07.12.2021

Nach OLG-Urteil: Lernsieg kämpft mit Spendenaufruf ums Überleben

Nächste Etappe im Rechtsstreit zwischen der Lehrergewerkschaft und Lernsieg. Mit einem Urteil, dass die Existenz der Lehrerbewertungs-App bedroht.
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Lernsieg, OLG, Urteil App, Lehrerbewertungs-App,
c) der brutkasten/Haris Dervisevic - Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan muss nach OLG-Urteil um sein Startup bangen.

Es erinnert ein wenig an Don Quixote und seine Windmühlen. Doch wo einst ein Spiegel half, Klarheit zu erhalten, verhält es sich im Fall von Lernsieg gegen die Lehrergewerkschaft etwas komplexer. Zur Erinnerung: Mit 17 Jahren entwickelte Benjamin Hadrigan die Lernsieg-App – eine Lehrer-Bewertungsplattform – und sah sich gleich mit viel Kritik und Hass konfrontiert.

Es folgten Klagen und hohe Anwaltskosten, der brutkasten berichtete; ein Lehrer sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und klagte mithilfe der Lehrergewerkschaft. Die Datenschutzbehörde lieferte jedoch bereits Anfang 2020 einen positiven Bescheid für die App und gab in Sachen DSGVO grünes Licht. Die zivilrechtliche Klage wurde nach coronabedingter Verzögerung vom Wiener Landesgericht schließlich Anfang 2021 in erster Instanz abgewiesen.

Auch Bundesverwaltungsgericht erkannte keine Verfehlung

Auch das Bundesverwaltungsgericht sah Ende Oktober keine Verfehlung seitens der App und gab dem Betreiber der umstrittenen App recht. Das Urteil von vor knapp eineinhalb Monaten lautete im Wortlaut: “Die Möglichkeit eines jeden Schülers, die Schulen wie auch deren Lehrpersonen individuell zu bewerten, schafft die Möglichkeit für Schüler positiv ankommende Lehrmethoden der einzelnen Lehrer zu loben, aber auch Missstände und Kritikpunkte aufzuzeigen. Das Interesse des Beschwerdeführers (BF) auf Geheimhaltung seiner Daten ist dahingegen als gering einzuschätzen, insbesondere da es nur seine berufliche- und nicht seine Privatsphäre betrifft. Der Eingriff in die Interessen des BF ist außerdem gering, da keine Freitextbewertungen möglich sind und eine Bewertung nur durch die Schüler der jeweiligen Schule erfolgen kann.”

Soviel zum bisherigen Kampf Hadrigans gegen die Mühlen der Justiz. Doch nun traf die nächste Schocknachricht den Lernsieg-Entwickler. Das Oberlandesgericht Wien gab der Lehrergewerkschaft in einigen Punkten recht. Und löste damit einiges an existenzieller Gefahr für die App und den Gründer aus.

Aus dem Archiv: Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan im Gespräch

Konkret steht im aktuellen Urteil, das dem brutkasten vorliegt: “Die beklagten Parteien sind gegenüber der klagenden Partei schuldig, ab sofort die Verarbeitung personenbezogener Daten der klagenden Partei in der App „Lernsieg“ oder in ähnlichen Applikationen im Internet, insbesondere dadurch, dass Daten zur Person der klagenden Partei dort aufgenommen und mit einer Möglichkeit zur Bewertung der klagenden Partei als Lehrer der Berufsschule 1 – Wels verknüpft werden, sowie auch jegliche ähnliche derartige Handlungen zu unterlassen, es sei denn, dass dabei sichergestellt wird, dass die klagende Partei nur von Personen bewertet wird, die die klagende Partei unterrichtet hat.

