07.07.2020

Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

Der Nationalrat hat die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Hier können Fintech-Startups aus Österreich ihre Ideen weiter entwickeln.
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Sandbox
(c) Adobe Stock / PhotographyByMK

Fintechs – also Startups mit Tätigkeit im Finanzbereich – bekommen eine neue Spielwiese. Denn der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums. Das Gesetz tritt laut offiziellem Gesetztestext am 1. September 2020 in Kraft.

Laut Finanzminister Gernot Blümel will man dadurch zum „wirtschaftlichen Comeback Österreichs“ beitragen: „Diese Maßnahme kann darüber entscheiden, ob sich ein Start-Up in Wien oder in Berlin niederlässt und ist daher eine nachhaltige Investition in den Innovationsstandort Österreich“, sagt er.

Was ist eine Regulatory Sandbox und wofür wird sie gebraucht?

Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen. Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.

+++Fintechs und Finance+++

Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen. „Hier braucht es gemeinsame Freiräume, um neue Wege zu gehen ohne die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gefährden“, so der Finanzminister.

Die Bedingungen für die Teilnahme an der Rehulatory Sandbox

Bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde soll eine Regulatory Sandbox eingerichtet werden. In Entwicklung befindliche, innovative Geschäftsmodelle können unter Rechtsbelehrung erprobt werden. Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Das Geschäftsmodell soll „einen erhöhten Innovationswert aufweisen“ und „im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen“. Weiters muss Testreife vorliegen und die Marktreife kann durch Teilnahme an der Sandbox beschleunigt werden. Die Teilnahme ist entsprechend den Erfordernissen des Sandboxgeschäftsmodells auf höchstens zwei Jahre zu befristen, heißt es im Gesetzestext (detaillierte Anforderungen für die Aufnahme: siehe unten).

Ehrenamtlicher Beirat im Finanzministerium

Der beim BMF einzurichtende „Regulatory Sandbox Beirat“ hat hinsichtlich der Beurteilung dieser Voraussetzungen gegenüber der FMA eine Stellungnahme abzugeben. Nach einer Zulassung in die Sandbox können für das Geschäftsmodell erforderliche Konzessionen mit Unterstützung der FMA auch gesondert beantragt werden.

Die Mitglieder des Beirats sind laut Gesetzestext:

1. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender,
2. ein Vertreter des Bundeskanzleramtes,
3. ein Vertreter der FMA,
4. ein Vertreter der OeNB sowie
5. bis zu sechs weitere vom Bundesminister für Finanzen zu ernennende Mitglieder, die aufgrund
beruflicher Erfahrungen oder sonstiger einschlägiger Fachkenntnisse geeignet sind, zur
sachverständigen Prüfung einen Beitrag zu leisten.

„Die Mitglieder des Beirats üben ihre Funktion ehrenamtlich aus“, heißt es weiter: „[…] Alle Personen, die mit einer Stellungnahme befasst sind, sind verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekanntgewordenen Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren.“

Die Finanzierung der Regulatory Sandbox

Die Regulatory Sandbox wird durch den Bund mit einem Beitrag in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr zweckgebunden finanziert, welcher im geltenden BFRG bzw. in den geltenden Budgetansätzen des Ressorts seine Bedeckung findet. Die FMA hat diesen Betrag für die sich aus dem Betrieb der Sandbox ergebenden Aufwände zu verwenden.


Gesetzestext: Die Bedingungen für die Aufnahme in die Regulatory Sandbox im Wortlaut

1. Für das Sandboxgeschäftsmodell des Antragstellers, welches auf Informations- und Kommunikationstechnologie basiert,
a) ist eine Beurteilung als konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtige Tätigkeit nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze oder gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 zumindest denkmöglich oder
b) wurde dem Antragsteller bereits eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze erteilt, wobei dieser auch gemeinsam mit nicht nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtigen Unternehmen einen Antrag stellen kann;

2. die Ausführung des Sandboxgeschäftsmodells
a) erfordert eine aufsichtsrechtliche Beurteilung der FMA nach den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetzen und
b) ist nicht der ausschließlichen Beurteilung der Europäischen Zentralbank, des Einheitlichen Abwicklungsausschusses oder einer europäischen Aufsichtsbehörde gemäß § 21a Abs. 1 Z 1 bis 4 dieses Bundesgesetzes vorbehalten und
c) liegt insbesondere auf Grund erhöhten Innovationswerts im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz und
d) lässt keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder des Verbraucherschutzes erwarten;

