14.11.2020

Finanzminister Blümel zum zweiten Lockdown: Zwei-Säulen-Modell beim Fixkostenzuschuss

Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher und Finanzminister Gernot Blümel präsentierten heute weitere Maßnahmen in ihren jeweiligen Bereichen. Hier die wichtigsten Punkte in Sachen Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz und Sonderbetreuung.
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Fixkostenzuschuss, Blümel, Corona, Umsatzersatz,
(c) BKA / A. Wenzel - Finanzminister Gernot Blümel stellte neue Details zu Förderungsmaßnahmen vor.

ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel präsentierte Samstag Nachmittag ein Update zu den Corona-Förderungen im zweiten Lockdown. Dienstleister wie Friseure und Masseure erhalten, wie bereits Gastronomie und Hotellerie, 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt. Blümel verwies für andere Branchen auf noch nicht ausverhandelte Eckpunkte des Fixkostenzuschuss II mit der EU-Kommission und stellte sein neues Zwei-Säulen-Modell vor – das er als Empfehlung des Verfassungsdienstes orientiert an der Umsatzrentabilität bezeichnete.

Alle Details im Video der Pressekonferenz

Alle Pressekonferenzen rund um den neun beschlossenen harten Lockdown in Österreich können über diesen Link abgerufen werden. Download der aktuellen Verordnung – mit allen Maßnahmen und Ausnahmen – unter diesem Link.

Weniger Fixkostenzuschuss für Sub-Branchen

Im November wird ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Als Basis für den Handel werden 40 Prozent Umsatzabgeltung gelten. Dabei wird es je nach Branche Unterschiede geben. Der Finanzminister sprach hierbei von Sub-Branchen: Bereiche mit saisonaler Ware werden – mit bis zu 60 Prozent – stärker unterstützt. Andere Unternehmen, mit nicht verderblicher Ware, die zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden kann, erhalten 20 Prozent. Es wird zudem eine Fixkosten-Verlust-Version mit bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen geben.

finanzonline bis 23.11. offline

Antragsstellungen sind auf finanzonline ab Montag, dem 23. November, möglich. Bis dahin wird die Maske der Plattform offline sein, weil sie technisch angepasst wird. Die Auszahlung der genehmigten Anträge werde natürlich weiterhin erfolgen, so Blümel.

Kurzarbeit weiter möglich

Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher erklärte nach der Rede des Finanzministers, dass die Corona-Kurzarbeit adaptiert wurde. Unternehmer könnten über das eAMS-Konto auch rückwirkend Anträge stellen.

Arbeitgeber erhalten bei Sonderbetreuung 100 Prozent Gehalt zurück

Aschbacher versicherte zudem, dass Home Office-Nutzer weiterhin unfallversichert bleiben und die Pendlerpauschale als Aufwandsentschädigung erstattet wird. Für Personen, die auf Kinderbetreuung angewiesen sind, gilt die Sonderbetreuungszeit von jeweils vier Wochen pro Elternteil, die auch als vereinzelte Tage oder Halbtage flexibel nutzbar sind. Arbeitgeber bekommen 100 Prozent des Gehalts refundiert.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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AI Summaries

Finanzminister Blümel zum zweiten Lockdown: Zwei-Säulen-Modell beim Fixkostenzuschuss

  • ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel präsentierte Samstag Nachmittag ein Update zu den Corona-Förderungen.
  • Dienstleister wie Friseure, Masseure erhalten, wie bereits Gastronomie und Hotellerie, 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt. Andere Branchen erhalten zwischen 60 und 20 Prozent Förderung.
  • Kurzarbeit wurde adaptiert.
  • Sonderbetreuung: Je vier Wochen pro Elternteil, bei 100 Prozent Gehaltserstattung für Arbeitgeber.

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Finanzminister Blümel zum zweiten Lockdown: Zwei-Säulen-Modell beim Fixkostenzuschuss

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  • Kurzarbeit wurde adaptiert.
  • Sonderbetreuung: Je vier Wochen pro Elternteil, bei 100 Prozent Gehaltserstattung für Arbeitgeber.

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Finanzminister Blümel zum zweiten Lockdown: Zwei-Säulen-Modell beim Fixkostenzuschuss

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  • Kurzarbeit wurde adaptiert.
  • Sonderbetreuung: Je vier Wochen pro Elternteil, bei 100 Prozent Gehaltserstattung für Arbeitgeber.

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Finanzminister Blümel zum zweiten Lockdown: Zwei-Säulen-Modell beim Fixkostenzuschuss

  • ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel präsentierte Samstag Nachmittag ein Update zu den Corona-Förderungen.
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  • Sonderbetreuung: Je vier Wochen pro Elternteil, bei 100 Prozent Gehaltserstattung für Arbeitgeber.