11.01.2021

Die nächste Schlacht der Tech-Titanen!

Apple versus Google versus Facebook versus Tesla versus alle: In seiner aktuellen Kolumne beschäftigt sich Mic Hirschbrich mit der Schlacht der "Tech-Titanen" am Beispiel der Mobilität.
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Tech-Titanen
(c) Adobe Stock

Zunächst verzeihen Sie bitte den martialischen Begriff „Titanen“, wo wir doch als Medien üblicherweise von den US-Tech-„Giganten“ schreiben.

Zur Einordnung der Begriffe, Gaia galt bei den alten Griechen als die personifizierte Erde und Übermutter. Diese gebar die „Giganten“ aus Wut über die „Titanen“, einem mächtigen Göttergeschlecht. Trotzdem werden die in US-Medien als Titanen beschrieben IT-Größen in Europa als Giganten bezeichnet. Nach Übermutter Gaia wurde nun ein EU-Projekt benannt, welches für europäische Kunden die Abhängigkeit von US-Cloud-Anbietern verringern soll – „Gaia-X“ genauer gesagt.

Sie sehen schon, jetzt haben wir den semantischen Murks beisammen, denn das passt als Metapher so gar nicht in unsere Tech-Welt. Und dann gibt es da noch ein spannendes Projekt namens Titan, doch dazu mehr am Ende des Artikels.

Die heterogenen Konkurrenten

Wir lesen häufig über „die“ großen Tech-Titanen und nennen dabei eigentlich sehr heterogene Unternehmen in einem Atemzug, die noch dazu in harter Konkurrenz zueinanderstehen.

Diese Unternehmen eint, dass sie extrem schnell wuchsen, Software im Zentrum ihrer Value Proposition haben und durch gezielte und oft sehr große Akquisitionen in verschiedenste Branchen diversifizierten und expandierten. Das war es dann aber auch schon! Apple, Microsoft, Google, Facebook, Amazon und Co könnten unterschiedlicher nicht sein, in ihrer Produkt-Philosophie, den Charakteren ihrer Gründer, die ihre Unternehmen nachhaltig prägten und in ihren Methoden, ihre Produkte zu monetarisieren.

Und genau darin entfacht auch immer wieder ein neuer Streit. Es geht nicht bloß um den „War for Talent“, es geht um Märkte, immer größere Schnittmengen bei Kundensegmenten und sehr unterschiedliche Technologiezugänge.

Bevor wir uns die nächste Schlacht dieser Titanen am Beispiel der Mobilität ansehen, kurz einen Überblick über die unterschiedlichen Größen derselben.

Die Größenunterschiede der Tech-Titanen

Nach der Kennzahl „Marktkapitalisierung“ (das entspricht der Summe aller im Umlauf befindlichen Aktien zum aktuellen Kurs), spielt Apple mittlerweile in einer eigenen Liga. Ende von Q3 2020 lag diese bei rund zwei Billionen Dollar und ist damit etwa doppelt so hoch wie jene von Alphabet (Google) und dreimal so hoch wie jene von Facebook.

Microsoft und Amazon hielten mit etwa drei Viertel der Apple-Kapitalisierung den zweiten und dritten Platz im Ranking.

Alphabet erwirtschaftet immer noch fast 99% seiner Umsätze (162 Mrd. UDSD, 2019) mit Google und dort werden 80% mit Werbung verdient. Das auf mittlerweile bald drei Milliarden Smartphones installierte Android macht ebenfalls den meisten Umsatz mit Werbung und über den Google Playstore. Von den anderen Alphabet-Töchtern machten vor allem der KI-Spezialist Deep Mind von sich reden, sowie das auf selbstfahrende Auto-Software spezialisierte Waymo, von dem wir später noch hören werden.

Bei Facebook ist ebenfalls Werbung die bei weitem größte Einnahmequelle. Damit machte man 71 Mrd. Dollar Umsatz (2019), auf Facebook selbst und auf Instagram. Die beiden anderen großen Akquisitionen, nämlich WhatsApp (für 17 Mrd. Dollar) und Oculus (für 1,2 Mrd. Dollar) waren vorerst strategischer Natur, große Umsätze sollen hier erst folgen.


