16.03.2021

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token

Anwalt und Krypto-Experte Oliver Völkel beleuchtet in der Serie "Die Tokenisierung der Welt" das Thema aus rechtlicher Sicht. Teil 2: Zwei Möglichkeiten, Vermögenswerte zu tokenisieren.
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Oliver Völkel erklärt Tokenisierung - Verknüpfung zwischen Vermögenswert und Token
Oliver Völkel | Porträt (c) SVLAW, Hintergrund (c) Adobe Stock - arahan

Das Schlagwort „Tokenisierung“ kursiert nun bereits seit einigen Jahren durch den Äther. Nicht nur die Crypto-Community hat erkannt, dass durch den Einsatz Blockchain-basierter Token eine digitale Abbildung nahezu aller Vermögenswerte zumindest in den Bereich des Möglichen rückt. In unserer Beratungspraxis haben wir eine Vielzahl solcher Projekte begleitet. Mit dieser Beitrags-Serie möchten wir einen Überblick bieten, welche Modelle der Tokenisierung in der Praxis gängig sind, welche Alternativen darüber hinaus bestehen und welche rechtlichen und auch steuerlichen Überlegungen zu beachten sind.


Anm.: Als österreichische Rechtsanwälte befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Praxis und der Rechtslage in Österreich. Die Rechtslage in anderen Ländern kann davon abweichen. Weiters soll dieser Beitrag lediglich einen ersten Überblick bieten. Er kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Tokenisierung: Wie wird ein Vermögenswert mit einem Token verknüpft?

Die rechtlich sichere Verknüpfung von digitalem Token und realem Vermögenswert ist der Kern der Tokenisierung. Wie dies umgesetzt wird, hängt davon ab, um welchen Vermögenswert es sich konkret handelt und nach welchem Recht die Tokenisierung vorgenommen wird. Es macht also einen Unterschied, ob das Recht von Österreich, oder beispielsweise Liechtenstein, Deutschland, der Schweiz oder ein anderes Recht gewählt wird. Da unsere Expertise im österreichischen Recht liegt, stellen wir die Ansätze unter dem österreichischen Recht vor.

Modell 1: Unmittelbare Verknüpfung von Recht und Token

Handelt es sich um ein Forderungsrecht, wie dies etwa bei Wertpapieren, Zahlungsmitteln oder Darlehen der Fall ist, so kann in der Regel das Forderungsrecht mit dem Token unmittelbar verknüpft werden. Für die Ausübung des Rechts ist sodann die Inhaberschaft des Tokens notwendig. Zur Übertragung des Forderungsrechts wird der Token auf der Blockchain an eine andere Person übertragen. Wer den Token besitzt, der ist Gläubiger der Wertpapier-, Zahlungs-, oder Darlehensforderung. Erreicht wird dies durch entsprechende Klauseln in der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Tokenisierung - Direkte Verknüpfung von Vermögenswert und Token
Modell 1: Direkte Übertragung eines Forderungsrechts durch Übertragung eines Tokens auf der Blockchain, der das Recht repräsentiert (C: Unternehmen (Company), A: Bisheriger Gläubiger des Unternehmens, B: Neuer Gläubiger nach Besitzanweisung oder Forderungszession durch Übertragung des Tokens).

Ob auch bereits existierende Forderungen tokenisiert werden können, hängt von der zwischen den Parteien zuvor getroffenen Vereinbarung ab. Möchte der Schuldner bestehende Verbindlichkeiten tokenisieren – also seine eigenen Schulden -, so ist dafür in der Regel die Zustimmung aller Gläubiger notwendig. Möchte ein Gläubiger hingegen eine bestehende Forderung tokenisieren, so kann dies unter Umständen auch ohne Mitwirkung des Schuldners möglich sein.

Modell 2: Zwischenschaltung eines Treuhänders

Sollen nicht nur einfache Forderungsrechte tokenisiert werden, sondern eine echte Eigentümerposition, oder ist für die Übertragung des Rechts eine bestimmte Form vorgeschrieben – ist zB ein schriftlicher Vertrag notwendig – so muss etwas tiefer in die juristische Trickkiste gegriffen werden. Zu denken ist an die Tokenisierung greifbarer Gegenstände wie etwa Warenbestände, Edelmetalle, Anteile an Immobilien oder auch Beteiligungen an Unternehmen.

In diesen Fällen kann es notwendig sein, eine Treuhandkonstruktion zu wählen, wobei auch hier – je nach Erfordernis – zwei unterschiedliche Varianten in Betracht kommen. In der ersten Variante (Modell 2.A) vermittelt ein Treuhänder (T) direkt die Eigentümerposition. Der Treuhänder besitzt zB physische Goldbarren für die Tokeninhaber (A und B). Im Zusammenhang mit einem Beispiel zur Tokenisierung von Realgütern wie Edelmetallen oder Zinshausanteilen im dritten Teil dieser Serie gehen wir näher auf diese Konstruktion ein.

