13.11.2017

Wiener Startup store.me startet Franchise-Modell

Mit dem Modell soll die Europa-Expansion gelingen. store.me nimmt dafür zehn Prozent des Netto-Umsatzes. Zwei Partner sind bereits an Bord.
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(c) store.me: v.l.n.r. Die ersten Franchise-Partner Raphael Reifeltshammer und Paul Langeder mit store.me-CEO Johannes Braith

“In den letzten Monaten wurde intensiv an dem Franchisekonzept gearbeitet und ein System auf die Beine gestellt, das unseren Partnern einen erfolgreichen Einstieg in die Selfstorage-Branche ermöglicht“, sagt Ferdinand Dietrich. Er ist Co-Founder und CMO des Wiener Startups store.me, bei dem unter anderen Hansi Hansmann und der immobilien.net-Founder Markus Ertler investiert sind. Ende Oktober erfolgte der Launch des neuen europaweiten Franchise-Systems. Konkret geht es um das Produkt Storebox, eine komplett digitalisierte Selfstorage-Lösung. Erste Partner wurden vom Startup bereits vorgestellt.

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Klassischer Franchise-Deal

Franchise-Nehmern bietet store.me einen für das Modell üblichen Deal. Die Wiener Zentrale übernimmt mehrere Aufgabengebiete. Dazu zählen unter anderem die komplette technische Integration, die Planung sowie das Marketing. Zusätzlich sollen die Franchise-Nehmer von einem breiten Partnernetzwerk und einem attraktiven Einkaufsverbund profitieren. “Die korrekte Weitergabe von Wissen unseres erprobten Erfolgskonzeptes steht für uns an erster Stelle”, sagt Johannes Braith, Co-Founder und CEO von store.me.

Zehn Prozent des monatlichen Netto-Umsatzes

Im Gegenzug müssen die neuen Partner eine Einstiegszahlung von 25.000 Euro und mehrere laufende Gebühren entrichten. So sind eine monatliche Franchise-Gebühr von vier Prozent des Netto-Umsatzes, eine monatliche Marketingpool-Gebühr von ebenfalls vier Prozent des Netto-Umsatzes und eine monatliche IT-Gebühr von zwei Prozent des Netto-Umsatzes zu entrichten. Zusammen sind also zehn prozent des Netto-Umsatzes zu berappen.

Europa-Expansion startet in Salzburg

Durch das Modell soll nun die Expansion gelingen. “Wir sind fest davon überzeugt, mit starken Partnern Storebox schnell im europäischen Raum zu etablieren”, sagt Braith. Bereits an Bord sind die beiden Salzburger Raphael Reifeltshammer (ehemaliger Fußballprofi) und Paul Langeder (Gastronom) – (beide im Titelbild). Reifeltshammer ist mit Vision 1 auch Co-Founder eines eigenen Startups, bei dem unter anderen Hansi Hansmann und Florian Gschwandtner investiert sind.

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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
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“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr erwirkte das Finanzministerium, eine vorübergehende Pause, indem es die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr bearbeitete – brutkasten berichtete. Die Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos. Doch das wird er bzw. sein Rechtsbeistand nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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