20.07.2020

Wie sich Kryptowährungen im Corona-Jahr 2020 verhalten

Bitcoin und andere Kryptowährungen haben wie auch traditionelle Asstes in der Coronakrise ihren Absturz erlebt, sich aber rasch wieder erholt, analysieren die Gründer von Coinpanion für den brutkasten.
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Bitcoin Blockchain
(c) fotolia / Tierney

Die vergangenen Monate waren mehr als nur turbulent für Investoren. Die Coronakrise ist weder an traditionellen noch an Krypto-Investments spurlos vorbeigegangen, wodurch die Märkte von großen Verlusten und hoher Volatilität geprägt waren. Heute, gut zwei Monate nach dem Corona-Höhepunkt in Österreich, sehen die Kryptomärkte für viele Investoren vielversprechend aus. Somit stellt sich die Frage, wie krisensicher Kryptowährungen wie Bitcoin sind, und ob es empfehlenswert ist, derzeit zu investieren, selbst wenn das Ende der Pandemie noch nicht erreicht ist. Die Gründer von  Coinpanion – Alexander Valtingojer (CEO), Matthias Zandanel (CTO), Aaron Penn (Lead Developer) und Saad J. Wohlgenannt (CMO) – erläutern die Umstände und Entwicklungeen für den brutkasten in einem Fachbeitrag.

Vertrauen in Kryptowährungen trotz Krise hoch

Jährlich untersucht der Crypto Confidence Index die Einstellung der Menschen zu Kryptowährungen mit Hilfe der Befragung von 10.000 Verbrauchern in zehn europäischen Ländern. Dieses Jahr fiel die Umfrage genau in den weltweit anhaltenden Höhepunkt des COVID-19-Pandemie-Ausbruchs. Nichtsdestotrotz fielen die Ergebnisse ähnlich gut wie im Vorjahr aus, und eine positive Entwicklung für digitale Währungen ist zu beobachten. 66% der Europäer glauben, dass Kryptowährungen auch noch in zehn Jahren bestehen werden.

Gerade im hart von der Krise getroffenen Italien haben mit 72 Prozent sogar mehr Personen denn je ihr Vertrauen in Kryptowährungen bekundet. Speziell in wirtschaftlicher Not suchen Menschen oft nach Alternativen zu den traditionellen Finanzsystemen. Letztendlich wird der Kurs von Kryptowährungen wie bei anderen Anlagen stark vom Vertrauen in den Wert des Assets beeinflusst. In diesem Sinne sind die Ergebnisse dieser Umfrage äußerst positiv.

Bitcoin performt im Angesicht der Krise solide

Besonders die bekannteste Kryptowährung, Bitcoin, machte mit seiner abrupten Talfahrt und ebenso überraschend schnellen Erholung auf sich aufmerksam. Nach dem drastischen Kursabsturz um rund 50 Prozent, den die Kryptowährung im März verzeichnete, hat sich der Wert im Vergleich zum Aktienmarkt schnell wieder erholt. Obwohl die Performance somit nicht ausschließlich positiv ist, und Bitcoin während der derzeitigen Krise nicht ganz mit dem robusten Vermögenswert Gold mithalten kann, hat sich die Kryptowährung doch deutlich besser als der Aktienmarkt gehalten. In diesem Sinne lässt sich festhalten, dass der Kurs von Kryptowährungen während einer Krise nicht unbedingt steigt, aber dass sie grundsätzlich wenig mit dem Aktienmarkt korrelieren, und somit eine gute Möglichkeit zur Diversifikation im Angesicht von Risiko darstellen.

