06.11.2020

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute, Freitag, neue Details zur bereits letzten Samstag angekündigten Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro. Der brutkasten hat die wichtigsten Fragen zusammengefasst.
/artikel/alle-details-umsatzersatz
Umsatzersatz
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BMF

Die neue Corona-Hilfsmaßnahme „Umsatzersatz“ wurde im Rahmen der Pressekonferenz der österreichischen Bundesregierung zum neuerlichen Lockdown bereits letzten Samstag angekündigt. Heute, Freitag, präsentierte Finanzminister Gernot Blümel nähere Details zum neuen Hilfsinstrument. Die Bundesregierung rechnet mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro an Kosten, die aus dem laufenden COVID-Fonds gedeckt werden.


Die Eckpunkte des Umsatzersatzes

Hier ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte zum Umsatzersatz – angefangen von den Anspruchskriterien bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten.

Wie viel Umsatz wird den Unternehmen ersetzt?

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen (siehe Fragen weiter unten)

Wie wird der Umsatzersatz errechnet und wo kann er beantragt werden?

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und kann seit heute 14:00 Uhr über Finanz-Online von anspruchsberechtigten Unternehmen beantragt werden kann. Eine Beantragung ist bis spätestens 15. Dezember möglich.

Welche Voraussetzungen müssen zudem noch erfüllt werden?

Neben der Betroffenheit durch die angeordnete Schließung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich
  • kein Insolvenzverfahren
  • eine Arbeitsplatzgarantie für die Mitarbeiter von 3. bis 30. November 2020.

Wie schnell wird der Umsatzersatz überwiesen?

Die Hilfen werden laut der Bundesregierung innerhalb von 14 Tagen überwiesen.

Wird die Kurzarbeit beim Umsatzersatz gegengerechnet?

Nein, die Kurzarbeit wird nicht gegengerechnet.

Wird der „Fixkostenzuschuss 1“ gegengerechnet?

Der „Fixkostenzuschuss 1“ muss ebenfalls nicht gegengerechnet werden.

Was muss beim Umsatzersatz gegengerechnet werden?

Aufgrund des EU-Behilferechts müssen laut der Bundesregierung allerdings gewisse Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Umsatzersatzes gegengerechnet werden. Darunter fallen:

  • 100 Prozent Garantien bei Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)
  • COVID-19 Förderprogramme der Bundesländer Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Kärnten und Wien
  • Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds, Förderprogramm COVID-19
  • Der spezielle Fixkostenzuschuss für gemeinnützige Vereine & NPOs muss ebenfalls gegengerechnet werden.

Sind „Mischbetriebe“ anspruchsberechtigt?

Betriebe die z.B, nur einen Teil ihres Umsatzes mit Gastronomie erwirtschaften (z.B. Möbelhäuser) haben laut der Bundesregierung den Prozentsatz anzugeben, mit dem sie betroffen sind. Für diesen Anteil erhalten sie 80 Prozent Umsatzersatz. 

Ist ein Unternehmen anspruchsberechtigt, das geschlossen ist, aber Lieferdienst oder Take away anbietet?

Ja, auch diese Unternehmen sind laut der Regierung voll anspruchsberechtigt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass sie nicht davon ausgeht, dass geschlossene Betriebe ihre Umsätze mit Hilfe eines Lieferservice in „großem Umfang“ kompensieren können.

Sind Hotels anspruchsberechtigt, wenn sie Geschäftsreisende beherbergen?

Auch diese Unternehmen sind voll anspruchsberechtigt.

Was ist mit Neugründungen?

Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1. November 2020 gegründet worden sein.

Was sollen Unternehmen machen, die nicht direkt von der Maßnahme betroffen sind, aber aufgrund der Pandemie, dennoch Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben?

Die Bundesregierung verweist in diesem Fall auf den Fixkostenzuschuss. Noch im November soll ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt werden.

Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume laut der Bundesregierung möglich.

Die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zum Fixkostenzuschuss 2, mit einer Gesamtfördersumme von drei Millionen Euro, werden parallel dazu weitergeführt, so die Regierung abschließend.


Deine ungelesenen Artikel:
31.07.2026

Sonnnig: Wie das Energy-Sharing-Startup seine Endkund:innen-Plattform für Energieversorger weiterentwickelt

Das Wiener Startup sonnnig baut eine White-Label-Lösung zur Verwaltung von Energiegemeinschaften. Nach dem Erfolg bei Privatabnehmer:innen will das zwei Jahre alte Unternehmen nun Energieversorgern unter die Arme greifen. Mit einer neuen aws-Seedfinancing-Förderung im Rücken sucht das Team Partnerunternehmen.
/artikel/sonnnig-wie-das-energy-sharing-startup-seine-endkundinnen-plattform-fuer-energieversorger-weiterentwickelt
31.07.2026

Sonnnig: Wie das Energy-Sharing-Startup seine Endkund:innen-Plattform für Energieversorger weiterentwickelt

Das Wiener Startup sonnnig baut eine White-Label-Lösung zur Verwaltung von Energiegemeinschaften. Nach dem Erfolg bei Privatabnehmer:innen will das zwei Jahre alte Unternehmen nun Energieversorgern unter die Arme greifen. Mit einer neuen aws-Seedfinancing-Förderung im Rücken sucht das Team Partnerunternehmen.
/artikel/sonnnig-wie-das-energy-sharing-startup-seine-endkundinnen-plattform-fuer-energieversorger-weiterentwickelt
Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Umsatzersatz: Alle Details zum neuen Corona-Hilfsinstrument der Bundesregierung

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.