26.05.2021

Fahren ohne Fahrer: Österreich sollte Deutschland schnell folgen

Kommentar. In Deutschland dürfen ab 2022 Autos ohne Fahrer fahren. Genau solche Gesetze braucht es, um global mitzuspielen.
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Kommentar: Deutschland erlaubt fahrerloses Fahren
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | Hintergrund (c) Adobe Stock / hans-christian friedl/EyeEm
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In der aus hiesiger Sicht etwas seltsamen Diskussion um die mögliche Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen, gibt es – bei sehr vielen Dingen, die für ein Limit sprechen – ein Contra-Argument, das doch reizvoll wirkt: Deutschlands Premium-Automarken seien deswegen führend am Weltmarkt, weil der deutsche Heimatmarkt, in dem man die Schnelligkeit der Fahrzeuge tatsächlich ausreizen darf, optimale Bedingungen biete.

Dass es sich dabei um eine Vereinfachung handelt, die viele Parameter außen vor lässt, steht außer Frage. Doch davon, dass die weltweit einzigartige Gesetzeslage durchaus eine Rolle in der Entwicklung gespielt hat, kann eben doch ausgegangen werden.

Vor ein paar Tagen hat der deutsche Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das auf den Straßen des großen Nachbarn wieder eine – zumindest kurzfristig – weltweit einzigartige Gesetzeslage schafft: Ab 2022 dürfen autonome Fahrzeuge der “Stufe 4” tatsächlich fahrerlos unterwegs sein. Sie müssen zwar weiterhin unter menschlicher Aufsicht stehen, aber nur mehr durch eine Leitzentrale. Damit werden auch nur bestimmte Usecases, etwa öffentlicher Nahverkehr oder Güterverkehr sinnvoll möglich.

Fahrerloses Fahren: Ein großer Sprung, den auch Österreich machen könnte

Das Gesetz schöpft also noch nicht das volle Möglichkeiten-Spektrum autonomen Fahrens aus. Das ist gegenwärtig wohl auch richtig so, ist doch auch die Technologie derzeit noch nicht ausgereift genug für bestimmte komplexe Verkehrssituationen. Jedenfalls aber ist die neue Regelung ein großer Sprung. Sie wird die weitere Entwicklung der Technologie in Deutschland maßgeblich begünstigen und könnte so der angeschlagenen Auto-Industrie einen neuen Drive verschaffen.

Dass es so eine Regelung weltweit erstmals in unserem Nachbarland gibt, das man nicht gerade mit Laissez-faire-Gesetzen assoziiert, sollte uns in Österreich zu denken geben: Wir könnten das auch. Und wir sollten das auch – so schnell wie möglich. Denn nicht nur haben wir Hightech-Unternehmen wie TTTech direkt in dem Segment, sondern auch zahlreiche Autoindustrie-Zulieferer und -Endfertigungen, die massiv profitieren könnten. Denn Österreich würde neben Deutschland zum logischen Standort für entsprechende Entwicklungen der Konzerne werden.

Wenn der Mut für den ersten Schritt fehlt, sollte man zumindest anderen folgen

Und dieser Gedankenansatz gilt freilich nicht nur für den Bereich autonomes Fahren. Viele Innovationen werden nicht deswegen gesetzlich verunmöglicht oder erschwert, weil sie eine Gefahr für die Bürger des Landes darstellen, sondern weil die Regelungen aus einer Zeit stammen, in der sich die entsprechende Frage noch nicht gestellt hat. Das gilt nicht nur in so plakativen und durchaus komplexen Feldern wie dem Individualverkehr. Oftmals verhindern veraltete Regelungen bekanntermaßen auch neue Geschäftsmodelle, die für alle Seiten effizienter sind und nur jenen wehtun, die nicht bereit sind, mit der Zeit zu gehen. Der zweite Teil des abgedroschenen Sprichworts ist bekannt.