Dieser Gedanke spiegelt sich ebenso in der massiven Steigerung des derzeit größten Bitcoin-Fonds der Welt wider. Als einer der einflussreichsten Marktakteure in der Kryptoszene hat der Grayscale Bitcoin-Fonds sogar das erfolgreichste Quartal seines Bestehens während der Krise verzeichnet. Mehr als eine halbe Milliarde Dollar hat der Fonds im Zeitraum von Anfang Jänner bis Ende März aufgebracht, wobei alleine 160,1 Millionen dieser Summe von neuen Investoren stammen. Die Coronakrise hatte also keineswegs einen negativen Einfluss auf das laufende Geschäft des Fonds.

Niedrige Kurse machen potenzielle Gewinne möglich

Die Kursverluste im Rahmen der allgemeinen Marktturbulenzen machen Kryptowährungen nun speziell für Investoren interessant, die den geringeren Preis als Möglichkeit sehen Gewinne zu erzielen. Zusätzlich möchten viele diese Chance ergreifen, um ihr bestehendes Portfolio zu diversifizieren. Da beispielsweise der Bitcoin seit rund einem Jahr nicht mehr so niedrig angeschrieben hat, wie er es im März tat, ist der Anreiz groß, solche Verhältnisse auszunutzen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich Investitionen, die während einer Krise getätigt werden, oft besonders hohe Renditen mit sich bringen.

Im Angesicht der Umstände, dass die weltweite Coronakrise weiterhin andauert und Bedenken wegen einer möglichen zweiten Welle vorherrschen, spiegelte der Kapitalmarkt lange ein klares Bild der damit verbundenen Angst wider. Nachdem der vorläufige Höhepunkt der Krise überstanden ist, ist das Interesse an Kryptowährungen als alternative Investments weiterhin groß. Investoren sehen gerade jetzt die Möglichkeit, die kurzfristig niedrigen Kurse auszunutzen. Es bleibt spannend zu beobachten, ob Bitcoin und Co. traditionelle Anlageklassen in und nach der Krise auch weiterhin outperformen können und sich als fester Bestandteil eines Portfolios behaupten können.


Über die Autoren

Dieser Artikel wurde von den Gründern des Wiener Startups Coinpanion verfasst: Alexander Valtingojer (CEO), Matthias Zandanel (CTO), Aaron Penn (Lead Developer) und Saad J. Wohlgenannt (CMO). Coinpanion ist der erste digitale Vermögensmanager für Krypto-Assets wie Bitcoin und Ethereum und ermöglicht es, ohne Vorkenntnisse durch diesen neuen Markt zu profitieren.

Der Anlagealgorithmus von Coinpanion ist darauf ausgelegt, Markttrends frühzeitig zu erkennen. Dies konnte er bereits im März 2020 unter Beweis stellen, als er den Corona Crash frühzeitig erkannte und das gesamte Portfolio erfolgreich vor Kursverfall schützte.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information und geben ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von derbrutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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AI Summaries

Wie sich Kryptowährungen im Corona-Jahr 2020 verhalten

  • Die Coronakrise ist weder an traditionellen noch an Krypto-Investments spurlos vorbeigegangen, wodurch die Märkte von großen Verlusten und hoher Volatilität geprägt waren.
  • 66% der Europäer glauben jedoch, dass Kryptowährungen auch noch in zehn Jahren bestehen werden.
  • Gerade im hart von der Krise getroffenen Italien haben mit 72 Prozent sogar mehr Personen denn je ihr Vertrauen in Kryptowährungen bekundet.
  • Letztendlich wird der Kurs von Kryptowährungen wie bei anderen Anlagen stark vom Vertrauen in den Wert des Assets beeinflusst.
  • Nach dem drastischen Kursabsturz um rund 50 Prozent, den die Kryptowährung im März verzeichnete, hat sich der Wert im Vergleich zum Aktienmarkt schnell wieder erholt.
  • Obwohl die Performance somit nicht ausschließlich positiv ist, und Bitcoin während der derzeitigen Krise nicht ganz mit dem robusten Vermögenswert Gold mithalten kann, hat sich die Kryptowährung doch deutlich besser als der Aktienmarkt gehalten.

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