lateinamerika wurden demnach bereits geschlossen sein, Griechenland soll bald folgen – „dort wurde die Belegschaft um 70 Prozent schon letzte Woche gekündigt“, so die anonyme Quelle. GoStudent dementiert diese Behauptung: Es bestünden derzeit keine Pläne, weitere Märkte zu schließen. Die Information über eine angebliche Schließung des griechischen Marktes sei falsch, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber dem brutkasten.

Thematisiert werden außerdem bisher unbestätigten Outsourcing-Vorhaben, den Kundendienstes in die Türkei zu verlegen (die Leaks sprechen von Lohn-Dumping-Plänen) und wütenden Kunden, die angeben, niemanden zu erreichen. Bemerkenswert ist auch eine andere Aussage der Informanten aus den zugespielten Unterlagen: Dass das oben erwähnte Unternehmen Studienkreis „in letzter Minute akquiriert wurde, weil die profitabel sind und uns jetzt weiter finanzieren werden“, so das Zitat. Auch diese Darstellung ist laut GoStudent falsch. Die Übernahme ist demnach keineswegs kurzfristig abgewickelt worden, sondern war vielmehr seit vielen Monaten in Vorbereitung.

GPA-Aussendung bestätigt gestiegene Beratungsfälle und 200 Kündigungen

Weitere geleakte Informationen erwähnen zudem, wie der Standard beschreibt, dass bei einem Meeting, in dem eine ganze Abteilung mit 60 Leuten freigestellt wurde, Co-Founder Gregor Müller mit folgenden Worten das Treffen eröffnet haben soll: „Das wirtschaftliche Umfeld sei schlecht, man habe die eigenen Ziele nicht erreicht, deswegen bedauere er die ‚Reduzierung der Workforce‘, aber es müsse zum Wohl des Unternehmens sein.“

Auch von Druck auf gekündigte Mitarbeiter:innen, die eine einvernehmliche Kündigung angeboten bekommen haben – und innerhalb von vier Tagen hätten unterschreiben müssen, um nicht am 13. Jänner gekündigt zu werden – ist die Rede. Bis dahin gelte die Freistellung.

Die Gewerkschaft GPA veröffentlichte in diesem Sinne per Aussendung, dass sie derzeit vermehrt mit Beratungsfällen wegen Kündigungen beim Tech-Unternehmen GoStudent zu tun habe. „Das Unternehmen beabsichtigt nach Informationen der Gewerkschaft die Kündigung von knapp über 200 der insgesamt knapp 490 in Österreich beschäftigten Mitarbeiter:innen“, so die Meldung.

GPA-Rat an Mitarbeiter:innen

„Ein paar Tage vor Weihnachten fast die halbe Belegschaft zu informieren, dass der Jahreswechsel Arbeitslosigkeit bringt, ist ein fatales Vorgehen. Wenn sich die Geschäftsführung mit Expansionsbestrebungen übernommen hat, dann kann nicht ein Kahlschlag bei Jobs die erste Alternative sein“, sagt Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA.

Und rät: „Wir bitten alle Beschäftigten, keine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses ungeprüft zu unterschreiben. Bitte kommen Sie zu uns in die Gewerkschaft und lassen Sie sich beraten, bevor sie möglicherweise um berechtigte Ansprüche umfallen! Hier zeigt sich die Bedeutung eines Betriebsrats. Wäre ein solcher vorhanden gewesen, hätte er bereits vor Wochen handeln können. Auch die Verhandlung eines Sozialplans wäre möglich gewesen.“

GoStudent selbst lässt auf Nachfrage mitteilen, dass Felix Ohswald heuer nicht mehr für ein Interview zur Verfügung stehe, sandte dem brutkasten aber ein schriftliches Statement zu.

GoStudent: „Müssen Pläne neu evaluieren“

Darin heißt es: „Das wirtschaftliche Klima hat sich in den letzten Monaten deutlich verschlechtert und die Kaufkraft von Verbraucher:innen in Europa ist auf einem Rekordtief. Das bedeutet, dass wir, wie viele andere Unternehmen auch, unsere Pläne für das kommende Jahr neu evaluieren müssen. Im Jahr 2023 werden wir uns voll und ganz auf unser zentrales Angebot konzentrieren: Die Bereitstellung von qualitativ hochwertiger Nachhilfe. Leider bedeutet dies auch, dass wir unser Unternehmen umstrukturieren müssen.“

Und weiter: „Leider werden wir uns schweren Herzens von einigen hervorragenden Mitarbeiter:innen verabschieden müssen. Wir haben diese Woche die entsprechenden Schritte eingeleitet. Diese Entscheidung ist uns sehr schwer gefallen. Wir sind allen betroffenen Mitarbeiter:innen für ihre harte Arbeit und ihren Einsatz sehr dankbar Wir glauben an unsere Vision, hochwertige Bildung für alle zugänglich zu machen. Wir sind in einer wirtschaftlich sehr soliden Position und zuversichtlich, dass wir mit diesen schwierigen, aber notwendigen Veränderungen die aktuellen Herausforderungen meistern werden.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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