08.09.2020

Regulatory Sandbox gestartet: Die Voraussetzungen für eine Teilnahme

Seit 1. September können sich FinTechs in Österreich für die Regulatory Sandbox bewerben. Maurizia Anderle-Hauke von Deloitte Legal erläutert, was es dabei zu beachten gibt.
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Maurizia Anderle-Hauke über Regulatory Sandboxes und die Sandbox
Maurizia Anderle-Hauke, Rechtsanwältin / Counsel bei Jank Weiler Operenyi/Deloitte Legal. (c) Deloitte

Mit 1.9.2020 ist die seit langem angekündigte Regulatory Sandbox der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) in Kraft getreten. Österreich reiht sich damit in die Liste anderer europäischer Staaten, wie etwa Großbritannien, die Niederlande oder Polen, ein, die bereits erfolgreich Regulatory Sandboxes eingeführt haben und positioniert sich damit weiter als attraktiver Standort für FinTechs.  Unternehmen soll es ermöglicht werden, neue und innovative Geschäftsmodelle der Finanzindustrie gemeinsam mit der Finanzmarktaufsicht zu prüfen und zu entwickeln. Dabei ist eine Art „geschützter Aufsichtsrahmen“ vorgesehen, sodass die neuen Geschäftsmodelle am Markt getestet werden können. Das Sandkastenprinzip sieht dabei aber keine Lockerung bestehender aufsichtsrechtlicher Bedingungen vor.

Die Sandbox steht nur jenen Unternehmen offen, die (Finanz-)Dienstleistungen in Bereichen erbringen wollen, die einer Beaufsichtigung durch die FMA unterliegen. Es sind also Geschäftsmodelle umfasst, die aller Wahrscheinlichkeit nach einer Beaufsichtigung durch die FMA bedürfen. Auch bereits konzessionierte Unternehmen fallen unter die Sandbox, wenn sie ein neues Geschäftsmodell testen wollen, welches am Markt noch nicht bekannt ist.

Voraussetzungen für die Regulatory Sandbox

Der Antrag zur Aufnahme in die Regulatory Sandbox erfolgt bei der FMA. Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen, die kumulativ zu erfüllen sind:

  • Neues innovatives Geschäftsmodell: Das zu erprobende Geschäftsmodell muss ein auf Informations- und Kommunikationstechnologie basierendes Geschäftsmodell sein, welches vor Aufnahme in die Regulatory Sandbox noch nicht betrieben wurde. Dies richtet sich gezielt an die Tätigkeiten von FinTechs. Der Begriff “Informations- und Kommunikationstechnologie” ist laut dem Gesetzgeber als technologieneutral und weit zu verstehen und kann daher auch künstliche Intelligenz (bspw Machine Learning) und Distributed Ledger Technologien (insb Blockchain) erfassen. Unternehmen, deren zu testendes Geschäftsmodell noch nicht von der FMA konzessioniert, genehmigt, zugelassen oder registriert wurde, können in die Sandbox aufgenommen werden. Allerdings muss zu erwarten sein, dass eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung durch die FMA erfolgen wird.
  • Tätigkeiten, die eine aufsichtsrechtliche Beurteilung zulassen (insb Konzessionspflichtigkeit des Geschäftsmodells): Die Sandbox muss es dem Antragsteller ermöglichen, dass allfällige offene aufsichtsrechtliche Fragen abgeklärt werden können. Es muss sich daher um ein Geschäftsmodell handeln, das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einer Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung durch die FMA bedarf. Die beabsichtigten Tätigkeiten, müssen eine aufsichtsrechtliche Beurteilung durch die FMA zulassen. Damit sind etwa Tätigkeiten deren Beurteilung der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) oder der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorbehalten sind idR von der Regulatory Sandbox ausgeschlossen. Zusätzlich dazu muss das zu erprobende Geschäftsmodell im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen, dabei ist die Prüfung des volkswirtschaftlichen Interesses umfassend zu verstehen. Daher dürfen solche neuen Geschäftsmodelle keine negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität oder den Verbraucherschutz haben oder diese gefährden.
  • Technische Machbarkeit und Testreife: Stehen der Umsetzung des Geschäftsmodells technische Hindernisse im Weg, die vom Antragsteller nicht überwunden werden können, kann es nicht zur Sandbox zugelassen werden. Laut dem Gesetzgeber ist diese Einschränkung weit zu verstehen und umfasst auch Sachverhalte, die nur durch unverhältnismäßigen Aufwand technisch umgesetzt werden können. Mit Ausnahme der im Rahmen der Regulatory Sandbox abzuklärenden rechtlichen Fragen dürfen der Umsetzung des Geschäftsmodells keine sonstigen (grundlegenden) technischen oder rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
  • Beschleunigung der Marktreife: Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass die Aufnahme in die Regulatory Sandbox die Marktreife seines Geschäftsmodells beschleunigen wird. Das bedeutet, es muss durch die Teilnahme ein Vorteil für die Erreichung der Marktreife bestehen, der ohne Zugang zur Sandbox in dieser Form nicht oder nur durch erheblich höheren Aufwand erreicht werden könnte.
  • Abklärung offener Rechtsfragen/Konzessionierung: Die Regulatory Sandbox muss es ermöglichen, dass offene aufsichtsrechtlicher Fragen abgeklärt werden können. Davon ausgeschlossen sind daher solche, welche die FMA bereits mittels Bescheid uneingeschränkt gestattet oder beauskunftet hat oder die keine aufsichtsrechtlichen Sachverhalte erfüllen (bspw weil eine Gewerbeberechtigung ausreicht).

