05.08.2021

jö Bonus Club & Datenschutz: Wird mit zweierlei Maß gemessen?

Kommentar: Die im Raum stehende Millionen Euro-Strafe für das Kundenbindungsprogramm jö Bonus Club wirft viele Fragen auf.
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Kommentar DSGVO
© succo/Pixabay, Magdalena Schauer-Burkart
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Dass das Thema Datenschutz für Unternehmen eine heikle Angelegenheit ist, ist nicht erst seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 bekannt. Und dass Verstöße gegen diese auch geahndet werden, zeigt die aktuelle Millionenstrafe, mit der sich der jö Bonus Club derzeit konfrontiert sieht.

Zahlreiche Medien haben es schon im Detail berichtet, hier nun in aller Kürze: Konkret geht es für das mittlerweile 4 Millionen User starke Kundenbindungsprogramm, das die Rewe Group Österreich gemeinsam mit unternehmensfremden Partnern ins Leben gerufen hat, um eine Strafzahlung in Höhe von 2 Millionen Euro. Diese wird fällig, weil die Einwilligung zum Profiling via Website und papierbasiertem Anmeldeformular im Zeitraum zwischen Mai 2019 und Februar 2020 laut Meinung der Datenschutzbehörde nicht ordnungsgemäß gestaltet war. Damit war für die Kunden nicht ausreichend ersichtlich, dass sie dem Profiling zugestimmt haben. Ein Umstand der jedoch schon im März 2020 behoben wurde, weshalb Strafausmaß und Zeitpunkt nun doch überraschen. Weniger überraschend ist hingegen, dass der jö Bonus Club Beschwerde gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil einlegen wird.

Ist die Nutzung von Daten wirklich überraschend?

Klar kann man jetzt sagen, dass es ein Irrsinn ist, dass ein Unternehmen wie die Rewe Group das sensible Datenschutz-Thema trotz Gestaltungsadaptierung nicht ausreichend ernst genommen hat, denn die 2,3 Millionen Kunden, die sich bis dato bereits zum Programm angemeldet haben, hat man nicht nochmals informiert und deren Daten munter weiter genutzt. Trotz dieses Fauxpas drängt sich die Frage auf, ob es heutzutage wirklich noch irgendjemanden wundert, dass bei der Anmeldung zu einem solchen Kundenbindungsprogramm – und davon gibt es ja mehrere auf dem Markt – Daten erhoben und diese auch entsprechend aufbereitet weiterverwendet werden?

Und nein, das soll natürlich kein Freibrief für Datensammler sein. Aber ist die Bevölkerung mit dem Wissen im Hintergrund und dem Sensibilisieren für die Thematik durch Konsumentenschutzverbände nicht ohnehin bereits darauf getrimmt, solche Einverständniserklärungen besonders kritisch unter die Lupe zu nehmen?  

Welche Signalwirkung könnte eine Verurteilung haben?

Überraschend in diesem Zusammenhang: Wenn es um tägliche Use Cases wie das Surfen im Internet, die Nutzung des eigenen Smartphones, die Inanspruchnahme von Social Network-Apps oder den Online-Einkauf bei Internet-Giganten geht, ist der Aufschrei bei den meisten Österreichern längst nicht so groß. Und wer glaubt denn ernsthaft, dass Amazon & Co. kein User-Profiling betreiben? Da werden Daten oft ohne mit der Wimper zu zucken, bereitwillig bekanntgegeben und Cookies blind akzeptiert, weil das Durchlesen und Anpassen der Bedingungen vielen dann doch zu mühsam ist.

Um mich nicht falsch zu verstehen: Ja, es ist gut und richtig, dass es ein Regulativ gibt und dass Organisationen wie die Datenschutzbehörde eingreifen, wenn Missbrauch vorsätzlich betrieben wird. Aber ich frage mich schon auch, welche Signalwirkung es hat, wenn die Strafe durchgeht und was das für die Zukunft digitaler heimischer Plattformen bedeutet, die im Wettbewerb mit ausländischen Onlinehändlern ohnehin um jedes Prozent Marktanteil kämpfen müssen. Denn digitale Lösungen schaffen immerhin die so wichtigen Schnittstellen zwischen stationärem Business und E-Commerce. Wenn sie aber hierzulande aufgrund befürchteter Strafen und juristischer Unschärfen in der Interpretation von Gesetzestexten nicht mehr zum Einsatz kommen, ist letztendlich niemandem geholfen.

