10.05.2021

Industriestandort 2025+: IV schlägt Fachkräfteagentur vor

Um hinsichtlich des Konjunkturaufschwungs im Wettbewerb mit Nationen wie den USA oder China nicht noch weiter zurückzufallen, müssen in Europa - und damit auch in Österreich - rasch zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Industrie gesetzt werden. Neben der Forderung wie der Wiedereinführung des Investitionsfreibetrags soll hierzulande eine eigene Fachkräfteagentur dem Fachkräftemangel gegensteuern.
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IV Knill, Neumayer und Helmenstein
IV-Präsident Georg Knill/IV-Generalsekretär Christoph Neumayer und IV-Chefökonom Christian Helmenstein © IV

„Wir haben es in der Hand, ob Österreich zu den führenden Industriestandorten zählt und auf Augenhöhe mit den USA und China operieren kann“, betonte der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill, vor Kurzem im Rahmen einer Pressekonferenz mit IV-Generalsekretär Christoph Neumayer und IV-Chefökonom Christian Helmenstein. Und weiter meint er: „Wir sind in der Zielgeraden des Pandemie-Marathons. Jetzt gilt es, den Blick nach vorne zu richten und die Weichen für nachhaltiges, investitionsgetriebenes Wachstum zu stellen. Das bedeutet einerseits eine rasche Rückkehr zum Vor-Krisen-Niveau, andererseits müssen wir über uns hinauswachsen. Österreich muss sein volles Potenzial ausschöpfen, Mittelmaß reicht nicht aus, sonst fallen wir bei Wohlstand und Lebensqualität zurück.“

Fachkräfteagentur gegen Fachkräftemangel

Um dem angesprochenen Mittelmaß keine Chance zu bieten und auch rasch wieder auf die Überholspur wechseln zu können, thematisierte Knill neben den altbekannten Forderungen wie der im Regierungsprogramm angekündigten Senkung der Körperschaftssteuer (Köst; Senkung von 25 auf 21 %) und der Lohnnebenkosten (in Richtung deutsches Niveau, das mehr als vier Prozentpunkte niedriger liegt als das österreichische, Entlastungspotenzial bei den Beiträgen zur Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und dem Familienlastenausgleichsfonds) oder der steuerlichen Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital die Installation einer eigenen Fachkräfteagentur. Deren Aufgabe solle die Steuerung der mittel- und langfristigen Fachkräfteentwicklung sein und das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt verbessern. Ein eigener Kompetenzatlas könne auf einen Blick verdeutlichen, wo Fachkräfte gebraucht werden und das Bildungsangebot daran angepasst werden. Angesiedelt sein könnte diese Fachkräfteagentur im Wirtschaftsministerium unter Einbindung des Bildungs- und Arbeitsministeriums. Zudem empfiehlt die Industrie die Aufwertung der dualen Lehrausbildung. Ebenso brauche es u.a. attraktive Modelle für die Lehre nach der Matura. „Um das Wachstum in Europa und Österreich zu stärken, müssen wir Exzellenz in den entscheidenden Zukunftsfeldern anstreben: Qualifizierung, Digitalisierung und Innovation“ erklärte Knill weiter.

Digitale Transformation im Fokus

Um insbesondere die Digitalisierung voranzutreiben, müssten die Technologie-Frontrunner aus Österreich gestärkt werden. „Ziel sind agile und resiliente Wertschöpfungsnetzwerke und ein wettbewerbsfähiger, innovativer und nachhaltiger Produktionssektor mit einem starken Ökosystem aus Leitbetrieben, KMU und Jungunternehmen in Österreich“, so Knill, der zudem auf ein umfangreiches IV-Aktionspapier verwies, das in Kürze vorgestellt wird und die wesentlichen Schwerpunkte für eine erfolgreiche digitale Transformation Österreichs bis 2030 und darüber hinaus skizziert. Um die Zukunftsfähigkeit des Standortes zu stärken, plädiert die IV zudem für Maßnahmen für die heimischen (energieintensiven) Unternehmen beim Übergang zur Energiewende. „Nachhaltiger Klimaschutz und energieintensive Produktion können und müssen eine gemeinsame Zukunft in Österreich haben. Es braucht eine Kompensation der Kosten, die nicht am weltweiten Markt untergebracht werden können. Konkret schlagen wir hier einen Industrie-Dekarbonisierungs-Fonds vor, der energieintensive Unternehmen dabei unterstützt, kräftige Investitionen in die Zukunft zu tätigen“, erklärte Knill.

Investitionen als wichtiges Instrument

Um Österreich als Industriestandort weiter zu etablieren, brachte Knill auch die Wiedereinführung des Investitionsfreibetrags in Höhe von 30 Prozent der getätigten Investitionen aufs Tableau. Dieser Wert entspreche einer Förderquote von sieben Prozent. Notwendig sei diese Maßnahme, da die wirksame Investitionsprämie, die vor Kurzem von zuletzt drei auf fünf Milliarden Euro erhöht wurde, nur zeitlich begrenzt das Wachstum ankurble. 

Mehr Zusammenarbeit für einen starken europäischen Wirtschaftsstandort forderte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer auf internationaler Ebene. Er sprach sich für die Umsetzung des EU-Mercosur-Abkommens aus und betonte die Wichtigkeit von Gesprächen mit den USA über ein transatlantisches Abkommen. „Die Förderung von Exporten und der bestmögliche Zugang zu dynamischen Märkten sind zur Überwindung der Krise entscheidend“, so Neumayer.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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