04.06.2021

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Ein Überblick.
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NFT, digital art, Digitalkunst, Kunst
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GASTBEITRAG.

Wir sollten auf den NFT Zug aufspringen und unsere Gemälde auch tokenisieren. Einen entsprechenden Smart Contract hat man recht schnell programmiert und schon heben wir uns noch weiter von der Konkurrenz ab“. Leider nicht ganz zu Ende bedacht wurde von dieser Künstlerin, welche Konsequenzen eine Tokenisierung rechtlich nach sich zieht. Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Hier ein erster Überblick, der selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 

1. Was sind NFTs “rechtlich” betrachtet? 

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. 

Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (“FMA“)überprüft (siehe Punkt 2). 

Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. 

Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.  

Achtung: wenn du zur Erstellung eines NFT Smart Contract Templates odgl benützt, stelle sicher, dass du dadurch die Rechte an dem zu tokenisierenden Werk nicht verlierst.  

Key Takeaway: Die Verkörperung von Rechten in NFTs birgt großes Potential, sollte aber gut dokumentiert und vertraglich abgesichert sein. Wenn du Drittsoftware zur Tokenisierung von Werken verwendest, stelle sicher, dass du deine Rechte an dem Werk dadurch nicht abtrittst (AGB checken!).  

Don’t forget: Nachdem NFTs auf der Blockchain-Technologie basieren, sind damit verbundene rechtliche Herausforderungen, wie etwa eine saubere Strukturierung nach der DSGVO, zu beachten. 

2. Überblick aufsichtsrechtliche Themen im Zusammenhang mit NFTs 

Die FMA bietet auf ihrer Website ein umfassendes Informationsangebot rund um ihre Rechtsansicht zu Coins und Token. Die FMA unterteilt Token aus rechtlicher Sicht in wertpapierähnliche Security Token, Payment Token deren primärer Zweck die Bezahlfunktion ist und Utility Token, die den Inhaber:innen einen Nutzen im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt verschaffen sollen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Token können Emittent:innen, Handelsplätze von Token sowie Verwahrer:innen gewisse Pflichten treffen. 

Zu NFTs hat sich die FMA zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht geäußert. Umso größere Bedeutung kommt der rechtlichen Strukturierung eines NFT daher zu. 

Wichtig ist unter anderem, dass einem NFT keine wertpapierähnlichen Funktionen zukommen, um die Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, der Prospektpflicht oÄ zu vermeiden..  

In Zweifelsfällen kann eine Kontaktaufnahme mit der FMA (Kontaktstelle FinTech) erforderlich sein. 

Key Takeaway: Aufsichtsrechtliche Fragestellungen könnten sich auch rund um NFTs stellen. Bereits eine kurze Analyse schafft hier meist Klarheit. 

3. Vertragswerk iZm NFTs – business as (un)usual? 

Wie eingangs erwähnt, werden NFTs derzeit häufig in der Kunstbranche eingesetzt, um Kunstwerke zu tokenisieren. Dabei ist häufig unklar, welche Rechte nun wirklich mit einem NFT übertragen werden. 

Recht am NFT ≠ Nutzungsrecht am Werk. Man könnte denken, dass der Erwerb eines NFT, der das Kunstwerk oder eine Verlinkung dazu beinhält, auch zum Erwerb des Nutzungsrechtes am Werk führt, doch dem ist nicht per se so. Es muss vielmehr dem jeweiligen NFT eine Lizenz an der Nutzung des Werkes eingeräumt werden. Erst der Umfang dieser Lizenz regelt, wie der Inhaber des NFT mit dem Werk verfahren darf. 

Lizenzvereinbarung & NFTs: Sowohl aus Investor:innensicht als auch aus Anbieter:innensicht ist die eindeutige vertragliche Regelung von Nutzungsrechten zu empfehlen. Diese ähnelt klassischen Lizenzvereinbarungen unter Berücksichtigung der technologischen Besonderheiten. Zu prüfen ist, ob die Lizenzeinräumung bereits in den Smart Contract bzw NFT Code integriert werden kann.