Exkurs: Die unterschiedlichen Business-Modelle der Tech-Titanen

Und hier sehen wir die enormen Unterschiede dieser Unternehmen. Während die einen die Daten-Ökonomie nutzen, um Kunden besser analysieren und dadurch mit Werbung mehr Geld verdienen zu können, sind andere völlig anders aufgestellt.

Amazon zum Beispiel macht seine Umsätze mit Handel und Abos, die größten Gewinne aber mit seinen AWS Cloud-Services.

Apple hat wieder ein ganz anderes Modell. Ikone Steve Jobs wollte mit seinem Design-Fokus vor allem ein neues Lebensgefühl schaffen und mit seiner geschlossenen Betriebssystemarchitektur den Menschen ungleich mehr (digitale) Sicherheit geben – ein enorm wichtiges Grundbedürfnis, wie wir von Maslow wissen. Dies wurde in der aufkommenden Datenökonomie weiter interpretiert und auch Jobs‘ Nachfolger Tim Cook hielt Spur und ließ die Kundendaten auf Apple-Geräten weitgehend nicht durch Werbung monetarisieren. Von den 275 Milliarden Dollar (2020) Gesamtumsatz, entfiel ein großer Teil alleine auf das iPhone, der Rest auf Macs, iPads und Services. Seit 2004 stieg der Umsatz aus dem Hause Apple um galaktische 3.000 Prozent und im Zentrum stehen nach wie vor Design und sichere Technologie und Datenschutz. Apple macht heute fast doppelt soviel Umsatz mit seinem App-Store wie Google mit dem Play-Store.

Das führt durchaus zu Begehrlichkeiten von in Abhängigkeit stehenden Anbietern, wie z.B. Epic.
30% jedes Umsatzes im App-Store geht an Apple und für das Erfolgsspiel Fortnite muss Epic damit hohe Summen an Apple überweisen, ohne einzusehen, wofür genau – ein Streit, der derzeit vor einem kalifornischen Gericht ausgetragen wird. Epic ist zwar selbst milliardenschwer, aber noch kein Titan wie Facebook, mit dem Apple ebenfalls im Clinch liegt.

Facebook verdient 98% des Geldes mit Werbung und trackt dazu User in allen erdenklichen Arten und Weisen, um deren Kauf-Bedürfnisse besser zu verstehen. Das steht im Widerspruch zur DNA Apples, wo Privatsphäre im Zentrum steht. So will Apple künftig seine Kunden besser darauf aufmerksam machen, was Anbieter im App-Store mit ihren User-Daten machen.

Für Instagram hieße das zum Beispiel, dass Apple eine Information anzeigt, wonach die App „Kontaktinformationen, Identifizierungsmerkmale und andere Daten sammelt und den User über Apps und Websites anderer Unternehmen hinweg verfolgt. Sie sammelt zudem den Browserverlauf, finanzielle Informationen und solche zu Gesundheit und Fitness, dem User- Standort, und verknüpft all das mit der User-Identität.“ – soweit ein aussagekräftiges Beispiel vom Tech-Journalisten Jamey Tucker. Dass das Facebook nicht recht sein kann, liegt auf der Hand.

Hinzu kommt, dass sich die Tech-Titanen nicht nur als Konkurrenten in verschiedenen Märkten treffen, sondern auch als streitende Partner. Samsung zum Beispiel ist nicht nur erbitterter Smartphone-Konkurrent von Apple, sondern gleichzeitig auch sein OLED-Display-Lieferant. Und weil Apple weniger davon bestellte, als vertraglich zugesichert, musste Apple dieses Jahr fast eine Milliarde Strafe an Samsung bezahlen.

