16.12.2021

Das gesetzliche Krypto-Dilemma der österreichischen Banken

Gastbeitrag: Die „Nationale Risikoanalyse der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ ist für Banken eine Herausforderung und könnte dem Krypto-Standort Österreich schaden.
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Matthias Reder © beigestellt/unsplash/Montage
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Im Mai 2021 wurde die „Nationale Risikoanalyse der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ durch das Bundesministerium für Finanzen für Österreich aktualisiert. Diese NRA ist ein wichtiger Bestandteil von unternehmensinternen Risikoanalysen von Firmen, welche in direkten Bezug zum Finanzmarkt-Geldwäsche Gesetz (FM-GwG) stehen oder diesem unterliegen.

Es stellt somit Inhalte dar, die für Österreich bindend sind und in der eigenen Analyse aufgearbeitet werden müssen. Das bringt österreichische Banken und Finanzdienstleister in eine prekäre Situation. Bankkunden, welche ihre Kryptogewinne redlich gekauft, gelagert und veräußert haben, stehen nun unter einem gesetzlich angeordneten Generalverdacht in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, wenn eine direkte Transaktion mit Kryptobezug vom Hausbankkonto stattgefunden hat.

Keine Differenzierung zwischen Bitcoin und Monero

Der Gesetzgeber sieht hier KEINERLEI Differenzierung in Bezug auf „Kryptowährungen“ vor. Es ist pauschal von virtuellen Währungen bzw. Kryptoassets die Rede und das kann defacto alles sein. Ob der Kryptowert open source sämtliche Transaktionsdaten zur Verfügung stellt (zB Bitcoin) also quasi pseudonym funktioniert oder dies komplett anonym durchführt (zB Monero) ist dem österreichischen Gesetzgeber keinerlei Unterscheidung wert. Alles ist gleich und stellt laut BMF in Bezug auf die Gefahr zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung eine „sehr hohe Bedrohung“ dar. In der Begründung wird pauschal angeführt, dass sich Kryptowerte sinngemäß technisch ganz einfach dazu eignen und es daher als große Bedrohung eingeordnet wird.

In Deutschland besser gelöst

Dies ist insofern beachtlich, da hier unser großes Nachbarland Deutschland bereits 2019 zu einem anderen Ergebnis bei einer genaueren Betrachtungsweise kommt. In der deutschen Version der nationalen Risikoanalyse ist in einem ganzen Kapitel aufgeschlüsselt, wie der Gesetzgeber Kryptowerte in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einreiht. Alleine schon die Herleitung ist differenziert und zielt auf eine zentrale Unterscheidung in pseudonym und anonym ab. Der deutsche Gesetzgeber kommt zum Schluss, dass die Bedrohung mit mittel-niedrig bewertet wird. In der Begründung wird angeführt, dass es dzt. für Deutschland nur geringe Fallzahlen gibt und es wenn es um Geldwäsche geht noch immer hauptsächlich Bargeld genutzt wird.

Wie ergeben sich solche Unterschiede von „mittel-niedrig“ in Deutschland bis „sehr hoch“ in Österreich in der Beurteilung der gleichen Kategorie – nämlich Kryptowerte? Dazu habe ich leider weder eine Antwort noch eine Vermutung, jedoch sind die beiden Begründungen alleine für den geschätzten Leser schon sehr aufschlussreich.

Gefährdungslage gering

Was man sagen kann ist, dass die Gefährdungslage anhand von Echtdaten zB von der Firma Chainalysis immer besser dargestellt wird. Dies unter anderem in dem aktuellen Crypto Crime Report welcher für das Jahr 2020 bei lediglich 0,34% aller Kryptotransaktionen einen direkten Bezug zu illegalen Aktivitäten herstellt. Leider sind weder für Deutschland noch für Österreich länderspezifische Daten abrufbar.

Große Herausforderung für Banken

Den schwarzen Peter haben damit im ersten Schritt die österreichischen Banken, weil für diese natürlich das Ergebnis der NRA bindend ist. Soweit die aktualisierte Version Eingang in den diversen Risiko- und Compliance-Handbüchern genommen hat, darf die Bank bei Transaktionen mit Kryptobezug ihre verstärkte Sorgfaltspflicht per Gesetz nicht vernachlässigen und ist dadurch zum Handeln gezwungen. Dies kann auf unterschiedlichste Art und Weise passieren. Mittels Rollbalken und direkter Aufkündigung des Kundenkontaktes oder mit vermehrtem Dokumentationsaufwand und Transaktionsanalyse vor allem durch den Bereich Compliance und AML. Die MitarbeiterInnen in diesen Abteilungen sind damit extrem gefordert, da Bankkunden mitunter das komplette Kryptosystem in ihrer Veranlagungsstrategie nutzen und es daher heißt: LAUFENDE AUS- UND WEITERBILDUNG.

