05.08.2021

jö Bonus Club & Datenschutz: Wird mit zweierlei Maß gemessen?

Kommentar: Die im Raum stehende Millionen Euro-Strafe für das Kundenbindungsprogramm jö Bonus Club wirft viele Fragen auf.
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Kommentar DSGVO
© succo/Pixabay, Magdalena Schauer-Burkart
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Dass das Thema Datenschutz für Unternehmen eine heikle Angelegenheit ist, ist nicht erst seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 bekannt. Und dass Verstöße gegen diese auch geahndet werden, zeigt die aktuelle Millionenstrafe, mit der sich der jö Bonus Club derzeit konfrontiert sieht.

Zahlreiche Medien haben es schon im Detail berichtet, hier nun in aller Kürze: Konkret geht es für das mittlerweile 4 Millionen User starke Kundenbindungsprogramm, das die Rewe Group Österreich gemeinsam mit unternehmensfremden Partnern ins Leben gerufen hat, um eine Strafzahlung in Höhe von 2 Millionen Euro. Diese wird fällig, weil die Einwilligung zum Profiling via Website und papierbasiertem Anmeldeformular im Zeitraum zwischen Mai 2019 und Februar 2020 laut Meinung der Datenschutzbehörde nicht ordnungsgemäß gestaltet war. Damit war für die Kunden nicht ausreichend ersichtlich, dass sie dem Profiling zugestimmt haben. Ein Umstand der jedoch schon im März 2020 behoben wurde, weshalb Strafausmaß und Zeitpunkt nun doch überraschen. Weniger überraschend ist hingegen, dass der jö Bonus Club Beschwerde gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil einlegen wird.

Ist die Nutzung von Daten wirklich überraschend?

Klar kann man jetzt sagen, dass es ein Irrsinn ist, dass ein Unternehmen wie die Rewe Group das sensible Datenschutz-Thema trotz Gestaltungsadaptierung nicht ausreichend ernst genommen hat, denn die 2,3 Millionen Kunden, die sich bis dato bereits zum Programm angemeldet haben, hat man nicht nochmals informiert und deren Daten munter weiter genutzt. Trotz dieses Fauxpas drängt sich die Frage auf, ob es heutzutage wirklich noch irgendjemanden wundert, dass bei der Anmeldung zu einem solchen Kundenbindungsprogramm – und davon gibt es ja mehrere auf dem Markt – Daten erhoben und diese auch entsprechend aufbereitet weiterverwendet werden?

Und nein, das soll natürlich kein Freibrief für Datensammler sein. Aber ist die Bevölkerung mit dem Wissen im Hintergrund und dem Sensibilisieren für die Thematik durch Konsumentenschutzverbände nicht ohnehin bereits darauf getrimmt, solche Einverständniserklärungen besonders kritisch unter die Lupe zu nehmen?  

Welche Signalwirkung könnte eine Verurteilung haben?

Überraschend in diesem Zusammenhang: Wenn es um tägliche Use Cases wie das Surfen im Internet, die Nutzung des eigenen Smartphones, die Inanspruchnahme von Social Network-Apps oder den Online-Einkauf bei Internet-Giganten geht, ist der Aufschrei bei den meisten Österreichern längst nicht so groß. Und wer glaubt denn ernsthaft, dass Amazon & Co. kein User-Profiling betreiben? Da werden Daten oft ohne mit der Wimper zu zucken, bereitwillig bekanntgegeben und Cookies blind akzeptiert, weil das Durchlesen und Anpassen der Bedingungen vielen dann doch zu mühsam ist.

Um mich nicht falsch zu verstehen: Ja, es ist gut und richtig, dass es ein Regulativ gibt und dass Organisationen wie die Datenschutzbehörde eingreifen, wenn Missbrauch vorsätzlich betrieben wird. Aber ich frage mich schon auch, welche Signalwirkung es hat, wenn die Strafe durchgeht und was das für die Zukunft digitaler heimischer Plattformen bedeutet, die im Wettbewerb mit ausländischen Onlinehändlern ohnehin um jedes Prozent Marktanteil kämpfen müssen. Denn digitale Lösungen schaffen immerhin die so wichtigen Schnittstellen zwischen stationärem Business und E-Commerce. Wenn sie aber hierzulande aufgrund befürchteter Strafen und juristischer Unschärfen in der Interpretation von Gesetzestexten nicht mehr zum Einsatz kommen, ist letztendlich niemandem geholfen.

