26.11.2021

Demuth zu Homeoffice: „Mitarbeiter als erwachsene Menschen sehen“

Bitpanda eröffnet bald ein neues 8000 Quadratmeter-Headquarter in Wien. Warum das Scaleup trotzdem auf ein hybrides Arbeitsmodell setzt, erklärt Gründer Eric Demuth im Q&A.
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Eric Demuth | (c) Bitpanda
Eric Demuth | Foto: Bitpanda

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat das Wiener Scaleup Bitpanda sein Team von etwa 200 auf knapp 700 Mitarbeiter mehr als verdreifacht. Dieses extreme Wachstum fiel in eine bekanntlich außergewöhnliche Zeit. Die Debatten, wie nach der Pandemie mit dem Thema Anwesenheit im Büro und Homeoffice umzugehen ist, halten weiterhin an. Im Q&A erklärt Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth, warum sich das Krypto-Unternehmen für ein Hybrid-Modell entschieden hat.


Auch der vierte Lockdown wird vorübergehen. Kommen bei Bitpanda dann wieder alle zurück ins Büro?

Wir eröffnen in wenigen Wochen ein 8.000 Quadratmeter großes neues Headquarter in Wien. Dazu kommen Hubs in derzeit zehn europäischen Städten. Überall gelten aber Guidelines, die der hybriden Idee folgen. Als Framework gilt: Ca. 50 Prozent der Arbeitszeit sind im HQ oder einem Hub zu verbringen, die übrigen 50 Prozent Prozent zu Hause. Die Kernarbeitszeiten haben wir auch abgeschafft, um das größtmögliche und auch von den Mitarbeitern gewünschte Maß an Flexibilität aufrecht zu halten. Zusätzlich gibt es bei uns 60 Tage pro Jahr „Work from anywhere“. Wir geben unseren Mitarbeiter:innen also die Freiheit, dort zu arbeiten, wo sie dies am besten können, wo immer das auch sein mag.

Welchen Zweck erfüllt das Büro überhaupt, wenn arbeiten mehr als die Hälfte der Zeit auch von woanders aus geht?

Hier begeistert mich eine Idee des Autors Benjamin Laker. Er meint, dass klassische Arbeitsplätze passé sind und Arbeitsbereiche einen neuen Fokus haben. Die zentralen Bürogebäude von Unternehmen sollen zu Drehkreuzen werden, wie große internationale Flughäfen. Sie behalten ihre Funktion als gemeinschaftlicher Ort, dienen aber vor allem der Verbindung mit den Hubs in z.B. London oder Berlin, in denen die Mehrzahl der Beschäftigten meistens arbeitet. Ich möchte, dass Bitpanda ein starkes und effizientes Team ist. Dazu gehört es auch, dass man sich persönlich trifft, wertschätzt, Events macht und eine eigene Dynamik aufbaut. Bei einem reinen Remote-Unternehmen läuft man Gefahr, ein anonymer Söldnerclub zu werden. Kultur und ordentliches Miteinander kann nur entstehen, wenn sich alle beteiligen. So etwas kann niemals von oben vorgegeben werden.

Manche Unternehmen lehnen Homeoffice auch trotz oder gerade wegen der Erfahrungen in der Pandemie ab. Was hältst du den Argumenten für Dauerpräsenz entgegen?

Die Debatte ist natürlich an sich ein Privileg, nachdem sie erhebliche Teile der Wirtschaft wie das produzierende Gewerbe, die Gastronomie, den Handel oder den Tourismus ausschließt. Wenn man davon absieht, ist sie schlichtweg ermüdend, denn die eine Lösung für alle gibt es nicht. Manche arbeiten besser im Büro, andere sind zu Hause fokussierter und produktiver. Und viele finden, dass sie am effektivsten sind, wenn sie Optionen haben. Viele Arbeitgeber sollten endlich einmal ihre Mitarbeiter als das sehen, was sie sind: Erwachsene Menschen, die kompetent und verantwortungsbewusst sind. Die Scheinkontrolle durch Anwesenheit ist die Arbeitsphilosophie des letzten Jahrhunderts. Und wer nicht überholt werden will, der sollte sich auch als Chef bei diesem Thema weiterentwickeln und das nicht nur von den Mitarbeitern erwarten.

Ist das Thema also auch relevant im War for Talents?

Absolut. Wer heute auf Anwesenheit pocht läuft Gefahr, einige seiner talentiertesten Mitarbeiter zu verlieren. Laut einer Bloomberg-Befragung würden 40 Prozent der Beschäftigten überlegen, zu kündigen, wenn ihr Unternehmen keine flexible Homeoffice-Regelung beibehält. Bei den nach 1980 Geborenen sind es sogar 49 Prozent. Die Pandemie hat also kulturelle und technologische Barrieren durchbrochen, die in der Vergangenheit Remote-Work verhindert haben. Damit hat sie zumindest für einige Menschen einen strukturellen Wandel in der Arbeitswelt in Gang gesetzt. Das ist gut so.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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