09.05.2022

Spinoff: Wie Forschende den Mindset Shift zum Unternehmertum schaffen

Österreich ist ein starkes Forschungsland und Spinoffs eine der spannendsten Schnittstellen in die Wirtschaft. Der Weg von der Wissenschaft in die Startup-Welt ist nicht immer leicht, aber lohnend.
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Im Programm der LBG Innovator's Road © I.E.C.T Hermann Hauser
Im Programm der LBG Innovator's Road © I.E.C.T Hermann Hauser
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Österreich gehört zu den Spitzenreitern bei Investitionen in Forschung. Mehr als 14 Milliarden Euro sollen 2022 laut Prognosen wieder in F&E fließen – 3,2 Prozent des BIP. Damit landet Österreich auf Platz 3 innerhalb der EU. Entscheidend ist aber auch die Frage, wie diese Forschung auf den Markt gebracht werden kann, damit alle von innovativen Produkten profitieren. Ein wichtiger Hebel dafür sind Spinoffs – doch Forscher:innen, die Unternehmer:innen werden stehen vor großen Herausforderungen.

Markus Hochegger forscht an der Universität Graz und ist gerade auf dem Weg von der Wissenschaft ins Unternehmertum. “Für mich ist das ein Mindset Shift. Ich komme aus einer analytischen und technischen Welt und für mich waren Zahlen und harte Fakten immer sehr wichtig. Das war in der Wissenschaft viel leichter – es gibt Methoden und Formeln. Der Markt ist viel weniger berechenbar und wandelbar”, sagt Hochegger. “Ich kann schwer damit umgehen, dass ich keine Formel habe, in die ich eindeutige Daten einsetze und ein exaktes Marktpotenzial berechnen kann”.

Mit Mentor:innen aus der Forschung in die Praxis

Wie nicht selten beginnt die Reise für Hochegger mit einer Forschungsförderung. Gemeinsam mit der Professorin Katalin Barta-Weissert hat er sich eine Förderung aus dem EIC Transition Fund der EU-Kommission sichern können. Insgesamt 99 Millionen Euro nimmt die EU in die Hand, um “Bahnbrechende Technologien aus dem Labor” in die Praxis zu bringen. 2,47 Millionen Euro davon stehen nun Barta-Weissert und Hochegger zur Verfügung. Damit wollen die beiden Forschenden PureSurf aufbauen und dort ein von ihnen entwickeltes Verfahren zur Gewinnung “grüner” Tenside in die Marktreife führen. Sie nutzen ein Abfallprodukt aus der Papierindustrie, um einen wichtigen Bestandteil von Waschmitteln oder Shampoos nachhaltig herzustellen.

Noch stehen die beiden aber am Anfang und haben noch nicht gegründet. Um sich darauf gut vorzubereiten und die richtigen Themen am Radar zu haben sind für Hochegger Mentor:innen besonders wichtig, wie er erzählt: “Wir haben an Innovator’s Road teilgenommen und dort und an der Uni Graz viele wichtige Mentor:innen getroffen. Für mich ist der Schlagabtausch mit anderen sehr wichtig, weil ich nach wie vor vieles durch die wissenschaftliche Brille betrachte”.

Markus Hochegger ist Co-Founder von PureSurf © Hochegger
Markus Hochegger ist Co-Founder von PureSurf © Hochegger

Innovator’s Road ist ein vom Career Center der Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) initiiertes und finanziertes und von I.E.C.T – Hermann Hauser und New Venture Scouting (NVS) entwickeltes Programm, das sich an akademische Gründer:innen richtet. Dort geht es um die Entwicklung von Unternehmen, aber vor allem auch um das richtige Skillset für die Founder selbst. Und nicht zuletzt um den Austausch mit anderen Spinoffs, um voneinander und gemeinsam zu lernen. “Innerhalb des IECT-Ökosystems bauen wir die Entscheidung, wie wir Start-ups bewerten auf drei Säulen: Team, Markt und Technologie. Im Rahmen dieses Programms konzentrieren wir uns stark auf die Entwicklung des Gründenden, damit sie/er ein erfolgreiches Team leiten und ausbauen sowie A-Player anziehen kann. Darüber hinaus zielt das Programm darauf ab, starke Verbindungen zum Markt aufzubauen, um die zukünftigen Kunden zu verstehen und ein attraktives Wertversprechen aufbauen zu können. Es wird auch eine Brücke zu Investoren gelegt, welche die notwendigen Finanzierungen ermöglichen können. Schließlich fungieren alle Akteure des Programmes als Sparringspartner für die Gründenden – denn gerade im Deep-Tech-Bereich ist neben Leidenschaft Durchhaltevermögen gefragt”, sagt I.E.C.T.– Hermann Hauser-Chefin Klara Brandstätter.

Von der Pferdechirurgin zur Gründerin

Auch Julie Rosser haben die Mentorings und die Unterstützung dort geholfen. “Forschung und Entwicklung sind etwas ganz anderes als Produktmanagement. Als Startup-Team haben wir uns viel stärker auf Product to Market konzentriert und nicht mehr so sehr darauf, was wissenschaftlich sexy wäre”, erzählt die ehemalige Pferdechirurgin, die im Rahmen ihres PhDs an der Veterinärmedizinischen Universität Wien auf die Idee zu ihrem Spinoff Pregenerate kam. Gemeinsam mit Florien Renner hat sie dort eine Technologie zum Testen von maßgeschneiderten Therapien bei Osteoarthritis entwickelt.

