26.11.2021

Demuth zu Homeoffice: “Mitarbeiter als erwachsene Menschen sehen”

Bitpanda eröffnet bald ein neues 8000 Quadratmeter-Headquarter in Wien. Warum das Scaleup trotzdem auf ein hybrides Arbeitsmodell setzt, erklärt Gründer Eric Demuth im Q&A.
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Eric Demuth | (c) Bitpanda
Eric Demuth | (c) Bitpanda

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat das Wiener Scaleup Bitpanda sein Team von etwa 200 auf knapp 700 Mitarbeiter mehr als verdreifacht. Dieses extreme Wachstum fiel in eine bekanntlich außergewöhnliche Zeit. Die Debatten, wie nach der Pandemie mit dem Thema Anwesenheit im Büro und Homeoffice umzugehen ist, halten weiterhin an. Im Q&A erklärt Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth, warum sich das Krypto-Unternehmen für ein Hybrid-Modell entschieden hat.


Auch der vierte Lockdown wird vorübergehen. Kommen bei Bitpanda dann wieder alle zurück ins Büro?

Wir eröffnen in wenigen Wochen ein 8.000 Quadratmeter großes neues Headquarter in Wien. Dazu kommen Hubs in derzeit zehn europäischen Städten. Überall gelten aber Guidelines, die der hybriden Idee folgen. Als Framework gilt: Ca. 50 Prozent der Arbeitszeit sind im HQ oder einem Hub zu verbringen, die übrigen 50 Prozent Prozent zu Hause. Die Kernarbeitszeiten haben wir auch abgeschafft, um das größtmögliche und auch von den Mitarbeitern gewünschte Maß an Flexibilität aufrecht zu halten. Zusätzlich gibt es bei uns 60 Tage pro Jahr “Work from anywhere”. Wir geben unseren Mitarbeiter:innen also die Freiheit, dort zu arbeiten, wo sie dies am besten können, wo immer das auch sein mag.

Welchen Zweck erfüllt das Büro überhaupt, wenn arbeiten mehr als die Hälfte der Zeit auch von woanders aus geht?

Hier begeistert mich eine Idee des Autors Benjamin Laker. Er meint, dass klassische Arbeitsplätze passé sind und Arbeitsbereiche einen neuen Fokus haben. Die zentralen Bürogebäude von Unternehmen sollen zu Drehkreuzen werden, wie große internationale Flughäfen. Sie behalten ihre Funktion als gemeinschaftlicher Ort, dienen aber vor allem der Verbindung mit den Hubs in z.B. London oder Berlin, in denen die Mehrzahl der Beschäftigten meistens arbeitet. Ich möchte, dass Bitpanda ein starkes und effizientes Team ist. Dazu gehört es auch, dass man sich persönlich trifft, wertschätzt, Events macht und eine eigene Dynamik aufbaut. Bei einem reinen Remote-Unternehmen läuft man Gefahr, ein anonymer Söldnerclub zu werden. Kultur und ordentliches Miteinander kann nur entstehen, wenn sich alle beteiligen. So etwas kann niemals von oben vorgegeben werden.

Manche Unternehmen lehnen Homeoffice auch trotz oder gerade wegen der Erfahrungen in der Pandemie ab. Was hältst du den Argumenten für Dauerpräsenz entgegen?

Die Debatte ist natürlich an sich ein Privileg, nachdem sie erhebliche Teile der Wirtschaft wie das produzierende Gewerbe, die Gastronomie, den Handel oder den Tourismus ausschließt. Wenn man davon absieht, ist sie schlichtweg ermüdend, denn die eine Lösung für alle gibt es nicht. Manche arbeiten besser im Büro, andere sind zu Hause fokussierter und produktiver. Und viele finden, dass sie am effektivsten sind, wenn sie Optionen haben. Viele Arbeitgeber sollten endlich einmal ihre Mitarbeiter als das sehen, was sie sind: Erwachsene Menschen, die kompetent und verantwortungsbewusst sind. Die Scheinkontrolle durch Anwesenheit ist die Arbeitsphilosophie des letzten Jahrhunderts. Und wer nicht überholt werden will, der sollte sich auch als Chef bei diesem Thema weiterentwickeln und das nicht nur von den Mitarbeitern erwarten.

Ist das Thema also auch relevant im War for Talents?

Absolut. Wer heute auf Anwesenheit pocht läuft Gefahr, einige seiner talentiertesten Mitarbeiter zu verlieren. Laut einer Bloomberg-Befragung würden 40 Prozent der Beschäftigten überlegen, zu kündigen, wenn ihr Unternehmen keine flexible Homeoffice-Regelung beibehält. Bei den nach 1980 Geborenen sind es sogar 49 Prozent. Die Pandemie hat also kulturelle und technologische Barrieren durchbrochen, die in der Vergangenheit Remote-Work verhindert haben. Damit hat sie zumindest für einige Menschen einen strukturellen Wandel in der Arbeitswelt in Gang gesetzt. Das ist gut so.

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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