17.11.2020

Was im NEOS-SPÖ-Koalitionspapier über IT und Startups in Wien steht

Smart City, Startups und Home Office: Im Koalitionspapier der rot-pinken Wiener Regierung gibt es viele Themen, die für die brutkasten-Community relevant sind.
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Smart City ist eines der Kernthemen der rot-pinken Koalition in Wien.
Smart City ist eines der Kernthemen der rot-pinken Koalition in Wien. (c) Michael Ludwig / Facebook

Ganze 277 Mal findet sich das Wort “Digital” (in verschiedenen Abwandlungen) im 212 Seiten starken Koalitionspapier der rot-pinken Stadtregierung. Der Begriff zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Dokument. Und dem Begriff “Smart City” ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Bevor wir hier jedoch (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema kommen, eine Meldung zu den Personalien: Ulli Sima wird für die digitale Stadt künftig eine tragende Rolle spielen.

Ulli Sima übernimmt Innovationsressort

Denn Ulli Sima wird künftig das Innovationsressort der Stadt Wien leiten. Dazu zählen Themen rund um den Bereich Smart City, wie Mobilität und Digitalthemen.

Im Gegenzug wird Jürgen Czernohorszky Simas bisherigen Bereich übernehmen, er kümmert sich also um die Bereiche Kimaschutz, Umwelt und Demokratie – darunter fällt zum Beispiel auch der Bereich Bürgerbeteiligung. Peter Hanke wird weiterhin für die Bereiche Finanzen, Wirtschaft und Internationales zuständig sein, übernimmt aber zusätzlich von Sima die Verantwortung für die Wiener Stadtwerke.

Pläne im Bereich Smart City

Erklärtes Ziel ist es, Wien zur “Digitalisierungsmusterstadt” zu machen, in welcher “der Mensch im Mittelpunkt steht”. Zu den wichtigsten Projekten zählen demnach die Etablierung einer Datenstrategie für Wien, mehr Datensicherheit, die weitere Digitalisierung der Stadtverwaltung, aber auch die Verbesserung der bisher „analogen“ Versorgungsinfrastruktur sowie von Bildungs- und Wissenschaftsangeboten.

Zu einer Smart City gehört aber auch smarte Mobilität, heißt es weiter: Daher will die Koalition Mobilität und Verkehr umfassend weiterentwickeln – und zwar unter anderem durch den weiteren Ausbau der Öffis und der E-Mobilität, Investitionen in den Ausbau der Straßeninfrastruktur, den Ausbau des Radewegnetzes, ein neues System des Parkraummanagements und verkehrsberuhigende Maßnahmen.

Digitalisierung soll außerdem im Sozialbereich durch entsprechende Plattformen – wie zum Beispiel das Wiener Gesundheitsportal – helfen. Und sie soll eine tragende Rolle bei der Durchsetzung von mehr Transparenz helfen.

Smart Meter, Smart Grids und IoT

Die Partner rollen rollen Smart Meter für 1,6 Millionen Stromkundinnen -und kunden im Wiener Netzbereich in den nächsten zwei Jahren aus, heißt es: In Summe handelt es sich um eine Investitionssumme von über 400 Millionen Euro. “Wir erwarten neue Erkenntnisse aus besseren Daten, flexiblere Tarife, eine bessere Einbindung der Konsument_innen (Prosumer), eine bessere Netzsteuerung, die Einbindung dezentraler erneuerbarer Energien (Elektromobilität, PV, KWK Anlagen und Windkraft) sowie hohe Standards für Privacy & Security”, heißt es dazu.

Smart Grids sollen ausgebaut werden, es wird ein Schwerpunkt auf das Internet of Things gesetzt. “Wir setzen uns für ein Förderprogramm für einen dezentralen Anstoß der Anschubfinanzierung ein”, heißt es dazu wörtlich.

Stärkung von Startups in Wien

Explizit ist im Koalitionspapier auch die Stärkung des Startup-Ökosystems durch eine eine Reihe von Projekten der Stadt und der Wirtschaftsagentur (z.B. Prototyping, Musterwerkstätte, Life Science, Serious Games) vorgesehen.

Das „Happy Lab“ wird gefördert und 2021 in den 2. Wiener Gemeindebezirk übersiedeln. Dort werden auf 800 m² Geräte für Produktentwicklung und die Herstellung von Prototypen für Makers, Hardware-Startups, Prototypenbauerinnen und -bauer von KMU und Ausbildungseinrichtungen angeboten. Eine Musterwerkstätte soll (auf ca. 1.000 m2) der heimischem Modeszene Zugang zu einer Produktionsstätte liefern.

