07.12.2021

Nach OLG-Urteil: Lernsieg kämpft mit Spendenaufruf ums Überleben

Nächste Etappe im Rechtsstreit zwischen der Lehrergewerkschaft und Lernsieg. Mit einem Urteil, dass die Existenz der Lehrerbewertungs-App bedroht.
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Lernsieg, OLG, Urteil App, Lehrerbewertungs-App,
c) der brutkasten/Haris Dervisevic - Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan muss nach OLG-Urteil um sein Startup bangen.

Es erinnert ein wenig an Don Quixote und seine Windmühlen. Doch wo einst ein Spiegel half, Klarheit zu erhalten, verhält es sich im Fall von Lernsieg gegen die Lehrergewerkschaft etwas komplexer. Zur Erinnerung: Mit 17 Jahren entwickelte Benjamin Hadrigan die Lernsieg-App – eine Lehrer-Bewertungsplattform – und sah sich gleich mit viel Kritik und Hass konfrontiert.

Es folgten Klagen und hohe Anwaltskosten, der brutkasten berichtete; ein Lehrer sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und klagte mithilfe der Lehrergewerkschaft. Die Datenschutzbehörde lieferte jedoch bereits Anfang 2020 einen positiven Bescheid für die App und gab in Sachen DSGVO grünes Licht. Die zivilrechtliche Klage wurde nach coronabedingter Verzögerung vom Wiener Landesgericht schließlich Anfang 2021 in erster Instanz abgewiesen.

Auch Bundesverwaltungsgericht erkannte keine Verfehlung

Auch das Bundesverwaltungsgericht sah Ende Oktober keine Verfehlung seitens der App und gab dem Betreiber der umstrittenen App recht. Das Urteil von vor knapp eineinhalb Monaten lautete im Wortlaut: „Die Möglichkeit eines jeden Schülers, die Schulen wie auch deren Lehrpersonen individuell zu bewerten, schafft die Möglichkeit für Schüler positiv ankommende Lehrmethoden der einzelnen Lehrer zu loben, aber auch Missstände und Kritikpunkte aufzuzeigen. Das Interesse des Beschwerdeführers (BF) auf Geheimhaltung seiner Daten ist dahingegen als gering einzuschätzen, insbesondere da es nur seine berufliche- und nicht seine Privatsphäre betrifft. Der Eingriff in die Interessen des BF ist außerdem gering, da keine Freitextbewertungen möglich sind und eine Bewertung nur durch die Schüler der jeweiligen Schule erfolgen kann.“

Soviel zum bisherigen Kampf Hadrigans gegen die Mühlen der Justiz. Doch nun traf die nächste Schocknachricht den Lernsieg-Entwickler. Das Oberlandesgericht Wien gab der Lehrergewerkschaft in einigen Punkten recht. Und löste damit einiges an existenzieller Gefahr für die App und den Gründer aus.

Aus dem Archiv: Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan im Gespräch

Konkret steht im aktuellen Urteil, das dem brutkasten vorliegt: „Die beklagten Parteien sind gegenüber der klagenden Partei schuldig, ab sofort die Verarbeitung personenbezogener Daten der klagenden Partei in der App „Lernsieg“ oder in ähnlichen Applikationen im Internet, insbesondere dadurch, dass Daten zur Person der klagenden Partei dort aufgenommen und mit einer Möglichkeit zur Bewertung der klagenden Partei als Lehrer der Berufsschule 1 – Wels verknüpft werden, sowie auch jegliche ähnliche derartige Handlungen zu unterlassen, es sei denn, dass dabei sichergestellt wird, dass die klagende Partei nur von Personen bewertet wird, die die klagende Partei unterrichtet hat.„

Für Hadrigan selbst ist dieses Urteil des Oberlandesgerichts Wien unverständlich: „Wie kann es in einem Land wie Österreich sein, dass ein und dieselbe Datenschutzrechtsfrage von der Behörde für Datenschutz positiv entschieden und uns erlaubt wird (Anm.: nach einer Offlinenahme) wieder online zu gehen. Aber dann von einem Gericht gesagt wird, wir dürfen das alles dann doch nicht?, „sagt er und nennt diese Art der Doppeljustiz ekelhaft. „Zudem haben wir in der ersten Instanz vor Gericht auch zur Gänze gewonnen. Mittlerweile gab es schon mehr als 40 weitere Verfahren vor der Datenschutzbehörde, die wir allesamt für uns entscheiden konnten.“

Lernsieg sieht sich ständiger Attacken ausgesetzt

Noch mehr als der Schreck über das Urteil des Wiener Oberlandesgerichts, schockiert Hadrigan das Verhalten der Lehrergewerkschaft. Er weist darauf hin, dass Leher:innen über die Lernsieg-App im Schnitt die Note „Gut“ erhalten würden. „Die Lehrergewerkschaft steht nun durch ihre ständigen Attacken kurz davor, dieses Anerkennungstool für die Leistungen von Österreichs Lehrerinnen und Lehrer nachhaltig zu zerstören“, sagt er.

