30.08.2022

Wien Energie: Wie der Ex-Geschäftsführer die Lage einschätzt & welche Lösungen es braucht

Die Liquiditätsprobleme rund um Wien Energie schlagen aktuell hohe Wellen. Im Interview gibt uns Ex-Geschäftsführer der Wien Energie und Gründer der Nobilegroup Peter Gönitzer eine Einschätzung der Lage.
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Noch immer sind rund um die aktuellen Liquiditätsprobleme von Wien Energie viele Fragen und Details offen. Nach derzeitigem Stand sind dem Energieversorger Termingeschäfte und vor allem Stromverkäufe an der Börse zum Verhängnis geworden. Aktuell werden Gespräche mit dem Bund und der Stadt Wien geführt, um das Unternehmen unter einen Schutzschirm zu stellen.

Im Interview mit dem brutkasten gibt uns der ehemalige Wien Energie Geschäftsführer Peter Gönitzer eine Einschätzung der Lage. Gönitzer verließ im August 2019 Wien Energie, um sich mit der Nobilegroup auf die Umsetzung erneuerbarer Energielösungen zu spezialisieren. Zudem äußert er sich, welche kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Lösungen es braucht, um die aktuellen Verwerfungen am Strommarkt in den Griff zu bekommen.

Peter Gönitzer zu Gast im Brutkasten Talk

Wie können wir die jüngsten Ereignisse rund um die Liquiditätsprobleme von Wien Energie einordnen?

Um die Frage zu beantworten, muss man ein wenig weiter ausholen. Wir erleben schon länger eine Phase mit sehr hohen Energiepreisen. Stichwort Merit-Order. Wir haben jedenfalls gesehen, dass steigende Gaspreise über einen längeren Zeitraum – und durch den Ukraine-Krieg befeuert – zu steigenden Strompreisen geführt haben. Das Merit-Order-Prinzip besagt bekanntlich, dass der Preis dort gebildet wird, wo das letzte Kraftwerk, dessen Kilowattstunde verkauft wird, den Preis für den gesamten Markt bestimmt. Das sind im Moment die Gaskraftwerke. 

Zusätzlich haben wir in den letzten Tagen und Wochen nochmals sehr dramatische Entwicklungen erlebt. Anfang vom Sommer waren wir bei einem Preis von 250 Euro pro Megawattstunde. Ein Vergleich dazu: Vor der Krise im Jahr 2021 lag der Preis bei 40 Euro. In den letzten Tagen und Wochen ist der Preis allerdings massiv gestiegen. Derzeit erleben wir Preise von 800 Euro pro Megawattstunde. Das geht sogar noch weiter, wenn wir uns die Märkte für Termingeschäfte ansehen. Hier erleben wir Preise von 1500 Euro. Das sind exorbitante Anstiege, die man auch mit den gängigen Prinzipien wie dem Gaspreis nicht mehr erklären kann. 

Energieversorger versuchen ihre Geschäfte abzusichern. Das kann man grundsätzlich über zwei Wege machen. Entweder über die Strompreisbörse, die Storm-Futures anbietet, oder direkte Käufe mit anderen Anbietern. Wien Energie dürfte hier sehr stark über die Börse ihre Geschäfte abgewickelt haben. Auf der Börse ist es notwendig, dass man für die Verträge Sicherheiten liefern muss. Absicherungsgeschäfte sind eigentlich der Standard. Das machen andere Energieversorger auch so. Wien Energie ist hier aber mit einer ganz spezielle Situation konfrontiert. Einerseits produziert sie sehr viel Strom mit ihren Gaskraftwerken, andererseits muss Wien Energie auch sehr viel Strom einkaufen, da sie nur rund die Hälfte des Stroms selbst produziert.

Hat Wien Energie hier auf das falsche Pferd gesetzt? 

Man muss sich das natürlich in Ruhe anschauen. An sich hat Wien Energie ein sehr ordnungsgemäßes Risikomanagement. Vor zwei bis drei Wochen wusste man noch nicht, wie hoch diese Preise hinaufgehen. Am Ende des Tages wird daraus aber kein Verlust entstehen, da es sich um ein Liquiditäts-Thema handelt, das nun gelöst werden muss. Wenn man mit entsprechenden Sicherheiten stützt, wird Wien Energie hier durchkommen. Positionen aufzulösen, wäre jetzt sicherlich der falsche Ansatz. Ich sehe hier absolut keine Vorsorgungsunsicherheit der Wien Energie Kund:innen. 

Aktuell wird viel über eine Reform des Merit-Order-Systems gesprochen. Würde dies Sinn machen?