Apple greift nun Google, Tesla und eigentlich alle Autobauer an

Zu den alt bekannten Schlachten um neue Märkte, kommt eine neue hinzu und zwar im Bereich Mobilität. Seit sechs Jahren arbeitet Apple an einem Projekt namens „Titan“. Wir wissen seit Tesla, dass ein modernes Auto vor allem Software können muss und einen deutlichen USP in der Akku-Technologie braucht. Und so hat es sich das mittlerweile wertvollste Unternehmen der Welt zum Ziel gesetzt, schon 2024 (!) selbstfahrende Fahrzeuge zu bauen, die noch dazu auf einen völlig neuen Batterie-Technologie aufbauen.

Apple greift damit Konkurrenten Waymo (Alphabet-Tochter), die auf Roboter-Taxis setzen, und Uber, die ebenfalls an selbstfahrender KI arbeiteten, frontal an. Auch Tesla arbeitet akribisch an dieser Technologie, sowie andere führende Auto-Marken. Uber stößt seine „selbstfahrende Technologie“-IP gerade an Konkurrenten Aurora ab, die – raten Sie mal – als mächtigen Investor Jeff Bezos‘ Amazon an Bord haben. Bekannt wurde der Deal durch folgende Schlagzeile: „The tech titan (Amazon, Anm.) just announced its investing in autonomous technology developer Aurora.“

Tech-Titanen: Musk wollte Tesla an Apple verkaufen

Wenn Sie noch nicht genug verwirrt sind, dann spätestens jetzt: Uber hatte früh Google (später Alphabet) als großen Investor an Bord und um ein Haar wäre Google auch Retter von Tesla geworden, als das Musk-Venture 2013 beinah krachte. Heute wünschten sie vielleicht, es wäre so gekommen.

Erst vor etwas über zwei Jahren war Tesla abermals mit schwerwiegenden Problemen konfrontiert und Musk zog sogar in Erwägung, sein Baby nothalber an Apple zu verkaufen. Kein Hollywood-Thriller ist spannender als die Realität. Aber Apple-Boss Tim Cook verweigerte ihm ein Treffen, so ein kürzlich erschienener Tweet dazu.

Ein möglicherweise hunderte Milliarden Dollar schwerer Fehler, wie Analysten mutmaßen oder die Gewissheit des Apple-Bosses, dass er noch bessere Karten in Händen hält. Dem Unternehmen gelang es, bislang alle Details zu „Titan“ geheim zu halten. Brancheninsidern zufolge aber soll Apples‘ Batterie sowohl die Reichweite enorm vergrößern, als auch die Erzeugungskosten radikal senken. Wenn man so will, der Inbegriff von Disruption bei E-Autos.

Musk brauchte 17 Jahre um Tesla zu dem zu machen, was es heute darstellt. Waymo ist 11 Jahre alt und Apple will es in nochmal der halben Zeit schaffen. Bei Verbrennungsmotoren war physikalische Sicherheit von enormer Bedeutung. Bei selbst-fahrenden Autos, die von komplexer Software gesteuert werden, wird man Sicherheit vor allem einem Software-Unternehmen zutrauen, die diese schon immer in seiner DNA trug. Just my 2 cents.

Achja. „Aurora“, das von Amazon geölte Startup, das mit Uber-Intelligenz ausgestattet wurde, welches wiederum von Google anfangsfinanziert wurde, trägt auch einen Namen aus einer Mythologie, allerdings der römischen. Als Göttin der „Morgenröte“ klingt sie weniger angriffig, kann aber nicht verbergen, dass die Schlacht um die technologische Zukunft zunehmend unter den bekannten Tech-Titanen ausgetragen wird.


Zum Autor

Mic Hirschbrich ist CEO des KI-Unternehmens Apollo.AI, beriet führende Politiker in digitalen Fragen und leitete den digitalen Think-Tank von Sebastian Kurz. Seine beruflichen Aufenthalte in Südostasien, Indien und den USA haben ihn nachhaltig geprägt und dazu gebracht, die eigene Sichtweise stets erweitern zu wollen. Im Jahr 2018 veröffentlichte Hirschbrich das Buch „Schöne Neue Welt 4.0 – Chancen und Risiken der Vierten Industriellen Revolution“, in dem er sich unter anderem mit den gesellschaftspolitischen Implikationen durch künstliche Intelligenz auseinandersetzt.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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