09.07.2020

Die vier schlimmsten Sünden der Wirecard-Anleger

Daheim ist es nicht am schönsten. Eine Aktie ist kein Fußballclub. Du hast keine Ahnung. Und ein Pferd ist viel zu wenig.
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Wirecard
(c) Georg Schober / Wirecard

Der Skandal rund um Wirecard hat die kleine deutsche Aktienszene ins Mark getroffen. Wie konnte es passieren, dass so viele Kleinanleger in diese Falle getappt sind? Auf Zeit.de hat der Journalist Dominik Drutschmann seine eigene Wirecard-Geschichte aufgeschrieben. Es ist ein sehr schöner, ehrlicher und aufschlussreicher Artikel geworden. Drutschmann gebührt Respekt dafür, so offen mit seinem Anlagefehler umzugehen. Und er beschreibt treffend, wie es zu dem Desaster kommen konnte:

Dann kam Corona. Und mit dem Virus die Langeweile. Aufträge wurden verschoben oder abgesagt. Ich hatte zu viel Zeit und ein bisschen Geld auf dem Konto. Mein Bruder – businessbegabter als ich – riet mir, das “T-Trauma” zu überwinden und mein Geld anzulegen. Wer – gerade als Freiberufler – im Alter nicht verarmen will, der sollte in Aktien investieren. Eine These, die auch Politiker wie Friedrich Merz oder Christian Lindner vertreten. Mein Bruder hatte einen Tipp: Wirecard. Aus Deutschland – dem Land der Bargeldfetischisten – kommt ein Fintech, das zum globalen Player in einem riesigen Wachstumsmarkt aufsteigt. Seit 2018 galt Wirecard als der Star im Dax. Ich tauchte ein in eine Welt aus Charts, Kursanalysen und Ad-hoc-Mitteilungen. Meine Twitter-Timeline veränderte sich, YouTube schlug mir Videos vor mit Titeln wie “10 Gründe, warum man die Wirecard-Aktie jetzt auf dem Zettel haben sollte”. Ich kaufte 66 Aktien des Fintechs zu knapp 120 Euro das Stück.

Hier sind die vier schlimmsten Sünden der Wirecard-Anleger. Herr Drutschmann möge mir verzeihen, dass ich seinen wirklich tollen Artikel als Vorlage nutze.

Home Bias: Daheim ist es nicht am schönsten!

Das „T-Trauma“ aus Drutschmanns Artikel ist natürlich die Telekom-Aktie, die Anfang des Jahrtausends als „Volksaktie“ unters deutsche Volk gebracht wurde. Ein Desaster, das nach dem Crash 2002 viele für immer vom Kapitalmarkt vertrieb. Bei beiden Titeln wurde ein typisches Verhalten ausgenutzt, das schon Millionen von Anlegern ins Unglück gestürzt hat: Home Bias.

Der Begriff beschreibt das Phänomen, dass wir gerne Aktien von Unternehmen aus unserer Region oder aus unserem Land kaufen. Weil wir uns einbilden, sie zu kennen. Weil wir ständig von ihnen hören – in den Medien, im Büro, auf Familienfesten. Diese trügerische Nähe führt dazu, dass wir unser Wissen über ein Unternehmen massiv überschätzen. Auch strategisch ist es ungut: Wir sind sowieso von der konjunkturellen Lage in der Heimat abhängig. Wenn wir unser Portfolio allzu national ausrichten, multiplizieren wir unser Risiko.

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Bei Wirecard hat sich der Home Bias besonders perfide zur Geltung gebracht. In der deutschen Heimat haben Medien und auch die Finanzaufsicht der Firma lange die Stange gehalten. In einer Art nationalem Schulterschluss sind die Behörden sogar gegen die „Financial Times“ vorgegangen, als die wiederholt auf Missstände hingewiesen hat. Selbst die Spekulation gegen die Aktie (aus heutiger Sicht eine hervorragende Idee) wurde kurzerhand verboten. Das dürfte bei vielen Kleinanlegern ein trügerisches Gefühl der Sicherheit erzeugt haben. Die Rolle der deutschen Finanzaufsicht BaFin in diesem Skandal wird uns deshalb noch lange beschäftigen.