Für Hadrigan selbst ist dieses Urteil des Oberlandesgerichts Wien unverständlich: “Wie kann es in einem Land wie Österreich sein, dass ein und dieselbe Datenschutzrechtsfrage von der Behörde für Datenschutz positiv entschieden und uns erlaubt wird (Anm.: nach einer Offlinenahme) wieder online zu gehen. Aber dann von einem Gericht gesagt wird, wir dürfen das alles dann doch nicht?, “sagt er und nennt diese Art der Doppeljustiz ekelhaft. “Zudem haben wir in der ersten Instanz vor Gericht auch zur Gänze gewonnen. Mittlerweile gab es schon mehr als 40 weitere Verfahren vor der Datenschutzbehörde, die wir allesamt für uns entscheiden konnten.”

Lernsieg sieht sich ständiger Attacken ausgesetzt

Noch mehr als der Schreck über das Urteil des Wiener Oberlandesgerichts, schockiert Hadrigan das Verhalten der Lehrergewerkschaft. Er weist darauf hin, dass Leher:innen über die Lernsieg-App im Schnitt die Note “Gut” erhalten würden. “Die Lehrergewerkschaft steht nun durch ihre ständigen Attacken kurz davor, dieses Anerkennungstool für die Leistungen von Österreichs Lehrerinnen und Lehrer nachhaltig zu zerstören”, sagt er.

Zur oberen Passage des Urteils gehört eine weitere, die dem Lernsieg-Gründer nicht gänzlich durchdacht scheint. Und, laut ihm, im Vergleichen mit anderen Bewertungsportalen einfach nicht standhalte.

Das Urteil und dessen Argumentationskette…

Sie lautet: “Zusammengefasst erwog es dazu, dass zwar die Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit durch Schüler im Hinblick auf Lehrer im Rahmen der App ein berechtigtes Interesse iSd Art 6 Abs 1 lit f DSGVO darstelle, die App jedoch in ihrer jetzigen Form nicht geeignet sei, legitime Ziele zu verwirklichen, zumal durch die App nicht überprüft werde, ob die Person, die eine Bewertung über einen Lehrer abgibt, tatsächlich von diesem Lehrer unterrichtet wird. Die Verwirklichung des legitimen Ziels auf Meinungs- und Informationsfreiheit sei damit nicht auf das notwendige Maß beschränkt. Die von der Beklagten entwickelten Missbrauchskontrollen seien zu grobmaschig und würden keinen effektiven Schutz bieten. Im Übrigen finde das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung seine Grenze in einer unwahren Tatsachenbehauptung. In der App werde den Usern oder Lesern der App insinuiert, dass alle Bewertungen von Schülern stammen, die von den bewerteten Lehrern tatsächlich unterrichtet würden, obwohl dies unrichtig sein könne.

Hadrigan fragt sich nach dieser Urteilsverkündung, wie man sich dort weitere Vorgangsweisen vorstellen würde. “Sollen wir jetzt jeden Schüler nach seinem Schulausweis fragen? Man braucht doch gar nicht an Amazon und die Rezensionen dort denken, es gibt ja auch Bewertungen für Uber-Fahrer, für Ärzte und sogar für Rechtsanwälte”, sagt er. “Auf diesen Plattformen ist das auch kein Problem”.

Finanzielle Belastung für Lernsieg-Gründer

Neben der emotionalen Belastung für den jungen Mann erweisen sich die vielen Verfahren mittlerweile auch als eine finanzielle. Für die Verteidigung gegen die permanente Attacken, wie er erwähnt, musste Lernsieg bereits rund 200.000 Euro für Rechtsanwälte bezahlen, anstatt dieses Geld in die Weiterentwicklung der App investieren zu können.

“Anwälte haben uns auch pro Bono vertreten, die ziehen sich jedoch zurück, da die Arbeit immer mehr wird”, so Hadrigan. “Insgesamt flossen Hunderttausende Euro in die rechtliche Abwehr all dieser Attacken, anstatt das Geld in die Weiterentwicklung der App stecken zu können. Das ist sehr frustrierend, weil immer mehr Lehrer:innen auf uns zukommen und uns mitteilen, dass wir nicht aufgeben sollen und sie die App super finden. Es sind also insgesamt nur ein ‘paar schwarze Schafe’, die uns aber sehr zusetzen und bedrohen. Durch Klagen und Verfahren bei der Datenschutzbehörde. Wir finden mittlerweile keine Anwälte mehr in Wien, die diesen Wahnsinn mit uns durchstehen möchten. Es fehlt uns einfach das Geld, um Anwälte zu bezahlen.”