Key Takeaway: Ob bei der Tokenisierung bestehender physischer Werte (zB Kunstwerke) oder iZm digitalen Werken, ist die vertragliche Absicherung zwischen Urhebern und Erwerbern essentiell; erst dadurch gehen Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken über. Eine vertragliche Regelung kann unter Umständen bereits im Code des NFT/Smart Contracts erfolgen. 

4. Vorsicht bei der Bewerbung von NFTs

Das Anwendungsgebiet von NFTs wird zwar immer breiter, doch kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass der/die “durchschnittliche:r Verbraucher:in” weiß, was ein NFT ist bzw welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Erwerb eines solchen einhergehen. 

Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat daher klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden

Es ist darzustellen, ob durch den NFT Nutzungsrechte an dem Original, das Recht, eine physische Kopie des Werkes anzufordern, oder aber bloß ein Link zu einer digitalen Abbildung eines Werkes verkörpert werden. Falls dies nämlich nicht klar hervorkommt, könnten die entsprechenden Aussagen als “irreführende Geschäftspraktik” iSd UWG gewertet werden. Das könnte – neben dem Vertrauensverlust in dein Unternehmen – Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten auslösen. 

Key Takeaway: Stelle sicher, dass potentiellen Erwerber:innen von NFTs klar ist, welche Rechte der jeweilige NFT verkörpert. 

Fazit 

NFTs haben das Potential viele Geschäftsbereiche – auch abseits des Kunstmarktes – zu revolutionieren. Derzeit sind aber noch viele Fragen rundum NFTs ungeklärt. 

Um Geschäftsmodelle, die NFTs nutzen, nachhaltig abzusichern, empfiehlt sich einerseits eine regulatorische Prüfung des Modells und andererseits die umfassende vertragliche Absicherung (evtl direkt in den Code integriert). 

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinung und Erfahrung des Autors wieder.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

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Die Gründer Stephan Meißner, Simon Ortner & Michael Kirchmair (c) ChangeRadar

Noch keine drei Monate ist es am Markt. News gibt es aber schon: Das Linzer Startup ChangeRadar kooperiert fortan mit dem Informatik-Systemhaus Raitec. Dessen Kerngeschäft bilden der Betrieb eines Rechenzentrums sowie dezentrale Hard- und Software-Strukturen für Banken.

Raitec ist Teil der Raiffeisenbankengruppe Österreich – und hat auch erst wenige Geschäftsjahre im Gepäck: Es wurde 2022 gegründet und zählt mittlerweile vier Unternehmensstandorte in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark.

Die Kooperation zwischen SaaS-Startup und IT-Systemhaus soll die Verwaltung von Cloud-Updates in Unternehmen vereinfachen und IT-Fachleuten dabei helfen, Systemänderungen nach Software-Updates effizienter zu managen.

Erst im April 2024 gegründet

In seiner Urpsrungsversion bietet ChangeRadar eine Cloud-Service-Management-Lösung zur Verwaltung und Sicherung von IT-Infrastruktur. Mit dieser Idee blickt ChangeRadar auf eine relativ kurze Unternehmensgeschichte zurück: Erst im vergangenen April gründeten Michael Kirchmair, Stephan Meißner und Simon Ortner das SaaS-Startup als Teilnehmer des oberösterreichischen Inkubators tech2b.

Ziel ist es seither, “Organisationen wieder die volle Kontrolle über ihre ausgelagerten Cloud-Applikationen zu geben”, so das Gründerteam. Die Geschäftsfelder des Startups umfassen Risikomanagement genauso wie Dokumentation, Verwaltung, Prozessvereinheitlichung und -optimierung. Die SaaS-Lösung ließe sich indes in bestehende IT-Infrastrukturen von Kundenunternehmen integrieren.