Modell 2.A: Treuhandkonstruktion, bei der das tokenisierte Eigentumsrecht von einem Treuhänder für die Tokeninhaber ausgeübt wird (C: Unternehmen (Company), T: Treuhänder, A: Bisheriger Eigentümer, B: Neuer Eigentümer nach Besitzanweisung durch Übertragung des Tokens).

In der zweiten Variante (Modell 2.B) stellt der Treuhänder (T) lediglich indirekt sicher, dass das Unternehmen (U) ein bestimmtes Versprechen auch tatsächlich einhalten kann. Diese Variante ist gerade bei der Tokenisierung von Verwendungszusagen relevant (siehe dazu auch Teil 3). In der Regel ist für die Einhaltung dieses Versprechens nämlich die Mitwirkung der Eigentümer (S) notwendig. In solchen Fällen wird der Treuhänder zum Gesellschafter des Unternehmens bestellt. Dies ist vor allem bei Gesellschaftsformen interessant, die kein genehmigtes Kapital kennen.

Modell 2.B: Treuhandkonstruktion, bei der ein Treuhand-Gesellschafter (T) sicherstellt, dass das Unternehmen (C) Versprechen in Bezug auf eigene Anteile erfüllen kann, die eigentlich von den Eigentümern (S) zu erfüllen wären. Durch Übertragung des Tokens von A an B werden diese sogenannten Verwendungszusagen übertragen.

Achtung: Nicht jede Rechtsordnung ist gleich. Während etwa das österreichische Recht gut für die vorgestellten Arten der Tokenisierung gerüstet ist, und in Liechtenstein sogar ein eigenes Gesetz zur Tokenisierung von Vermögenswerten geschaffen wurde, weicht die Rechtslage in anderen Ländern möglicherweise davon ab. In vielen Fällen kann jedoch mit einer Rechtswahlklausel österreichisches oder auch liechtensteinisches Recht zur Anwendung gebracht werden, um diese günstigen Rechtsordnungen für sich zu nutzen, auch wenn das Unternehmen nicht in Österreich oder Liechtenstein ansässig ist.


Im dritten Teil der Serie „Die Tokenisierung der Welt“ geht es darum, welche Vermögenswerte überhaupt tokenisiert werden können.


Unterstützung in der Praxis

Betrachtet man die in dieser Serie vorgestellten vielschichtigen Möglichkeiten der Tokenisierung, so zeigt sich, dass der Titel dieses Beitrags weit weniger reißerisch ist als es zunächst den Anschein macht. Es kann tatsächlich eine Vielzahl von Vermögenswerten tokenisiert und damit handelbar gemacht werden. Als Finanzierungsinstrument für junge Unternehmen ist die Emission von Werttoken ebenso geeignet wie für den etablierten Mittelstand oder Industriegrößen.

Bei der Tokenisierung ist sowohl technisches, steuerliches aber auch rechtliches Know-How gefragt. Darüber hinaus erhalten wir in der Beratungspraxis oft auch die Frage, wer sich denn eigentlich um den Vertrieb tokenisierter Assets kümmert. Einen guten Überblick, wer als Ansprechpartner in all diesen Bereichen in Betracht kommt, bietet für Österreich die Blockchain Landscape Austria 2021.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Tokenisierungsprojekten rechtlich begleitet. Gern unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Projekt.

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Alle Gewinner beim Edison 2026 | (c) Cityfoto Pelzl-Mairwöger
Alle Gewinner beim Edison 2026 | (c) Cityfoto Pelzl-Mairwöger

Mit dem Edison 2026 wurde gestern ein weiteres Mal der von tech2b organisierte oberösterreichische Gründungs- und Innovationspreis vergeben. Ausschlaggebend für die Vergabe sind laut tech2b Innovationskraft, Umsetzbarkeit und klares Marktpotenzial. „Der Edison ist weit mehr als ein Ideenwettbewerb. Er ist ein Sprungbrett für Gründerinnen und Gründer und ein wichtiger Baustein im oberösterreichischen Innovationsökosystem“, kommentiert tech2b-Geschäftsführer Lukas Keplinger.

Vergeben wurden Preise in den Kategorien HighTech, GreenTech, MedTech und Pionier:innen sowie die zwei Sonderpreise Edison ChangeMaker für fortgeschrittene Startups und Edison Alva für Corporate-Startup-Collaboration-Projekte. Die Preisgelder betrugen insgesamt rund 50.000 Euro.