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Siegerinnen des Jury- und Publikumspreises im Rahmen der aws First Pitch Night war dieses Jahr Diamens | (c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/Rauchecker

Der aws First Incubator bietet bereits seit über zehn Jahren Unterstützung für Menschen, die ihr erstes Unternehmen gründen wollen. Mittlerweile zählt das Programm zu einem wichtigen Eckpfeiler des heimischen Startup-Ökosystems und hat bereits zahlreiche bekannte Unternehmen hervorgebracht – wie zum Beispiel das niederösterreichische Startup Kern Tec, das 2023 eine Finanzierungsrunde in Höhe von zwölf Millionen Euro abschließen konnte (brutkasten berichtete).

Zwei Calls für unterschiedliche Zielgruppen

Auch in diesem Jahr gibt es wieder einen neuen Durchgang für den aws First Incubator, für den man sich nun bewerben kann. Konkret gibt es hierfür zwei Calls, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Für beide Calls sind unterschiedliche Deadlines zu beachten:

  • Für Personen ab 18 Jahren (ohne Alterslimit) aller Nationalitäten mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Österreich zum Zeitpunkt der Bewerbung und für die Dauer des Programms (Englisch als Projektsprache): 7. Mai – 27. Juni 2024.
  • Für Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren und deutschsprachige Einreichungen (Deutsch als Projektsprache): 23. Mai – 11. Juli 2024

Achtung: Eine parallele Bewerbung bei aws First Incubator Call #1 und Call #2 ist nicht möglich!

Diese Vorteile bietet aws First Incubator

Wie bereits die Jahre zuvor bietet aws First Incubator neben einer finanziellen Unterstützung ein breites Spektrum an Unterstützungen. Dazu zählt professionelles Coaching durch ein Expert:innen-Netzwerk oder der Zugang zur aws First Community – darunter befinden sich auch zahlreiche erfolgreiche Unternehmer:innen. Hier ein Überblick wie man vom aws First Incubator profitieren kann:

  • Zuschüsse zu Projekt- (Dritt- und Sachkosten), Personal-, Miet- und Reisekosten iHv bis zu 49.000 Euro (exkl. Gender Bonus) bzw. bis zu 55.000 Euro (inkl. Gender Bonus)
  • Gender Bonus: Wenn dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung (eine oder mehrere) Frauen angehören, denen (zukünftig) in Summe mehr als 25 Prozent der Geschäftsanteile gehören (werden), erhöht sich der gewährte Zuschuss auf bis zu 100 Prozent der förderbaren Kosten bzw. maximal EUR 55.000.
  • Workshops zu gründungsrelevanten Themen
  • Trainings zur Weiterentwicklung der Idee
  • Projektspezifische Coachingeinheiten
  • Projektindividuelles Mentoring
  • Zugang zu zahlreichen Netzwerkveranstaltungen, Exkursionen, Unterstützung innerhalb der aws First-Community, großes Expert*innen-Netzwerk, uvm.

Wie kann man sich bewerben?

Ihr wollt euch bewerben? Dann müsst ihr folgende drei Schritte erfüllen

  • Schritt 1: Alle wichtigen Informationen zu aws First Incubator auf der Homepage und im Downloadbereich studieren
  • Schritt 2: Registrierung als Projektteam/Einzelpersonen/Unternehmen im aws Fördermanager
  • Schritt 3: Bewerbungsformular ausfüllen und Bewerbungsunterlagen erstellen

Tipp der Redaktion

Erst Ende Mai feierte der aws First Incubator sein zehnjähriges Bestehen. Im Zuge der aws First Pitch Night wurden insgesamt 16 Projekte des letzten Durchgangs des aws First Incubators gezeigt. Sechs der gezeigten Projekte traten dann beim finalen Pitch gegeneinander an.

Diamens aus Linz konnte dabei die hochkarätige Jury von sich überzeugen. Das Projekt erhielt somit einen Zuschuss von 3.000 Euro. Diamens ist ein Health-Startup für Frauen, das einen at-home Test für die Diagnose von Endometriose entwickelt hat, der die Krankheit über Menstruationsblut erkennt. Alle weiteren Finalisten des Abends findet ihr hier.

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