16.12.2021

Das gesetzliche Krypto-Dilemma der österreichischen Banken

Gastbeitrag: Die „Nationale Risikoanalyse der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ ist für Banken eine Herausforderung und könnte dem Krypto-Standort Österreich schaden.
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Matthias Reder © beigestellt/unsplash/Montage
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Im Mai 2021 wurde die „Nationale Risikoanalyse der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ durch das Bundesministerium für Finanzen für Österreich aktualisiert. Diese NRA ist ein wichtiger Bestandteil von unternehmensinternen Risikoanalysen von Firmen, welche in direkten Bezug zum Finanzmarkt-Geldwäsche Gesetz (FM-GwG) stehen oder diesem unterliegen.

Es stellt somit Inhalte dar, die für Österreich bindend sind und in der eigenen Analyse aufgearbeitet werden müssen. Das bringt österreichische Banken und Finanzdienstleister in eine prekäre Situation. Bankkunden, welche ihre Kryptogewinne redlich gekauft, gelagert und veräußert haben, stehen nun unter einem gesetzlich angeordneten Generalverdacht in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, wenn eine direkte Transaktion mit Kryptobezug vom Hausbankkonto stattgefunden hat.

Keine Differenzierung zwischen Bitcoin und Monero

Der Gesetzgeber sieht hier KEINERLEI Differenzierung in Bezug auf „Kryptowährungen“ vor. Es ist pauschal von virtuellen Währungen bzw. Kryptoassets die Rede und das kann defacto alles sein. Ob der Kryptowert open source sämtliche Transaktionsdaten zur Verfügung stellt (zB Bitcoin) also quasi pseudonym funktioniert oder dies komplett anonym durchführt (zB Monero) ist dem österreichischen Gesetzgeber keinerlei Unterscheidung wert. Alles ist gleich und stellt laut BMF in Bezug auf die Gefahr zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung eine „sehr hohe Bedrohung“ dar. In der Begründung wird pauschal angeführt, dass sich Kryptowerte sinngemäß technisch ganz einfach dazu eignen und es daher als große Bedrohung eingeordnet wird.

In Deutschland besser gelöst

Dies ist insofern beachtlich, da hier unser großes Nachbarland Deutschland bereits 2019 zu einem anderen Ergebnis bei einer genaueren Betrachtungsweise kommt. In der deutschen Version der nationalen Risikoanalyse ist in einem ganzen Kapitel aufgeschlüsselt, wie der Gesetzgeber Kryptowerte in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einreiht. Alleine schon die Herleitung ist differenziert und zielt auf eine zentrale Unterscheidung in pseudonym und anonym ab. Der deutsche Gesetzgeber kommt zum Schluss, dass die Bedrohung mit mittel-niedrig bewertet wird. In der Begründung wird angeführt, dass es dzt. für Deutschland nur geringe Fallzahlen gibt und es wenn es um Geldwäsche geht noch immer hauptsächlich Bargeld genutzt wird.

Wie ergeben sich solche Unterschiede von „mittel-niedrig“ in Deutschland bis „sehr hoch“ in Österreich in der Beurteilung der gleichen Kategorie – nämlich Kryptowerte? Dazu habe ich leider weder eine Antwort noch eine Vermutung, jedoch sind die beiden Begründungen alleine für den geschätzten Leser schon sehr aufschlussreich.

Gefährdungslage gering

Was man sagen kann ist, dass die Gefährdungslage anhand von Echtdaten zB von der Firma Chainalysis immer besser dargestellt wird. Dies unter anderem in dem aktuellen Crypto Crime Report welcher für das Jahr 2020 bei lediglich 0,34% aller Kryptotransaktionen einen direkten Bezug zu illegalen Aktivitäten herstellt. Leider sind weder für Deutschland noch für Österreich länderspezifische Daten abrufbar.

Große Herausforderung für Banken

Den schwarzen Peter haben damit im ersten Schritt die österreichischen Banken, weil für diese natürlich das Ergebnis der NRA bindend ist. Soweit die aktualisierte Version Eingang in den diversen Risiko- und Compliance-Handbüchern genommen hat, darf die Bank bei Transaktionen mit Kryptobezug ihre verstärkte Sorgfaltspflicht per Gesetz nicht vernachlässigen und ist dadurch zum Handeln gezwungen. Dies kann auf unterschiedlichste Art und Weise passieren. Mittels Rollbalken und direkter Aufkündigung des Kundenkontaktes oder mit vermehrtem Dokumentationsaufwand und Transaktionsanalyse vor allem durch den Bereich Compliance und AML. Die MitarbeiterInnen in diesen Abteilungen sind damit extrem gefordert, da Bankkunden mitunter das komplette Kryptosystem in ihrer Veranlagungsstrategie nutzen und es daher heißt: LAUFENDE AUS- UND WEITERBILDUNG.

