03.02.2017

weXelerate: Wien bekommt 8000 m² Startup-Zentrum am Donaukanal

Für das Mega-Projekt, das im Sommer öffnen soll, wird der Design Tower in Wien Leopoldstadt genutzt. Dahinter stehen i5invest, Blue Minds Group und Camouflage Ventures. Unter anderen ist Speedinvest bereits fix eingemietet.
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(c) Anna Rauchenberger - v.l.n.r.: Thomas Polak (Uniqa), Markus Wagner (i5invest), Eveline Steinberger-Kern (Blue Minds Group), Dominik Greiner (Camouflage Ventures) und Hassen Kirmaci (weXelerate)

Mit weXelerate entsteht einer der weltweit größten Startup-Hubs im Herzen Wiens. Auf den ersten vier Etagen des Design Towers, in dem sich auch das Sofitel Wien Stephansdom befindet, werden ab Sommer 2017 mehrere hundert Startups gemeinsam mit Großunternehmen, Inkubatoren, Venture-Partnern, Service- und Vertriebspartnern, Investoren und Dienstleistern an neuen digitalen Businessmodellen arbeiten. Der Fokus wird auf den drei Innovationsfeldern Internet of Things, FinTech und Media liegen.

+++ Interview mit Blue Minds-Founderin Eveline Steinberger-Kern +++

Mehrere Venture-Firmen als Partner von weXelerate

Die Gründungsmitglieder Hassen Kirmaci (CEO, weXelerate), Eveline Steinberger-Kern (Blue Minds Group), Dominik Greiner (Camouflage Ventures) und Markus Wagner (i5invest) haben dafür bereits einige namhafte Partner gefunden. In den vergangenen Monaten konnten mehrere Dutzend Kooperationen geschlossen werden. Unter den ersten fixen Büromietern und Partnern finden sich u.a. die Venture-Firmen Speedinvest, i5invest, Blue Minds Factory, Pioneers, PASS Invest und die Kommunikationsagentur Reiter PR, die mit ihren gesamten Belegschaften in den „Design Tower“ ziehen werden.

Zahlreiche Corporates an Bord

Als Unternehmenspartner haben bereits Bank Austria, Ithuba Capital AG, Kurier, T-Mobile, UNIQA und Wüstenrot ihre dreijährige Kooperation für das Akzeleratorprogramm zugesagt. Als „Corporate Leader“ sichern sie sich somit Wettbewerbs- und Knowhow-Vorteile. Zu den Service- und Vertriebspartnern zählen u.a. der Bankenverband, der Handelsverband, Kalbeck, KPMG, primeCROWD, WeAreDevelopers, WhatAVenture, die Wirtschaftsagentur Wien, die WKO, Io2HUB und 3rd District / Wirz Werbeagentur.

CEO erwartet jährlich 10.000 Bewerbungen von Startups

(c) Uniqa/ Menzl: Design Tower

Hassen Kirmaci, der bisher als Regional Vice President für Gartner tätig war, erklärt: „Unsere Welt verändert sich immer schneller. Zusammen können wir beschleunigen, unsere Innovationsfrequenz erhöhen und das Maximum an Wertschöpfung in Österreich herausholen. Daher der Name weXelerate. Doch damit nicht genug. Wir haben nun die Chance, mit einer der prestigeträchtigsten Immobilien der Wiener Innenstadt ein neues Innovations-Wahrzeichen für den gesamten CEE-Raum zu schaffen. In Summe rechnen wir jährlich mit 10.000 Bewerbungen von Startups aus der ganzen Welt, die mit uns und unseren Partnern zusammenarbeiten wollen.“

Mega-Akzelerator mit 100 Plätzen pro Jahr

Die angestrebten Leistungszahlen des künftig größten Innovations-Hubs in CEE übertreffen alle bisher in Österreich bekannten Maße. Im Vollbetrieb wird weXelerate 20 Vertriebs- und Servicepartner, 30 der größten österreichischen Unternehmen und ein Akzeleratorprogramm für 100 ausgewählte Startups pro Jahr unter einem Dach vereinen.

“Champions Floor” für etablierte Startups

Das Zentrum wird an 365 Tagen pro Jahr rund um die Uhr geöffnet und das gesamte Erdgeschoß ein öffentlich zugänglicher Co-Working Space sein. Neben dem unentgeltlichen, hunderttägigen Akzeleratorprogramm im ersten Stock, von dem erfolgreiche Bewerber profitieren, wird es im zweiten Obergeschoss einen Champions Floor für etablierte Startups geben, die sich dort einmieten können. In der dritten Etage werden die Service- und Vertriebspartner, Investoren, Business Angels, Großunternehmen, Venture-Partner, Berater und Förderstellen zu finden sein. Zahlreiche Events, Podiumsdiskussionen und internationale Gastvortragende runden das Angebot von weXelerate ab. DO & CO wird sich mit einem maßgeschneiderten Gastronomiekonzept um das leibliche Wohl der Community kümmern.

+++ Pioneers Festival: “Ein neuer Markt ist wie eine Halfpipe” +++


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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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