15.03.2022

EU-Krypto-Regulierung: Wie es jetzt mit MiCA weitergeht

Wie die EU Kryptowährungen regulieren will, wird weiter verhandelt. Die Klimafrage soll über die EU Taxonomie geklärt werden.
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Europäische Union, EU, EU-Parlament
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Die EU arbeitet mit MiCA, kurz für Markets in Crypto Assets, an neuen Regeln für Kryptowährungen. Die Entwürfe für die Verordnung hatten für viel Aufregung in der Branche gesorgt, da mitunter Regeln enthalten waren, die einem Verbot von Bitcoin und Ethereum sehr nahe gekommen wären – im Kern ging es dabei um den hohen Energieverbrauch bei dem Konsensverfahren „Proof of Work“.

Der Montag, 14. März 2022, war ein entscheidender Tag: Das Economic and Monetary Affairs Committee lehnte zunächst den umstrittenen Passus ab und stimmte dann mit 31 Stimmen für den MiCA-Entwurf. 23 Abgeordnete stimmten dagegen, 4 enthielten sich der Stimme. Österreich war in der Abstimmung übrigens durch Othmar Karas (ÖVP) und Evelyn Regner (SPÖ) vertreten. In einem nächsten Schritt wird der Entwurf mit dem Ministerrat, also den zuständigen Minister:innen in den jeweiligen Mitgliedsländern, und der Kommission weiter verhandelt. Für diese Verhandlungen sprachen sich 33 Abgeordnete aus.

Mining soll über EU Taxonomie geregelt werden

Die EU kommuniziert die bisherigen Ergebnisse so: MiCA soll den Konsumentenschutz verbessern und die Transparenz und Aufsicht von Unternehmen regeln, die mit Krypto-Assets handeln oder sie ausgeben. Die in der Debatte um MiCA dominante Frage nach dem Umweltschutz wurde nun aus MiCA „ausgelagert“ und soll über die EU Taxonomie für Nachhaltigkeit geregelt werden. Mining soll über dieses Instrument ab 1. Jänner 2025 an den Maßstäben dieser Taxonomie gemessen werden – dabei geht es vor allem um den Einsatz erneuerbarer Energie.

Die EU-Parlamentarier haben sich dafür ausgesprochen, dass Asset-Token unter die Aufsicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gestellt werden soll. Die Aufsicht über die Ausgabe von Kryptowährungen, mit denen bezahlt werden kann, soll die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) übernehmen.

„Mit der Verabschiedung des MiCA-Berichts hat das Europäische Parlament den Weg für eine innovationsfreundliche Krypto-Regulierung geebnet, die weltweit Maßstäbe setzen kann. Die entstehende Regulierung ist wegweisend in Bezug auf Innovation, Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und den Aufbau zuverlässiger Aufsichtsstrukturen im Bereich der Krypto-Assets. Viele Länder auf der ganzen Welt werden sich MiCA nun genau ansehen“, kommentierte der EU-Abgeordnete Stefan Berger.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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