20.08.2021

Crypto Weekly #21: Cardano und Bitpanda mit Rekorden, Coinbase investiert 500 Mio. in Kryptos

Diese Woche: Cardano (ADA) erreichte ein Rekordhoch. Coinbase will Krypto-Assets für 500 Mio. Dollar in die Bilanz nehmen. Bitpanda hat eine Finanzierungsrunde in Rekordhöhe abgeschlossen. Neue Zahlen zum Krypto-Geschäft von Robinhood. Und Vitalik Buterin wurde von der Dogecoin Foundation als Berater präsentiert.
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ADA/Cardano
Foto: Executium/Unsplash

Keine Spur von einem Sommerloch also in der Krypto-Welt. Aber wie immer starten wir unseren Rückblick auf die wichtigsten News und Kursbewegungen mit einem Blick auf…

…die Kurstafel:

NameKurs7-Tages-Performance
BitcoinBTC47.000 Dollar+1%
EthereumETH3.200 Dollar-1%
CardanoADA2,50 Dollar+22 %
Binance CoinBNB428 Dollar+6 %
XRPXRP1,24 Dollar+19 %
DogecoinDOGE0,32 Dollar+14 %
PolkadotDOT28 Dollar+27%
UniswapUNI28 Dollar-6 %
Alle Daten sind von coinmarketcap.com und am Stand von Freitagnachmittag/Kursveränderungen gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche

Starker Wochenausklang am Kryptomarkt

Nach drei sehr starken Wochen in Folge kam es diese Woche beim Bitcoin-Kurs zunächst zu einer Konsolidierung. Er fiel von über 48.000 US-Dollar am Samstag auf unter 44.000 Dollar am Donnerstag. Erst am Freitag drehte die Stimmung wieder: Dank eines starken Wochenausklangs mit einem Plus von zuletzt 6 Prozent schaffte es der Bitcoin-Kurs auf 7-Tages-Sicht in den positiven Bereich.

Bei Ethereum verlief die Woche weitgehend unspektakulär. Das 7-Tage-Hoch lag am Montag bei 3.333 Dollar. In den Folgetagen fiel der Ether-Kurs mehrmals leicht unter 3.000-Dollar-Marke – was aber keine stärkere Abwärtsbewegung auslöste. Auch ETH legte am Freitag noch deutlich zu, zuletzt um knapp 7 Prozent. Dennoch blieb die 7-Tages-Performance knapp negativ.

Cardano erreicht Allzeithoch und Top 3 der größten Kryptowährungen

Weiter sehr stark nachgefragt wurde der Cardano-Token ADA. Kürzlich kommunizierte das Team rund um den früheren Ethereum-Cofounder Charles Hoskinson ein Datum für das Alonzo-Upgrade – und zwar den 12. September. Mit diesem Hard Fork sollen erstmals Smart Contracts auf der Cardano-Blockchain ermöglicht werden.

Dies ist von großer Bedeutung: Immerhin positioniert sich Cardano als Ethereum-Herausforderer – und Smart Contracts sind eines der wichtigsten Features der Ethereum-Blockchain. Sie bilden unter anderem die technische Grundlage für zwei der aktuell größten Kryptotrends: Non-Fungible Token (NFTs) und Decentralized Finance (DeFI). Ein Ethereum-Herausforderer ohne Smart Contracts dürfte es schwer haben – nachdem es wohl auch Ethereum-Herausforderer mit Smart Contracts schwer haben. Smart Contracts sind daher wohl eine notwendige Grundveraussetzung, um den Herausforderer-Status ernsthaft beanspruchen zu können.

In der Vorwoche hat der ADA-Kurs jedenfalls erstmals seit Mai wieder die Marke von 2 Dollar überschritten. Diese Woche fiel er am Dienstag und Mittwoch zwar zwischenzeitlich noch einmal darunter. Am Freitag ging es aber schon wieder stark nach oben – der Kurs zog von 2,05 auf 2,55 Dollar an. Damit erreichte er ein neues Allzeithoch. Im aktuellen Umfeld durchaus beachtlich: Die meisten der großten Kryptowährungen liegen gegenüber ihren Rekordständen noch im klar zweistelligen Prozentbereich im Minus.

Die Marktkapitalisierung von ADA beträgt mittlerweile 80 Mrd. Dollar. Damit sind nur mehr Bitcoin und Ethereum größer. Binance Coin (BNB) ist mit rund 70 Mrd. Dollar Marktkapitalisierung bereits hinter ADA zurückgefallen.

