31.07.2018

WeAreDevelopers World Congress geht nach Berlin

Gerüchte gab es bereits länger. Jetzt ist es fix. Der WeAreDevelopers World Congress findet kommendes Jahr in Berlin statt. Der Sitz des Unternehmens soll aber weiterhin in Wien bleiben.
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WeAreDevelopers Managing Director Benjamin Ruschin - WeAreDevelopers World Congress geht nach Berlin
(c) der brutkasten / Haris Dervisevic: WeAreDevelopers Managing Director Benjamin Ruschin

Rund 350 Besucher waren es im ersten Jahr 2015. 2017 waren es bereits knapp 4000. Mehr als 8000 Teilnehmer kamen dieses Jahr zum WeAreDevelopers World Congress. Und kommendes Jahr sollen es mehr als 10.000 werden – allerdings nicht am Standort Wien, wie bisher, sondern in Berlin. “Unser größter Markt für WeAreDevelopers in Europa ist ganz klar Deutschland. Und dort möchten wir auch präsent sein”, sagt Co-Founder und Managing Director Benjamin Ruschin im Gespräch mit dem Brutkasten.

“Eigentliches Ziel”: weltweit größte Developer-Jobplattform

Der Gang nach Berlin biete die Möglichkeit, sowohl die Kunden des Unternehmens, als auch die Developer, die angesprochen werden sollen, optimal zu “bespielen”. Vorbereitet wurde der Schritt bereits seit längerem – begleitet von Gerüchten um den “Umzug”. Bereits im Februar eröffnete WeAreDevelopers einen Unternehmensstandort in der deutschen Hauptstadt. Bei dem geht es freilich nicht nur um das Flagship-Event. Ruschin wird nicht müde, festzustellen: “Das was wir eigentlich machen ist: Wir haben eine Plattform entwickelt, die Developer und Unternehmen zusammenspielt. Und wir haben das Ziel, die weltweit größte Job-Plattform für Developer auf die Beine zu stellen”.

Video-Interview zum Gang nach Berlin:

“Strategisch logischer nächster Schritt”

Entsprechend beschreibt auch Jacqueline Resch, CCO und Leiterin des Standorts Berlin den Hauptgrund des Ortswechsels: “Der Gang nach Berlin ist der strategisch logische nächste Schritt”, sagt sie. Dabei ginge es aber um den World Congress und nicht um das gesamte Unternehmen, wie beide betonen. “Die drei Gründer leben in Wien. Das ist eine schöne Stadt und wir haben nicht vor, das Land permanent zu verlassen. Das Headquarter bleibt in Wien”, sagt Ruschin. Am Standort Wien arbeiten momentan rund 40 Personen.

WeAreDevelopers World Congress: Bleibt es bei Berlin?

Ob es dauerhaft beim Standort Berlin bleibt, könne man noch nicht sagen. “Fest steht bislang, dass der World Congress 2019 in Berlin stattfindet. Wie es dann weitergeht und ob er in Berlin bleibt, wird von mehreren Faktoren abhängig sein”, sagt Resch. Das Datum ist jedenfalls bereits mit 6. und 7. Juni 2019 fixiert. Das Motto der Veranstaltung wird “People – Code – Future” sein. Indessen sollen andere Locations mit “Satelliten-Events” bespielt werden. Den Anfang macht eine Konferenz zum Thema Artificial Intelligence im Dezember in Wien – der brutkasten berichtete. Weitere dieser Spezial-Events – an anderen Locations – sollen folgen.

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Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Welchen Anforderungen erfüllt sein müssen, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in Teil 2 seiner Gastbeitragsserie.
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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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