Verfahrenshilfe & finanzielle Ausblutung?

Deshalb sah sich Hadrigan gezwungen, trotz der vielen gewonnenen Verfahren und Bestätigungen Verfahrenshilfe zu beantragen, weil die Klagen und Attacken von Lehrergewerkschaftern seit zwei Jahren kein Ende nehmen.

“Einen Antrag für die GmbH habe ich heute eingebracht, ein Antrag für mich als Privatperson folgt in den nächsten Tagen. Falls wir die Verfahrenshilfe erhalten, dann sind wir zumindest einmal bei den Gerichtsverfahren entlastet. Aber das ist leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Denn die ständigen neuen Verfahren bei der Datenschutzbehörde gewinnen wir zwar immer, erhalten aber keinen Kostenersatz wie bei Gerichtsprozessen. Wir vermuten, das ist der Grund, warum wir ‘nur’ vier Gerichtsverfahren haben und ganze 40 Datenschutzverfahren”, sagt er und wittert einen rechtlichen Trick dahinter, mit dem Ziel sein Startup zu zerstören.

Und erklärt: “Um eine reale Chance zu haben, die nächsten Monate und Jahre zu überleben, brauchen wir fixe monatliche Einnahmen durch Spender, die uns beim Weg unterstützen, eine Judikatur in Österreich zu erschaffen, damit Schülerinnen und Schüler ein Recht auf die Bewertung ihrer Lehrer und Meinungsfreiheit haben. Deshalb haben wir nun auf unserer Spendenwebsite ein Unterstützer-Abonnement erschaffen.”

Auch Privatklagen am Hals

Doch das ist nicht die einzige Sorge, die er trägt. “Ich habe mit 17 Jahren sicherlich noch recht gutgläubig und naiv versucht, einfach Lehrerbewertung in Österreich allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Es war und ist eine innovative Idee. In der Praxis stellte sich diese wegen der vielen ‘guten’ Bewertungen der Lehrer:innen als Anerkennungstool für Österreichs Lehrerschaft heraus. Leider wird man hierzulande von Gewerkschaften lieber niedergeklagt, anstatt gemeinsam daran zu arbeiten. Ich bin mittlerweile 20 Jahre alt und bin noch immer sprachlos und schockiert über diesen Wahnsinn”, sagt er und meint damit, dass nicht nur die GmbH geklagt wird.

“Für mich ist es mittlerweile zumindest etwas verständlich, dass eine Gewerkschaft eher auf Veränderung und Innovation hinschlägt, als diese als Chance zu sehen”, so Hadrigan weiter. “Auch durch Klagen, um einfach die Rechtsfrage zu klären. Aber was für mich bis heute schockierend ist: Die Lehrergewerkschafter haben mich bei jeder einzelnen Klage trotz meiner GmbH auch privat, unter dem Argument der ‘Wiederbetätigungsgefahr’, persönlich verklagt.”

Drohende Privatinsolvenz

Dies hätte zur Folge, dass er bei einem negativen Gerichtsergebnis Privatinsolvenz anmelden müsse, da ihn eine “Kostenlawine” erwarte. Er sagt: “Durch die privaten Klagen und die seit zwei Jahren andauernde Gesprächsblockade der Lehrergewerkschaft GÖD wird also versucht meine private Existenz für immer zu zerstören.”

Von einer Gewerkschaft, die Österreichs Pädagogen vertritt, würde er sich mehr erwarten. Und gibt zwar zu, dass er als Gewerkschafter wahrscheinlich auch mit Klagen auf seine GmbH losgehen würde. Aber bewusst einem damals 17-jährigen womöglich seine private Existenz nachhaltig zu zerstören, sei eine rote Grenze und nach zwei Jahren noch immer schwer zu verstehen.