Pregenerate entwickelt die Technologie über einen Lizenz-Deal mit Vetmed-Uni und TU Wien zur Verbesserung alternativer Behandlungen von Arthrose-Erkrankungen in den Markt. “Für Kunden muss ein neues Produkt intuitiv und praktisch sein. Für Wissenschaftler:innen ist es aber eine schwere Aufgabe, ihnen das Produkt auf diese Weise zu erklären – wir kennen den Nutzen unserer Technologie ja und verstehen nur schwer, wie das jemand nicht sofort sehen kann”.

Julie Rosser hat PreGenerate gegründet © Rosser
Julie Rosser hat PreGenerate gegründet © Rosser

Wissenschaftliche Durchbrüche der Gesellschaft zugänglich machen

Aus Innovator’s Road kennen Rosser und Hochegger auch Klemens Wassermann, der am AIT Center for Health & Bioresources ein Verfahren zur elektrodynamischen Zellmanipulation entwickelt hat. Was kompliziert klingt beschleunigt die Diagnose von Blutvergiftungen und verhindert damit potenziell viele Tode. Im Zuge seiner Dissertation hat sich Wassermann mit der Sepsisdiagnose auseinandergesetzt – wie viele Projekte und wissenschaftliche Papers vor ihm.

“Dann kam für mich die Frage: Warum ist etwas, das akademisch schon abgearbeitet ist, noch nicht am Markt? Das war der Beginn des Unternehmertums”, sagt Wassermann. Und dort tickt die Welt ein wenig anders, wie er feststellen musste: “Eine Lösung für den wirklichen Need zu entwickeln war wissenschaftlich betrachtet sehr unsexy. Damit schafft man kein Paper in Nature”. Gemeinsam mit seinem Kollegen Terje Wimberger hat er die wissenschaftliche Karriere aufgegeben, um das Startup CellEctric zu gründen. Das Spinoff nutzt das Patentportfolio, das das Team um Wassermann am AIT entwickelt hat, in einem exklusiven Lizenzvertrag.

Klemens Wassermann ist Co-Founder von CellEctric © Wassermann
Klemens Wassermann ist Co-Founder von CellEctric © Wassermann

Die härteste Aufgabe für Spinoffs

Eine der härtesten Aufgaben für Wissenschaftler:innen, die Unternehmen gründen, liegt in der richtigen Kommunikation. Fast zwei Jahre habe es gedauert, bis der Pitch vor Unternehmen gut funktioniert hat, erzählt Anna Pölzl, die gemeinsam mit Benjamin Mörzinger gnista.io gegründet hat. Die Basis für das Unternehmen legte Mörzinger im Rahmen seiner Dissertation an der Technischen Universität Wien. Darin ging es unter anderem um die Optimierung von Produktionsabläufen im Hinblick auf Energieeffizienz. Ein Thema, das jetzt gerade besonders aktuell ist, Industrieunternehmen aber auch in ihren grundsätzlichen Nachhaltigkeitsplänen unterstützt.

Für Mörzinger war es ein fließender Übergang von der Forschung ins Unternehmertum. “Ich war in der angewandten Forschung und es ging darum, in der Industrie Energieeffizienz-Projekte umzusetzen. Wir konnten viel überlegen, aber der tatsächliche Impact war sehr beschränkt. Ich dachte, man muss eigentlich nur die Sachen, die es eh schon gibt, schnell in die Industrie bringen. Dafür ist eine Firma der bessere Rahmen”.

Anna Pölzl und Benjamin Mörzinger haben gnista gegründet © gnista
Anna Pölzl und Benjamin Mörzinger haben gnista.io gegründet © gnista

Was Forschungsprojekte von Startups lernen können

Der Weg ist dem gnista.io-Co-Founder auch deshalb leicht gefallen, da er große Parallelen sieht: “Ich kenne keine zwei Welten, die für mich ähnlicher sind als Unternehmertum und Forschen. Es geht in beiden Fällen darum, dass man eigentlich nicht weiß, ob das was man tut das Richtige ist. Man stellt Thesen auf und versucht sie möglichst systematisch anhand von Daten zu validieren oder falsifizieren”. Er ist überzeugt, dass sich umgekehrt auch viele klassische Forschungsprojekte von Startups einiges abschauen sollten. “Dann wäre auch weniger Mindset-Shift notwendig, wenn man aus der Uni heraus ein Startup gründet”. Wassermann denkt, dass sich in diesem Punkt bereits ein Wandel abzeichnet – auch, weil Programme wie Innovator’s Road mehr Rolemodels und Best Practice schaffen und dort unter den Mentor:innen auch viele Vertreter aus Forschung und Lehre sind.

„Die größte Herausforderung ist immer der Shift vom sience-mindset zu unternehmerischen Denken. Das Nehmen von Risken und Entscheidungen unter Unsicherheit werden an Universitäten kaum gelehrt. Daher versuchen wir im Programm einen großen Schwerpunkt auf Leadership zu legen, d.h. was bringe ich mit, was muss ich auch persönlich bedenken, wenn ich ein Unternehmen gründen möchte“, sagt Werner Wutscher von New Venture Scouting, Umsetzungspartner der LBG Innovator’s Road. „Zudem ist auch das Teamspiel an Universitäten nicht sehr verbreitet und ein wichtiger Teil des Programminhalts. Das Lernen von Peers, also Gründern, die die gleiche Erfahrung schon gemacht haben, ist wichtiger als Aufritte von Elon Musk. Abschließend bin ich überzeugt, dass unternehmerisches Denken und die Innovationskraft der Forscherinnen einen maßgeblichen Beitrag zur Lösung unserer Zukunftsfragen leisten können.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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