01.12.2021

Ausfallsbonus, Verlustersatz und Co: Diese Covid-Hilfen gelten aktuell

Diese Covid-Förderungen stehen Unternehmen derzeit in Österreich zu Verfügung: Die Expert:innen von Ecovis geben einen Überblick.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
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Im Rahmen der Verkündung des bundesweiten vierten Lockdowns wurden auch weitere finanzielle Covid-Hilfen angekündigt. Neben der Verlängerung des Ausfallsbonus, des Verlustersatzes und des Härtefallfonds, wurde auch die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den bisherigen Verlustersatz bis 31. März 2022 verlängert. Die Expert:innen von Ecovis geben einen ersten Überblick:

Fristverlängerung Antragstellung Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und für den Verlustersatz wurde vom 31.12.2021 auf den 31.03.2022 verlängert. Beide Zuschüssen haben den Betrachtungszeitraum 16.09.2020 bis 30.06.2021. Der Vollständigkeit halber: Die Antragsfrist für den verlängerten Verlustersatz (Betrachtungszeitraum von Juli bis Dezember 2021) läuft unverändert bis 30.06.2022.

Neu angekündigte Covid-Hilfen

Ausfallsbonus III

Der Ausfallsbonus III soll bei mindestens 40 Prozent Covid-bedingtem Umsatzrückgang von November 2021 bis inklusive März 2022 beantragt werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 Euro pro Monat. Die prozentuelle Höhe des Zuschusses soll analog zu den Regelungen zum bereits bekannten Ausfallsbonus II je nach Branche gestaffelt werden und zwischen 10 Prozent und 40 Prozent des Umsatzrückganges betragen.

Für jeden Monat muss ein eigener Antrag eingebracht werden. Anträge können jeweils ab 16. des Folgemonats bis zum 15. des viertfolgenden Monats gestellt werden:

BetrachtungszeitraumAntragstellung
November 202116.12.2021 – 15.03.2022
Dezember 202116.01.2022 – 15.04.2022
Januar 202216.02.2022 – 15.05.2022
Februar 202216.03.2022 – 15.06.2022
März 202216.04.2022 – 15.07.2022

Bislang wurden erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist noch ausständig.

Verlängerung Verlustersatz

Der Verlustersatz soll um drei weitere Monate verlängert werden (Jänner bis März 2022). Anträge können für bis zu maximal drei Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 beantragt bzw. erhalten, soll es jedoch nicht schädlich sein, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Jänner 2022 besteht.

Ersetzt werden sollen 70 Prozent bis 90 Prozent des Verlustes bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Die Auszahlung soll in bis zu zwei Tranchen erfolgen, wobei eine Beantragung des gesamten Zuschusses im Rahmen der zweiten Tranche zulässig ist. Auch zum Verlustersatz wurden bisher nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Verlängerung Härtefallfonds

Die Förderung soll für die Monate November 2021 bis März 2022 gewährt werden. Voraussetzung für die Beantragung des Härtefallfonds soll ein Einkommensrückgang von mindestens 40 Prozent sein bzw. soll ein Anspruch entstehen, sobald die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Es werden 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich 100 Euro ersetzt. Die Mindestförderung beträgt monatlich 600 Euro, maximal werden 2.000 Euro pro Monat ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), Kleinstunternehmen, Erwerbstätige Gesellschafter, Neue Selbständige sowie freie Dienstnehmer und freie Berufe. Bisher wurden nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Überblick Covid-Hilfen

Überblick Covid-Hilfen vierter Lockdown Österreich
(c) Ecovis

Abschließend ein Hinweis: Es wurde angekündigt, dass nun bei Verstößen gegen die Covid-Bestimmungen erhaltene Hilfen zurückgezahlt werden sollen. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, sollen die Corona-Hilfen für den Monat zurückgezahlt werden müssen.

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Kurstafel:

📉 Bitcoin fiel zwischenzeitlich auf unter 60.000 US-Dollar

Autsch. Diese Woche ging es ordentlich abwärts am Kryptomarkt. Der Bitcoin-Kurs rasselte vorübergehend sogar unter die 60.000-Dollar-Marke. Nach einer Erholung am Freitag lag er zuletzt wieder deutlich darüber. 

