09.12.2022

Crypto Weekly #83: Neuer EU-Entwurf zu Krypto-Steuerregeln – mit einem großen Fragezeichen

Diese Woche: Am Kryptomarkt blieb es zuletzt weiterhin erstaunlich ruhig. News gibt's aber auf der Regulierungsebene: Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission zu Meldepflichten für Kryptosteuern beinhaltete eine Überraschung - und eine große Frage bleibt offen.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 17.200 US-Dollar (+2 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.290 Dollar (+1 %)
  • BNB: 291 Dollar (+/-0 %)
  • Cardano (ADA): 0,31 Dollar (+/-0 %)

? Nach FTX-Pleite: Bitcoin und Ethereum bewegen sich weiter in engen Bahnen

Wir haben es vergangene Woche in Crypto Weekly #82 bereits ausführlich thematisiert: Die unmittelbaren Kursreaktionen des Kryptomarkts auf das Desaster um die Pleitebörse FTX waren zwar deutlich. Aber in weiterer Folge hatte sich der Markt erstaunlich schnell stabilisiert. Die richtig starken Verluste beschränken sich auf Token mit direktem Bezug zu FTX oder dessen Gründer Sam Bankman-Fried.

An dieser Stelle sei wiederholt: Ob dies so bleibt, ist völlig offen. Der Markt ist angeschlagen, die Stimmung schlecht – und wenn morgen die nächste Negativschlagzeile die Kurse in den Abgrund reißt, kann niemand ernsthaft überrascht sein.

Zumindest diese Woche war es aber noch nicht so weit. Vielmehr setzte sich die unspektakuläre Kursentwicklung weiter fort. Nehmen wir etwa Bitcoin. Der BTC-Kurs bewegte sich in den vergangenen sieben Tagen in einer engen Range zwischen knapp 16.800 Dollar und etwas unter 17.400 Dollar. 

Bei Ethereum ist das Bild ganz ähnlich: Hier reden wir von einer Bandbreite zwischen rund 1.220 Dollar und 1.300 Dollar. Für den berüchtigt volatilen Kryptomarkt ist das nichts.

Und dies schlägt sich dann klarerweise auch in den 7-Tagesperformances der großen Kryptowährungen nieder: Hier ergeben sich in den Top 10 gegenüber vergangenen Freitag durchwegs Prozentveränderungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Impulse für den Handel könnten in nächster Zeit nicht nur die erwähnten mögliche Negativschlagzeilen aus der Krypto-Branche liefern. Die Makro-Ebene war in diesem Jahr wohl der stärkste Einflussfaktor für den Markt. Und auch wenn zuletzt wieder branchenspezifische Themen dominiert haben: In der kommenden Woche stehen Zinsentscheidung der Notenbanken in der Eurozone und in den USA an. Und was mögliche Auswirkungen auf die Kurse am Kryptomarkt angeht, sollte man dies zumindest am Radar haben.

?? EU-Kommission veröffentlicht Entwurf zu Kryptosteuer-Meldepflichten…

Eine Folge der FTX-Pleite war unmittelbar klar: Für Vorhaben zur Krypto-Regulierung wird das Fiasko keinen Rückenwind liefern. Dies gilt insbesondere für die USA, wo der rechtliche Status von Krypto-Assets weitgehend unklar ist und ein genereller rechtlicher Rahmen noch fehlt. FTX-Gründer Sam Bankman-Fried (SBF) war in der US-Politik gut vernetzt und wurde dort als eines der Gesichter der Branche wahrgenommen. 

Auch in den USA wird ein grundlegender regulatorisches Rahmenwerk für die Kryptobranche kommen. Noch ist unklar, wann und in welcher Form – aber man kann davon ausgehen, dass das FTX-Desaster nicht dazu beitragen wird, dass das Rahmenwerk besonders freundlich ausfallen wird.

Dann gibt es aber noch die Europäische Union (EU). Hier ist die Situation eine etwas andere: Der Beschluss der Verordnung “Markets in Crypto Assets” (MiCA) ist bereits weit fortgeschritten und könnte aus jetziger Sicht schon ab 2024 rechtswirksam werden. 

Daneben gibt es allerdings auch noch die DAC-8 (Directive on Administrative Cooperation). Bei der Amtshilfe-Richtlinie geht es, wie der Name schon sagt, um die Zusammenarbeit unterschiedlicher Verwaltungsbehörden innerhalb der EU – um Dinge wie Meldepflichten und Informationsaustausch. Und zwar zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. DAC-8 ist nun die achte Änderung der Richtlinie – und dabei geht es um Krypto-Assets.

Diese Woche hat die Europäische Kommission nun einen konkreten Textvorschlag für eben diese DAC-8 veröffentlicht. Die Eckpunkte waren grundsätzlich schon bekannt. Zentraler Bestandteil der DAC-8 ist eine steuerliche Meldepflicht für Anbieter von Krypto-Assets wie Broker und Börsen. 