Coinbase will Krypto-Assets für 500 Mio. Dollar in die Bilanz nehmen

Einer der Hauptgründe für die gute Marktstimmung am Freitag dürfte eine Ankündigung von Coinbase-CEO Brian Armstrong gewesen sein. Dieser hatte in der Nacht auf Freitag getwittert, dass sein Unternehmen plane, Krypto-Assets im Gegenwert von 500 Mio. Dollar in die Bilanz zu nehmen. Außerdem will Coinbase künftig 10 Prozent seiner Gewinne in Kryptowährungen anlegen.

In einem anschließend veröffentlichten Blogeintrag auf der Coinbase-Website wurde dies etwas näher ausgeführt: Man werde mit dem Schritt das erste börsennotierte Unternehmen, das nicht nur Bitcoin, sondern auch “Ethereum, Proof-of-Stake-Assets, DeFi-Token und viele andere Krypto-Assets” in seiner Bilanz halte.

Bitpanda holt österreichisches Rekordinvestment und verdreifacht Bewertung

Erst im März hatte Bitpanda mit einer 170 Mio. Dollar schweren Series-B-Runde Geschichte geschrieben – als erstes Scaleup, das aus der österreichischen Startup-Szene heraus den Unicorn-Status erreicht hat. Die Bewertung lag damals bei 1,2 Mio. Dollar. Nur fünf Monate später hat sie sich mehr als verdreifacht: Am Dienstag kommunizierte das Investment-Fintech nämlich bereits eine Series-C-Runde – zu einer Bewertung von 4,1 Mrd. Dollar. Aufgenommen wurden in der Runde 263 Mio. Dollar. Beide Zahlen sind Rekordwerte für die österreichische Startup-Szene.

Angeführt wurde die Runde wieder von Valar Ventures, neu dazu kamen Alan Howard und REDO Ventures. Mit dem aufgenommenen Geld will Bitpanda sein Team vergrößern, die eigene Handelsplattform ausbauen sowie die internationale Expansion weiter vorantreiben. Alle Details zum Investment gibt’s in unserem Artikel.

Setzt man die Bewertung in Relation zu den Marktkapitalisierungen mancher alteingesessener Konzerne aus Österreich, zeigt sich: Bitpanda ist bereits höher bewertet als etwa die UNIQA, die Immofinanz oder die Post. Und nur mehr 14 der im ATX Prime gelisteten Konzerne sind aktuell höher bewertet als Bitpanda. Welche das sind, findet man hier hier.

Robinhood: 60 Prozent der Kunden investieren in Krypto

Neuigkeiten gab es diese Woche auch von einem anderen Neobroker – und zwar von Robinhood. Das US-Unternehmen legte erstmals seit seinem Börsengang im Juli Geschäftszahlen vor. Aus Krypto-Sicht interessant: Mit Handelsumsätzen von 233 Mio. Dollar in dem Bereich entfielen im zweiten Quartal 2021 bereits 41 Prozent des Gesamtumsatzes auf das Krypto-Geschäft. Im zweiten Quartal des Vorjahres waren die Krypto-Handelsumsätze nur bei 5 Mio. Dollar gelegen.

Außerdem haben mehr als 60 Prozent der aktiven Kunden – gemessen an Konten, auf die tatsächlich Geld eingezahlt wurde – im zweiten Quartal Kryptowährungen gehandelt. 62 Prozent des Handelsumsatzes mit Kryptowährungen entfielen übrigens auf Dogecoin. Die übrigen sechs auf Robinhood handelbaren Kryptowährungen kamen also kombiniert nur auf 38 Prozent.

Dogecoin Foundation präsentiert Vitalik Buterin als Berater

Apropos Dogecoin. Bei dem Meme-Coin gab es zuletzt Hinweise auf Bestrebungen in Richtung Professionalisierung: So soll die ursprünglich bereits 2014 gegründete Dogecoin-Stiftung neu aufgesetzt werden – mit Sitz in Liechtenstein, wie Decrypt berichtete. Auf ihrer Website hat die Dogecoin Foundation jedenfalls schon einen prominenten Berater präsentiert: Ethereum-Gründer Vitalik Buterin. Auch der Elon-Musk-Vertraute Jared Birchall wird bei der Foundation in beratender Rolle tätig sein.

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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