Die Rolle des Beirats in der Sandbox

Bei der Entscheidung zur Aufnahme in die Sandbox wird die FMA durch einen beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) eingerichteten Regulatory Sandbox Beirat unterstützt. Dieser Beirat hat die Aufnahmevoraussetzungen zu prüfen, das Ergebnis dieser Prüfung in Form einer Stellungnahme festzuhalten und der FMA zu übermitteln. Die FMA weist dann den Antragsteller zur Teilnahme an der Sandbox mit Bescheid zu.

Beschränkte Konzession: Gründe für eine mögliche Beendigung

Die Regulatory Sandbox ist de facto eine beschränkte Konzession. Da im Rahmen der Sandbox ein Geschäftsmodell-Test unter Marktbedingungen erfolgt, kann die FMA Teilnehmern, die für ihr Geschäftsmodell eine Berechtigung benötigen, eine beschränkte Berechtigung mit Bescheid erteilen. Diese hat längstens bis zum Ende der Teilnahme an der Sandbox Gültigkeit, kann von der FMA aber jederzeit entzogen werden, wenn dies aufgrund öffentlichen Interesses erforderlich ist.

Auch die Beendigung der Teilnahme an der Sandbox kann jederzeit sowohl von Amts wegen als auch auf Antrag des Teilnehmers erfolgen. Eine Beendigung kann dann verfügt werden, wenn die Voraussetzungen zur Teilnahme wegfallen oder wenn anzunehmen ist, dass der angestrebte Zweck der Teilnahme an der Sandbox nicht erreicht werden kann. Die maximale Teilnahmedauer an der Regulatory Sandbox ist entsprechend den Erfordernissen des Geschäftsmodells durch die FMA auf höchstens zwei Jahre zu befristen.

Über die Autorin

Maurizia Anderle-Hauke ist Rechtsanwältin / Counsel bei Jank Weiler Operenyi/Deloitte Legal.

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“No Hype KI” wird unterstützt von CANCOM Austria, IBM, ITSV, Microsoft, Nagarro, Red Hat und Universität Graz


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„Das war ein richtiger Hype. Nach wenigen Tagen hatte ChatGPT über eine Million Nutzer”, erinnert sich Lippert an den Start des OpenAI-Chatbots Ende 2022. Seither habe sich aber viel geändert: “Heute ist das gar kein Hype mehr, sondern Realität“, sagt Lippert. Die Technologie habe sich längst in den Alltag integriert, kaum jemand spreche noch davon, dass er sein Smartphone über eine „KI-Anwendung“ entsperre oder sein Auto mithilfe von KI einparke: “Wenn es im Alltag angekommen ist, sagt keiner mehr KI-Lösung dazu”.

Auch Thomas Steirer erinnert sich an den Moment, als ChatGPT erschien: „Für mich war das ein richtiger Flashback. Ich habe vor vielen Jahren KI studiert und dann lange darauf gewartet, dass wirklich alltagstaugliche Lösungen kommen. Mit ChatGPT war dann klar: Jetzt sind wir wirklich da.“ Er sieht in dieser Entwicklung einen entscheidenden Schritt, der KI aus der reinen Forschungsecke in den aktiven, spürbaren Endnutzer-Bereich gebracht habe.