Verdient man als Anleger mit Krypto-Assets Geld und wird steuerpflichtig, muss man dies klarerweise in der Steuererklärung angeben. Anders als etwa bei Banken und Aktien gibt es aber keinen Automatismus – und auch keine Möglichkeit für die Behörden, die Angaben zu überprüfen. Klar, die Finanzämter können Belege anfordern. Aber sie haben keinen Zugriff auf die Daten der Kryptobörsen. Dies soll sich nun ändern. 

? …mit einer Überraschung und einer großen offenen Frage

Der nun veröffentlichte Entwurf beinhaltete eine Überraschung: Bisher ging man in der Branche (beispielsweise hier in diesem Blog-Eintrag des Linzer Kryptosteuer-Startups Blockpit) davon aus, dass die Berichtspflicht von Krypto-Transaktionen sämtliche in der EU angesiedelten Anbieter treffen würde. Das Wiener Fintech Bitpanda etwa sowieso. Aber auch Unternehmen aus Drittstaaten, die Lizenzen in EU-Staaten haben, wie etwa Coinbase oder selbst Binance, das in Frankreich eine europäische Lizenz erhalten hat.

Jetzt zeigt sich aber: Der nun vorliegende Entwurf würde nun dem Text nach deutlich weiter gehen. Es wären demnach nicht nur Anbieter mit EU-Lizenz betroffen. Sondern sämtliche Anbieter, die Kundinnen und Kunden in der EU haben, “unabhängig von ihrer Größe oder ihres Standorts”, wie es in der Mitteilung der Europäischen Kommission heißt. Meldepflichtig sollen sowohl Transaktionen innerhalb eines Landes als auch internationale werden.

Und ebenfalls interessant: “In manchen Fällen werden die Berichtspflichten Non-Fungible Tokens (NFTs) abdecken”, heißt es weiter. Außerdem soll eine EU-weite Mindeststrafe definiert werden, die Mitgliedstaaten bei schweren Verstößen gegen die Meldepflichten einheben müssen. Hier will man offenbar dagegen vorbeugen, dass einzelne Staaten die Richtline lax umsetzen – und Anbieter dann in diese Staaten ausweichen. 

Was nun die nächsten Schritte sind: Über den Entwurf wird als nächstes im EU-Parlament beraten. Dann soll er im Rat beschlossen werden. Die Kommission geht jedenfalls davon aus, dass die neuen Berichtspflichten mit 1. Jänner 2026 schlagend werden.

Eine große Frage bleibt dabei: Sofern der Entwurf in diesem Form beschlossen wird – kann er wirklich auch so durchgesetzt werden? Denn genau dies ist der Punkt, warum viele bisher davon ausgegangen waren, dass sich die Richtlinie nur auf Anbieter mit Sitz in der EU beziehen würde: Weil hier klar ist, dass die Berichtspflichten auch durchgesetzt werden können. 

Wobei: Der Punkt mit den geplanten verbindlichen Mindeststrafen deutet schon darauf hin, dass selbst hier die Kommission derzeit Probleme sieht. In einem Q&A zu den geplanten Änderungen der Richtlinie heißt es auch explizit: “Strafen und Compliance-Maßnahmen variieren von einem Mitgliedstaat zum nächsten sehr stark.” Dies gefährde die Effizienz der DAC-Richtlinie. Und daher seien die Mindeststrafen notwendig. Ob diese schließlich auch im endgültigen Text von DAC-8 bleiben werden – oder ob sie von einzelnen Staaten wieder wegverhandelt werden, wird sich erst zeigen müssen.

Und gerade weil es schon innerhalb der EU offenbar Bedenken der Kommission zur Durchsetzbarkeit gibt, bleibt jene außerhalb der EU das große Fragezeichen. Das inkludiert auch dezentrale Börsen (DEX), wenn hinter diesen keine konkreten Unternehmen stehen – und sie als reine Open-Source-Softwareprotokolle existieren.

Hier schließt sich aber der Kreis zur FTX-Pleite: Wenn europäische Anlegerinnen und Anleger dadurch noch stärker auf in der EU regulierte Börsen zurückgreifen, ist dieses Thema 2026 vielleicht gar kein so großes mehr.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Die EnerCube-Gründer Laurenz Sutterlüty und David Riedl | (c) Kathrin Gollackner Fotografie
Die EnerCube-Gründer Laurenz Sutterlüty und David Riedl | (c) Kathrin Gollackner Fotografie

Der Anteil fossiler Energieträger bei Heizungen liegt im EU-Schnitt nach wie vor über 75 Prozent. Die Umrüstung muss aber in den kommenden 15 bis 20 Jahren erfolgen. Und dabei erfreuen sich Wärmepumpen immer größerer Beliebtheit. So ein System in einem bestehenden Gebäude zu installieren, kann das aber ganz schön aufwändig werden. EnerCube aus dem Salzburger Seekirchen am Wallersee setzt mit seinem Produkt hier an und wird dabei von der Austria Wirtschaftsservice (aws) unterstützt.