Zur oberen Passage des Urteils gehört eine weitere, die dem Lernsieg-Gründer nicht gänzlich durchdacht scheint. Und, laut ihm, im Vergleichen mit anderen Bewertungsportalen einfach nicht standhalte.

Das Urteil und dessen Argumentationskette…

Sie lautet: „Zusammengefasst erwog es dazu, dass zwar die Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit durch Schüler im Hinblick auf Lehrer im Rahmen der App ein berechtigtes Interesse iSd Art 6 Abs 1 lit f DSGVO darstelle, die App jedoch in ihrer jetzigen Form nicht geeignet sei, legitime Ziele zu verwirklichen, zumal durch die App nicht überprüft werde, ob die Person, die eine Bewertung über einen Lehrer abgibt, tatsächlich von diesem Lehrer unterrichtet wird. Die Verwirklichung des legitimen Ziels auf Meinungs- und Informationsfreiheit sei damit nicht auf das notwendige Maß beschränkt. Die von der Beklagten entwickelten Missbrauchskontrollen seien zu grobmaschig und würden keinen effektiven Schutz bieten. Im Übrigen finde das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung seine Grenze in einer unwahren Tatsachenbehauptung. In der App werde den Usern oder Lesern der App insinuiert, dass alle Bewertungen von Schülern stammen, die von den bewerteten Lehrern tatsächlich unterrichtet würden, obwohl dies unrichtig sein könne.„

Hadrigan fragt sich nach dieser Urteilsverkündung, wie man sich dort weitere Vorgangsweisen vorstellen würde. „Sollen wir jetzt jeden Schüler nach seinem Schulausweis fragen? Man braucht doch gar nicht an Amazon und die Rezensionen dort denken, es gibt ja auch Bewertungen für Uber-Fahrer, für Ärzte und sogar für Rechtsanwälte“, sagt er. „Auf diesen Plattformen ist das auch kein Problem“.

Finanzielle Belastung für Lernsieg-Gründer

Neben der emotionalen Belastung für den jungen Mann erweisen sich die vielen Verfahren mittlerweile auch als eine finanzielle. Für die Verteidigung gegen die permanente Attacken, wie er erwähnt, musste Lernsieg bereits rund 200.000 Euro für Rechtsanwälte bezahlen, anstatt dieses Geld in die Weiterentwicklung der App investieren zu können.

„Anwälte haben uns auch pro Bono vertreten, die ziehen sich jedoch zurück, da die Arbeit immer mehr wird“, so Hadrigan. „Insgesamt flossen Hunderttausende Euro in die rechtliche Abwehr all dieser Attacken, anstatt das Geld in die Weiterentwicklung der App stecken zu können. Das ist sehr frustrierend, weil immer mehr Lehrer:innen auf uns zukommen und uns mitteilen, dass wir nicht aufgeben sollen und sie die App super finden. Es sind also insgesamt nur ein ‚paar schwarze Schafe‘, die uns aber sehr zusetzen und bedrohen. Durch Klagen und Verfahren bei der Datenschutzbehörde. Wir finden mittlerweile keine Anwälte mehr in Wien, die diesen Wahnsinn mit uns durchstehen möchten. Es fehlt uns einfach das Geld, um Anwälte zu bezahlen.“

Verfahrenshilfe & finanzielle Ausblutung?

Deshalb sah sich Hadrigan gezwungen, trotz der vielen gewonnenen Verfahren und Bestätigungen Verfahrenshilfe zu beantragen, weil die Klagen und Attacken von Lehrergewerkschaftern seit zwei Jahren kein Ende nehmen.

„Einen Antrag für die GmbH habe ich heute eingebracht, ein Antrag für mich als Privatperson folgt in den nächsten Tagen. Falls wir die Verfahrenshilfe erhalten, dann sind wir zumindest einmal bei den Gerichtsverfahren entlastet. Aber das ist leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Denn die ständigen neuen Verfahren bei der Datenschutzbehörde gewinnen wir zwar immer, erhalten aber keinen Kostenersatz wie bei Gerichtsprozessen. Wir vermuten, das ist der Grund, warum wir ’nur‘ vier Gerichtsverfahren haben und ganze 40 Datenschutzverfahren“, sagt er und wittert einen rechtlichen Trick dahinter, mit dem Ziel sein Startup zu zerstören.