Potenziell 800.000 Betroffene

Es mehren sich also gerade Bankkunden von Instituten, welche die Aktualisierung bereits in ihrer Risikoanalyse eingearbeitet haben, mit Beschwerden im Umgang mit ihren Transaktionen. Wieviele Betroffene können das in Österreich sein? Laut Umfrage des Handelsverbands im Jahr 2021 besitzen 14% aller erwerbsfähigen Österreicher Kryptowerte. Was sollen die Banken tun? 800.000 ÖsterreichInnen einfach das Konto kündigen? Bitcoin & Co. kommen immer mehr in der Gesellschaft an und für Banken die hier einen rigorosen Kurs iSv Kontokündigung einschlagen, wird es schlichtweg weniger Kunden in Zukunft zu betreuen geben.

Ich lege mich eindeutig fest: es gibt keine 800.000 GeldwäscherInnen in Österreich! Diese Menschen haben zum überwiegenden Teil gezielt Kryptowerte in ihre private Veranlagungsstrategie eingebracht und möchten ihre entstandenen Gewinne auch einmal realisieren. Viele davon haben lediglich FIAT in Krypto getauscht – dann HODL betrieben – dann wieder verkauft. Da muss es doch in Kombination mit einem offiziell bei der FMA registrierten Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen und der Hausbank Möglichkeiten geben, diesen Kunden solche Arten von Transaktionen ohne große Probleme durchzuführen. Und natürlich gibt es auch die schwarzen Schafe. Diese sind überall zu finden, das möchte ich gar nicht bestreiten oder darüber hinwegsehen.

Ausländische Kryptobörsen

In Bezug auf die wachsende Sensibilisierung von Transaktionsinformationen der österreichischen Banken, ist dies auch für Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen bermerkbar. Meinen eigenen Beobachtungen bei Coinfinity zufolge hat sich die Situation mit Transaktionen von und zu offiziell registrierten Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen aus Österreich (aktuell 21), auf www.fma.gv.at abrufbar bis 2021, deutlich verbessert. Die Banken kannten die heimischen Akteure und den Registrierungsstandard der FMA in Bezug auf VASP – virtuell asset service provider. Durch die aktualisierte NRA waren sie jedoch zum zusätzlichen Handeln gezwungen und das wirkt sich natürlich auch auf das Tagesgeschäft aus. Nicht zu unterschätzen sind jedoch Kryptotransaktionen von ausländischen Kryptobörsen. Hier ist die Bank sehr wohl gefordert zwischen einem in Deutschland registrierten Anbieter wie zB Coinbase oder einer überhaupt nicht registrierten Plattform wie Binance zu unterscheiden.

Pauschale Verurteilung durch FMA-Chefs

Ins Bild der generellen und pauschalen hohen Risikobewertung von Kryptowerten passen da leider auch die undifferenzierten Aussagen der beiden FMA-Chefs aus dem September 2021, welche davon ausgehen, dass einfach so pauschal 80% aller Kryptoprojekte einen betrügerischen Hintergrund hätten. Da darf man sich nicht wundern, wo die sehr hohe Bedrohungsbetrachtung des BMF auch herkommt.

Doch wie geht es weiter? Die nächsten Blockchain-Massenphänomene abseits von Bitcoin und Co. sind da (zB NFT) bzw. stehen in den Startlöchern (zB Meta/Facebook). Was also konkret tun?

Zwei konkrete Maßnahmen

Ich plädiere für zwei konkrete Maßnahmen: Einerseits massiv beim Thema Aus- und Weiterbildung der entsprechenden MitarbeiterInnen zu Kryptowerten in Banken und Behörden zu investieren und zweitens den Gesetzgeber und die Aufsicht zu einer differenzierteren Betrachtungsweise und damit einer genaueren Beschreibung der echten Bedrohungslage aufzurufen.

Es geht hier auch um den Kryptostandort Österreich. Wo andere Regionen der Welt (zB Florida/Miami oder New York) um Firmen und MitarbeiterInnen zT Bitcoin, Kryptowerte & Blockchain buhlen wäre hierzulande eine Verschlechterung der Situation ein fatales Signal an die Kryptobranche. Alleine die Tatsache, dass wenig bis gar keine offiziell registrierten Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen eine Hausbankverbindung in Österreich aufweisen können, sollte uns hier mehr als zu Denken geben.

