22.02.2022

Zwei neue Fonds investieren in Krypto-Startups

Neuigkeiten für Krypto-Startups: Mit Cherry Ventures und Sequoia Capital kündigten zwei weitere Venture-Capital-Gesellschaften am selben Tag ihre auf Kryptowährungen spezialisierte Fonds an.
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FTX Crypto Exchange
© Adobe Stock

Das Berliner Unternehmen Cherry Ventures gab seinen Einstieg in die Kryptowelt mit einem 30-Millionen-Euro-Fonds bekannt. Der “Cherry Crypto I” genannte Fonds fokussiert sich speziell auf Krypto-Startups und plant ein dichtes Portfolio bestehend aus ca. 30 Projekten und Unternehmen. Zusätzlich zum konzentrierten Portfolio beschreibt es das Unternehmen als “stage-focused”, geografisch aufgeschlossen und auf dezentrale Netzwerke und Unternehmen fokussiert.

“Cherry Crypto I basiert auf der Prämisse, dass das Web3 eine neue Computerplattform ist, auf der letztendlich alle Branchen aufbauen werden. Was mit Bitcoin als Technologie zur Umwälzung des Geldes begann, hat die gesamte Kategorie der Finanzdienstleistungen (DeFi) umgewälzt, echtes Eigentum an digitalen Medien (NFTs) ermöglicht und eine neue Kategorie von Spielerlebnissen (mit eingebauten Eigentums- und Verdienstmechanismen) geschaffen”, meint der Seed-Stage-Investor mit Sitz in Berlin.

Polygon-Investment als erster Schritt Richtung Krypto für Sequoia Capital

Auch die US-amerikanische Risikokapital-Beteiligungsgesellschaft Sequoia Capital kündigte am Donnerstag ihre Pläne für einen Krypto-Fonds an. Der auf Krypto-Vermögenswerte fokussierte Fonds soll demnach 500 bis 600 Millionen US-Dollar enthalten. Shaun Maguire, Partner bei Sequoia, sieht bei Kryptowährungen im Bereich der liquiden Mittel die meisten Verbesserungsmöglichkeiten für das Unternehmen.

Ihre Gründer hätten sie nämlich hierzu um Unterstützung gebeten, sie seien allerdings nicht in der Lage gewesen, mit dem traditionellen Risikokapitalmodell zu helfen. Die jüngst abgeschlossene Finanzierungsrunde bei der Ethereum-Scaling-Plattform Polygon in Höhe von 450 Millionen Dollar, welche von Sequoia Capital angeführt wurde, unterstreicht nun ihr aktuelles Vorhaben: Zukünftig sollen vermehrt Projekte aus dem Web3- und dem Krypto-Bereich unterstützt werden.

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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. “Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen”, heißt es weiter.

Taxefy: “Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos”

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. “Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten”, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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