07.05.2020

Wie eine virtuelle Hauptversammlung in Zeiten von Corona abläuft

Markus Fallenböck von Own360 hat an der virtuellen Hauptversammlung von Wienerberger teilgenommen. Für den brutkasten schildert er das Erlebnis.
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Die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger
Die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger (c) Wienerberger

Das Coronavirus verändert unser Leben in vielen Bereichen. Das gilt vor allem für Versammlungen, die nach wie vor stark eingeschränkt sind. So sind auch die Hauptversammlungen vieler Unternehmen betroffen, von denen viele traditionell im 2. Quartal stattfinden. Der österreichische Gesetzgeber hat Anfang April auf diese Ausnahmesituation reagiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine sogenannte virtuelle Hauptversammlung geschaffen. Durch diese – in dieser Form völlig neue – Möglichkeit soll in den Zeiten der COVID-19-Pandemie ein physisches Zusammentreffen von Aktionären sowie Vorständen und Aufsichtsräten vermieden werden, ohne dass dadurch die Handlungsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt wird.

Online-Premiere zur 151. Hauptversammlung

Soweit, so gut. Doch wie läuft so eine virtuelle Hauptversammlung nun in der Praxis ab? Das Own360 Team war natürlich bei einer der ersten dabei, und zwar bei der 151. Hauptversammlung der Wienerberger AG. Das Unternehmen hat sich nach Veröffentlichung der rechtlichen Vorgaben sehr rasch entschlossen, zum gewohnten Zeitpunkt Anfang Mai eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Diese Entscheidung steht dem Unternehmen frei. Wienerberger hätte auch, wie einige andere Unternehmen, die Hauptversammlung auf Ende 2020 verschieben können, wenn (wahrscheinlich) wieder klassische Präsenz-Versammlungen möglich sein werden. Der Preis dafür ist, dass wichtige Beschlüsse (über Entlastungen, Dividende, Kapitalmaßnahmen oder Besetzungen) auf etliche Monate hinaus verschoben werden.

Der Wienerberg wird zum Fernseh-Studio

Vorbereitung und Umsetzung der virtuellen Hauptversammlung am 5. Mai waren so eine sehr sportliche Sache. Denn dem Team aus Vorstand, Aufsichtsrat und Investor Relations Abteilung blieb nicht einmal vier Wochen für die Organisation der Hauptversammlung in dieser neuen Form. Und es gab praktisch keine Erfahrungswerte. Im neuen Hauptquartier  von Wienerberger wurde ein Raum adaptiert und quasi zum Fernseh-Studio umgebaut. In den Wochen davor wurde im Internet bekanntgeben, welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuelle Hauptversammlung bestehen.

Stimmrechtsvertreter als Sprachrohr

Eine besondere Rolle üben die sogenannten Stimmrechtsvertreter aus. Denn bei der virtuellen Hauptversammlung ist vorgesehen, dass die Stimmabgabe, die Stellung eines Beschlussantrags und die Erhebung eines Widerspruchs nur durch diese erfolgen kann. Auch Wienerberger hat vier Vertreter dafür vorgeschlagen. Und nur diese waren vor Ort und haben so die Aktionäre vertreten.

Hauptversammlung goes digital

Pünktlich um 10:00 Uhr ging es dann per Livestream los. Aufgrund der Reisebeschränkungen wurde die Hauptversammlung vom stellvertretenden AR-Vorsitzenden Peter Steiner geleitet, der den Vorsitzenden Peter Johnson vertreten hat. Der Raum war natürlich entsprechend adaptiert und die Sitzordnung mit entsprechendem Sicherheitsabstand gestaltet.

Die Hauptversammlung fand auf Deutsch statt und wurde simultan auf Englisch übersetzt. Aktionäre konnten ihr Frage- und Auskunftsrecht direkt in der Hauptversammlung zu bestimmten „Fragefenstern“ ausüben, indem sie ihre Punkte per Mail an die Stimmrechtsvertreter sandten. Diese waren die ganze Zeit vor Ort und erreichbar und so das „Sprachrohr“ der Gesellschafter. Und natürlich lief auch die virtuelle Hauptversammlung von Wienerberger mit den üblichen Formalismen und Tagesordnungs-Punkten ab. Nach knapp 2,5 Stunden war die Versammlung beendet – und das zur Hälfte der Kosten einer klassischen Hauptversammlung.


Über den Autor

Markus Fallenböck ist Gesellschafter des österreichischen Fintech Own360 (früher Own Austria), das einen Standortfonds für private Anleger anbietet. Davor war er viele Jahre in Managementfunktionen etwa bei Styria Media Group und Verlagsgruppe News tätig.

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Exit51
© Exit51 - Michael Jiresch, Gründer Exit51.

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Exit51: Exit-Strategie und diskrete Käufersuche

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„Für einen Unternehmer kann der Verkauf eines Unternehmens mit 250.000 oder 500.000 Euro EBIT eine der wichtigsten wirtschaftlichen Entscheidungen seines Lebens sein. Für viele klassische M&A-Berater ist eine solche Transaktion dagegen zu klein. Genau diese Lücke wollen wir schließen“, sagt Jiresch.

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Der Gründer verfügt über 15 Jahre Buy-Side-M&A-Erfahrung auf Konzernebene. Diese umfasst die Suche nach geeigneten Unternehmen, Due Diligence, Verhandlungen sowie die anschließende operative Führung übernommener Unternehmen. Seit 2024 begleitet er gemeinsam mit seinen Partnern auch Unternehmer:innen bei Unternehmensverkäufen. Mit Exit51 liegt der Fokus nun auf der Sell-Side-Beratung und der Begleitung von Unternehmer:innen beim Unternehmensverkauf.

Ein schlankes Setup und der Einsatz von KI für Recherche, Marktanalyse, Käufer-Matching und Due Diligence sollen eine effiziente und professionelle Begleitung auch bei kleineren Transaktionen ermöglichen. Exit51 setzt dabei auf die Kombination aus Technologie und persönlicher Erfahrung: KI übernimmt dort, wo sie Prozesse schneller und effizienter machen könne – etwa bei Recherche, Marktanalyse oder Käufer-Screening. In den entscheidenden Phasen des Verkaufsprozesses bleibe der persönliche Kontakt zentral, heißt es.

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Wie eine virtuelle Hauptversammlung in Zeiten von Corona abläuft

  • Das Coronavirus verändert unser Leben in vielen Bereichen. Das gilt vor allem für Versammlungen, die nach wie vor stark eingeschränkt sind.
  • So sind auch die Hauptversammlungen vieler Unternehmen betroffen, von denen viele traditionell im 2. Quartal stattfinden.
  • Der österreichische Gesetzgeber hat Anfang April auf diese Ausnahmesituation reagiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine sogenannte virtuelle Hauptversammlung geschaffen.
  • Durch diese – in dieser Form völlig neue – Möglichkeit soll in den Zeiten der COVID-19-Pandemie ein physisches Zusammentreffen von Aktionären sowie Vorständen und Aufsichtsräten vermieden werden, ohne dass dadurch die Handlungsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigt wird.

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