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Der Gründungspreis PHÖNIX ist in der österreichischen Innovationslandschaft fest verankert. Die Auszeichnung wird bereits seit 2012 vergeben und zeichnet jedes Jahr die besten Start-ups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs aus Österreich aus.

Zu den Preisträger:innen im letzten Jahr zählte unter anderem das Wiener Start-up Inmox GmbH, das eine Sensortechnologie entwickelt, die es erlaubt, den Zustand von Getrieben kontinuierlich und in Echtzeit zu überwachen. Die Kategorie “Spin-off” konnte hingegen die Quantum Technology Laboratories GmbH für sich entscheiden, die Teleskope mit Quantenempfängern und Satelliten-Tracking-Software entwirft. Der Gründungspreis in der Kategorie “Prototyp” ging an das Projekt “Abfall zu Abwasch” der Universität Graz. Daniela Buchmayr vom Klosterneuburger BioTech-Start-up Sarcura wurde hingegen als Female Entrepreneur ausgezeichnet.

“Der Gründungspreis PHÖNIX ist eine wichtige Auszeichnung für Gründungsprojekte und spielt dabei eine tragende Rolle, um herausragende Projekte hervorzuheben und ihnen eine breite Sichtbarkeit zu verleihen. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Präsentation der Vielfalt des Wissenstransfers”, so die aws Geschäftsführung – rund um Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

Neue Ausschreibung startet für 4 Kategorien

In einer neuen Ausschreibungsrunde des Österreichischen Gründungspreis PHÖNIX werden nun wieder die besten Start-ups, Spin-offs, Forschungsteams mit Prototypenprojekten sowie Female Entrepreneurs Österreichs gesucht. Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX wird in den folgenden vier Kategorien vergeben:

Female Entrepreneurs

Diese Kategorie soll ein Signal setzen, um „role models“ zu etablieren: Potenziale von Frauen werden gerade im Bereich von High-Tech Gründungen noch zu selten genutzt. In dieser Kategorie nehmen alle Projekte teil, bei welchen mindestens eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin federführend involviert ist.

Start-up

Mit dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert, die mit ihren innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen entweder aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren oder neue technische Lösungen anbieten. Die Start-ups müssen ihren Firmensitz in Österreich haben und die Gründung muss nach dem 1. Jänner 2018 erfolgt sein.

Spin-off

In dieser Kategorie werden Spin-offs mit ihrer Einrichtung ausgezeichnet, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen oder Kooperationsprogrammen (wie Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind. Auch Spin-offs müssen ihren Firmensitz in Österreich haben. Stichtag für die Gründung ist ebenfalls der 1. Jänner 2018.

Prototypen

Für diese Kategorie sind Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Jungunternehmen, die bei einem Start-up-, Spin-off- oder Prototypenförderungsprogramm ab 1. Jänner 2018 gefördert wurden, berechtigt teilzunehmen. Die Umsetzbarkeit von Innovationen wird mittels „Modellen“ oder Prototypen aufgezeigt und kann somit die Verwertung für Gesellschaft und Wirtschaft beschleunigen.

+++ Jetzt bewerben und profitieren +++

Wie die Bewerbung abläuft

Die Anmeldefrist für den PHÖNIX läuft bis inkl. Sonntag, den 15. September 2024.

Die Preisträger:innen sowie die mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen werden im Rahmen einer Gala mit Trophäen, Urkunden und Reisegutscheinen bzw. einer Entsendung als Expertinnen und Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von EUR 5.000.- prämiert.

Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt durch eine international besetzte Fachjury. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird der Gründungspreis PHÖNIX von der Austria Wirtschaftsservice (aws) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellen Vereinigung (IV) organisiert.


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