Das ViennaUP21 Festival – und die Zeit danach

Mit dem Großformat ViennaUP21, an dem über 50 nationale und internationale Programmpartnerinnen und -partner fast zwei Wochen lang beteiligt sind, sollen die Möglichkeiten des Standortes gebündelt international sichtbar gemacht, eine geschärfte Positionierung vorgenommen und konkrete attraktive Angebote sowie Calls-to-action geschaffen werden, heißt es in Bezug auf das für 2021 geplante Großevent.

Nach der ViennaUP21 wird jährlich ein Smart City Summit organisiert, bei dem Innovationstreiber aus Wirtschaft, Wissenschaft und Stadtverwaltung zusammenkommen. Mit dem „Discover Programm“ werden “die besten internationalen Tech-Startups” nach Wien eingeladen, um die Stadt als Wirtschafts- und Technologiestandort kennenzulernen. “Die Zusammenarbeit mit dem ClimateKIC (Deep Demo City) und im Projekt Smarter Together verstärken wir den Impact von Zuschüssen im Rahmen der Wirtschaftsförderung der Stadt Wien”, heißt es dazu auch.

Life Sciences Standort in St. Marx

Das Wachstum der Life Science Branche in Wien ist durch das Fehlen ausreichender Laborinfrastruktur gebremst, heißt es weiter: “Um dem entgegen zu wirken, werden wir über die Wirtschaftsagentur Wien und Wiener Standortentwicklungsgesellschaft (WSE) die etappenweise Errichtung eines neuen Labor- und Bürogebäudes mit rund 35.000 m² in unmittelbarer Nachbarschaft zum Campus Vienna Bio Center am Standort Neu Marx realisieren.”

Daten für den Wirtschaftsstandort

Unter anderem wird im Smart-City-Kapitel außerdem auf die Digitalisierung des Wirtschaftsstandorts hingewiesen. Hier werden verschiedene Maßnahmen rund um Open Data gesetzt: “Daher werden wir ein zentrales Statistikportal aufbauen, das Informationen noch moderner darstellen kann”, heißt es etwa. Bei der eigenen Computersoftware will man den Open Source-Weg weitergehen.

Und es soll ein digitaler „Zwilling“ für Wien initiiert werden, der der Stadt Wien gehört.
Dieser ist ein virtuelles Abbild der Stadt, das erlaubt, bestehende Prozesse in der Stadt
zu monitoren, neue Daten zu generieren, Planungen in Szenarien zu simulieren und
bessere Entscheidungen zu tre­ffen.

Home Office wird unterstützt

Ein besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass die Bedeutung von mobilem Arbeiten und vor allem von Home Office im Rahmen der Covid-19-Pandemie deutlich gestiegen ist. Daher möchte man “modernes Arbeiten” bestmöglich unterstützen.

Hier sollen es unter anderem darum gehen, die steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Grundlagen möglichst rasch umzusetzen. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass diese Entwicklung nicht zu Lasten der Frauen geht und bestehende geschlechtsspezifische Diskriminierungen nicht weiter verstärkt werden.

Es soll eine Datenbank für verfügbare Räume geschaffen werden, die von Co-Working bis hin zur Zwischennutzung reicht. Die Zusammenführung und Evaluierung bestehender Förderungen, Projekte und Daten soll dafür sorgen, dass Leerstände schnell und wirksam genutzt werden. Leerstehende Büros sollten schnellstmöglich umgerüstet werden können, um digitales Arbeiten zu ermöglichen. Die Homeoffice-Förderung 2020 soll evaluiert und bei Bedarf “weitere Unterstützung moderner Arbeitsformen geprüft werden”.

Alternativen zu nicht angemessen ausgestattenem Homeoffice könnten auch „Grätzl-Büros“ sein. Darunter sind Einheiten von Kleinstbüros (also „sichere“ Einzelzimmer) zu verstehen, die über die entsprechende Infrastruktur verfügen und flexibel und bedarfsabhängig angemietet werden können.

Die Koalition wird im Zuge einer Pilotstudie zu „Community Wealth Buildung“ für Wien alternative Modelle der Wirtschaftsorganisation und der wirtschaftspolitischen Steuerung untersuchen – von der kommunalen Daseinsvorsorge bis zu genossenschaftlichen Ansätzen.

