02.04.2021

Bitcoin verbieten? Das wird schwer. Teil 2: Bitcoin ist (vielleicht) freie Meinungsäußerung

Wenn Bitcoin aus Text besteht, ist es dann durch die US-Verfassung geschützt? Teil 2 unserer Mini-Serie zur Debatte um ein Bitcoin-Verbot, wie es Hedgefonds-Manager Ray Dalio erwartet.
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Niko Jilch: Replik auf Ray Dalios Aussagen zu einem Bitcoin-Verbot
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Hintergrund (c) Adobe Stock - Alexey Novikov

Bitcoin ist eine Reise. 95 Prozent der Menschen haben sie noch nicht angetreten. Sollte es so weitergehen wie bisher, werden sie das aber noch tun. 100 Prozent der Menschen haben diese Reise noch nicht abgeschlossen. Es ist schlicht und einfach unklar, wohin sie führt. Es gibt Vorstellungen, Ideen, Utopien und Dystopien. Es gibt ökonomische Theorien, manche passend, manche nicht, aber keine kann sagen, was niemand wissen kann: Wohin Bitcoin uns wirklich führt.

Viele verweigern sich auch, diese Frage zu stellen. Sie ziehen sich in Bastionen zurück und reden über den Energieverbrauch oder die Tatsache, dass Staaten und Regierungen Bitcoin niemals “erlauben” werden. Dass ein Verbot kommt und das wars dann. Das ist auch die Theorie von Hedgefonds-Legende Ray Dalio, der auch unter Bitcoinern sehr beliebt ist.

Wie alle anderen bin auch ich nicht in der Lage, zu sagen, wo Bitcoin uns hinbringt. Auch ich bin ein Reisender. Aber ich sehe aus dem Zugfenster viele Gründe, die gegen ein Verbot sprechen. Einige wurden in Teil eins dieser kleinen Serie genannt.

Heute will ich ein besonders faszinierendes Argument gegen ein Bitcoin-Verbot beleuchten. Einer der ersten, der es formuliert hat, war der Blogger Beautyon – und zwar in seinem Artikel “Why America Can’t Regulate Bitcoin” aus dem März 2018.

“Es ist alles Text, zu jeder Zeit.”

Sein Argument ist simpel, elegant und durchschlagend: Bitcoin ist Text. Alle Abläufe innerhalb des Bitcoin-Systems geschehen auf der Basis von textbasierten Nachrichten. “Die Nachrichten, die zwischen den Knoten des Bitcoin-Netzwerks verschickt werden, sind für den Menschen lesbar, man kann sie ausdrucken”, schreibt Beautyon. “Zu keinem Zeitpunkt ist eine Bitcoin-Transaktion nicht Text. Es ist alles Text, zu jeder Zeit.”

Die Implikationen dieser Feststellung sind weitreichend. Denn Text ist in den Vereinigten Staaten von Amerika geschützt – durch den ersten Zusatzartikel der Verfassung. Dieser wurde geschaffen, um Redefreiheit, Religionsfreiheit und Pressefreiheit zu schützen. Wörtlich heißt es: “Der Kongress soll kein Gesetz erlassen, das eine Einrichtung einer Religion zum Gegenstand hat oder deren freie Ausübung beschränkt, oder eines, das Rede- und Pressefreiheit oder das Recht des Volkes, sich friedlich zu versammeln und an die Regierung eine Petition zur Abstellung von Missständen zu richten, einschränkt.”

Experten und Juristen widersprechen der Verfassungs-These

Nun muss man sagen, dass diese Interpretation umstritten ist. Es ist ein Gedanke, ein Ansatz. Blogger Beautyon argumentiert, dass jede Regulierung von Bitcoin vor Gericht nicht standhalten würden, weil die Richter an die Verfassung gebunden sind. Er nennt in seinem Artikel verschiedene Beispiele aus der Vergangenheit, die seine Sicht unterstützen. Aber andere Juristen und Experten widersprechen ihm und sehen in der Tatsache, das Bitcoin in Essenz aus Text besteht, keine Hürde.