Bei diesem Gastbeitrag handelt es sich ausschließlich um die Privatmeinung des Autors Mag. (FH) Matthias Reder.

Über den Autor

Matthias Reder hat nach 20 Jahren im österreichischen Bankensektor die „Seiten“ gewechselt und arbeitet seit 2018 bei der Coinfinity GmbH, aktuell in der Position eines Bitcoin Key Account Managers, und ist selbstständig als Anwendungsberater zum Thema Sicherung von Krypto Assets tätig.

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Lanbiotic, Neurodermitis
(c) Oliver Wolf - Patrick Hart und Katrin Susanna Wallner von Lanbiotic.

Das Grazer Startup Lanbiotic stellt medizinische Hautpflege-Produkte mit lebensfähigen Bakterien speziell für die von Neurodermitis geplagte Haut her. Dabei verwenden die beiden Gründer:innen Patrick Hart und Katrin Wallner den zum Patent angemeldeten Bakterienstamm “Lactococcus Lanbioticus“.

Lanbiotic: “Skalierung als neue Normalität”

“Mit unseren probiotischen Hautanwendungen bringen wir gesundheitsfördernde Bakterien direkt auf die Haut, um die natürliche Balance des Hautmikrobioms wiederherzustellen und Hautprobleme gezielt an der Ursache zu bekämpfen”, erklärt Wallner.

Das letzte Jahr fühlte sich für die Gründerin an, als sei ein Traum nicht nur wahr, sondern sogar übertroffen worden. Andererseits sei es eine “neue Normalität” an der Skalierung des Unternehmens zu arbeiten.

“Wir haben weitere Produkte mit unserem einzigartigen Bakterienstamm ‘Lactococcus Lanbioticus’ entwickelt, um umfassender auf die Bedürfnisse von Menschen mit zu Neurodermitis neigender Haut eingehen zu können. Neu hinzugekommen sind Flora Bath und Flora Sun”, erklärt Wallner.

Flora Bath ist ein spezieller Badezusatz, der für Menschen entwickelt wurde, die großflächig oder an der Kopfhaut von Ekzemen betroffen sind – ein Bereich, in dem Pflegecremen oft an die Grenzen ihrer Praktikabilität stoßen.

“Der Fokus liegt wie immer bei Lanbiotic auf der Ergänzung des Hautmikrobioms, also ‘der lebende Teil’ der natürlichen Schutzbarriere der Haut, die den gesamten Körper bedeckt, mit probiotischen Bakterien”, so Wallner weiter. “Eine Ausgewogenheit des Hautmikrobioms ist, wie auch im Darm, entscheidend, um die Gesundheit der Haut zu bewahren und Beschwerden zu lindern.”

Flora Sun hingegen ist ein weiteres Produkt, das auf die besonderen Herausforderungen empfindlicher Haut unter UV-Strahlung eingeht. Studien hätten gezeigt, dass das Hautmikrobiom die natürliche Fähigkeit der Haut verbessern kann, mit den Effekten – und häufig auch Schäden – durch Sonneneinstrahlung umzugehen.

EHI-Siegel für Onlineshop

“Parallel dazu haben wir auch international expandiert: Der Eintritt in den deutschen Markt war ein großer Schritt, der mit der Anpassung unserer Produktions- und Logistikkapazitäten verbunden war, um langfristig weitere internationale Märkte beliefern zu können. Unser Webshop wurde außerdem mit dem EHI-Siegel zertifiziert, um unseren Kund:innen einen sicheren und vertrauenswürdigen Einkauf zu ermöglichen.”

Auch das Team wuchs 2024, zudem konnte durch zahlreiche Medienauftritte und Messeteilnahmen Aufmerksamkeit für die eigenen Produkte und die Marke gewonnen werden.

“Als weiteres Highlight wurden wir von der Apothekerkammer mit unserer Fachfortbildung akkreditiert, was Apotheker dazu motiviert, unsere Fortbildungen zu besuchen und mehr über das noch recht ‘nischige’ Thema Hautmikrobiom zu erfahren”, sagt Wallner.

Neue Märkte im Fokus

Aktuell arbeitet das Startup intensiv daran, Lanbiotic als Unternehmen und Marke weiterzuentwickeln, strategisch zu positionieren und zu skalieren. Das oberste Ziel ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Neurodermitis über ihre mikrobiombasierten Produkte zu verbessern.

