17.01.2022

Das erwartet die Teilnehmer:innen auf der 7. Wiener Innovationskonferenz

Die Stadt Wien veranstaltet vom 25. bis zum 27. Jänner 2022 die 7. Wiener Innovationskonferenz. Im Zentrum steht dieses Jahr das Motto "Innovation durch Weiterbildung".
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Wie kann Weiterbildung als Innovationsmotor genutzt werden? Diese Leitfrage wird im Rahmen der 7. Wiener Innovationskonferenz behandelt, die dieses Jahr vom 25. bis 27. Jänner stattfinden wird. Die aktuelle Lage unterstreicht laut den Organisatoren deutlich, wie wichtig Weiterbildung für die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung des Standortes Wien ist. Manche Fähigkeiten und Kompetenzen werden dringend benötigt, stehen in ausreichender Qualität und Menge jedoch nicht zur Verfügung. Stichwort: War for Talents.

Weiterbildung, lebensbegleitendes Lernen & Innovation

Zudem widmet sich die Konferenz dem Thema „lebensbegleitendes Lernen“ und der Frage, wie die Innovationskultur in Organisationen und Unternehmen gefördert werden kann, damit sich Mitarbeitern:innen sowohl beruflich als auch im privaten Umfeld entfalten können. Im Zuge dessen wird die Wiener Innovationskonferenz im Rahmen des dreitägigen Programms folgende Fragen beantworten:

  • Welche Innovationen gibt es bei dem, was wir lernen, wie wir lernen und wofür wir lernen?
  • Welche Innovationen brauchen wir in der Ausbildung um die richtigen Fachkräfte für den Standort zu haben? 
  • Ist Digitalisierung wirklich ein Teil der Lösung? 
  • Kann man lernen, im Alter glücklich und zufrieden zu sein?
  • Wie haben die Digitalisierung und die Herausforderungen der Pandemie die Weiterbildungsmöglichkeiten und -inhalte verändert?
  • Wie kann Weiterbildung als Innovationsmotor die aktuelle Wirtschafts- und Innovationsstrategie WIEN 2030 weiterbringen?
Peter Wieser | Abteilungsleiter Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik

Die Programm-Highlights:

Insgesamt werden an den drei Eventtagen rund 40 Speaker:innen den Teilnehmer:innen ihre Inputs aus unterschiedlichsten Branchen und Bereichen vermitteln. Hier ein Überblick über die Themenschwerpunkte der einzelnen Event-Tage:

1. Tag | Fachkräftebedarf und gesellschaftliche Dimensionen der Weiterbildung

Der erste Event-Tag beschäftigt sich mit dem Schwerpunkt: „Fachkräftebedarf und gesellschaftliche Dimensionen der Weiterbildung“. So wird unter anderem in einem Panel Wirtschafts- und Finanzstadtrat Peter Hanke im Gespräch mit Senior Partner Roland Falb (Roland Berger), Gründer und CEO Eric Demuth (Bitpanda) und CEO Sylvia Dellantonio (willhaben) sowie Fritz Meißl (waff) darüber diskutieren, welche Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel sinnvoll sind.

In einem zweiten Panel werden im Anschluss Weisheitsforscherin Judith Glück (Universität Klagenfurt), Expertin für nachhaltige Stadtentwicklung Lamia Messari-Becker (Universität Siegen) und Unternehmerin Claudia Nichterl (Akademie für Integrative Ernährung) der Frage nachgehen, wie Weiterbildung der Wirtschaft helfen und zugleich die persönliche Potenzialentwicklung fördern kann.

Was ist bei Weiterbildung bzw. Umschulung für Arbeitssuchende zumutbar? Diese Frage wird hingegen im Rahmen eines Kaminduells von Vorstand des Arbeitsmarktservice Österreich Johannes Kopf mit der Vizepräsidentin des österreichischen Gewerkschaftsbundes Korinna Schumann kritisch diskutiert.

2. Tag | Digitalisierung und Veränderungen durch die Pandemie

Der zweite Event-Tag beschäftigt sich hingegen mit dem Thema der Digitalisierung und den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Dabei werden unter anderem im Rahmen eines Panels der Geschäftsführer der Wiener Volkshochschulen Herbert Schweiger, die Unternehmerin Christiane Bertolini (dasneuearbeiten dna.club), der Pionier und Gründer Samuel Koch (Leaders21) und die Weiterbildungsexpertin der WienAkademie Inge Schandl, der Frage nachgehen, wie die Pandemie Weiterbildungsinhalte verändert hat.

Auch am zweiten Event-Tag wird ein Kaminduell unter dem klingenden Namen „Innovative Lernmethoden oder Technostress?“ stattfinden. Das „Diskussions-Duell“ wird von Heddy Lamarr Preisträgerin 2021 für Forschungen zu innovativen Lernmethoden Johanna Pirker (TU Graz) mit dem Wirtschaftsinformatiker und Technostressforscher Rene Riedl (Johannes Kepler Universität Linz) geführt.

3. Tag | Wiener Wirtschafts- und Innovationsstrategie Wien 2030

Der dritte und letzte Tag der Wiener Innovationskonferenz wird hingegen ganz im Zeichen der Wiener Wirtschafts- und Innovationsstrategie Wien 2030 stehen. Unter anderem werden folgende sechs Themenfelder der Strategie im Rahmen von Breakout-Sessions diskutiert und vorgestellt:

  • Smarte Lösungen für den städtischen Lebensraum des 21. Jahrhunderts
  • Gesundheitsmetropole Wien
  • Wiener Digitalisierung
  • Smarte Produktion in der Großstadt
  • Stadt der internationalen Begegnung
  • Kultur- und Kreativmetropole Wien

Networking und Austausch

Neben der Wissensvermittlung im Rahmen der Panel-Diskussionen und Kaminduelle wird es zudem die Möglichkeit zum Networking geben. Die digitale Plattform b2match ermöglicht es, sich mit anderen Teilnehmer:innen oder Aussteller:innen virtuell zu treffen und auszutauschen. Zusätzlich können sich die Teilnehmer:innen auf einem digitalen Marktplatz einerseits über Trends in der  Weiterbildung wie beispielsweise neue Vermittlungsmethoden, aber auch über die Leitprojekte der Wirtschafts- und Innovationsstrategie WIEN 2030 informieren. Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenlos.


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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