Sollte es je zu einem derartigen Showdown zwischen Bitcoins-Fans und seinen Gegnern kommen, müsste ultimativ der Supreme Court entscheiden. Für sich genommen ist all das vielleicht noch kein starkes Argument gegen ein Verbot von Bitcoin. Aber es ist eben nur ein Argument. Die Spieltheorie von Bitcoin, die Früheinsteiger belohnt, ist vielleicht das stärkste. Beautyon argumentiert auch, dass die USA einen enormen Vorteil hätten, Bitcoin durch die Verfassung zu schützen – weil sie sich ins Zentrum der globalen Bitcoin-Wirtschaft stellen würden. Ein Weg, den sie ohnehin schon eingeschlagen haben dürften. Denn Amerika ist schon heute die Heimat von Technologie, Kapitalmarkt und Geld – da wäre das nur ein logischer Schritt.

Mehr dazu in Teil drei unserer Mini-Serie zur Möglichkeit eines Bitcoin-Verbots.


Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Nadina Ruedl | © Die Pflanzerei

Der Preis wurde von Frau in der Wirtschaft (FiW) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ins Leben gerufen und in diesem Jahr erstmals verliehen. Ziel des Awards ist es, die Leistungen österreichischer Unternehmerinnen zu würdigen, ihre Bedeutung für die Wirtschaft hervorzuheben und Frauen in Führungspositionen sichtbarer zu machen.

„Mit dem Woman in Business Award zeichnen wir heuer erstmals herausragende Unternehmerinnen aus und zeigen, was Frauen in der Wirtschaft bewegen. Sichtbarkeit schafft Vorbilder und fördert ein vielfältigeres Wirtschaftsumfeld, von dem wir alle profitieren können“, betonte WKÖ-Präsident Harald Mahrer bei der Übergabe der Trophäen.

Die Pflanzerei bietet vegane österreichische Küche

Nadina Ruedl, Gründerin des Wiener Food-Startups Die Pflanzerei, wurde mit dem Titel „Gründerin des Jahres“ ausgezeichnet. Ihr Startup vereint heimische Landwirtschaft und traditionelles Handwerk in pflanzlichen Fleischalternativen. Dabei zeigt Die Pflanzerei, dass vegane Ernährung und typisch österreichische Küche nicht unbedingt im Widerspruch stehen müssen.

Im Oktober 2021 startete das Startup mit seinem ersten Produkt, dem veganen Leberkäse “Gustl”. Nach einer einjährigen Pilotphase war der vegane Gustl in den Feinkosttheken von über 130 Billa-Filialen zu kaufen – brutkasten berichtete. Ende Mai letzten Jahres erweiterte Die Pflanzerei ihr Sortiment um zwölf weitere Produkte, darunter vegane Alternativen von Käsekrainer, Fleischknödel und Kaiserschmarrn.

Die Preisträgerinnen des Woman in Business Award 2024

  • Gründerin des Jahres: Nadina Ruedl, Die Pflanzerei – Veganer Lebensmittelhandel GmbH
  • Ein-Personen-Unternehmerin des Jahres: Maren Wölfl, FEMALE WAKE-UP CALL e.U
  • Innovatorin des Jahres: Birgit Mitter, Ensemo GmbH
  • Social Entrepreneurin des Jahres: Madeleine Alizadeh, dariadéh GmbH
  • Unternehmerin mit besonderer Leistung: Renate Ozlberger, Fleischhauerei Ozlberger GmbH
  • Unternehmerin mit Lebenswerk: Gesine Tostmann, Tostmann Trachten GmbH und CoKG

Weibliche Gründungen steigen an

Der Woman in Business Award will sichtbar machen, wie bedeutend der Beitrag von Unternehmerinnen zur heimischen Wirtschaft ist. Im Jahr 2023 wurden 39,3 Prozent der österreichischen Einzelunternehmen von Frauen geführt, was einem Anstieg von 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Zudem war 2023 ein Rekordjahr für weibliche Gründungen: Noch nie zuvor wurden so viele Einzelunternehmen von Frauen ins Leben gerufen. Der Anteil der Gründerinnen stieg auf 44,5 Prozent, ein Zuwachs von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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