Ausbau von Glasfaser und 5G

Das Glasfasernetz soll in allen Bezirken weiter ausgebaut und der 5G-Ausbau bestmöglich unterstützt werden. Dabei wird sich auch die Stadt selbst als neutrale Anbieterin von Basisanbindungen über ganz Wien in Form von „WienCubes“ (neutrale Breitbandknoten) beteiligen. Neben der Förderung des Ausbaus für die bestehenden Telekommunikationsbetreiber können dadurch neue kleine Anbieter Platz finden.

Die Seestadt Aspern wird prioritär mit 5G ausgestattet. An allen Schulen soll es WLAN auf Glasfaserbasis geben.

Förderung für IT-Unternehmen

Unter der Führung der Wirtschaftsagentur Wien werden Pakete für IT-Unternehmen geschnürt, die sich in Wien ansiedeln oder vergrößern wollen. Hierzu gehören laut Koalitionspapier:

○ Förderungen , die speziell auf den Bereich Digitalisierung ausgerichtet werden.
○ Dabei sollen besonders Unternehmen und Institutionen bei Digitalisierungsprojekten mit sozialem Impact unterstützt werden.
○ Unterstützungen bei der Fachkräfteausbildung durch den wa und Instrumente wie den Digi-winner.
○ Sicherstellung einer guten IT-Infrastruktur in den Betriebsgebieten.
○ Eine Vernetzung der Unternehmen – hierzu wird die Stadt weiterhin aktiv an den Vorhaben der Digital City Initiative mitwirken.
○ Eine Vernetzung mit der Wissenschaft sicherstellen, hierzu sind entsprechende Formate zu entwickeln.
○ Die Digitalisierung von KMUs unterstützen wir durch das Förderprogramm „Wien Digital“ und die Etablierung von Digital Innovation Hubs in Wien.

Digitale Amtswege werden ausgebaut

Wien soll außerdem alle städtischen Dienstleistungen nach Möglichkeit auch auf digitalen Plattformen anbieten. Es ist unter anderem geplant, die digitale Stadtverwaltung bis 2025 weiter zu entwickeln. Der Zugang zu Behörden und städtischen Unternehmen soll so erleichtert werden.

Über einen „One-Stop-Shop“ als Online-Plattform inklusive App werden Beratungs-, Förder- und Unterstützungsleistungen online zur Verfügung gestellt und Prozesse digitalisiert, um Behördenwege einzusparen, heißt es dazu wörtlich im Dokument.

Der Kultur-Token

Und dann wäre da noch das Blockchain-Projekt namens Kultur-Token. Hierzu heißt es wörtlich: “Der weltweit erste „Kultur-Token“, ein digitales Pilot- und Forschungsprojekt zur spielerischen Belohnung von klimafreundlichem Verhalten, wird ausgebaut. Dabei handelt es sich um ein digitales Bonussystem, das mittels einer App umweltbewusstes Verkehrsverhalten mit freiem Zugang zu Kulturinstitutionen und Kulturveranstaltungen honoriert. Dieses Pilotprojekt dient dazu, Erfahrungen für einen potentiellen „Wien-Token“ zu sammeln, der umfassender Leistungen digital verknüpft. Das Projekt wird mit wissenschaftlicher Begleitung und Evaluierung umgesetzt.”

Den aktuellen Fahrplan für das Projekt hatte die Stadt Wien erst kürzlich dem brutkasten mitgeteilt.

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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AI Summaries

Was im NEOS-SPÖ-Koalitionspapier über IT und Startups in Wien steht

  • Smart City, Startups und Home Office: Im Koalitionspapier der rot-pinken Wiener Regierung gibt es viele Themen, die für die brutkasten-Community relevant sind.
  • Ganze 277 Mal findet sich das Wort “Digital” (in verschiedenen Abwandlungen) im 212 Seiten starken Koalitionspapier der rot-pinken Stadtregierung. Der Begriff zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Dokument. Und dem Begriff “Smart City” ist ein eigenes Kapitel gewidmet.
  • Ulli Sima wird künftig das Innovationsressort der Stadt Wien leiten. Dazu zählen Themen rund um den Bereich Smart City, wie Mobilität und Digitalthemen.
  • Erklärtes Ziel ist es, Wien zur “Digitalisierungsmusterstadt” zu machen, in welcher “der Mensch im Mittelpunkt steht”.
  • Zu den wichtigsten Projekten zählen demnach die Etablierung einer Datenstrategie für Wien, mehr Datensicherheit, die weitere Digitalisierung der Stadtverwaltung, aber auch die Verbesserung der bisher „analogen“ Versorgungsinfrastruktur sowie von Bildungs- und Wissenschaftsangeboten.

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