Merit-Order ist ein Preisprinzip, das schon über 20 Jahr lang am Markt etabliert ist. Natürlich haben sich über die letzten Jahre die Verhältnisse verschoben. Wir haben viel mehr erneuerbare Energie im System als noch zur Einführung des Merit-Order-Systems. Erneuerbare Energieträger haben in der Regel sehr niedrige Grenzkosten, weil man die Sonne oder den Wind nicht einkaufen muss. Gas hat im Gegensatz dazu sehr hohe Grenzkosten, weil man für jede Kilowattstunde Strom zwei Kilowattstunden Gas einkaufen muss. Dadurch wird das System, für das es entworfen wurde, ein wenig in Frage gestellt, da die erneuerbaren Energien immer stärker dominieren. Dennoch muss man bei einer Reform sehr vorsichtig sein, da man ein gut etabliertes System nicht so einfach über Bord werfen sollte, da auf Basis dieses Systems bereits sehr viele Geschäfte für die Zukunft abgewickelt wurden. Daher wäre ein Ausstieg nur eine mittelfristige Lösung. 

Welche kurzfristigen Lösungen gibt es, um die Verwerfungen am Strommarkt in den Griff zubekommen?

Wir brauchen dringend auch eine kurzfristige Lösung. Nach der Wien Energie werden nun auch andere Energieversorger in Europa folgen – bereits in Deutschland gibt es Fälle. Zudem werden immer mehr Unternehmen und Betriebe Probleme bekommen, die stark steigenden Strompreise zu schultern. Energie ist das Lebenselixier der Wirtschaft, daher brauchen wir eine Lösung, die nicht nur die Symptome bekämpft, sondern auch die Wurzel anpackt. Kurzfristig müssen wir daher eine Lösung finden, die in diesem Merit-Order-System einen Platz hat. Der Eingriff müsste allerdings auf europäischer Ebene erfolgen, da der europäische Strommarkt bekanntlich integriert ist. Dies trifft insbesondere auf Mitteleuropa und Osteuropa zu. Spanien und Portugal sind hingegen abgekoppelt. 

Hier bin ich ein Fan des Vorschlags, den Christian Kern gebracht hat – sprich man versucht den Gaspreis für Kraftwerke, die Strom aus Gas erzeugen, zu stützen. Dazu braucht es allerdings eine gemeinsame europäische Initiative. Es braucht einen gemeinsamen Schulterschluss der Staaten, die davon betroffen sind. Ich glaube, dass alleine eine Ankündigung schon sehr viel Spekulationsdruck aus dem Markt nehmen würde. Es bräuchte eine Ankündigung nach dem “What ever it takes”-Prinzip, um den Strompreis auf einer Maximalebene einzustellen. Wenn wir einen Preis von 200 Euro pro Megawattstunde erzielen, wäre das schon ein sehr vernünftiges Niveau. 

Welche Herausforderungen müssten dahingehend bewältigt werden?

Hier müsste auf europäischer Ebene ein Mechanismus gefunden werden, der die Last auf die einzelnen Nationalstaaten verteilt und durch entsprechende Umverteilungsmaßnahmen finanziert. Es ist nicht einfach, aber machbar. Wenn wir überlegen, welche Maßnahmen wir bei den Russlandsanktionen im Bankensystem getätigt haben, muss dies auch möglich sein. Das wichtigste ist, dass wir die ganze Thematik nicht ideologisch diskutieren. Sprich: Marktwirtschaft vs. zentraler Eingriff. Wir sollten nämlich nicht kurzfristig das Merit-Order-System über Bord werfen, sondern eine pragmatische Lösung finden.

Wie kann eine langfristige Lösung für den Strommarkt aussehen – insbesondere wenn wir an den Ausbau der erneuerbaren Energien denken?

Wir erleben heute Strommärkte, wo der Gaskraftwerksanteil fünf bis sechs Prozent der Stromerzeugung ausmacht. Diese fünf Prozent bestimmen den Preis für die restlichen 95 Prozent. Das kann nicht die Zukunft sein. Hier gibt es andere Konzepte, die sich beispielsweise an einem Durchschnittspreis orientieren. Wenn wir die Energiewende weiterdenken, werden Gaskraftwerke künftig nur mehr zu ganz speziellen Zeiten im Einsatz sein – wenn beispielsweise kein Wind bläst oder wir zu wenig Sonne haben.

Gaskraftwerke werden künftig für die Spitzenabdeckung dienen und daher sollte für sie auch ein ganz anderes Preismodell gefunden werden. Dieses könnte sich nicht mehr nur an den produzierten Kilowattstunden (Energy-Only-Modell) orientieren, sondern an der Engpass- bzw. Kapazitätsleistung für die Versorgungssicherheit. Dann hätte man zwei unterschiedliche Produkte, also die Kilowattstunde, die hauptsächlich von den Erneuerbaren kommt und die Kapazitätsleistung, die von den Gaskraftwerken kommt. Dafür wären aber langfristige Vorbereitungen nötig. Diese Umstellungen würden drei bis fünf Jahre dauern. Hier sollte man sich auch die entsprechende Zeit nehmen, um das gut vorzubereiten.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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