13.05.2020

Tech made in Europe: Ein Startup-Verzeichnis als Wink mit dem Zaunpfahl

Nicht nur sprichwörtlich über Nacht entstand die Web-App Tech made in Europe, die europäische Startup-Alternativen zu Produkten der Tech-Giganten aus den USA und China aufzeigen soll. Die Message der Plattform richtet sich auch und vor allem an die öffentliche Hand.
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Tech made in Europe - Startup-Verzeichnis als Message für öffentliche Hand
(c) Adobe Stock - NicoElNino

Gestern Nacht habe man die Web-App Tech made in Europe gebaut. Sie sei “nichts anderes als eine hübsche Maske für ein Google-Spreadsheet”, erklärt Venionaire-Gründer Berthold Baurek-Karlic, Initiator des Projekts. Mehr sei auch nicht notwendig, denn es geht bei dem Verzeichnis nur um den Inhalt: Es soll Alternativen europäischer Startups zu den Produkten der Tech-Giganten aus den USA und China aufzeigen (diese sind ebenfalls angeführt). “Wir haben hier bewusst auf eine einfache Lösung gesetzt um die Eingabe, Suche und Usability möglichst hoch zu halten”, meint Baurek-Karlic. “Startups können sich kurz vorzustellen, optional ein Test-Angebot für Kunden anlegen und Screenshots ihres Produkts hochladen. Die App soll einen einfachen Überblick geben und Lösungen aufzeigen, die man in der breiten Bevölkerung so eventuell noch nicht kennt”, erklärt der Initiator.

+++ Alles zum Thema Coronakrise +++

Tech made in Europe: Breite Diskussion im Hintergrund

Das Timing und die nächtliche Arbeitsschicht für den spontanen Release von Tech made in Europe kommen freilich nicht von ungefähr. Denn eine Diskussion flammte zuletzt wieder besonders auf: Bereits seit Beginn der Coronakrise häuft sich Kritik, dass die öffentliche Hand und Institutionen großflächig auf amerikanische und sogar chinesische Lösungen setzen, während gleichzeitig, zuletzt etwa von Bundeskanzler Sebastian Kurz, zum Konsum regionaler Produkte aufgerufen wird. “Es gibt mehrere Beispiele. In den Schulen wurde etwa aggressiv Microsoft Teams platziert. In der heimischen Startup- und IT-Szene hat das zu Stirnrunzeln geführt. In diesem Sektor gibt es kein breites Bewusstsein in Richtung Regionalität”, meint Baurek-Karlic. “Die Argumente Sicherheit und Datenschutz wären eigentlich welche für europäische Lösungen, werden paradoxerweise aber gerne gegen sie verwendet. Es hat uns sehr geärgert das viel zu oft die starken Lösungen aus Österreich bzw. Europa übersehen werden”.

Anpassung im Bundesbeschaffungsgesetz notwendig?

Berthold Baurek-Karlic
Berthold Baurek-Karlic

Indessen sprach Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck dann gestern auch von möglichen Anpassungen im Beschaffungsrecht, um die Nutzung heimischer Lösungen zu vereinfachen. “Offenbar gibt es im Bundesbeschaffungsgesetz Regelungen, die es kleinen Unternehmen und insbesondere Startups mit weniger starken Bilanzen kaum ermöglichen, öffentliche Aufträge zu gewinnen. Mit solchen Aufträgen würden jedoch ihre Bücher viel besser aussehen und das weiß Ministerin Schramböck”, sagt der Tech made in Europe-Initiator. Die Ministerin habe “immer ein Ohr für die jungen und innovativen Unternehmen im Land”. “Ich hoffe, dass sie sich damit auch intern gut durchsetzen kann. In diesem Thema gibt es sicher auch Gegenwind – große internationale Konzerne haben auch starke Fürsprecher, oder Lobbisten wenn man so will, die sich für sie regelmäßig aktiv und mit viel Druck einbringen”, so Baurek-Karlic.

“Nur so werden Technologieführer entstehen”

Die neue Web-App Tech made in Europe kann jedenfalls gut als Wink mit dem Zaunpfahl an die öffentliche Hand bezeichnet werden.
Dass das Bewusstsein für regionale Produkte und Services steige, sei wichtig, da in der Coronakrise jeder Unternehmer “jeden Cent Umsatz derzeit wirklich braucht”, meint der Venionaire-Gründer. “Unser hart verdientes und versteuertes Geld im Ausland auszugeben, wäre ein Fehler und kontraproduktiv. Wenn man so will, liegt in der Krise auch eine Chance, dass der europäische Tech-Sektor gestärkt wird. Nur wenn wir selbst Produkte aus Europa bzw. Österreich verwenden, werden auch Technologieführer entstehen können”. Die USA würden es mit der “America First”-Strategie vormachen. “Wir sollten dies, mit Stolz, selbstverständlich auch nicht anders machen. Unsere Lösungen sind gut – viel besser als viele meinen. Mit neuen Kunden werden diese Unternehmen über sich hinauswachsen”.

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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Tech made in Europe: Ein Startup-Verzeichnis als Wink mit dem Zaunpfahl

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  • “Wir haben hier bewusst auf eine einfache Lösung gesetzt um die Eingabe, Suche und Usability möglichst hoch zu halten”, meint Baurek-Karlic.
  • Tech made in Europe kann gut als Wink mit dem Zaunpfahl an die öffentliche Hand bezeichnet werden.
  • Zuletzt brandete eine Diskussion wieder stärker auf, weil Regierung und Institutionen tendenziell auf Produkte von Tech-Giganten aus den USA und China setzen, anstatt sich für Lösungen aus Europa zu entscheiden.

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