Wir haben in den vergangenen Jahren in diesem Land unzählige Think Tanks, Regierungsberater*innen mit Innovations-Fokus und spezielle Gremien gesehen. Es gibt eine Startup-Beauftragte und ein Startup-Komitee. Regierungsmitglieder treffen Vertreter*innen der Innovationsszene und hören sich ihre Ideen an. Welche Gesetze es bräuchte, um im globalen Innovationswettlauf vorne mitzuspielen, ist der Regierung also gut bekannt. Umgesetzt wurde davon in den vergangenen Jahren aber nur wenig. Offenbar fehlt der Mut, selbst den ersten Schritt zu tun. Zumindest wäre es dann gut, anderen schnell zu folgen, die den ersten Schritt getan haben. Mit dem deutschen Gesetz für fahrerloses Fahren würde sich wieder einmal so eine Gelegenheit bieten.

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Die beiden Co-Founder Dominic und Lisa Lorenz von Rendite Boutique
Die Co-Founder Dominic und Lisa Lorenz | Foto: Rendite Boutique

Im September 2021 lancierten Dominic und Lisa Lorenz eine neue Crowdinvesting-Plattform für Immobilien in Österreich. Ihr Ziel war ähnlich wie jenes weiterer Crowdinvesting-Plattformen wie Brickwise aus Graz oder Rendity aus Wien: Immo-Investments schon ab einer geringen Summe zu ermöglichen. Der Schwerpunkt von Rendite Boutique lag auf exklusiven und hochwertigen sowie auf ökologisch nachhaltigen Projekten. Dass dabei die Planung scheinbar nicht aufging, zeigte sich gestern:

Ursache wird geprüft

Weniger als drei Jahre später ging am gestrigen Donnerstag ein Konkursantrag des Unternehmens ein. Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) sowie der KSV1870 berichten, dass die Rendite Boutique Crowdinvestment GmbH zahlungsunfähig ist. Laut KSV1870 handelt es sich um einen Eigenantrag, laut AKV jedoch um einen Gläubigerantrag – die Angaben der Verbände sind also aktuell widersprüchlich.

Laut AKV wurde vom zuständigen Landesgericht Wiener Neustadt ein Konkursverfahren eröffnet. Ursachen der Insolvenz sowie die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens noch überprüft werden. Aktuell werde das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Erst nach den laufenden Ermittlungen soll “eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein”, heißt es vonseiten des AKV. Eine Statement-Anfrage von brutkasten beim Unternehmen blieb bislang unbeantwortet.

Ambitionierter Start im Oktober 2021

Wie brutkasten berichtete, startete Rendite Boutique im niederösterreichischen Brunn am Gebirge mit der Ambition, Crowdinvestments in Immobilien ab 50 Euro zu ermöglichen. Damals stellte das Unternehmen Renditen von sechs bis acht Prozent in Aussicht. Möglich sei dies in erster Linie aufgrund einer eigenkapitalähnlichen Verzinsung. Wie die meisten heimischen Crowdinvesting-Plattformen setzte Rendite Boutique auf Mezzaninkapital, das im Bereich zwischen Eigenkapital- und Fremdkapital liegt. Für den Bauträger schaffe dies zusätzliche Liquidität und habe deshalb einen höheren Wert als Fremdkapital, erklärte Co-Founderin Lorenz dem brutkasten damals.

Bevorzugt sollten kurze Laufzeiten zwischen zwölf und 36 Monaten angeboten werden – mit dem Ziel, dass das investierte Kapital zuzüglich Zinsen rasch wieder an Anleger:innen zurückfließt. Auch in puncto Sicherheitsstandards wurden hohe Versprechen abgegeben: So sollen alle Projekte ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen haben. Zudem sollen nur Projekte “mit einer positiven Finanzierungszusage einer österreichischen oder deutschen Bank in das Prüfverfahren von Rendite Boutique aufgenommen” worden sein, sagte Mitgründern Lisa Lorenz brutkasten im Gründungsjahr.

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