01.09.2022

Lukas Püspök: „Für die Energiewende braucht es auch unpopuläre Entscheidungen“

Im Interview sprechen wir mit Lukas Püspök, größter privater Betreiber von Windkraftanlagen in Österreich, über die aktuellen Herausforderungen beim Ausbau der Windkraft.
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Lukas Püspök | (c) püspök

Das Ziel der Energiewende in Österreich ist schon länger bekannt: Bis 2030 soll der Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Am Weg dorthin soll unter anderem die Windkraft in Österreich massiv ausgebaut werden. Vielerorts stößt der Ausbau aber auf Widerstand. Neben der „Not in my backyard“-Problematik auf lokaler Ebene stehen teilweise auch die Bundesländer auf der Bremse. So haben sich erst unlängst der Tiroler ÖVP Chef Anton Mattle und der oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer skeptisch zur Errichtung von Windparks in ihren Bundesländer gezeigt.

Im Brutkasten-Talk sprechen wir mit Lukas Püspök über die aktuellen Herausforderungen beim Ausbau der Windkraft in Österreich. Püspök ist Chef des gleichnamigen Familienunternehmens, das in Österreich zum größten privaten Windkraftbetreiber zählt. Unter anderem gibt er im Interview eine Einschätzung zur jüngsten Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G), die künftig die Genehmigung von Anlagen beschleunigen soll. Zudem erläutert Püspök, warum es im Zuge der Energiewende Leadership braucht und teilweise auch unpopuläre Entscheidungen nötig sind.


Wie bewertest du die Novelle des UVP-G, die künftig den Ausbau der Windkraft in Österreich beschleunigen soll?

Das ist ein großer Schritt nach vorne. In den letzten Jahren ist es nämlich immer komplizierter geworden, erneuerbare Energieprojekte genehmigt zu bekommen. Diverse Sachverhalte und Materien, wie das Landschaftsbild, sind oftmals doppelt und dreifach geprüft worden. Jetzt geht es um eine Beschleunigung von Verfahrensschritten. Dies ist dringend notwendig, damit wir in den nächsten acht Jahren den Ausbau der Erneuerbaren schaffen. Bis 2030 hat sich Österreich bekanntlich das große Ziel gesetzt, in der Stromerzeugung national und bilanziell mit Strom aus erneuerbarer Energie autark zu sein.

Wie läuft aktuell bei euch der Ausbau der Windkraft voran?

Wir haben im Burgenland gerade ein sehr großes Projekt ans Netz genommen. Das sind fast 160 Megawatt an Leistung. Insgesamt umfasst das Projekt 30 Windkraftanlagen. Derzeit ist es aber so, dass wir nur ein kleineres Projekt in Genehmigung haben. Viele Projekte, die wir in der Pipeline haben, scheitern derzeit daran, dass es keine weiteren Flächenausweisungen in den Bundesländern gibt. Die Bundesländer sind nämlich dafür verantwortlich, dass Eignungszonen ausgewiesen werden. Diese Zonen fehlen uns beispielsweise derzeit in Niederösterreich, Oberösterreich oder auch anderen Bundesländern mit Ausnahme des Burgenlandes. Dort wird eine sehr aktive Politik im Bereich des Ausbaus der Erneuerbaren betrieben. Alle anderen Bundesländer hinken allerdings hinterher. Das ist natürlich ein Prozess der Zeit braucht, die wir aber angesichts der Klimakrise nicht mehr haben.

Aktuell gibt es auf EU-Ebene einen Vorschlag der EU-Kommission, der im Rahmen des REPowerEU-Plan die Ausweisung von sogenannten “Go-To-Areas” vorsieht. Wie bewertest du diesen Vorschlag?

Das ist ein spannender Ansatz, der dazu führen könnte, dass es in derartigen Go-To-Areas viel einfacher wird, Projekte im Bereich der Erneuerbaren zu errichten. Der Vorschlag geht sogar so weit, dass in ausgewiesenen Zonen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) mehr notwendig sind. Das wäre eine massive Vereinfachung, da es am Ende nur eine Prüfung gibt, die im Zuge der Ausweisung der Eignungszonen stattfindet.  

Ähnlich wie im Jahr 2015, als alle Migrationsexperten waren, erleben wir nun sehr viele Energieexperten, die oftmals eine sehr schnelle Lösung parat haben

Lukas Püspök

Aktuell gibt es Kritik, dass Westösterreich in Sachen Windkraft auf der Bremse steht. Wie wirkt sich dies auf eure Wachstumspläne aus?

Wir sind auch in der Photovoltaik sehr aktiv. Für uns ist immer wichtig, welche politischen Signale es in den jeweiligen Bundesländern gibt. Dort wo es positive Signale gibt, sind wir natürlich aktiver. In Bundesländern wie Tirol und Oberösterreich, die weder dem Ausbau von Photovoltaik in der Fläche noch der Windkraft positiv gegenüberstehen, passiert insgesamt natürlich sehr wenig.

Im Zuge des European Forum Alpbach wurde sehr viel über Leadership im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren diskutiert. Welche Form von Leadership braucht es? 

Im Zuge der multiplen Krisen sind klare Entscheidungen zu treffen. Wir erleben nicht nur eine Energiekrise, sondern auch eine Inflationskrise, aus der eine Armutskrise entstehen wird. Daher braucht es so etwas wie einen umfassenden Notfallplan. Dabei wird man Leadership zeigen müssen und Entscheidungen treffen, die in einem ersten Schritt vielleicht nicht immer so populär sind. Das heißt für mich Leadership.

Derzeit wird sehr viel über die Reform des Merit-Order-Systems diskutiert. Wie bewertest du eine derartige Reform?

Wir müssen grundsätzlich feststellen, dass wir aktuell grobe Verwerfungen am Markt erleben. Hier müssen wir nach Lösungen suchen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Langfristig könnte das nämlich nicht nur zu einem Wohlstandsproblem, sondern auch zu einem Armutsproblem führen. Wir dürfen daher nicht populistisch vorgehen. Ähnlich wie im Jahr 2015, als alle Migrationsexperten waren, erleben wir nun sehr viele Energieexperten, die oftmals eine sehr schnelle Lösung parat haben. Wir befinden uns aber in einem sehr komplex vernetzten Stromsystem in Europa. Jetzt einfach zu sagen, dass wir die Grenzen dicht machen und unsere eigenen Regeln definieren, funktioniert halt nicht. Am Ende des Tages brauchen wir auch Solidarität.


Tipp der Redaktion:

Im Rahmen des Themen-Tracks The Climate Opportunity widmet sich das European Forum Alpbach in diesem Jahr unter anderem verstärkt den Herausforderung im Zuge der Klimakrise. Der brutkasten ist als Medienpartner vor Ort und berichtet.

Videotipp zur Energiewende | Was die Novelle des UVP-Gesetzes für den Ausbau der Windkraft bedeutet

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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