Zwischenzeitlich war es für Bitcoin aber bis auf 56.500 Dollar abwärts gegangen. Damit fiel er auf das tiefste Niveau seit rund zwei Monaten. Von dem Mitte März erreichten Rekordhoch von über 73.000 Dollar ist der Kurs damit um mehr als 20 Prozent gefallen. 

Und das alles nur kurz nach dem Halving. Von dem sich viele einen starken positiven Impuls für den Kurs erwartet haben. Warum diese Annahme ohnehin viel zu vereinfacht gedacht war, ist hier in den vergangenen Wochen immer wieder thematisiert worden - siehe etwa Crypto Weekly #138 oder Crypto Weekly #139

Abgekürzt könnte man es folgendermaßen auf den Punkt bringen: Die kurzfristige Kursreaktion auf das Halving ist nicht vorhersehbar - weil sie hauptsächlich spekulativ getrieben ist. Und deshalb kann es schnell in die eine, wie auch in die andere Richtung gehen. Die tatsächliche Kursreaktion am 20. April fiel äußerst unspektakulär aus.

Rund zwei Wochen später geht’s jetzt aber deutlich nach unten am Markt. Allerdings gibt es keinen Grund, das ursächlich mit dem Halving in Verbindung zu bringen. Wie schon in der Vorwoche geschrieben, deutet für die nächsten Monate vieles darauf hin, dass die makroökonomische Lage der dominierende Faktor für den Kryptomarkt sein wird.  

🤔 Wie die US-Zinsen den Kryptomarkt beeinflussen

Eines der wesentlichen Themen dabei: Die Zinsentwicklung. Das war sie auch schon im letzten Bullenmarkt. Genauer gesagt: Bei dessen Ende. Dieses ging einher mit der Aussicht auf steigende Zinsen in den USA. Die Fed begann im Spätherbst 2021 eine Abkehr von der Nullzinspolitik zu signalisieren. 

Und als sie einige Monate später dann tatsächlich begann, die Zinsen schnell und deutlich zu erhöhen, zog der Kryptowinter auf. Hintergrund des Kurswechsels in der Geldpolitik war die hohe Inflation, die gemessen am Inflationsziel der Notenbank so richtig aus dem Ruder lief. 

Zweieinhalb Jahre später ist die Situation eine andere: Die Inflation ist schon 2023 wieder deutlich gesunken. Am Finanzmarkt rechneten daher viele mit einem erneuten Kurswechsel der Notenbank - hin zu Zinssenkungen. Auch, um eine sich abkühlende Wirtschaft zu stützen.

Allerdings hat sich dann gezeigt: Die von vielen erwartete Rezession in den USA blieb aus. Die Inflation dagegen erwies sich in den vergangenen Monaten allerdings etwas hartnäckiger als von der Notenbank erhofft. Und aus dieser Kombination führt dann eben zu einem vorsichtigereren Vorgehen der Notenbank: Die solide Wirtschaftslage zeigt, dass es nicht unbedingt niedrigere Zinsen braucht - zumal diese potenziell wieder die Inflation befeuern könnten.

Am Mittwoch stand nun die nächste Zinssitzung der US-Notenbank an. Dass der Leitzins unverändert in der Spanne von 5,25 bis 5,5 Prozent blieb, war bereits im Vorhinein weitgehend erwartet worden. Die begleitenden Aussagen von Notenbank-Chef Jerome Powell wurden an den Märkten aber so interpretiert, dass man sich offenbar noch länger auf hohe Zinsen einstellen müsse. 

Ein solches Szenario gilt gemeinhin als schlecht für sämtliche “Risk Assets”, zu denen neben Aktien eben auch Krypto zählt. Ob es tatsächlich eintritt, wird sich erst zeigen. Klar ist aber: Wer am Kryptomarkt aktiv ist, sollte in nächster Zeit darauf eingestellt sein, dass Einflüsse von der Makroebene den Handel dominieren - und auch das kann in beide Richtungen gehen. 


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