“Wir möchten Lanbiotic in weiteren Märkten etablieren, insbesondere natürlich in Ländern, wo die Prävalenz für Neurodermitis hoch ist. Dafür arbeiten wir an effizienten Marketingprozessen, um unsere Markenbekanntheit zu steigern, und bauen unsere Vertriebsstrukturen aus”, erklärt die Founderin. “Um diesen Schritt bestmöglich zu unterstützen, suchen wir gezielt nach vertrauenswürdigen Partnern für den internationalen Vertrieb, die unsere Werte und Qualitätsansprüche teilen. Die Kooperationen sollen es uns ermöglichen, unsere Produkte nachhaltig in weiteren europäischen und außereuropäischen Ländern anzubieten und das Thema Hautmikrobiom international bekannter zu machen.”

Daneben optimiert das Team Produktionsprozesse, um der wachsenden Nachfrage nachkommen zu können. In der Produktentwicklung liegt dabei der Fokus auf der Entwicklung weiterer wissenschaftsbasierten probiotischen Pflegeprodukten, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Neurodermitis und empfindlicher Haut zugeschnitten sind. Dazu steht man intensiv mit Industrie und Spitzenforschung in Kontakt.

Lanbiotic: Strukturen und Prozesse schaffen

Intern sei man vor allem stark mit dem Aufbau der Organisation beschäftigt. Man arbeitet daran, Strukturen und Prozesse zu schaffen, die das Wachstum langfristig stützen können. Ziel sei es, eine gesunde Organisation aufzubauen, die den Expansions- und Innovationszielen gerecht werde und das Unternehmen flexibel in die nächsten Entwicklungsstufen führt.

Lanbiotic wurde in der Vergangenheit unter anderem auch von der Austria Wirtschaftsservice (aws) unterstützt. So absolvierte das Unternehmen den aws First Incubator und erhielt über aws Innovationsschutz eine Förderung, um sein geistiges Eigentum zu schützen. Später folgte eine Preseed- und Seed-Förderung über aws Innovative Solutions. Mit diesem Seed-Förderprogramm unterstützt die aws innovative Gründungsideen, die über die Unternehmensgrenzen hinaus einen positiven gesellschaftlichen Impact bewirken. Der Fokus liegt auf skalierbaren Geschäftsmodellen. Im Fall von Lanbiotic war die Förderung essentiell, um die Produktentwicklung und Markteinführung zu finanzieren und sich allgemein zu professionalisieren.

“Eine bessere Förderung als aws Seed Innovative Solutions könnte es derzeit, meiner Meinung nach, für uns nicht geben”, sagt sie. “Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 400.000 Euro, der für unterschiedlichste Aktivitäten in der Markteinführung und Produkteinführung verwendet werden kann. Naturgemäß ist das Programm sehr kompetitiv, aber wenn man für die Finanzierung ausgewählt wird, hat man wirklich einen gewaltigen Booster, um ein nachhaltiges Unternehmen aufzubauen.”

Die weiteren Ziele von Lanbiotic

Im Allgemeinen habe ihnen das Programm bereits jetzt weit mehr gebracht als Geld. “Ich empfand den Bewerbungsprozess per se als wertvolle Erfahrung, um mir unser Business Model noch einmal ganz genau anzusehen und unsere Ziele zu definieren”, präzisiert die Grazerin. “Dass wir sie jetzt so scheinbar ‘locker’ übertreffen konnten, ist natürlich die Draufgabe.”

Durch die positive Resonanz der stetig wachsenden Stammkundenbasis sieht sich Wallner in ihrer Mission bestätigt. “Wir wissen aber auch, dass viele Menschen Lanbiotic noch nicht kennen und Neurodermitis in vielen Ländern nach wie vor ein großes Problem darstellt”, sagt sie. “Daher wollen wir gezielt skalieren, den Umsatz und Gewinn steigern, innerhalb und außerhalb Europas expandieren und unser Produktportfolio weiter diversifizieren.”

In Sachen Umsatzentwicklung wird Lanbiotic 2024 das gesetzte Umsatzziel voraussichtlich verdoppeln, wie Wallner erzählt. “Unser für 2025 gestecktes Ziel ist ambitioniert, aber wir sind zuversichtlich, dass wir hier wieder gute Arbeit leisten. Aktuell haben wir einen sechsstelligen Nettoumsatz erreicht, und dank der Unterstützung durch die aws Seed-Förderung werden wir auch heuer, wie jedes Jahr seit unserer Gründung, noch profitabler sein.”


* Disclaimer: Das Startup-Porträt erscheint in Kooperation mit Austria Wirtschaftsservice (aws)

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