Potenziell 800.000 Betroffene

Es mehren sich also gerade Bankkunden von Instituten, welche die Aktualisierung bereits in ihrer Risikoanalyse eingearbeitet haben, mit Beschwerden im Umgang mit ihren Transaktionen. Wieviele Betroffene können das in Österreich sein? Laut Umfrage des Handelsverbands im Jahr 2021 besitzen 14% aller erwerbsfähigen Österreicher Kryptowerte. Was sollen die Banken tun? 800.000 ÖsterreichInnen einfach das Konto kündigen? Bitcoin & Co. kommen immer mehr in der Gesellschaft an und für Banken die hier einen rigorosen Kurs iSv Kontokündigung einschlagen, wird es schlichtweg weniger Kunden in Zukunft zu betreuen geben.

Ich lege mich eindeutig fest: es gibt keine 800.000 GeldwäscherInnen in Österreich! Diese Menschen haben zum überwiegenden Teil gezielt Kryptowerte in ihre private Veranlagungsstrategie eingebracht und möchten ihre entstandenen Gewinne auch einmal realisieren. Viele davon haben lediglich FIAT in Krypto getauscht – dann HODL betrieben – dann wieder verkauft. Da muss es doch in Kombination mit einem offiziell bei der FMA registrierten Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen und der Hausbank Möglichkeiten geben, diesen Kunden solche Arten von Transaktionen ohne große Probleme durchzuführen. Und natürlich gibt es auch die schwarzen Schafe. Diese sind überall zu finden, das möchte ich gar nicht bestreiten oder darüber hinwegsehen.

Ausländische Kryptobörsen

In Bezug auf die wachsende Sensibilisierung von Transaktionsinformationen der österreichischen Banken, ist dies auch für Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen bermerkbar. Meinen eigenen Beobachtungen bei Coinfinity zufolge hat sich die Situation mit Transaktionen von und zu offiziell registrierten Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen aus Österreich (aktuell 21), auf www.fma.gv.at abrufbar bis 2021, deutlich verbessert. Die Banken kannten die heimischen Akteure und den Registrierungsstandard der FMA in Bezug auf VASP – virtuell asset service provider. Durch die aktualisierte NRA waren sie jedoch zum zusätzlichen Handeln gezwungen und das wirkt sich natürlich auch auf das Tagesgeschäft aus. Nicht zu unterschätzen sind jedoch Kryptotransaktionen von ausländischen Kryptobörsen. Hier ist die Bank sehr wohl gefordert zwischen einem in Deutschland registrierten Anbieter wie zB Coinbase oder einer überhaupt nicht registrierten Plattform wie Binance zu unterscheiden.

Pauschale Verurteilung durch FMA-Chefs

Ins Bild der generellen und pauschalen hohen Risikobewertung von Kryptowerten passen da leider auch die undifferenzierten Aussagen der beiden FMA-Chefs aus dem September 2021, welche davon ausgehen, dass einfach so pauschal 80% aller Kryptoprojekte einen betrügerischen Hintergrund hätten. Da darf man sich nicht wundern, wo die sehr hohe Bedrohungsbetrachtung des BMF auch herkommt.

Doch wie geht es weiter? Die nächsten Blockchain-Massenphänomene abseits von Bitcoin und Co. sind da (zB NFT) bzw. stehen in den Startlöchern (zB Meta/Facebook). Was also konkret tun?

Zwei konkrete Maßnahmen

Ich plädiere für zwei konkrete Maßnahmen: Einerseits massiv beim Thema Aus- und Weiterbildung der entsprechenden MitarbeiterInnen zu Kryptowerten in Banken und Behörden zu investieren und zweitens den Gesetzgeber und die Aufsicht zu einer differenzierteren Betrachtungsweise und damit einer genaueren Beschreibung der echten Bedrohungslage aufzurufen.

Es geht hier auch um den Kryptostandort Österreich. Wo andere Regionen der Welt (zB Florida/Miami oder New York) um Firmen und MitarbeiterInnen zT Bitcoin, Kryptowerte & Blockchain buhlen wäre hierzulande eine Verschlechterung der Situation ein fatales Signal an die Kryptobranche. Alleine die Tatsache, dass wenig bis gar keine offiziell registrierten Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen eine Hausbankverbindung in Österreich aufweisen können, sollte uns hier mehr als zu Denken geben.

Bei diesem Gastbeitrag handelt es sich ausschließlich um die Privatmeinung des Autors Mag. (FH) Matthias Reder.

Über den Autor

Matthias Reder hat nach 20 Jahren im österreichischen Bankensektor die „Seiten“ gewechselt und arbeitet seit 2018 bei der Coinfinity GmbH, aktuell in der Position eines Bitcoin Key Account Managers, und ist selbstständig als Anwendungsberater zum Thema Sicherung von Krypto Assets tätig.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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