26.05.2021

Fahren ohne Fahrer: Österreich sollte Deutschland schnell folgen

Kommentar. In Deutschland dürfen ab 2022 Autos ohne Fahrer fahren. Genau solche Gesetze braucht es, um global mitzuspielen.
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Kommentar: Deutschland erlaubt fahrerloses Fahren
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | Hintergrund (c) Adobe Stock / hans-christian friedl/EyeEm
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In der aus hiesiger Sicht etwas seltsamen Diskussion um die mögliche Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen, gibt es – bei sehr vielen Dingen, die für ein Limit sprechen – ein Contra-Argument, das doch reizvoll wirkt: Deutschlands Premium-Automarken seien deswegen führend am Weltmarkt, weil der deutsche Heimatmarkt, in dem man die Schnelligkeit der Fahrzeuge tatsächlich ausreizen darf, optimale Bedingungen biete.

Dass es sich dabei um eine Vereinfachung handelt, die viele Parameter außen vor lässt, steht außer Frage. Doch davon, dass die weltweit einzigartige Gesetzeslage durchaus eine Rolle in der Entwicklung gespielt hat, kann eben doch ausgegangen werden.

Vor ein paar Tagen hat der deutsche Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das auf den Straßen des großen Nachbarn wieder eine – zumindest kurzfristig – weltweit einzigartige Gesetzeslage schafft: Ab 2022 dürfen autonome Fahrzeuge der „Stufe 4“ tatsächlich fahrerlos unterwegs sein. Sie müssen zwar weiterhin unter menschlicher Aufsicht stehen, aber nur mehr durch eine Leitzentrale. Damit werden auch nur bestimmte Usecases, etwa öffentlicher Nahverkehr oder Güterverkehr sinnvoll möglich.

Fahrerloses Fahren: Ein großer Sprung, den auch Österreich machen könnte

Das Gesetz schöpft also noch nicht das volle Möglichkeiten-Spektrum autonomen Fahrens aus. Das ist gegenwärtig wohl auch richtig so, ist doch auch die Technologie derzeit noch nicht ausgereift genug für bestimmte komplexe Verkehrssituationen. Jedenfalls aber ist die neue Regelung ein großer Sprung. Sie wird die weitere Entwicklung der Technologie in Deutschland maßgeblich begünstigen und könnte so der angeschlagenen Auto-Industrie einen neuen Drive verschaffen.

Dass es so eine Regelung weltweit erstmals in unserem Nachbarland gibt, das man nicht gerade mit Laissez-faire-Gesetzen assoziiert, sollte uns in Österreich zu denken geben: Wir könnten das auch. Und wir sollten das auch – so schnell wie möglich. Denn nicht nur haben wir Hightech-Unternehmen wie TTTech direkt in dem Segment, sondern auch zahlreiche Autoindustrie-Zulieferer und -Endfertigungen, die massiv profitieren könnten. Denn Österreich würde neben Deutschland zum logischen Standort für entsprechende Entwicklungen der Konzerne werden.

Wenn der Mut für den ersten Schritt fehlt, sollte man zumindest anderen folgen

Und dieser Gedankenansatz gilt freilich nicht nur für den Bereich autonomes Fahren. Viele Innovationen werden nicht deswegen gesetzlich verunmöglicht oder erschwert, weil sie eine Gefahr für die Bürger des Landes darstellen, sondern weil die Regelungen aus einer Zeit stammen, in der sich die entsprechende Frage noch nicht gestellt hat. Das gilt nicht nur in so plakativen und durchaus komplexen Feldern wie dem Individualverkehr. Oftmals verhindern veraltete Regelungen bekanntermaßen auch neue Geschäftsmodelle, die für alle Seiten effizienter sind und nur jenen wehtun, die nicht bereit sind, mit der Zeit zu gehen. Der zweite Teil des abgedroschenen Sprichworts ist bekannt.

Wir haben in den vergangenen Jahren in diesem Land unzählige Think Tanks, Regierungsberater*innen mit Innovations-Fokus und spezielle Gremien gesehen. Es gibt eine Startup-Beauftragte und ein Startup-Komitee. Regierungsmitglieder treffen Vertreter*innen der Innovationsszene und hören sich ihre Ideen an. Welche Gesetze es bräuchte, um im globalen Innovationswettlauf vorne mitzuspielen, ist der Regierung also gut bekannt. Umgesetzt wurde davon in den vergangenen Jahren aber nur wenig. Offenbar fehlt der Mut, selbst den ersten Schritt zu tun. Zumindest wäre es dann gut, anderen schnell zu folgen, die den ersten Schritt getan haben. Mit dem deutschen Gesetz für fahrerloses Fahren würde sich wieder einmal so eine Gelegenheit bieten.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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