Gespräch gesucht

“Ich hoffe sehr, dass Paul Kimberger (Anm.: Vorsitzender Bundesleitung der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Oberösterreich) und Gewerkschaftsvorsitzender Norbert Schnedl irgendwann für ein klärendes Gespräch bereit sind”, hofft Hadrigan. “Wichtig ist jetzt, dass wir fixe Einnahmen durch unser Abo-Spendenmodell erhalten, um die nächsten Wochen und Monate überleben zu können.”

Auf Nachfrage des brutkasten, warum es bisher zu keinen klärenden Gesprächen gekommen ist, gab es vom GÖD bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keinen Kommentar. Ein nachgereichtes Statement wird gegebenenfalls ergänzt.

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(c) pollak

Die ViennaUP 2024 steht in ihren Startlöchern und damit auch der Connect Day 24, der auch dieses Jahr traditionsgemäß als größte Networking-Veranstaltung des Startup-Festivals am 4. Juni in Wien über die Bühne gehen wird. Zur Größenordnung: Letztes Jahr zählte der Connect Day über 1000 Teilnehmer:innen – darunter 200 Investor:innen. Zudem gab es unter den teilnehmenden Startups, Corporates und Investor:innen über 1500 Matchmaking-Meetings (brutkasten berichtete).

Und auch für dieses Jahr bietet die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) als Veranstalterin wieder ein umfangreiches Rahmenprogramm, um Startups, Investor:innen und Corporates sowie KMU miteinander zu vernetzen. Im Zentrum stehen unterschiedlichste Formate, die ein qualitativ hochwertiges Matchmaking unter den Teilnehmer:innen ermöglichen.

Der Corporate Reverse Pitch

Traditionsgemäß ist der Corporate Reverse Pitch im Rahmen des Connect Day ein starker Anziehungspunkt für viele Teilnehmer:innen. Das Format wird bereits seit sechs Jahren umgesetzt und hat zahlreiche erfolgreiche Kooperationsprojekte zwischen Startups und Unternehmen initiiert.

Das Besondere: Startups und Corporates begegnen sich durch dieses einzigartige Format auf Augenhöhe. Moritz Weinhofer von aws connect Industry-Startup.Net erläutert den Ablauf: “Beim Corporate-Reverse Pitch tauschen wir die Rollen. Normalerweise präsentieren Startups ihre Company und Lösungen. Beim Corporate-Reverse Pitch hingegen müssen Corporates ihre Lösungen präsentieren, nach denen sie suchen. Im Idealfall entsteht daraus eine Kooperation mit einem Startup”.

So pitchten in den vergangenen Jahren bekannte Unternehmen wie KTM, Hutchison Drei Austria und auch internationale Unternehmen wie SAAB ihre gesuchten Innovationslösungen. Der Corporate Reverse Pitch wird in diesem Jahr von ABA, aws connect Industry-StartUp.Net and EIT Manufacturing ermöglicht.

Zudem tragen zahlreiche weitere Partner zum Connect Day bei. Einer von ihnen ist die Erste Bank. Emanuel Bröderbauer, Head of Marketing Gründer & SME bei der Erste Bank, hebt die Bedeutung der Vernetzung von Corporates, Startups und Investor:innen für den Wirtschaftsstandort Österreich hervor: “Damit Österreich nicht den Anschluss an die großen Wirtschaftsnationen bei der Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen verliert, bedarf es der Stärken etablierter Unternehmen, Startups und Investor:innen. Der Connect Day hilft, diese Kräfte zu bündeln.” Und er merkt an: “Der Connect Day ist eine Veranstaltung mit Mehrwert und daher sind wir als Erste Bank auch heuer wieder gerne als Partner dabei.”