3. für die Umsetzung des Sandboxgeschäftsmodells bestehen keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse (Testreife), mit Ausnahme der in der Sandbox abzuklärenden rechtlichen Voraussetzungen aus den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten und jeweils anwendbaren Bundesgesetzen;

4. es ist zu erwarten, dass die Marktreife des Sandboxgeschäftsmodells aufgrund der Aufnahme in die Sandbox beschleunigt wird;

5. es ist zu erwarten, dass offene aufsichtsrechtliche Fragen im Rahmen der Sandbox abgeklärt werden können.


==> zum Gesetzestext und zu den Erläuterungen

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Dahinter steckt ein weltweit tätiges Team aus externen Expertinnen und Experten, die sogenannten FinTech Scouts. Diese beobachten im Auftrag der Bank von London, New York, Singapur und Delhi aus relevante technologische Innovationen und Entwicklungen – und sollen der Bank direkten Zugang zu den relevanten Anbietern des weltweiten Technologie-Ökosystems verschaffen.

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„Die FinTech-Scouts sind für uns Partner, mit deren Hilfe wir besser verstehen, welche Anwendungsfälle und Geschäftsmodelle sich um Technologien herum entwickeln, welche davon wir nachahmen oder sogar kopieren können, wo wir Kooperationen und Partnerschaften anstreben können oder wo wir sie nur als eine Art Ideenpool für künftige Unternehmungen nutzen können“, erläutert Christian Wolf, Head of Strategic Partnerships & Ecosystems bei der RBI, im brutkasten-Interview.

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Embedded Finance

Ein anderes großes Thema ist Embedded Finance: Darunter versteht man die nahtlose Einbettung von Finanzdienstleistungen in andere, oft branchenfremde Plattformen und Angebote. Einblicke in diesen Bereich gab FinTech-Scout Varija Raj, Product Manager bei Lendable in London. Sie berichtete unter anderem, dass Unternehmen wie Samsung, Visa oder Mastercard in den Bereich mobiler Zahlungen einsteigen und dass „Buy Now Pay Later“-Anbieter wie Klarna, Splitit oder LeanPay manchen Händlern erhebliche Umsatzsteigerungen bescheren.

Stablecoins

Einen weiteren Trend beleuchtete Akshat Mittal, General Manager of Core Payments bei Revolut in Delhi: Stablecoins – also Kryptowährungen, die 1:1 an reale Währungen wie den US-Dollar oder den Euro gekoppelt sind. Sie können in Staaten mit hohen Preissteigerungen als Inflationsschutz und Alternative zu den Landeswährungen fungieren. Aus der Perspektive von Banken wiederum verbessern sie die Liquidität.

„Ich nehme also am globalen Fintech-Scout-Programm teil, weil ich erstens seit 15 Jahren mit Startups zu tun habe und zweitens wissen wollte, wie eine Großbank die neuen Innovationen, an denen die Startups arbeiten, integrieren kann“, erläutert Mittal gegenüber brutkasten. „Schließlich sucht jedes Startup nach einem ‚Killer‘-Use-Case, den eine große Bank mit Sicherheit bieten kann.“

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Ebenfalls behandelt wurde das Thema Personal Finance. Dazu stellte Daniel Minarik, Chief Data & Innovation Officer der RBI-Tochter Tatra banka in Bratislava, eine App vor, bei der es um finanzielles Wohlbefinden und Fachwissen aus dem Finanzbereich geht. Außerdem ging Minarik auf die Themen Web 3.0 und IT-Infrastruktur der Zukunft, auf Quanten-Computing und die damit verbundenen Auswirkungen auf Kryptografie ein.


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Die Erwartungshaltung an die Scouts ist jedenfalls klar: „Die Scouts sind nicht nur unsere Augen und Ohren vor Ort, sondern wir verstehen die bestens vernetzten Experten auch als Türöffner, um attraktive Partner aus dem Technologie-Umfeld nach Österreich zu bringen – sie sind sozusagen die FinTech-Delegierten in aller Welt.“

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