08.06.2022

EU einigt sich auf Frauenquote für Aufsichtsräte ab 2026

Ab 2026 gilt in der gesamten EU eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte – auch rein weiblich sollen sie nicht besetzt werden.
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Warum eigentlich nicht 50:50? © Unsplash
Warum eigentlich nicht 50:50? © Unsplash

Am Dienstagabend konnte sich die EU auf eine EU-weite Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände in börsennotierten Unternehmen einigen. Bereits seit 2012 lag der Vorschlag auf dem Tisch – zehn Jahre hat es gedauert, ihn durch alle Instanzen zu bringen. Greifen soll die Quote voll ab 2026. Bis dahin verpflichtet das Gesetz börsennotierte Unternehmen in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratspositionen oder 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten weiblich zu besetzen – oder männlich, sollte es sich dabei um das unterrepräsentierte Geschlecht handeln. Sanktionen sind nicht vorgesehen – man setze auf den Druck der Öffentlichkeit.

Nur Frankreich erfüllt nationale Quote

Die Vertretung der Geschlechter in den Aufsichtsräten der Unternehmen ist von Land zu Land sehr unterschiedlich: In Estland sind 9 % der nicht geschäftsführenden Sitze von Frauen besetzt, in Frankreich mehr als 45 %. Letzteres hat sein eigenes gesetzliches Ziel von 40 % und ist der einzige EU-Staat, der diese Zahl übertrifft. Gesetzliche Vorgaben haben neben Frankreich bereits Deutschland, Italien und auch Österreich eingeführt. Staaten, die bereits nationale Quotenregeln haben, sollen von dem neuen EU-Gesetz ausgenommen werden.

Quotenregelungen greifen

In Österreich muss bei der Neubestellung von Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter:innen eine Quote von 30 Prozent für jedes Geschlecht reserviert werden. Können diese Positionen nicht besetzt werden, bleiben die entsprechenden „Stühle“ leer. Österreich liegt laut einer aktuellen Deloitte-Studie mit einer durchschnittlichen Quote von 28 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten im globalen Mittelfeld. Laut EY ist der Anteil in den österreichischen Unternehmen, die unter die Quotenregelung fallen zuletzt sogar auf fast 30 Prozent gestiegen – in Unternehmen, die nicht unter die Regelung fallen, sieht die Lage jedoch ganz anders aus. In den Vorständen aller im Wiener Börsen Index gelisteten Unternehmen sind demnach nur 8,5 Prozent Frauen.

EY Mixed Leadership Barometer © EY Österreich
EY Mixed Leadership Barometer © EY Österreich

Spitzenreiter bei Geschlechterdiversität in Aufsichtsräten sind laut Deloitte neben Frankreich auch Norwegen mit 42 Prozent und Italien mit 37 Prozent Frauenanteil. Die Studie „Women in the Boardroom“ kommt zu dem Ergebnis, dass Quotenregelungen greifen.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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