Internationale Startups am Connect Day und B2B-Matchmaking

Neben der Begegnung auf Augenhöhe zeichnet sich Connect Day auch durch seine internationale Ausrichtung aus. So werden am 4. Juni neben heimischen Startups auch zahlreiche internationale Startups ihre Lösungen pitchen. Darunter befinden sich beispielsweise auch Startups aus asiatischen Märkten, die über das GO AUSTRIA Programm des Global Incubator Network (GIN) nach Österreich gebracht werden. Somit erhalten Corporates, Investor:innen und KMU auch einen Überblick über verschiedene Lösungen, die über den “Tellerrand Österreich” hinausreichen.

(c) pollak

Damit Startups, Investor:innen sowie Corporates und KMU Kooperationsmöglichkeiten möglichst effektiv ausloten können, findet auch in diesem Jahr wieder B2B-Matchmaking statt. Neben dem 1:1 On-site-Matchmaking, das pro Session 15 Minuten dauert, bietet die Austria Wirtschaftsservice (aws) auch ein Long-Term-Matchmaking an. So können Teilnehmer:innen sogar nach der Veranstaltung weiter mit Personen in Kontakt treten, die sie eventuell verpasst haben. Das B2B-Matchmaking wird von Enterprise Europe Network und aws Connect ermöglicht.

Zudem findet am 4. Juni auch eine Afterparty statt, die ebenfalls zum Networking genutzt werden kann und von Green Tech Valley Cluster sowie aws Connect gehosted wird.


Tipp: Für das On-Site-Matchmaking bedarf es einer Vorbereitung, um am Event-Tag möglichst viele Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Die Veranstalter bieten hierfür einen übersichtlichen Leitfaden mit allen wichtigen Informationen. Zudem wird den Teilnehmer:innen empfohlen, vorab die b2match-App herunterzuladen, die für iOS und Android zur Verfügung steht.


Wer kann am Connect Day teilnehmen?

Die Zulassung zur Teilnahme am Connect Day 24 steht laut Veranstalter allen offen, die an einer Zusammenarbeit zwischen Startups und Unternehmen interessiert sind. Es gibt jedoch auch gewisse Kriterien zu erfüllen. Der Veranstalter stellt so sicher, dass ein hochwertiges Matchmaking unter den Teilnehmer:innen stattfindet. Hier ein kurzer Überblick, worauf insbesondere Startups und Corporates/KMU achten müssen:

  • Startups dürfen nicht älter als sechs Jahre sein und über maximal 250 Mitarbeiter:innen verfügen. Zudem sollen sie mindestens einen Prototypen oder ein MVP vorweisen, das skalierbar ist. Startups, die sich für ein Matchmaking mit Investoren bewerben, werden von einer Jury gescreent.
  • Corporates/KMU müssen auf der Suche nach innovativen Produkten und Dienstleistungen sein. Zudem müssen sie die Bereitschaft mitbringen, mit Startups zusammenzuarbeiten. Dazu zählen etwa Pilotprojekte, gemeinsame Forschung und Entwicklung, aber auch Vertriebspartnerschaften.

+++ Hier findet ihr alle Voraussetzung für die Anmeldung zum Connect Day – Jetzt anmelden und vom Matchmaking profitieren +++

Tipp der Redaktion: Von aws Connect ganzjährig profitieren

Der Connect Day zeigt die Kollaboration der Ökosystem-Player untereinander und auch die Networking-Expertisen, besonders von aws Connect. Die Austria Wirtschaftsservice GmbH bietet mit den aws Connect Programmen ganzjährig ihre Matching-Services für Kooperationen, Investments und Internationalisierung an.

Auf der Online-Plattform sind aktuell rund 3200 Startups, KMU, Corporates, Investor:innen und Forschungseinrichtungen gelistet. Seit dem Start wurden so über 470 Kooperationen und Investments vermittelt.

Zu den vielfältigen Vernetzungsmöglichkeiten zählt übrigens auch der aws KI-Marktplatz. Hier treffen sich Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die KI anbieten, mit Unternehmen, die KI für die Umsetzung ihrer Zukunftsprojekte einsetzen wollen.

+++ Jetzt für aws Connect anmelden und vom Matchmaking profitieren +++

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