Die Wiresekte: Eine Aktie ist kein Fußballclub

Jahrelang gab es Journalisten und Anleger, die Zweifel an Wirecard hatten. Und jahrelang wurden sie diffamiert und mundtot gemacht. Auch von tausenden Fans, die sich in Foren und auf Social Media lauthals zu Wirecard bekannt haben. Kritiker wurden zum Teil einer großen Verschwörung, Zweifel war nicht erlaubt. Dieses sektenartige Verhalten wurde durch die Skandale und Hausdurchsuchungen nur angefeuert. Genauso durch die Auftritte des Gurus Markus Braun.

Wir haben schon geschrieben: Verliebe dich niemals in eine Aktie! Aber man muss dazu sagen: Tritt erst recht keiner Kapitalmarktsekte bei! Solches Verhalten kennen wir sonst vor allem aus den obskuren Ecken des Krypto-Marktes, aber auch der Aktienmarkt ist davor nicht gefeit, wie es aussieht.

Die Infoillusion: Du hast keine Ahnung!

Zeit-Journalist Drutschmann hatte den Wirecard-Tipp von seinem Bruder. Das ist schon ein Alarmsignal. Aber es wurde noch schlimmer. „Ich tauchte ein in eine Welt aus Charts, Kursanalysen und Ad-hoc-Mitteilungen. Meine Twitter-Timeline veränderte sich, YouTube schlug mir Wirecard-Videos vor“, schreibt er.

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Das Internet und Smartphones ermöglichen Kleinanlegern einen Zugang, den sie vor 20 Jahren bei der Telekom-Aktie nie hatten. Stundenlang kann man Berichte lesen, Charts analysieren und Videos schauen. Aber das ist vor allem eines: sinnlos. Natürlich sollte man sich informieren, was man kauft. Aber wer glaubt, sich auf der Couch mit dem iPad einen Informationsvorsprung erarbeiten zu können, lebt in einer Traumwelt. Und wer seine Trades auf Basis von selbsterstellten Chartanalysen tätigt, ist überhaupt dem Größenwahn verfallen. Think about it: Würdest du dein eigenes EKG interpretieren? Oder darf das doch der Kardiologe machen? Natürlich gibt es Ausnahmen, Talente und Glückspilze. Aber wenn schon die große Mehrheit der professionellen Anleger den Markt langfristig nicht schlagen kann, dann gilt das erst recht für Kleinanleger.

Diversifikation: Ein Pferd ist viel zu wenig!

Wer nur eine Aktie hält, spielt Lotto. Es braucht dutzende, besser hunderte Titel, um innerhalb des Aktienportfolios breit genug aufgestellt zu sein. Die wissenschaftliche Evidenz ist eindeutig: Indexfonds (meist ETFs) sind für den Kleinanleger die einzige brauchbare Alternative zum Sparbuch. Auch Warren Buffet, einer der erfolgreichsten aktiven Investoren aller Zeiten, empfiehlt Kleinanlegern den Griff zum Indexfonds. Das ist es auch, wovon Politiker wie Merz und Lindner reden, wenn sie Aktien als Altersvorsorge preisen.

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Und das ist nur der Aktien-Teil des Portfolios. Für einen ausgeglichenen Mix braucht es noch Anleihen bzw. Spareinlagen. Viele Anleger mischen außerdem Immobilien, Gold, Silber und Kryptowährungen dazu. Die Suche nach dem perfekten Portfolio läuft seit Jahrzehnten. In jedem Fall gilt: Diversifikation ist König! Der Stall muss gut bestückt sein. Wer sein Geld auf ein Pferd setzt, geht ein viel zu hohes Risiko ein.


Über den Autor

Niko Jilch ist Wirtschaftsjournalist, Speaker und Moderator. Nach acht Jahren bei der „Presse“ ging er Ende 2019 zum Thinktank „Agenda Austria“, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Bereiche „Geldanlage und digitale Währungen“ abdeckt, sowie digitale Formate aufbaut, etwa einen neuen Podcast. Twitter: @jilnik

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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Die vier schlimmsten Sünden der Wirecard-Anleger

  • Der Skandal rund um Wirecard hat die kleine deutsche Aktienszene ins Mark getroffen.
  • Auf Zeit.de hat der Journalist Dominik Drutschmann seine eigene Wirecard-Geschichte aufgeschrieben. sie dient als Vorlage für diesen Artikel.
  • Erster Tipp: Vermeide Home Bias.
  • Zweitens: Vermeide Finanz-Sekten.
  • Drittens: Gib Dich nicht dem Irrglauben hin, gut informiert zu sein.
  • Viertens: Setze nicht alles auf ein einziges Pferd.

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