Und erklärt: „Um eine reale Chance zu haben, die nächsten Monate und Jahre zu überleben, brauchen wir fixe monatliche Einnahmen durch Spender, die uns beim Weg unterstützen, eine Judikatur in Österreich zu erschaffen, damit Schülerinnen und Schüler ein Recht auf die Bewertung ihrer Lehrer und Meinungsfreiheit haben. Deshalb haben wir nun auf unserer Spendenwebsite ein Unterstützer-Abonnement erschaffen.“

Auch Privatklagen am Hals

Doch das ist nicht die einzige Sorge, die er trägt. „Ich habe mit 17 Jahren sicherlich noch recht gutgläubig und naiv versucht, einfach Lehrerbewertung in Österreich allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Es war und ist eine innovative Idee. In der Praxis stellte sich diese wegen der vielen ‚guten‘ Bewertungen der Lehrer:innen als Anerkennungstool für Österreichs Lehrerschaft heraus. Leider wird man hierzulande von Gewerkschaften lieber niedergeklagt, anstatt gemeinsam daran zu arbeiten. Ich bin mittlerweile 20 Jahre alt und bin noch immer sprachlos und schockiert über diesen Wahnsinn“, sagt er und meint damit, dass nicht nur die GmbH geklagt wird.

„Für mich ist es mittlerweile zumindest etwas verständlich, dass eine Gewerkschaft eher auf Veränderung und Innovation hinschlägt, als diese als Chance zu sehen“, so Hadrigan weiter. „Auch durch Klagen, um einfach die Rechtsfrage zu klären. Aber was für mich bis heute schockierend ist: Die Lehrergewerkschafter haben mich bei jeder einzelnen Klage trotz meiner GmbH auch privat, unter dem Argument der ‚Wiederbetätigungsgefahr‘, persönlich verklagt.“

Drohende Privatinsolvenz

Dies hätte zur Folge, dass er bei einem negativen Gerichtsergebnis Privatinsolvenz anmelden müsse, da ihn eine „Kostenlawine“ erwarte. Er sagt: „Durch die privaten Klagen und die seit zwei Jahren andauernde Gesprächsblockade der Lehrergewerkschaft GÖD wird also versucht meine private Existenz für immer zu zerstören.“

Von einer Gewerkschaft, die Österreichs Pädagogen vertritt, würde er sich mehr erwarten. Und gibt zwar zu, dass er als Gewerkschafter wahrscheinlich auch mit Klagen auf seine GmbH losgehen würde. Aber bewusst einem damals 17-jährigen womöglich seine private Existenz nachhaltig zu zerstören, sei eine rote Grenze und nach zwei Jahren noch immer schwer zu verstehen.

Gespräch gesucht

„Ich hoffe sehr, dass Paul Kimberger (Anm.: Vorsitzender Bundesleitung der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Oberösterreich) und Gewerkschaftsvorsitzender Norbert Schnedl irgendwann für ein klärendes Gespräch bereit sind“, hofft Hadrigan. „Wichtig ist jetzt, dass wir fixe Einnahmen durch unser Abo-Spendenmodell erhalten, um die nächsten Wochen und Monate überleben zu können.“

Auf Nachfrage des brutkasten, warum es bisher zu keinen klärenden Gesprächen gekommen ist, gab es vom GÖD bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keinen Kommentar. Ein nachgereichtes Statement wird gegebenenfalls ergänzt.

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Manuel Prohaska ist Gründer von MPC² | (c) LA-Cinematics / MPC²

Es ist eines dieser Themen, mit denen sich Normalverbraucher:innen im Alltag zwar nicht beschäftigen, die aber letztlich indirekt alle betreffen: Korrosionsprüfung. Oder sehr vereinfacht gesagt: Rohre müssen leckagefrei sein und bleiben, vor allem dort, wo nicht nur sinnbildlich mit Hochdruck gearbeitet wird.

Doch die Überprüfung der Korrosionsbeständigkeit kritischer Komponenten bei bestehenden Anlagen ist mit dem derzeitigen Standard-Prozedere schwierig bis schlicht unmöglich. „Die regelmäßige Korrosionsprüfung ist in manchen Märkten und Anwendungen verpflichtend, kann jedoch verlässlich nur im Labor durchgeführt werden. Dazu müssen Bauteile ausgebaut werden, was teilweise einfach nicht möglich ist. Daher behilft man sich oft mit separaten ‚Qualifizierungsstücken‘, vor allem während der Fertigung der Komponenten. Und dann dauert die Überprüfung im Labor mindestens eine, oftmals bis zu sechs Wochen“, sagt Manuel Prohaska, Gründer des steirischen Startups MPC².