Kooperation soll Change Management verbessern

Um seine Lösung zu optimieren und Verwaltungsaufwand zu minimieren, kooperiert das Linzer Startup nun offiziell mit dem Branchenspezialisten Raitec. Der Fokus der heute verkündeten Kooperation richtet sich auf das IT-Management nach Cloud-Updates.

Unabhängig vom jeweiligen Anbieter finden Software-Updates nicht nur aus Usability-, sondern auch aus Sicherheits-Gründen in regelmäßigen Abständen statt – und fordern im Nachgang häufig neuerliche Schulungsschritte.

ChangeRadar und Raitec wollen es Unternehmen und deren IT-Verantwortlichen insofern erleichtern, nach Cloud-Updates leichter zurück ins Tagesgeschäft zu finden. Neuerungen sollen mit der gemeinsamen Lösung schließlich einfacher und effizienter gemanagt werden.

Der Entschluss zur Entwicklungspartnerschaft fiel bereits im vergangenen März. Schon in der Konzeptionsphase soll sich Raitec als “Wunschkandidat” für die neue Prozesslösung etabliert haben, heißt es vom Linzer Startup.

Über 2.000 jährliche Änderungen bei Microsoft

“Software-Updates sind ja grundsätzlich gut und wichtig. Sie sind der Beweis dafür, dass Softwareanbieter täglich ihre Produkte verbessern. Viele dieser Updates steigern das Sicherheitsniveau von Systemen und sind deshalb sehr zu begrüßen”, so Michael Kirchmair, Co-Founder und Managing Partner von ChangeRadar.

Das Linzer Jungunternehmen erkenne allerdings eine unübersichtliche Häufung an Software-Changes: So führe das Paket Microsoft 365 nach Angaben des Startups pro Jahr rund 2.000 Änderungen durch.

Obwohl viele davon “nicht wirklich problematisch” seien, so Andreas Putzinger, Bereichsleiter Technologiemanagement von Raitec, brauche es für “wirklich kritische Änderungen” andere Perspektiven, um “gemeinsam Strategien zum sicheren und störungsfreien Update” zu entwickeln.

Sofern Änderungen nicht sauber gemanagt werden, könnten Unternehmen Sicherheitslücken, Kompatibilitätsprobleme oder Fehlkonfigurationen riskieren, die zu Datenschutzvorfällen mit rechtlichen Konsequenzen bis hin zur Unterbrechung des Geschäftsbetriebs führen könnten.

Software-Updates oft Ursache für Systemprobleme

“Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren den Schritt in die Cloud gewagt und waren hellauf begeistert von den Möglichkeiten. Nun stellt sich aber auch heraus, dass diese Systeme sehr komplex sind und laufendes Management erfordern”, so Simon Ortner, Co-Founder und CEO dazu. “Oft wird bei einem Systemausfall erst im Nachgang herausgefunden, dass die Ursache in einem Kompatibilitätsproblem, ausgelöst durch einen Software-Change, gelegen hat”, so Ortner weiter.

Die Lösung von ChangeRadar sei es somit, Software-Changes der wichtigsten SaaS-Anbieter über verschiedene Schnittstellen in einem Dashboard, das speziell auf IT-Manager zugeschnitten ist, zu strukturieren. Dieser Changeprozess würde vom KI-Assistenten “ChangePilot” unterstützt. Dieser gibt Empfehlungen für Risikobewertungen und den Managementprozess ab.

Marktstart Anfang 2025 geplant

Aktuell verfügbar sind die Software-Services von ChangeRadar noch nicht, wie die Website des Startups preisgibt. Dieser zufolge soll ChangeRadar ab Anfang 2025 verfügbar sein.

ChangeRadar hat sich bislang aus Eigenmitteln finanziert – im Q1 des kommenden Jahres will man “mit allen Features für große Unternehmen ausgestattet sein”. Zum Marktstart sollen außerdem “alle wichtigen SaaS-Anbieter in der Softwarelösung integriert sein”, heißt es weiter.

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