Von erster Begeisterung zu realistischen Erwartungen

Anfangs herrschte in Unternehmen noch ein gewisser Aktionismus: „Den Satz ‘Wir müssen irgendwas mit KI machen’ habe ich sehr, sehr oft gehört“, meint Steirer. Inzwischen habe sich die Erwartungshaltung realistischer entwickelt. Unternehmen gingen nun strategischer vor, untersuchten konkrete Use Cases und setzten auf institutionalisierte Strukturen – etwa durch sogenannte “Centers of Excellence” – um KI langfristig zu integrieren. „Wir sehen, dass jetzt fast jedes Unternehmen in Österreich KI-Initiativen hat“, sagt Lippert. „Diese Anlaufkurve hat eine Zeit lang gedauert, aber jetzt sehen wir viele reale Use-Cases und wir brauchen uns als Land nicht verstecken.“

Spar, Strabag, Uniqa: Use-Cases aus der österreichischen Wirtschaft

Lippert nennt etwa den Lebensmittelhändler Spar, der mithilfe von KI sein Obst- und Gemüsesortiment auf Basis von Kaufverhalten, Wetterdaten und Rabatten punktgenau steuert. Weniger Verschwendung, bessere Lieferkette: “Lieferkettenoptimierung ist ein Purpose-Driven-Use-Case, der international sehr viel Aufmerksamkeit bekommt und der sich übrigens über alle Branchen repliziert”, erläutert die Microsoft-Expertin.

Auch die Baubranche hat Anwendungsfälle vorzuweisen: Bei Strabag wird mittels KI die Risikobewertung von Baustellen verbessert, indem historische Daten zum Bauträger, zu Lieferanten und zum Bauteam analysiert werden.

Im Versicherungsbereich hat die UNIQA mithilfe eines KI-basierten „Tarif-Bots“ den Zeitaufwand für Tarifauskünfte um 50 Prozent reduziert, was die Mitarbeiter:innen von repetitiven Tätigkeiten entlastet und ihnen mehr Spielraum für sinnstiftende Tätigkeiten lässt.

Nicht immer geht es aber um Effizienzsteigerung. Ein KI-Projekt einer anderen Art wurde kürzlich bei der jüngsten Microsoft-Konferenz Ignite präsentiert: Der Hera Space Companion (brutkasten berichtete). Gemeinsam mit der ESA, Terra Mater und dem österreichischen Startup Impact.ai wurde ein digitaler Space Companion entwickelt, mit dem sich Nutzer in Echtzeit über Weltraummissionen austauschen können. „Das macht Wissenschaft zum ersten Mal wirklich greifbar“, sagt Lippert. „Meine Kinder haben am Wochenende die Planeten im Gespräch mit dem Space Companion gelernt.“

Herausforderungen: Infrastruktur, Daten und Sicherheit

Auch wenn die genannten Use Cases Erfolgsbeispiele zeigen, sind Unternehmen, die KI einsetzen wollen, klarerweise auch mit Herausforderungen konfrontiert. Diese unterscheiden sich je nachdem, wie weit die „KI-Maturität“ der Unternehmen fortgeschritten sei, erläutert Lippert. Für jene, die schon Use-.Cases erprobt haben, gehe es nun um den großflächigen Rollout. Dabei offenbaren sich klassische Herausforderungen: „Integration in Legacy-Systeme, Datenstrategie, Datenarchitektur, Sicherheit – all das darf man nicht unterschätzen“, sagt Lippert.

“Eine große Herausforderung für Unternehmen ist auch die Frage: Wer sind wir überhaupt?”, ergänzt Steirer. Unternehmen müssten sich fragen, ob sie eine KI-Firma seien, ein Software-Entwicklungsunternehmen oder ein reines Fachunternehmen. Daran anschließend ergeben sich dann Folgefragen: „Muss ich selbst KI-Modelle trainieren oder kann ich auf bestehende Plattformen aufsetzen? Was ist meine langfristige Strategie?“ Er sieht in dieser Phase den Übergang von kleinen Experimenten über breite Implementierung bis hin zur Institutionalisierung von KI im Unternehmen.

Langfristiges Potenzial heben

Langfristig stehen die Zeichen stehen auf Wachstum, sind sich Lippert und Steirer einig. „Wir überschätzen oft den kurzfristigen Impact und unterschätzen den langfristigen“, sagt die Microsoft-Expertin. Sie verweist auf eine im Juni präsentierte Studie, wonach KI-gestützte Ökosysteme das Bruttoinlandsprodukt Österreichs deutlich steigern könnten – und zwar um etwa 18 Prozent (brutkasten berichtete). „Das wäre wie ein zehntes Bundesland, nach Wien wäre es dann das wirtschaftsstärkste“, so Lippert. „Wir müssen uns klar machen, dass KI eine Allzwecktechnologie wie Elektrizität oder das Internet ist.“

Auch Steirer ist überzeugt, dass sich für heimische Unternehmen massive Chancen eröffnen: “Ich glaube auch, dass wir einfach massiv unterschätzen, was das für einen langfristigen Impact haben wird”. Der Appell des Nagarro-Experten: „Es geht jetzt wirklich darum, nicht mehr zuzuwarten, sondern sich mit KI auseinanderzusetzen, umzusetzen und Wert zu stiften.“


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