Korrosionsprüfung direkt vor Ort in Stunden statt Wochen

Mit dem patentierten System „Corrosion Ray“ arbeiten er und sein Team an einer Lösung. „Wir versuchen, die Korrosionsprüfung zu revolutionieren, indem wir sie zum Kunden bringen, anstatt der Kunde die Proben zu uns ins Labor“, sagt Prohaska. Mit dem mobilen Gerät lassen sich Rohre und insbesondere deren Schweißnähte ohne Beschädigung direkt vor Ort prüfen. „Wir nutzen dazu elektrochemische Methoden und liefern Ergebnisse, die qualitativ und vor allem quantitativ Laborergebnissen entsprechen“, so der Gründer.

Nicht nur die Überprüfungszeit lasse sich damit von Wochen auf Stunden reduzieren. „Auch der Umweltaspekt ist nicht zu vernachlässigen. Wir sparen mit der Methode im Vergleich zur konventionellen Auslagerungsprüfung 99 Prozent der Energie, brauchen kaum Chemikalien und deutlich weniger Wasser“, sagt Prohaska. Für Kunden sei aber der finanzielle Aspekt am entscheidendsten. „Bei großen Anlagen bedeutet ein Tag Ausfall sechs- bis siebenstellige Einbußen“.

„Wir sind mit unserer Prüfmethodik einfach näher an der Wahrheit“

Prohaska weiß sehr genau, wovon er spricht. In seinen früheren beruflichen Stationen baute der studierte Werkstoff- und Korrosionswissenschaftler nicht nur genau die fachliche Expertise auf, die er jetzt mit MPC² umsetzt. Als Geschäftsführer von Betrieben mit mehreren Hundert Mitarbeiter:innen lernte er auch die betriebswirtschaftliche Seite genau kennen.

(c) LA-Cinematics / MPC²

Aktuell befindet sich „Corrosion Ray“ aber noch im fortgeschrittenen Prototypen-Stadium. Die Technologie dahinter nicht: Schon jetzt setzen mehrere Stahlkonzerne, Komponenten-Hersteller und Chemie-Riesen, die auch die Zielgruppe für das neue System sind, auf die bestehenden Korrosionsprüfungs-Angebote von MPC² – teilweise mit sechsstelligen Auftragseingängen. „Wir haben einen speziellen Prüfstand, mit dem wir unsere Methode auch mit konventionellen Korrosionsprüfungen vergleichen. Wir sind mit unserer Prüfmethodik einfach näher an der Wahrheit, als mit den alten Methoden, die lange dauern und gleichzeitig relativ ungenau sind“, so Prohaska.

Mit Predictive Maintenance auf den Weltmarkt

Momentan ist das Angebot mit diesem Prüfstand noch der lukrativste Geschäftsbereich des Unternehmens. In den kommenden Jahren soll sich das ändern. Bis 2035 will MPC² auf 60 Millionen Euro Jahresumsatz anwachsen. Davon soll „Corrosion Ray“ laut Plan 65 bis 70 Prozent bringen. Technologisch soll dann der Bereich Predictive Maintenance im Zentrum stehen. „Wir können Kunden schon jetzt sehr genau sagen, wo es in ein paar Jahren Probleme beim Material geben wird. Mit den Daten, die wir jetzt dazu sammeln, wollen wir diese Lebensdauer-Vorhersage mit Hilfe von KI künftig noch deutlich präziser machen“, erklärt Prohaska.

Um diese Ziele umzusetzen, will das vierköpfige Team in einem ersten Schritt 600.000 Euro Investment-Kapital aufnehmen, mit dem die Kleinserienfertigung von „Corrosion Ray“ aufgebaut werden soll. „Wir halten schon jetzt Ausschau nach strategischen Investoren. Noch wichtiger werden die, wenn es in einigen Jahren an die große Produktion geht“, sagt der Gründer. Dann sei auch eine größere Kapitalrunde geplant.

aws als größter Fördergeber – „sonst wären wir nicht so weit gekommen“

Bislang finanziert sich das Unternehmen aus den eigenen Umsätzen und aus Förderungen. Dank der hohen Auftragseingänge werden kommendes Jahr die Unternehmenseinnahmen erstmals den Förderbetrag übersteigen. Dennoch sei man noch auf die Fördergelder angewiesen. „Den mit Abstand größten Anteil beim Fördervolumen hatten die Programme aws Preseed und aws Seedfinancing – Deep Tech“, erzählt Prohaska. „Das war extrem wichtig, sonst wären wir nicht so weit gekommen.“ Dabei betont der Gründer auch das Service: „Wenn man etwas gebraucht hat, waren sie immer da.“


Disclaimer: Dieser Artikel ist im Rahmen einer Medienbeauftragung mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) entstanden.

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