Gesamte Anlage in einem Modul

“Die Installation, Planung und Koordination eines gängigen Wärmepumpen-Systems für ein Mehrfamilienhaus braucht vor Ort zwischen 200 und 500 Stunden. Mit unserem System sind es nur etwa 100 Stunden”, erklären die beiden EnerCube-Gründer Laurenz Sutterlüty und David Riedl. Und wie machen sie und ihr aktuell sechs Personen starke Team das? “Wir bauen die gesamte Anlage inklusive Heizraum in ein einziges, bei uns im Werk vorgefertigtes Modul, das etwa so groß ist, wie ein Autoparklplatz und vor dem Gebäude installiert wird”, erklärt Sutterlüty. Es müsse also kein Platz im Gebäude geschaffen werden und man könne auch im Winter umrüsten.

So sieht das Modul aus | (c) EnerCube

Bis zu 40 Wohneinheiten mit einer EnerCube-Einheit

Je nach Ausführung – EnerCube bietet drei verschiedene – können damit bis zu 40 Wohneinheiten beheizt werden – auch in voneinander getrennten Mehrparteienhäusern. “Durch eine optimierte Anordnung des Hydraulik- und Schichtspeichersystems, sowie den Einsatz hochwertigster Anlagenkomponenten, kommen wir auf 36 Prozent mehr Effizienz als durchschnittliche Systeme. Und mit einem FFG-geförderten und patentierten System haben wir den Schall um die Hälfte reduziert, damit die Anlagen selbst in eng bebauten Wohngebieten eingesetzt werden können”, erklärt Sutterlüty.

“Wir bleiben im B2B-Segment”

Aufgrund der Außeninstallation liegt der Fokus von EnerCube aktuell klar auf Mehrparteienhäusern im suburbanen Bereich. “Wir arbeiten aber auch an einer Lösung für den innerstädtischen Bereich”, verraten die beiden Gründer. Klar ist für sie aber: “Wir bleiben im B2B-Segment mit größeren Wohneinheiten. Dort ist unser System richtig skalierbar. Für Einfamilienhäuser gibt es schon kostengünstige Lösungen am Markt – da wollen wir nicht mitspielen. Bei großen Wohnanlagen tun sich andere Hersteller dagegen schwer mit standardisierten Lösungen.”

Großes Immobilienunternehmen erteilt Großaufträge

Und das Konzept geht wirtschaftlich auf. Im Februar 2023 gegründet, kommt EnerCube dieses Jahr auf zehn Module für insgesamt 200 Wohneinheiten – allesamt für ein bekanntes, großes Immobilienunternehmen. Im kommenden Jahr gibt es bereits Zusagen für Aufträge von über 30 Modulen. “Wir haben ein siebenstelliges Auftragsvolumen und sind Cashflow-positiv”, so Riedl.

Bis zu 80 Module im Jahr im EnerCube-Werk

Doch es gibt natürlich auch klare Wachstumspläne. Das maximale Produktionsvolumen in der Werkshalle in Salzburg liege bei 80 Einheiten pro Jahr, sagt der Gründer: “Wir haben auch schon Überlegungen für eine Produktionserweiterung.” Aktuell fertigt das Team seine Systeme hauptsächlich für Deutschland. Zielmarkt ist aber der gesamte DACH-Raum – und perspektivisch noch mehr.

“Ohne aws Preseed wäre das alles gar nicht möglich gewesen”

In der Finanzierung von all dem verzichtete EnerCube bislang auf klassische Startup-Investments. “Die Überlegung besteht aber für die Zukunft, um noch schneller skalieren zu können”, erklärt Riedl. Kapital von außen holte sich das Startup aber durchaus. “Wir haben das Material für unseren Prototypen über aws Preseed finanziert. Ohne das wäre das alles gar nicht möglich gewesen. So konnten wir schon aus der Garage hinaus das Produkt erfolgreich am Markt platzieren”, erzählen die Gründer.

Auch aws Seedfinancing und hilfreiche Workshops für EnerCube

Mittlerweile hat EnerCube auch eine aws-Seedfinancing-Förderung über die Programmschiene Innovative Solutions in Anspruch genommen, um den Ausbau voranzutreiben. Mit diesem Seed-Förderprogramm unterstützt die aws innovative Gründungsideen, die über die Unternehmensgrenzen hinaus einen positiven gesellschaftlichen Impact bewirken. Der Fokus liegt auf skalierbaren Geschäftsmodellen. Und auch sonst half die aws dem Startup in mehreren Bereichen weiter, wie Sutterlüty sagt: “Die Workshops waren für uns sehr hilfreich, etwa beim Thema IP. Das hat uns einen klaren Anreiz gebracht, Patente einzureichen und dieses Thema stärker anzugehen.” Denn auch bei der Weiterentwicklung des Produkts, hat EnerCube noch einiges vor.

*Disclaimer: Das Porträt entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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