Das sind die Sieger des Edison 2026

Kategorie Pionier:innen: bloomnow

Bloomnow aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung entwickelt eine digitale Plattform für Familien mit neurodivergenten Kindern und deren Umfeld. Die Lösung verbindet wissenschaftlich fundiertes Wissen mit personalisierten Unterstützungsangeboten und passenden Kontakten mit Expertinnen und Experten. Mithilfe eines intelligenten Matching-Ansatzes sollen Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Betreuungspersonen genau jene Informationen, Werkzeuge und Hilfestellungen erhalten, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Damit will bloomnow dazu beitragen, die Lücke zwischen Diagnose, Orientierung und konkreter Unterstützung im Alltag zu schließen. Das Unternehmen erhielt ein Preisgeld von 5.000 Euro, gesponsert von der Sparkasse OÖ. Weitere Sponsoren sind Creative Region Linz und Kunstuniversität Linz.

(c) Cityfoto Pelzl-Mairwöger

Kategorie Greentech: PrintReClaim

PrintReClaim aus dem Bezirk Gmunden entwickelt eine kompakte Recyclinganlage, die Kunststoffabfälle direkt vor Ort zu hochwertigem 3D-Druck-Filament verarbeitet. Die Lösung macht unterschiedliche Kunststoffe wie PET-Flaschen oder Verpackungen für den 3D-Druck wieder nutzbar und soll so einen dezentralen Recyclingkreislauf ermöglichen. Dadurch sollen Materialkosten und CO₂-Emissionen reduziert und Kunststoffabfälle in wertvolle Ressourcen verwandelt werden. Das Startup erhielt ein Preisgeld von 5.000 Euro gesponsert von Siemens OÖ.

(c) Cityfoto Pelzl-Mairwöger

Kategorie Medtech: Wholomics

Wholomics aus dem Bezirk Ried im Innkreis entwickelt einen kosteneffizienten Bluttest zur Früherkennung mehrerer Krebsarten aus einer einzigen Blutprobe – brutkasten berichtete bereits. Mithilfe einer Kombination aus Metabolomik und Künstlicher Intelligenz analysiert die Lösung stoffwechselbedingte Veränderungen im Blut, um frühzeitig Hinweise auf verschiedene Krebsarten zu erkennen. Dadurch sollen gezielte medizinische Folgeuntersuchungen ermöglicht und die Krebsfrüherkennung verbessert werden. Das Startup erhielt ein Preisgeld von 5.000 Euro gesponsert von GE HealthCare.

(c) Cityfoto Pelzl-Mairwöger

Kategorie Hightech: Flatwise

Flatwise aus Linz entwickelt eine KI-gestützte Plattform für die effiziente und transparente Verwaltung von Immobilien (brutkasten berichtete bereits). Die Lösung automatisiert zentrale Prozesse wie Dokumentenmanagement, Fristenkontrolle, Finanzverwaltung und Mieterkommunikation und soll Vermieter:innen so dabei unterstützen, ihre Immobilien eigenständig und kosteneffizient zu verwalten. Damit will Flatwise eine moderne Alternative zu klassischen Hausverwaltungen und herkömmlichen Verwaltungstools bieten. Das Startup bekam ein Preisgeld von 5.000 Euro, gesponsert von KGG UBG und dem OÖ HightechFonds.

(c) Cityfoto Pelzl-Mairwöger

Kategorie ChangeMaker: Diamens

Diamens aus Linz entwickelt einen nichtinvasiven Test zur frühzeitigen Erkennung von Endometriose auf Basis von Menstruationsblut – brutkasten berichtete bereits. Die Lösung soll eine einfache und patientinnenfreundliche Diagnose ermöglichen und damit die oft jahrelange Wartezeit bis zur Erkennung der Erkrankung deutlich verkürzen. Damit will Diamens einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Frauengesundheit leisten. Das Startup erhielt ein PR-Paket im Wert von etwa 15.000 Euro, gesponsert von der WKOÖ.

(c) Cityfoto Pelzl-Mairwöger

Kategorie Edison Alva: Internorm International GmbH und quomatic.ai GmbH

Der Edison Alva 2026 geht an die Zusammenarbeit von Internorm International GmbH und dem oberösterreichischen KI-Startup Quomatic. Gemeinsam entwickeln die Partner seit mehreren Jahren KI-Lösungen für zentrale Geschäftsprozesse, darunter intelligente Kundenberatung, Vertriebsunterstützung und Prognosemodelle. Eine Bewerbung für den Preis war nicht möglich, die Nominierung erfolgte durch den PIER-4-Leadberaterkreis. Die Gewinner erhielten Medienpräsenz in Form eines PR-Pakets in Höhe von rund 10.000 Euro, gesponsert von PIER 4 mit den weiteren Sponsoren Chefinfo und Die Macher.

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