23.12.2020

Der Fall von Ripple sollte eine Warnung sein

Die US-Börsenaufsicht klagt Ripple wegen der Ausgabe illegaler Wertpapiere. Die Argumente sind gut. Es ist eine Warnung für alle Kryptoanleger, denen Bitcoin selbst zu langweilig ist.
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Die amerikanische Börsenaufsicht SEC hat genug gesehen. Anfang der Woche reichte sie eine Klage gegen Ripple und seine Geschäftsführer ein. Diese hätten sich durch den illegalen Verkauf von Wertpapieren (securities) bereichert – im vollen Bewusstsein, dass der Ripple-Token (XRP) nutz- und wertlos sei. Die Klage ist eine schlechte Nachricht für alle, die XRP halten und an den langfristigen Erfolg der Firma geglaubt haben. Der Kurs brach natürlich ein. Ripple gibt es schon seit 2012. Es war eine der ersten so genannten Altcoins. Und wurde von vielen Bitcoin-Fans seit jeher als „Shitcoin” verspottet. Als Vehikel, seine Gründer reich zu machen – sonst aber niemanden. Genau dieser Ansicht ist jetzt auch die SEC.

Klage und Kursverfall ist eine laute Warnung

Die Klage und der Kursverfall ist eine laute Warnung an alle, die in Krypto investieren. Und vor allem für jene, die in Altcoin-Projekte investieren, die von einzelnen Firmen zentral gesteuert werden. Aber es ist eine gute Nachricht für Bitcoin. Dass die Aufsicht jetzt gegen die Firma Ripple und ihren aktuellen Chef Brad Garlinghouse sowie seinen Vorgänger Chris Larsen vorgeht, zeigt, dass auch die Regulatoren inzwischen genau unterscheiden zwischen echten, dezentralisierten Kryptoprojekten und zentralisierten Finanzierungsrunden, die aussehen wie Krypto. XRP ist aus der Sicht der SEC eben keine dezentrale Kryptowährung, sondern ein wertloser Finanzierungstoken für eine bestimmte Firma, die sich nicht den strengen Regeln der klassischen Börse unterworfen hat – und dafür bestraft werden muss.

Ripple ist „anders als Bitcoin”

„Ripple hat XRP breit im Markt verkauft, speziell an Individuen, die keine Verwendung für XRP hatten. Ripple hat zwar potenzielle Verwendungszwecke versprochen, aber die haben nicht existiert”, schreibt die SEC. Tatsächlich hat Ripple mehrmals die Story gewechselt. Mal sollte XRP für internationale Überweisungen eingesetzt werden, mal für Micropayments und am Ende für den Handel zwischen Banken. Aber laut SEC nutzen nur wenige Banken den Service von Ripple, da dieser teurer als vorhandene Alternativen sei. Ein paar Firmen nutzen XRP weil Ripple sie dafür zahlt, sagt die SEC.

Dass XRP eher mit einer Aktie zu vergleichen ist und weniger mit einer Währung, schreibt die SEC in ihrer Begründung. Das stärkt den Status von Bitcoin – schwächt aber alle anderen Projekte im Markt, die dasselbe Problem haben wie Ripple. Und das sind viele. Im Grunde ist jedes Projekt in Gefahr, bei dem eine Firma Tokens an die Allgemeinheit verkauft hat, um an finanzielle Mittel zu kommen. „Anders als Bitcoin, das durch ein dezentrales Computernetzwerk in die Welt gesetzt wurde, wurden die XRP Token von den Ripple-Gründern und ihrer Firma verteilt”, schreibt die „New York Times.”

Bis heute gibt es für XRP keinen Verwendungszweck

Aus dem Schneider ist neben Bitcoin übrigens auch Ethereum. Die SEC hat schon vor zwei Jahren bestätigt, dass ETH kein Wertpapier ist.

Bis heute gibt es für XRP keinen echten Verwendungszweck. Was es aber gibt: Eine laute, extrem aktive Community an Ripple-Fans, die so genannte „XRP-Army”, die jede Form von Zweifel auf den sozialen Netzwerken niederbrüllt. Diese Form der „PR” hätte seriöse Investoren schon lange abschrecken sollen – und hat es wohl auch. Aber gerade im Kryptosektor gibt es viele junge, leicht zu beeindruckende Anleger.

Kommt ein Coinbase-Delisting, dann gute Nacht Ripple

Nun hat die SEC freilich erst eine Klage eingebracht. Die Gerichte müssen jetzt entscheiden. Das kann Jahre dauern. Aber wenn die SEC bei Gericht gewinnt und XRP zur security erklärt wird, ist der Token quasi unhandelbar und wertlos, sagen Analysten. Der Markt wird diese Gefahr nun einpreisen. Zum Abverkauf kam am Mittwoch hinzu, dass erste Börsen XRP aus dem Programm genommen haben. Weitere werden wohl folgen.

Wenn die extrem populäre Plattform Coinbase XRP aus dem Programm nimmt, könnte es zu einem katastrophalen Preiskollaps kommen. Und vieles spricht dafür: Coinbase ist eine US-Firma, der jetzt schon verboten ist, securities zu verkaufen. Und die Firma hat gerade erst angekündigt, selbst an die Börse gehen zu wollen – wofür sie das Gütesiegel der SEC brauchen. Also von jener Aufsicht, die gerade Klage gegen Ripple eingebracht hat.


Zum Autor

Niko Jilch ist Wirtschaftsjournalist, Speaker und Moderator. Nach acht Jahren bei der „Presse“ ging er Ende 2019 zum Thinktank „Agenda Austria“, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Bereiche „Geldanlage und digitale Währungen“ abdeckt, sowie digitale Formate aufbaut, etwa einen neuen Podcast. Twitter: @jilnik


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information und geben ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von derbrutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.


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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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AI Summaries

Der Fall von Ripple sollte eine Warnung sein

  • Anfang der Woche reichte sie eine Klage gegen Ripple und seine Geschäftsführer ein.
  • Diese hätten sich durch den illegalen Verkauf von Wertpapieren bereichert – im vollen Bewusstsein, dass der Ripple-Token (XRP) nutz- und wertlos sei.
  • „Anders als Bitcoin, das durch ein dezentrales Computernetzwerk in die Welt gesetzt wurde, wurden die XRP Token von den Ripple-Gründern und ihrer Firma verteilt“, schreibt die „New York Times.“
  • Die SEC hat schon vor zwei Jahren bestätigt, dass ETH kein Wertpapier ist.
  • Zum Abverkauf kam am Mittwoch hinzu, dass erste Börsen XRP aus dem Programm genommen haben.
  • Nach acht Jahren bei der „Presse“ ging er Ende 2019 zum Thinktank „Agenda Austria“, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Bereiche „Geldanlage und digitale Währungen“ abdeckt, sowie digitale Formate aufbaut, etwa einen neuen Podcast.

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  • Die SEC hat schon vor zwei Jahren bestätigt, dass ETH kein Wertpapier ist.
  • Zum Abverkauf kam am Mittwoch hinzu, dass erste Börsen XRP aus dem Programm genommen haben.
  • Nach acht Jahren bei der „Presse“ ging er Ende 2019 zum Thinktank „Agenda Austria“, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Bereiche „Geldanlage und digitale Währungen“ abdeckt, sowie digitale Formate aufbaut, etwa einen neuen Podcast.

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